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Schwarzwälder Tageszeitung. Für die L>.-A.-Bezirke Nagold, Freudenstadt und Lalw

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Druck »nd Verla- t» Altensteig.

Mittwoch, de« IS. 3uli.

Amtsblatt sstr Pfaltsrafenmeiler.

ISIS.

Das Kompromiß.

Lörimar,. Juli. (WTB.) Zwischen den Par­teien der Sozialdemokratie und des Zentrums ist in der Nationalversammlung ein Kompromiß auf dem Ge­biete der Schulfrage zustande gekommen, das sich auf die Art. 143 bis 146 des Verfassungsentwurss bezieht In Art. 143 wird zunächst bestimmt, daß der Wille der Erziehungsberechtigten entscheiden soll, ob die Schule innerhalb der Gemeinde für alle Bekenntnisse gemeinsam, nach Bekenntnissen getrennt oder bekenntnisfrei (welt­lich) sein soll. Ferner sollen für den Zugang Minder­bemittelter zu den mittleren und höheren Schulen ösfent« liche Mittel, insbesonders Erziehuugsbcihilsen für die Eltern bis zur Beendigung der Ausbildung, bcreitgcstellt. werden. Das Nähere soll ein baldigst zu erlassendes Rcichsgesetz bestimmen. Bis zu dessen Erlaß bleibt es bei den best.h nden Vorschriften.

Im Artikel 144 über die privaten Schulen wird! hinzugcsügt, daß die Genehmigung zur Errichtung zu erteilen ist, wenn im Falle der Erhebung von Schuld geld die Schulen durch Abstufung auch den minder­bemittelten Volksschichten zugänglich gemacht werden. Fer-! ner wird bestimmt, daß Private Volksschulen nur zu zu­lasten sind, wenn für eine Minderheit von Erziehungs­berechtigten eine öffentliche Volksschule ihres Bekennt­nisses in der betreffenden Gemeinde nicht besteht. Pri­vate Vorschulen sollen überhaupt unzulässig sein und) im Art. 145 ist eine Erweiterung insofern eingetrcten, als auch die Arbeitsfreudigkeit (neben der persönlichen ^ und staatsbürgerlichen Tüchtigkeit und der Bildung, dft h. auf deutsch-volkstümlicher Grundlage im Geiste der Völkerversöhnung) als Ziel der Schule hingestellt und der Arbeitsunterricht jetzt als Lehrgegenstand ausgenom­men ist. Ferner soll das Volksbildungswesen einschließ­lich der Volkshochschule gefördert werden. Der Art. 146. regelt die Erteilung des Religionsunterrichts. Dieser soll der Willens-Erklärung der Lehrer überlassen werden. Ebenso wird die Teilnahme an religiösen Unterrichts­fächern und kirchlichen Feierlichkeiten und Handlungen nur der Willenserklärung der Erziehungsberechtigten überlassen werden. Der letzte Absatz des Artikels soll lauten: Die bestehenden theologischen Fakultäten an den Hochschulen bleiben erhalten (das Wortbestehenden ' ist neu eingefügt).

*

DerVorwärts" schreibt zu dem Abkommen: Tie Sozialdemokraten haben nicht erreicht, daß der Reli­gionsunterricht aus den Schulen verschwindet, aber sie Haben dnrchgesetzt, daß kein Kind zur Teilnahme am Religionsunterricht angehalten werden kann, wenn es iseine Eltern nicht wünschen. Was für die Kinder gilt, Mt auch für die Lehrer. Kein Lehrer kau» künftig ge­zwungen werden, Religionsunterricht zu erteilen, wenn er dadurch in Gewisscnkonflikte gerät oder wenn andere Gründe vorliegeu, die ihn veranlassen, diesen Unter­richt abzulehncn. Die Bestimmungen des Kompromisses gehen aber noch weiter. Das Nähere darüber soll ein baldigst zu erlassendes Reichsschulgcsctz bestimmen. Durch das abgeschlossene Kompromiß ist die Mehrheit durch Sozialdemokraten und Zentrum gesichert. Das Mini» isterium Bauer wird jetzt sein Programm vorlegeu kön­nen. Darüber hinaus ist die Gewißheit gegeben, daß die Nationalversammlung auch die volle Verfassung zur Erledigung bringen wird.

DerBerliner Lokalanzeiger" sagt, mau könne das Kompromiß als einen großen Sieg des Zentrums be­zeichnen.

