ersten Revekanzek" nicht verstoßen 'werden darf. (Bravo.) Zum anderen muß der Geist von allen Ausführungen immer getragen werden vom Interesse des Vaterlands.

Uns steht nur das Wort zur Verfügung. Draußen ist die Tat, die Tat an der Front, von Tag zu Tag wachsend. Diesem tapferen, unbezwinglichen Heer, ihm soll auch der erste Gruß des neuen Präsidenten gelten, sein herzlichster Dank und seine wärmste Anernennung. (Lebh. Bravo., Aber auch in der Heimat vollzieht sich die Tat. Die größten Lasten und Entbehrungen werden mit staunenswerter Geduld getragen und eine große Arbeit häuft sich auf das deutsche Volk. Dieser Geist des Heldentums und des Opfermuts möge sich auch widerspicgeln in den Verhandlungen dieses Hauses.

Der deutsche Reichstag kann mit Genugtuung au, die Jahre des Kriegs und die von ihm in dieser Zeit entwickelte Tätigkeit zurückblicken und gerade in unseren Tagen ist er doppelr angestrengt daran, neue Steuerquellen zu schaffen, und den Krieg zu Ende zu bringen, um den Frieden zu sichern.

Wir stehen, wie es scheint, vor dem gigantischen Höhe­punkt des Kriegs. Elemenceau bezeichnet die Lage als furchtbar ernst. Er hat aber eine Hoffnung, und diese Hoffnung find die Amerikaner. Wir vertrauen nicht auf fremde Hilfe. Wir vertrauen neben dem Schutze des Allerhöchsten auf die unüberwindliche Kraft des deutschen Heeres und die unbezwingbare Aus­dauer unseres Volks. Wenn es die Franzosen gelüstet, den noch unverwüsteten Teil ihres schönen Landes in unserem Kampfe mit Amerikanern auch noch in ein Trümmerfeld verwandelt zu sehen, es ist ein schrecklicher Gedanke für uns, aber nicht uns trifft die Verantwortung, sondern die da drüben. Mit ungebrochener Kraft, mit frischem Mur wollen wir diesem letzten und schwersten Kampf in diesem ungeheuren Kriege entgegengehen und im Ausblick auf die Größe dieses Ereignisses wollen wir an die Arbeit der nächsten Wochen herantreten. ^Lebhafter wiederholter Beifall.)

Die Wahl der Vizepräsidenten.

Abg. Dr. Stresemann (Natl.) schlägt vor, die drei Vize­präsidenten in einem Wahlgang zu wählen. (Zustimmung.) Die Stimmenabgabe hat folgendes Ergebnis: Abgegeben wurden 269 Stimmzettel, unbeschrieben sind zwei Stimmzettel. Davon ent­fallen auf den Abg. Dove 262, den Abg. Scheidemann 194 und den Abg. Dr. Paaschs 187 Stimmen. Eine Reihe von Stimmen sind zersplittert. Die 'drei Abgeordneten sind somit gewählt und nehmen die Wahl an.

Es folgt die zweite Lesung des Haushalts für das Reichsamt des Innern. Abg. v. Gräfe (Kons.) berichtet über die Aus­schußverhandlungen.

Abg. Dr .Bell (Z.): Eine der Hauptaufgaben des Reichs­amts des Innern bildet die Frage der Bevölkerungspolitik. Die Entschädigung von Kriegsschäden, namentlich von Flieg er­schallen, sowie eine ausreichende Unterstützung der Krieger­familien ist eine unabwendbare Ehrenpflicht des ganzen deutschen Volks. Besonderen Schutz sollte man auch den deutschen Kunstwerken zumenden, deren Abwanderung ins Ausland verhindert werden muß. Die Ungleichheit in der Behandlung katholischer Anwärter bei der Besetzung höherer Staatsämter gibt immer noch Anlaß zu Klagen.

