Amtliches.
Betr. Milcherfassnug.
Es besteht Veranlassung die wichtigsten Bestimmungen über die Erfassung der Frischmilch auszugsweise wiederholt bekannt zu geben.
Die Kuhhalter haben alle nicht im eigenen Haushalt benötigte Milch auf die Gemeindesammelstelle abzuliefern.
Entsprechendes gilt in den Fällen, in denen noch des Herstellung von Butler zugelassen ist, für die Verpflichtung Butter abzuliefern.
Als Mindestliefenmg gelten folgende Sätze für das Jahr:
1i Halter von 1 Kuh bet weniger als 5 Haushaltungs- Mitglieder je nach den Verhältnissen des einzelnen Betriebs, wobei insbesondere Ziegenhalter zu berück- sichtigen sind 180 bis 350 Liter
2) Halter von 2—3 Kühe«
s) wenn die Kühe den ganzen für den Betrieb nötigen Spanndienst leisten SSO-Liter oo« jeder Kuh d) wenn die Kühe nicht den ganzen Spanndienst leisten 7S0 Liter von jeder Kuh
3) Halter von 4-6 Kühe»
a) wenn die Kühe zum Spanndienst herangezogen
werden 950 Liter von jeder Kuh
b) wenn die Kühe keinen Spanndienst leisten
1000 Liter vou jeder Kuh
4) Halter von 7—9Küheu 1100 Liter von jeder Kuh
5) Halter von 10 und mehr Kühen
1450 Liter vou jeder Kuh
Die Landwirte haben von neumelktgen Kühen entsprechend mehr Milch abzugeben, damit sie in Zeiten des Rückgangs den Ausfall decken können und daß in keinem Fall bei Rückgang der Mtlchergiebigkeit und selbst wenn der Kuh- Halter sein Jahressoll bereits erfüllt hat, die tägliche Mindestlieferung unter die Sätze des 8 10 Abs. 2 der Verarbeitungsmtlchverfügung vom 1. Febr. 1917, Staatsanzeiger Nr. 28 nicht heruntersinken darf.
Die Kuhhalter haben grundsätzlich ihrer Lieferpflicht durch Lieferung von Milch zu genügen und Landbutter nur dr denjenigen Fällen abzugeben, in denen dies mit Rücksicht auf besondere Verhältnisse ausnahmsweise von der Landesversorgungsstelle gestattet wird.
In jeder Gemeinde ist grundsätzlich eine Gemeindesammelstelle zu errichten, soweit dies noch nicht geschehen ist. Die Milchversorgungsberechtigtea haben ihre Milch auf der Milchabgabestelle abzuholen. Der direkte Verkehr zwischen Kuhhaiter und Verbraucher ist verboten.
Jede Beförderung von Milch, die bezweckt, sie von einem Ort zu einem anderen zu verbringen, ist auf Grund eines Ausweises zulässig, der vom Ortsvorsteher des Abgangsorts nach dem untenstehenden Muster ausgestellt wird. Der Ausweis ist bei der Auflieferung zur Bahnbeförderung der Annahmestelle vorzn zeigen. Kann kein Ausweis vorgezeigt werden, so wird die Milch zur Bahnbesö.derung nicht angenommen.
Milchveförderuugs-Ausweis
Name.
Wohnort.
ist befugt, täglich bis zu ... . Liter Milch
von.nach.zu befördern.
! .. den 191
i Stempel Schultheißenamt
Für den Versand von Butter, Käse und anderen Milch erzeugnifsen im innerwürttembergischen Verkehr gelten die Bestimmungen der Landesversorgungsstelle vom 26. März
I. (Staatsanz. Nr. 80 v. 10. April 1919).
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verfügung und der darauf gegründeten Anordnungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafen bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Erzeugnisse erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob solche dem Tä'er gehören oder nicht.
Nagold, den 14. Juli. 1919. Oberamt: Münz.
Amtliche Bekanntmachung betreffend den Verkehr mit Johannisbeeren, Stachelbeeren, Himbeeren «ad Heidelbeeren.
Die in «Aus den Tannen' Nr. 145 vom 17. Juni ds. Js. veröffentlichte Verfügung betreffend den Verkehr mit Kirschen ist laut Verfügung der Landesversorgungsstelle vom 10. Juli ds. Js. (Slaatsanzetger Nr. 155) auch für den Verkehr mit Johannisbeeren, Stachelbeeren, Himbeeren,' und Heidelbeeren aus der Ernte 1919 giftig.
Hienach ist die Beförderung der genannten Beeren bei Mengen von mehr als 30 Pfund nur auf Grund eines giftigen Beförderungsscheins zulässig. Händler bedürfen zur Beförderung jeder Menge Beeren eines Beförderuugs- scheines. Die Ausstellung von Beförderungsscheiaen erfolgt nur an Händler, die zum Großhandel mit Ödst zugelassen sind, doch können in geeigneten Fällen auch Kleinhändler Beförderungsscheine für geringere Mengen erteilt werden.