150 Millionen für die Kriegs­gefangenen.

Ueber die Verwendung der vom Reich bewilligten 150 Millionen Mark für die Kriegsgefangenen sind nach demBerl. Lokalanzeiger" folgende im Reichsmiuisterium unter Zuziehung von Vertretern der Kriegsgefangenen- organisationen und des Reichsbunds für Kriegsbeschädigte .Richtlinien ausgestellt worden. Das Geld soll als wirt­schaftliche Beihilfe nach sozialen und individuellen Ge­sichtspunkten Verwendung linden auf Grund von Ent­scheidungen eines Arbeitsaussch. ss s, der von der örtlichen Kriegsgefängenen-Heimkehrstelle ernannt wird und aus je einem Vertreter des Volksbunds zum Schutz der Kriegs- und Zivilgesangenen, des Reichsbunds der Kriegs­beschädigten und der örtlichen Organisationen ehemaliger Kriegsgefangenen bestehen muß. Alle Kriegsgefangenen, denen auch ein Anspruchsrecht gegen die Entscheidung ge­

sichert ist, haben Anspruch auf die wirlschastliche Beihilfe, sofern sie nach dem 11. November 1918 aus dem Hee­resdienst entlassen sind. Tie an die Angehörigen vom Truppenteil gegebenenfalls gezahlte Löhnung bleibt un­berücksichtigt. Die Beihilfe soll im allgemeinen bis zu 300 Mark betragen, kann aber bis auf 600 Mark erhöht werden, wobei der die Summe von 300 Mark überschie- ßcnde Teil zur Hälfte aus Reichsmitteln, zur andern,Hälfte von den zuständigen Staats- und Kommuualkassen'getra- en werden soll. Der Mindestsatz soll im Fall der Be- ürftigkeit 100 Mark betragen, wenn die Gefangenschaft nicht länger als 1 Jahr gedauert hat. Bei längerer Dauer werden für jeden weiteren Monat 5 Mark be­willigt. Bei Arbeitslosigkeit kann die Beihilfe in Raten gezahlt, darf aber nicht aus die Arbeitslosenunterstützung ungerechnet werden. Ihre Gewärhung ist vom militäri­schen Dienstgrad unabhängig. Keinen Anspruch auf Bei­hilfe haben Beamte, deren Gehalt während der Gefangen­schaft weitergezahlt worden ist, ferner Privatangestellte un­ter der gleichen Voraussetzung, oder wenn sie oder ihre Angehörigen eine Abfindung bis zu 50 v. H. oder bei der Wiederaufnahme der Arbeit eine wirtschaftliche Bei­hilfe von ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Ausgeschlos- iend sind auch Kriegsgefangene, gegen die ein Verfahren wegen Landesverrats eingeleitet ist, solange es nicht zu ihren Gunsten seine Entscheidung gefunden hat. Die Vorarbeiten sind nach ebenfalls festgelegten Vorschriften so rechtzeitig fertigzustellen, daß dem Kriegsgefangenen die zugebilligte Summe sofort bei seiner Rückkehr aus­bezahlt werden kann. Weitere 20 Millionen Mark und - außer den 150 Millionen zur Verteilung an die Kriegsgefangenenheimkehrstsklen" angewiesen; ftr dienen zur BestrerLung der Empfangskosten der Krieasaefanae- nen und zur Deckung der Kosten im Durchgangslager.

Deutsche Nationalversammlung.

Weimar, 14. Juli.

Vizepräsident Schul tz (S.) hat sein Mandat als Vize­präsident niedergelept, weil er Nnterstaatssekrctär geworden ist.

Fortsetzung der Woh ! priif u n g.

Abg. vr. R o s ch l g (D.d.P.- berichtet iider die Wahl im .1. Wahlkreis (Stadt Berlin), wo sich Proteste gegen die Wahl­zettel der Liste Schcidemann ergaben weil diese falsch gie- druckte Ueberschriste»Liste der Sozialdemokratischen Partei" trugen. Diese Ucberschrift hat in Nt von insgesamt 831 Stimm­kreisen zur Ungültigkeitserklärung geführt. Der Wahlprüfungs- ausschuß erblickt in der genannten Ueberschrift kein Kennzeichen im Sinne des Wahlgesetzes und hat die Zettel für gültig erklärt.

Der Ausschuszantrag wird angenommen.

Präsident Fehrenbach: Der Aeltcstenausschuß ist zu der rieberzcngnng gekommen, das;, wenn cs mit den Reden in der bisherigen Weise fortgeht, wir u»serer Aufgabe nicht gerecht werden können. Ich stelle dringend anheim, nur die wirklich absolut notwendigen Reden zu halten.