Staatssekretär Wallraf: Ob die Teilung des Reichs­amts des Innern nach jeder Richtung das richtige getroffen hat, wird die Erfahrung lehren. Bei dem Tiefstand unserer Valuta gingen hochwertige Kunstwerke vielfach ins Ausland. In Frage stand die Einführung eines Ausfuhrzolls für Kunstwerke, aus dessen Ertrag Werke lebender Künstler angekauft werden sollten. Inzwischen hat sich die Valuta aber verbessert. Uebcrhaupt sollten Gelegenheitsgeschäfte vermieden werden. Die Frage der jFliegerschäden wird eifrig verfolgt. Die Ersatzpflicht kann sich dabei nur auf Sachschäden erstrecken. Bei der Be­setzung höherer Staatsämter entscheidet nur die Tüchtigkeit, nicht das Glaubensbekenntnis der Bewerber. Kinderreiche Familie» müssen bet der Wohnunas- und Siedlungspolitik bevorzugt werden. Die Säuglingspflege ist zu fördern, vor allem die der Kriegskinder zu organisieren. Der Gesundheitszustand der Heranwachsenden Jugend hat sich durch die Förderung des Laud- qufenthalts besser gestaltet. Auch zur Bekämpfung der Tuber­kulose stehen mehr Mittel im Haushalt.

! Abg. S ch u l z - Erfurtt (Soz.): Der Frau muß Einfluß aus die Verwaltung eingeräumt werden. Der Polizeigeist im Inneren muß schweigen.

Abg. Kreth (Kons.)r Der Gesetzentwurf zur Entschädi­gung der Kriegsbeschädigten und Verschleppten muß möglichst bald Wirklichkeit werden. Die Kriegsprimaner sind durch ernste Lebenserfahrungen und körperliche Ausbildung befähigt, die Lücken "bald auszufüllen, um wissenschaftlich tätig sein zu können.

, Abg. Fischbeck (F. B.): Wie steht es mit der Schaffung seiner Reichseinheitsstenographic? Bon den beiden vorgelegten Entwürfen sollte der gewählt werden, der eine Vereinbarung zwischen Gabelsberger und Stolze darstellt.

AmLliches-

EmbEchzurZer.

Das Kgl. Oberamt macht bekannt:

Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß mit dem Zucker für Monat Juni zugleich abschtäglich 3 Pfund Einmach­zucker auf den Kopf der Bevölkerung zur Verteilung ge­langen.

P> An Einzelpersonen, die keine festen Beziehungen zu einem Haushalt haben, wird Einmachzucker nicht abgegeben.

Der Einmachzucker ist nur zum Zwecke des Mamachens bestimmt; auch ist es bei Strafe verboten/denselben käuf­lich an andkre abzutreten.

Nie Zuckermarken für den Monat Juni berechtigen zum machzucker* Monatszucker und 3 Pfund Ein-

getrazetre- OberkLcivung.

Das Kgl. Oberamt Nagold macht bekannt:

Zur teilweistn Deckung dcs Bedarfs an Oberkleidu °er m dm kriegswichtigen Betrieben, insbesondere auch i der Elsenbahn und in der Landwirtschaft beschäftigten B beiter hat der Komnimialverkand Nagold nach Anordnu der Reichsbekleidunzsstelle 302 Anzüge bcizusteuern. Z Aufbringung dieser Anzüge soll durch eine aSzemei Sam«ü««g von getragener Oberkleidu«« für Mann erfolge«.

Ls wird erwartet, daß dieerforderlich, Anzüge r m Wege der freiwilligen Abaal a u fg e d r a ch t w e r d e n.

hochgeschlossene Joppe und Hose sind als Anzug a Mschm; Fracks, Smekmgs, Leinen, Lüster- und leick Flamlifachen sowie Uniformen sind jedoch von dieser A gäbe ausgeschlossen. Bei Ablieferung von Joppen j H*lse geschlossen sind, ist die Ablieferung einer We nicht erforderlich. Statt einer langen .Hose kann ar

i Kniehose von Sportkleidung abgeliefert werden. Auch ^ unverarbeitete Stoffe können zur Abgabe gelangen.