Im übrigen wird auf die Bekanntmachung im Staats Anzeiger Nr. 155 hingewiesen.
Oberamt Nagold.
Regelung des Fremdenverkehrs.
1. Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß der Aufenthalt von Kurfremden im Oberamtsbezirk Nagold nur mit schriftlicher Genehmigung des Oberamts gestattet ist.
2. Wer Kuraufenthalt im Bezirk nehmen will, hat sich von seinem Wohnort aus an den Inhaber einer Gaststätte zu wenden u. sich zu vergewissern, ob u. von wann ab er da - selbst Unterkunft finden kann. Wenn ihm Unterkunft zugesichert ist, hat er sich für sich und seine etwatren Angehörigen von seinem Hausarzt ein ärztliches Zeugnis ausstellen zu lassen, das von dem Oberamtsarzt (Kreisarzt ete.) seines Bezirks zu überprüfen ist. Hienach hat der Kurfremde ein
schriftliches Gesuch an das Oberamt um Aufenthaltsgenehmigung unter genauer Angabe von Adresse, Vor- und Zunamen jeder einzelnen Person, für die er um Aufenthaltsgenehmigung nachsucht, eivzureichen und das ärztliche Zeugnis anzuschließen. Für die Antwort ist das erforderliche Porto in Marken betzulegen.
3. Der Kurfremde hat den Bescheid des Oberamts abzuwarten, der wenn möglich postwendend erteilt wird. In dem Bescheid wird das Mitführen von Pferden und Kraftwagen oder Hunden ausdrücklich verboten. Wer vor Empfang der Genehmigung abreist, muß damit rechnen, daß ihm der Aufenthalt polizeilich untersagt werden kann. Frühzeitige Einreichung der Gesuche ist daher dringend geboten.
4. Die Inhaber von Gaststätten (Gastwirtschaften, Pensionen, Privatvermieter usw.) dürfen Kurfremde nicht aufnehmen, ehe dieselben vom Oberamt Kurerlaubnis erhalten haben. Wer dieser Vorschrift zuwiderhandelt, hat Bestrafung und unter Umständen Schließung seines Betriebs zu gewärtigen.
5. Die in dem ärztlichen Zeugnis beantragte Dauer des Aufenthalts ist für das Oberamt nicht bindend. Im allgemeinen wird ein Aufenthalt von höchstens zwei bis drei Wochen bewilligt.
6. Kurfremde, die sich gegen die Vorschriften über de« Fremdenverkehr verfehlen, insbesondere beim Hamstern betroffen werden, werden mit sofortiger Wirkung aus der Gemeinde und dem Oberamtsbeztrk ausgewiesen und ihr Name im Bezirksamtsblatt veröffentlicht. Außerdem werden sie der Staatsanwaltschaft zur Bestrafung übergebe».
7. Die Ortspoltzeibehörden werden angewiesen, die Betriebe der Inhaber der Gaststätten ständig unvermutet kontrollieren zu lassen und Zuwiderhandlungen alsbald dem Oberamt anzuzeigen.
8. Die Inhaber von Gaststätten haben vorstehende Be
kanntmachung in ihrem Betrieb an auffallender Stelle anzuschlagen. „
Den 15. Juli 1919. Münz.
Mtesrtel«. i». Juli Isis.
* Vom Kuroerkehr. Wie man hört, findet am Freitag in Stuttgart eine Besprechung des Ernährungsministers mit Vertretern der am Kuroerkehr beteiligten Bezirke statt, in der eine Erleichterung des KurverLhrs herbeigeführt werden soll.
— Bon den Kriegsgefangenen, lieber die Lage der deutschen Kriegsgefangenen, die zu den Wiederherstellungsarbeiten im früheren Kriegsgebiet Frankreichs gezwungen waren, sind andauernd viele schwere Klagen eingelausen. Nach langen Bemühungen von deutscher Seite konnte endlich durchgesetzt werden, daß Bevollmächtigte der schweizerischen Gesandtschaft in Paris die Erlaubnis erhielten, die Gefangenenlager zu besuchen. Den Berichten dieser Herren ist zu entnehmen, daß die französische Negierung den schlimmsten Mißständcn gesteuert hak. , Die Unterbringung ist verbessert, die Ernährung ist wenigstens nicht mehr unzureichend und über die Behandlung wird weniger geklagt.