Eine Reihe von Wahlen wird für gültig erklärt.

Das Gesetz über die erhöhte Anrcchnun g der wäh­rend des Kriegs z u r ii ck g e l e g t c n Dienstzeit wird dem Hnnshaltsansschich überwiesen.

Es folgt die Interpellation Auer und Genossen (S.):Was gedenkt die Negierung zu tun. um der Not der Zivil- und M i l i t ä r r c n t e n e m p f ä n g c r abznhelfcn?

Arbcitsniinister Schlicke: Zweifellos sind die gegenwärtigen Rontenbeziige unzureichend. Aber für den Augenblick sind weder die Bcrsicherungsträgcr noch das Reich in der Lage, größere Mittel bcrcitznstellen. Ich beabsichtige in nächster Zeit einen Gesetzentwurf einzubringen, der den Bedürfnissen Rechnung trägt,

Major von Werder: Die gesamte Fürsorgetätigkeii ist jetzt ans eine feste Grundlage gestellt. In letzter Zeit sind wiedler beträchtliche Summen für die soziale Kriegsbeschädigten- und Hsntcrbliebenensürsorge verfügbar gemacht worden. Die gründ­liche Reform der Militärversorgnngsgesetze ist in Arbeit. Andere Maßnahmen sollen einer größeren Anzahl von versorgungsberech- tizten Mitgliedern der Unterklassen zugute kommen.

Abg. Gilzing (Z.): Es ist eine Ehrenpflicht, die materielle Rot von denen fern zu halten, die dem Vaterland die größten Opfer gebracht haben.

Abg. Erkelenz (D.d.P.): Das Kapitalabfindungsgesetz sollte nicht ausschließlich auf den Grundbesitz zugeschnitten blei­ben. Auch eine Entschädigung der Kriegsgefangenen, ebenso eine Erhöhung der Entschädigung für die Veteranen der früheren Kriege ist wünschenswert.

Abg. Behren s (D.natl.Vp.): Die Entsckädigungsfrage muß zu einem Bekenntnis der Ratioiialnersammlung, zu einer angemessenen Entschädigung der Kriegsbeschädigten werden. Der Zustand muß durch Gesetz geregelt werden.

Abg. Winnefeld (D.natl. Vp.): Die während des Kriegs eingetretcilcn Lohnverschiebuiigeli machen auch eine AendleniHg der Renten erforderlich.

Trau Zieh (U.S.P.): Wir verlangen eine grundlegende Reform des gesamten Versicherungswesens«

tt-rau Reitze (S.): Das Vaterland hat di« Verpflichtung, dt« Hinterbliebenen der gefallenen Krieger zu schützen« Da« gleiche gilt von den Kriegsbeschädigten«

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Weimar, 15, Zulk.

Präsident Fehrenbach eröffnet die Sitzung um S.50 Uhrö

Abg. Thiele (S.) stellt eine Anfrage über das von der) Verwaltungsstelle veräußerte Heeresgut das dem Schleichhandel) Vorschub geleistet und das Erzielen beträchtlicher Zwischenge- winne ermöglicht habe. Ein Bettreter des Reichsschatz-j amtcs erteilt Auskunft, daß die Zwischengewinne sich in erträg-j lichen Grenzen bewegen und teilweise der Fiskus an dem Vier»! dienst beteiligt werde. ^

Auf Vorschlag des Abgeordneten Gröber wird durch Zuruf der Abg. Löbe (S.) zum Vizepräsidenten der Nationalversamm-! lang einstimmig gewählt.

Die zweite Beratung des Verfassungsentwurfes mit de« zweiten HauptteilGrundrechte und Grundpflich» ten der Deutschen" wird fortgesetzt. Artikel 107 be­stimmt einleitend: Die Grundrechte und Grundpflichten bilden ichtschnur und Schranken für die Gesetzgebung, die Berwäl- tung und die Rechtspflege im Reiche und in den Ländern.c Auf Antrag des Abg. Gröber (Z.) wird der Artikel nach" kurzer Debatte als entbehrlich gestrichen.

Artikel 108 bestimmt: Alle Deutschen sind vor dem GesGe gleich; Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staats­bürgerlichen Rechte und Pflichten. Oeffentlich rechtliche Vor-, rechte und Nachteile der Geburt und des Standes bestehen niM, Abelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfe« nicht mehr verliehen werden. Titel dürfen nur als Aiäs- und Berufsbezeichnung verliehen werden. Akademische Grad« sind hierdurch nicht betroffen. Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden. Kein Deutscher darf von einer auswärtigen Regierung Titel oder Orden annehmen.