Sollte obige Anzahl Anzüge durch freiwillige Abgabe nicht eingehen, so ist der Kommunalverband auf Grund der 88 1 und 2 der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917 ermächtigt, bezw. gezwungen, Personen, von denen anzunehmen ist, daß sie . me größere Anzahl Oberkleider besitzen, die Vorlegung eines Verzeichnisses über ihren Bestand an Oberkleidern und an Stoffen, die sich zur Anfertigu. g solcher eignen, aufzuerlegen, falls sie nicht wenigstens einen Anzug ablie­fern sollten. Auch ist der Kommunalverband ermächtigt, ! die Nichtigkeit dieser Verzeichnisse nachzuprüfen, z Bei der Abgabe der Kleidungsstücke wird dem Ablieferer eiue Bescheinigung erteilt, welche eine amtliche Zusicherung s enthält, daß die jetzt abgegebenen Oberkleider bei einer im weiteren Verlauf des Krieges etwa notwendig werdenden anderweitigen Einforderung getragener Oberkleider in An­rechnung gebracht werden. Eine Bescheinigung dieser Art wird jedoch demjenigen nicht erteilt, der eine Abgabebe scheinigung zwecks Erlangung eines Bezugsscheines ohne Prüfung »er Notwendigkeit der Anschaffung auf seinen i Wunsch erhalten hat.

Die abgelieferten Anzüge werden nach einem geordneten ? Schätzungsverfahren angemessen bezahlt. Die Abnahmestellen ^ für Märmerodcrkleidung

s i» Nagold Chr. Thrurer, Kleiderhandlung, s in Altenfleig Fr. Bäßler,

sind angewiesen, sür Oberkleidu: gen, die innerhalb 3 Wochen nach Erlaß dieser Lekamitmachung abgeliefcrt werden, einen besonderen Zuschlag von 10 Prozent zu den regelmäßigen i Schützungsbetieigen zu bewilligen, j An die wirtschaftlich besser gestellten Einwohner des ? Oberamtsbezirks wird das dringende Ersuchen gerichtet, diese Sammlung, deren Ergebnis für das wirtschaftliche Duichhattcn unseres Volkes im Kriege von hoher Bedeutung j ist, opferfreudig zu unterstützen und möglichst viele Anzüge j abzvliesern. Cs wird von bttsen Kreisen erwartet, daß sie ihre entbehrlichen Oberkleidungen diesem großen Zweck zur ! Verfügung stellen. Gleichzeitig werden die Besitzer größerer Kleiderbestände uachdrücklichst auf die Folgen der nichtfrei - willigen Ablieferung mindestens eines Anzugs besonders hingcwiescn.

Kkrsremdesverkehr des Odersintsdezirks FreuSen- ^ stadt im Gommer 1Sl8

i lieber den Fremdenverkehr wurde vom Kgl. Oberamt u. a. bestimmt:

Ortsfremde Personen dürfen innerhalb des Oteramts- bezirks zu Kur-, Erholuugs- oder Pergnügungszwecken nicht länger als drei Wochen Aufenthalt nehmen. In den dreiwöchigen Aufenthalt wird der in irgend einem deutschen Heilbad, Kurort oder Elhoiunzsplatz, sowie in einer Gemeinde mit weniger als 6000 Einwohnern zu Kur-, Erholuugs- oder Vcrguügungszwccken zugebrachte Aufenthalt eingerechnet.