, — WährrrngsverhklLrris. Nachdem nun die
Blockade aufgehoben ist und wir wieder in unmittelbar« Geschäfte mit den bisherigen Gegnern treten können, ist es von Wert, eine Uebersicht zu gewinnen, wie sich die verschiedenen Währungen in Deutschland und wie sich die deutsche Währung im Ausland berechnet.
! Friedensstand: heutiger Kurs:
Verein. Staaten I DE. 4.20 Mk. 14.38 Mk.
England 1 Pfd. Sterling 20.40 Mk. t 64.38 Mk.
Frankreich 100 Frank 81.00 Mk. 209.00 Mk.
Italien 100 Lire 81.00 Mk. 168.00 ML
Belgien 100 Frank 81.00 Mk. 300.00 ML
Wir müssen also für Käufe in Amerika zurzeit fast das dreifache, in Frankreich und Belgien das zwei- einhalbsache und in Italien das doppelte bezahlen, wie vor den: Weltkrieg.
Das englische Pfund entsprach vor dem Krieg 4,86 Dollar, heute 4,29 (Entwertung 8 Proz.); in Frankreich galt der Dollar 5,18 Franken, heute 6,76, der Frank ist also in Amerika um 30 Prozent entwertet.
— Der Postverkehr mit England unterliegt noch der englischen Zensur. Das Board of Trade hat wohl eine allgemeine Erlaubnis zum privaten Post- und Telegrammverkehr mit dem unbesetzten Deutschland eingeräumt. Da aber eine direkte Postverbindung mit England noch nicht besieht, müssen sich die Interessenten der Vermittlung eines- neutralen Landes bedienen. Der Post- und Telegrammverkehr deutscher Geschäftshäuser .mit etwaigen Zweigstellen in England ist der Zensur ^ unterworfen.
Ebhauseo, 15. Juli. Hier hat sich die Gründung :iner Ortsgruppe des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten vollzogen, dem sich 50 Mitglieder angeschlossen haben. Zum Vorsitzenden wurde David Glatz gewählt.
Wildbad, 11. Juli. Unser bis zum Kriege blühendes, von über 20000 Fremden besuchtes Bad scheint seinem sicherem Untergang entgegen zu gehen. Die Hälfte der heurigen Badezeit ist vorüber und die Zahl der wirklichen Kurgäste beträgt bis jetzt 1482, das sind etwa 1(?/o der früheren Frembenzahl. Viele Häuser, deren Besitzer hohe Schuldzinsen aufzubringen haben, stehen noch leer und die groben Hotels haben heute immer noch mehr Angestellte zu verköstigen als Gäste; sie überlegen sich, ob sie ihre Betriebe nicht besser wieder schließen sollen. Die Ursache des Rückganges ist vor allem in den Absperrmaßregeln der Regierung und sin der rigorosen Durchführung durch die unteren Organe zu suchen.
! (-) Wasseralfingen, 15. Juli. '(Erzbohrungen.)
j Die von der württ. Bergwerks- und Hüttenverwallung. am Braunenberg bei Wasseralfingen veranstalteten Bohrungen nach Erzadern sollen zu einem befriedigenden Ergebnis geführt haben. Weitere Bohrungen werden zurzeit im Brunnental ausgeführt und ferner sollen bei Westhausen an der Bahnlinie Goldshöfe — Närdlingen! Bohrversuche gemacht werden.
(-) Stuttgart, 15. Juli. (Explosion.) In dev Wirtschaft „zur guten Quelle" in Ostheim erfolgte gestern früh eine Gasexplosion, als nach der Aufhebung der Gassperre .der Gasherd angezündet werden sollte. W wurden Fensterscheiben zertrümmert. Die Bewohner kamen mit dem Schrecken davon.
(-) Friedrichshafen, 15. Juli. (Tragisches Ende.) Gestern abend hat sich ein zurzeit Hier aus Besuch weilender, aus Straßburg i. E. ausgewiesener Py« lizeirat in der Nähe des Krankenhauses durch eme«! Schuß in den Kopf das Leben genommen. Auf einer Visitenkarte standen die Worte: „Den Schmachfriede« Deutschlands überlebe ich nichk!"
Vermischtes.
11 ooo Zentner G-trelde verbrannt. In Bammental bet Heidelberg ist infolge Warmlaufens eines Motors die groß« > tzefst'sche Kunstmühle abgebrannt. 11000 Zentner amerikanische» ' Getreide sind vernichtet. Der Schaden beträgt 2 Millionen Mark. !
Spielhöllen. Ein Konsortium will in Wiesbaden eine. Spielbank errichten und es hat der Stadt für die pachtweise , Ueberlassung des Paulinenschlötzchens jährlichen 1ÜÜÜOO Mark ! und außerdem eine Abgabe von 1 bis 2 Mill. Mark im Jahr i geboten. Spielbanken sind in Deutschland gesetzlich verboten.1
Millionendiebstahl. In Wilhelmshaven sind der! Kriegsmarine gehörige Schiffahrtsinstrumente von höchstem Wert in großer Zahl gestohlen worden. Es wird vermutet daß dke! Instrumente, deren Anschaffungswert eine Million weit übersteigt ins Ausland geschafft werden sollen.