Abg. Heintze (D.B.) und Genossen beantragen die Strei­chung sämtlicher Bestimmungen über die Adelsbezeichnung. Titel, Orden und Ehrenzeichen.

Abg. Frau Agnes (U.S.P.) und Genossen beantragen fol­gende Fassung: Der Adel wird abgeschafft. Vorrechte und Nach­teile der Geburt und des Standes bestehen nicht.

Die Mehrheitssozialisten Auer und Genossen beantragen gleichfalls Abschaffung des Adels und die Gleichstellung cker! Männer und Frauen nur in den staatsbürgerlichen Rechten (nicht Pflichten).

Endlich beantragen di: Mehrheitssozialisten Frau Iuchacz und Genossen hinter dem Satz über die Gleichstellung von! Männern und Frauen den Zusatz: Die Bestimmungen des öffent-j Zlichen und bürgerlichen Rechts sind entsprechend zu bezeichne».!

Aus Antrag Dr. Quarck (S.) wird über die sozialdemo»! kratischcn Anträge betreffend Gleichstellung der Frauen na-i mcntlich abgestimmt werden.

Nach längerer Aussprache wird der Artikel 108 in der Fas­sung des Ausschusses angenommen.

Die eingebrachten Abänderungsanträge werden abgelehnt,! teilweise in namentlicher Abstimmung ohne viel Stimmenmehrheit.!

Artikel 109 bestimmt, daß die Staatsangehörig-! beit im Reich und in den Ländern nach den Bestimmungen! des Reichsgcseßes erworben und verloren wird.

Abg. mann (D.B.) richtet einen dringlichen Appell ai. die Reichsrcgierung alles zu tun. um den Deutschen, die jetzt gezwungen werden, die polnische Nationalität zu erwerben, in späterer Zeit die Rückkehr in den deutschen Staatsverband zu erleichtern.

Artikel 109 wird unverändert angenommen ebenso Artikel 110 (Freizügigkeit im ganzen Reich.)

Präsident des Reichsministeriums Bauer: Auf den Appell des Abg. Aßmann kann ich erklären, daß die Regierung nach meiner Ueberzeugung die Auffassung hat daß diesem Wunsche no.ck Kräften Folge geleistet werden muß. Die Regierung wird sich so bald wie möglich mit dieser Frage beschäftigen.

Artikel 112 bestimmt den Schutz der freien volkstümlichen Entwicklung der fremdsprachigen Bolksteile.

Abg. Cohn (U.S.P.): befürwortet einen Antrag seiner Par­tei statt fremdsprachige Bolksteile zu sagen:Nationale Min­derheiten."

Der Antrag Cohn wird abgclehnt.

Artikel 113 handelt von der persönlichen Freiheit, deren Beschränkung nur auf Grund von Gesetzen zulässig sein soll.

Die Unabhängigen Agnes u. Gen. beantragen dazu die Aufhebung der - Ausnahmegesetze gegen die Prostitution.

Nack längerer Debatte wurde der Antrag der Unabhängigen abgclehnt und der Artikel in der Fassung der Kommission an­genommen.

Nächste Sitzung Mittwoch 9.50 Uhr vormittags.

Neues vom Tage.

Die Finanzreform.

Weimar, 15. Juli. Aus der Besprechung der M n an Minister der Einzelstaateu mit dem Reichsfinan-t minister Erzberger am 13. Juki wird noch mit­geteilt, daß die direkten Steuern nach dem Vorschlag ' Erzbcrgers auf das äußerst nötige Maß beschränkt wer­den sollten, obgleich die Minister der Einzelstaaten starke Bedenken dagegen geltend machten. Die Einzelstaateu und Gemeinden sollen von der Einkommensteuer, die eine Neichs steuer wird, keine Zuschläge erheben, dagegen! vom Reich einen gewissen Betrag (Dotation") erhalten.! Da das Reich von dem Steuerertrag bis zu drei Vierteln! für sich in Anspruch zu nehmen genötigt sei, so müssen! die Steuerämter auf das Reich übergehen und die bis-' herige Steuerselbstverwaltung der Einzelstaateu entspre-! chend eingeschränkt werden. Die Reichseinkommensteuer! wird der Nationalversammlung vorgelegt werden, dich Reichsabgaben sollen jedoch möglichst beschleunigt werden.! '(Me Regierungen von Württemberg, Baden und Hessen! haben, wie bereits gemeldet, in der Heidelberger Be-ft