! Personen, die sich zu Kur, Erhslungs- oder Ver-

gnügurigszwecken bereits im Oberamtsbezirk aufhallen, wird die bisherige Aufenthaltsdauer angerechnet, s Personen, die durch ihre Gesuudheilsverhältuisse zu

einer Verlängerung des dreiwöchigen Aufenthalts genötigt sind, haben spätestens 7 Tage vor Ablauf des zulässigen Aufenthalts ein schriftliches Gesuch, belegt mit einem Zeug­nis des Amtsarztes ihres ständigen Wohnsitzes, beim Oderamt emzureichen. Das amtsärztliche Zeugnis hat ? über den Grund der notwendigen Verlängerung, die Dauer j der Verlänzerung und die Zahl der etwa erforderlichen > Begleitpersonen genauen Ausschluß zu geben, l Das Gesuch wird auf Kosten des Gesuchstellers durch den Vertrauensarzt des Oberamts nachgeprüft. Ohne vor- ' herige schriftliche Erlaubnis des Obcramts darf der Auf­enthalt nicht fortgesetzt werden, i Privarhaushaltungen (also alle nichtkonzessioniertcn i Gastvirtschafts- und Kurbetriebe), welche ortsfremde Per- z sonen gegen Entgelt mit oder ohne Verköstigung beherbergen i wollen, also insbesondere Fremdenheime, aber auch land- s wirtschaftliche Haushaltungen, bedürfen der vorherigen schuft- ! lichen, jederzeit widerruflichen Erlaubnis des Oberamts.

! Um die Erlaubnis ist schriftlich nachzusuchen, t Kurfremden, die den Vorschriften über den Fremoen- j Verkehr znwtderhm dein oder durch Uebertretung der sür - den Lebensmittelverkehr getroffenen Vorschriften dir Allge- l meinversorgung gefährden, kann der Aufenthalt vom Oberamt s verboten werden.

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Mte«»Ms. 10. Juni IS^S

! * Die rvürtt. Verlustliste Nr. 671 enthält u. a. fol-

; gende Namen: Gefr. Johann Blum, Vesperweiler, l. verw. ! Wilhelm Dengler, Effringer, gri. Uiffz. Rudolf Finckh, Nagold, l. verw. Heinrich Gabel, Martinsmoos, schwer verw. Friedrich Garbari, Wildberg, l. verw Gefr. Otto Hemminger, Nagold, l. verw., b. d. Tr. Kranklr. Friedr. j Kiefer, Calmbach, ins. Verw. -est. Friedrich Killinger. ' Haitc.bach, I. verw. Kranktt. Michael Koch, Bösingen, l. ! verw. Vzfeldw. Karl Kühnle, Haiterbach, schw. verw. i Gefr. Wilhelm Rapp, Laimbach, gef. Georg Sackmann, > Huzeubach, ins. Verw. gestorben. Gefr. Johs. Schanz,

- Neuweiler, l. verw. Ltn. d. R. Christian Schirtenhelm, I Dornstetten, ins. Verw. gest. Wilhelm Schwarz, Haiterbach, ' l. verw. Sesr. Karl Stoll, Durrweiler, l. verw. Karl

- Wünsch, Sulz Nagold, schw. verw.

'S'. : Das Porto der Feldpostkarte. Einige Zi­

vilpersonen machten mit einem Feldgrauen einen Ausflu Letzterer verschickte von dem Ausflugsort eine Feldpost­karte an einen Bekannten und die Zivilpersonen setzten ihren Namen darauf. Das Postamt am Orte des Emp­fängers beanstandete die Karte und die Zivilpersonen wurden nach! derSchramb. Ztg." wegen Portohinter- Iziehung zu je 3 Mark Geldstrafe verurteilt, da nach !oem Postgesetz vom 4. Oktober 1871 Feldpostkarten ohne (Porto, die im Inland zur Post gegeben werden, nur von Militärpersonen verschickt und unterzeichnet wer­den Wrsen. " ' °

^ ^ Beschlagnahme von Rlrchengeralen. NaH

einem Erlast des Ministeriums des Innern werden die im Besitz der Kirchengemeinden befindlichen kirchlichen Geräte aus Zinn.fast ausnahmslos nicht enteignet und deshalb auch nicht ablieferungspflichtig sein; sie unter­liegen nur der Beschlagnahme. Sind solche Geräte schon ^geliefert, so können sie zurückverlangt werden. , ,,