Mord. Der mit Zuchthaus vorbestrafte Gelegenheitsarbeiter Konen versuchte seine bei ihrer Schwester in Dünwald sich auf- holtendeFrau zu erschießen. Am Abend erschoß er in Köln- Mühlheim seine Schwester in Gegenwart seiner Geliebten. Später erschoß er auch diese in einem Kornfeld. Seitdem ist er flüchtig.
Todesurteil. Der 19jährige Bergmann Josef Ritter aus Brambauer bei Dortmund, der am 12. April die sechsköpsige Familie des Markenkontrolleurs Mengede durch Beilhiebe ermordete. wurde vom außerordentlichen Kriegsgericht sechsmal zum Tode verurteilt.
Letzte Nachrichten.
WTB. Amsterdam, 16. Juli. Wie aus Amerongen gemeldet wird, ist der ehemalige deutsche Kaiser krank. Auch die Kaiserin ist unpäßlich. Dr. Förster wurde Montag spät abends ins Schloß gerufen und blieb die Nacht über dort.
WTB. Amsterdam, l6. Juli. Die Nieder!. Tel.-Ag. melde! drahtlos aus Washington, daß die vollstäudige Wiederaufnahme des Han-rlsverkehrS zwischen Amerika und Deutschland nicht vor Mitte Winter zu erwarte» sei.
WTB. Versailles, 16. Juli. Der Natioaalrat der sozialistischen Partei hat seine Verhandlungen beendet. Hinsichtlich der Maßregelung der Abgeordneten, die die letzten Kriegskredite bewilligt haben, wurde beschlossen, die Stellungnahme dazu den einzelnen Verbänden zu überlassen. Der Nationalrat sprach sich noch für eine Annestie und für Aushebung des Belagerungszustandes aus. — Ssmbat bespricht in der Zeitung .Hevre' den Beschluß des Nationalrats gegen den FriedeuSverlrag z« stimmen, und sagt, es gebe im Friedensvertrag ausgezeichnete Versprechungen, die aber widerwärtige Tatsachen nicht gut machen könnten. Innerhalb von Jahren müsse diesir falsche, provisorische Frieden seine natürlichen und mörderischen Früchte tragen. Nach Sembat hat die Erklärung der Vertreter aus Elsaß- ! Lothringen in der Hauptsache bewirkt, daß der Nationalrat sich nicht mit der Enthaltung bei der Abstimmung über den Friedensvertrag begnügen wollte. Außerordentlich scharf kritisiert Rappaport im .Populaire' den Friedensvertrag. Die sozialistische Partei Frankreichs lehne enttäuscht den brutalen Rachevertrag ab, der einem großen Volk unauslöschliche moralische Erniedrigung zufüge, indem er es außerhalb der Gemeinschaft zivilisierter Völker stelle und eS allein inmitten bewaffneter Völftr entwaffne. .Populaire" verlangt, daß anläßlich der Beratungen über den Friedensvertrag in der Kammer die französische auswärtige Politik der letzten 25 Jahre restlos b.'oßgclegt werde. Es müsse Auskunft darüber verlangt werden, welche Versprechungen die französischen Regierenden einem Alexander IH. oder einem Nikolaus ll. gegeben hätten.
WTB. Berlin, 16. Juli. Die Vertreter der Stettiner Gewerkschaften haben, wie verschiedene Morgenblätter berichten, gestern Abend beschlossen, heute früh in den Generalstreik einzutreten, um den kommandierenden General zu zwingen, den Belagerungszustand wieder aufzuheben und auch das Streikverbot gegen die Landarbeiter zu beseitigen. In einer Versammiung der Magistratshilfsarbeiter wurde von diesem Beschluß Mitteilung gemacht und die Versammlung aufzefordert, dem Beschluß geschloffen nachzukommen.
WTB. Amsterdam, 15. Juli. Wie Daily News melden, hielt Sir Douglas Haigh in Aberdeen eine Rede, in der er erklärte, jeder Heranwachsende junge Engländer müsse im Gebrauch des Gewehres unterwiesen werden, damit, wenn die nächste große Probe kommen sollte, wie sie eines Tages sicher kommen werde, England eine Nation in Waffen sei. Bereit und vorbereitet, um sich jeder Probe gewachsen zu zeigen. .
Für die Schriftleitung verantwortlich: Ludwig L aut.
Druck und Verlag der W. Rieker'schen Buchdruckerei, Nltenstetg.