Für Wein- und Obstmostbesitzer.
Bekanntmachung.
ES besieht Veranlassung, das Reichsweinsteuergesetz vom 36. Juli 1918 (Reichsges.-Bl. S. 831) in Erinnerung zu bringen und besonders auf folgendes hinzuweisen:
, Jeder Wein- oder Obstmostbesitzer, der unversteuerten Wein od. Obstmost
außerhalb seines Haushalts an einen Verbraucher (nicht Herstellerod.HSnd- ler) abgibt, hat aus dem Wert dieses Getränkes 20 v. H. Weinsteuer zu entrichten. Tie Steuer hat er dem Käufer oder Abnehmer in Rechnung zu stellen. Tos abgegebene Getränke hat er nach Menge und ! steuerpflichtigem Wert spätestens am 7 ten Werktag des auf die Abgabe folgenden Monats bei dem Bezirkssteueramt seines Wohnorts, bei dem ; Vordrucke hiezu zu b« kommen sind, schriftlich anznmelden und die Steuer ! spätestens am 15. des gleichen Monats dorthin zu bezahlen.
! Hersteller und Händler haben alles von ihnen hergestellte oder bezogene Getränke in ihrem Steuerbuch in Eingang und das abgegebene i Getränke in Ausgang zu schreiben und ihre Steueranmeldung an der ' Hand des Steuerbuchs zu erstatten. Bei ihnen wird zwischen versteuertem u. unversteuertem Getränke nicht unterschieden, vielmehr unterliegt jede Abgabe an Verbraucher unterschiedslos der Steuer.
Macht der Bezieher von Getränke gegenüber dem Abgeber geltend, daß er nicht Verbraucher, sondern Hersteller oder Händler sei, so s hat der Abgeber von dem Bezieher das Vorzeigen der steueramtlichen Anmeldebescheinigung zu verlangen, aus der hervorgeht, bei welcher Steuerstelle u. unter'welcher Nummer sein Betrieb in der Betriebsliste eingetragen «ist. Die Steuerstelle und die Nummer hat der Abgeber sich vorzumerken, damit er sie im Steuerbuch eintragen oder wenn er kein Steuerbuch zu führen har, sich wegen der unterlassenen Versteuerung ausweisen kann.
Wer innerhalb der vorgeschriebenen Frist die Menge des steuerpflichtigen Getränkes nicht oder nicht richtig anmeldet oder den steuerpflichtigen Wert des abgegebenen Weins zu niedrig angibt, macht sich der Weinsteuerhinterziehung schuldig und wird mit dem Vierfachen der Steuerverkürzung, mindestens aber 50 Mark bestraft.
Alleusteig, den 9. September 1919.
Karneralamt.
Alt«»steig.
Gebrauchtes
Dezirksverein
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Eine Mitgliederversammlung
findet am Mittwoch, de« 17 Sept. ISIS, vorne. IS Uhr im
Gasthaus z. Waldhorn in Berneck statt, wozu alle Kollegen des Bezirks eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht des Vorstands und Berichterstaltung über die letzte Landesversammlung.
3. Kassenbericht.
3. Wahlen.
4. Verschiedenes und Anträge aus der Versammlung.
Vollzähliges Erscheinen wird erwartet.
GAtlivgru, den 13. Sept. 1919.
Vorstand: Kern
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Altensteig.
Von eingetroffenem Waggon:
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Chr. Burghard jr.
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mit Gummibererfung z« kaufe« gesucht.
Veeh L Ziegler G. Schneider s Nachfolger
Telefon Nr. 9
Altensteig, 13. Sept. 1919.
Todes-Anzeige.
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(wer? — sagt die Expd. ds. Bl.
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für Feld- und Hausarbeit wird auf Martini gesucht.
Ara« Ehr. Beck z. Anker.
Teilnehmenden Verwandten und Bekannten machen wir die traurige Nachricht, daß meine liebe, treubesorgte Gattin, unsere Schwester und Tante
Johanna Strobel
geh. «all
nach schwerer Krankheit im Alter von 69 Jahren sanft entschlafen ist.
Um stille Teilnahme bittet im Namen der trauernden Hinterbliebenen
der tieftravernde Gatte:
Gottlob Strobel.
Beerdigung am Montag Nachmiltag * ?3 Uhr.
Ein
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sowie ein
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