Tischtuchverbot. Tie Reichsbekleidungsstelle hak vor längerer Zeit ein Tischtuchverbot für die Gastwirtschaften und Hotels erlassen. Eine Ausnahme war nur für diejnigen Wirtschaften gestattet worden, deren Tische mit Fries belegt sind. Da vielfache Umgehungen dieses Verbots festgestellt worden sind, so hat sich die Reichsbekleidungsstelle entschlossen, ein allgemeines Tischtuchverbot anzuordnen. Das neue Verbot tritt mit dem 1- Juli in Kraft. Von dem Verbot werden jetzt auch die Klubs, Kasinos, Kantinen usw. betroffen. Paprer- garntischtücher dürfen auch ferner verwendet werden. Bei Privatgesellschaften, Hochzeiten usw. dürfen Tischtücher verwendet werden, wenn sie von den Veranstaltern mit­gebracht werden. Tie durch das strenge Verbot gewon­nenen Wäschestücke sollen in erster Linie sür Säuglings­wäsche benutzt werden.

Ablieferung von Stroh aus der Ernte 1918. Der Strohbedars der Heeresverwaltung, der Strohausschließungsanlagen, der kriegswirtschaftlichen Be­triebe und der großen Städte wird auch im 'nächsten Wirtschaftsfahr im Wege der Landeslieferungen aufge­bracht werden müssen. Der Bundesrat hat die aufzu­bringende Menge auf 2,3 Millionen Tonnen festgesetzt. Davon sind bis 30. September 1918 600 000 Ton­nen abzuliefern. Tie Verteilung auf die Lieferungsver-- bände und die Erzeuger soll bis 15. Juli durchgeführt sein, damit die Landwirte so früh wie möglich unter­richtet sind, wieviel Stroh ihnen für die eigene Wirt­schaft belassen bleibt- Die Veröffentlichung der Preise ist zu erwarten, sobald sich das Ergebnis der Stroh­ernte überblicken läßt- Die Aufbringung des Strohs ist besonderen, von den Landesbehörden einzurichtenden Stellen übertragen.

(-) Stuttgart, 8. Juni. (Aus dem Finanzausschuß.) Der Finanzausschuß bemängelte beim Forstetat die willkürlichen Preissteigerungen trotz der Höchstpreisfestsetzung. Der Kriegs- grundprcis ist auf 230 Prozent des Friedenspreises angewachsen und trotzdem wurden noch 55 bis 60 Prozent mehr erlöst. Nach Auskunft des Forstdirektors v. Keller ist Brennholz noch in genügenden Mengen vorhanden. Die Brennholzversorgung wird noch einmal in gleicher Welse und mit den bisherigen Preisen durchgcführt werden. Der Forstrcservefonds ist aus 10 978 000 Mk. angewachscn. Die Erhöhung der Holzhauerlöhne um 1450 000 Mk. ist durch die Aufbesserung der Löhne veranlaßt. Ein An-, trag Walter dahin, den Beamten und Unterbeamten der Be­zirksforstverwaltung eine der Teuerung entsprechende außer­ordentliche Zulage zu den Entschädigungen für die Pferdehaltung, auswärtige Dienstleistungen und Kanzleikosten zu gewähren, wurde angenommen. Beim Iagdetat wurde die Verschiedenheit der, Schonzeit gegenüber Baden, sowie das Ueberhandnehmen der die. Gefliigelbestände bedrohenden Füchse bemängelt. Auch wurde gewünscht, daß wie in anderen Staaten die Jagd am Sonntag ausgeübt werden dürfe.

(-) Hevelfingeu, 8. Juni. (Gehei ms ch lächte- rei.) Bei Gemeinderat Büchel er zum Rössle wurde eine Geheimschlächterei entdeckt und lt.Untertürkheimer Zeitung" 12 schlachtreife Hammel vorgefnnden. Außer­dem kamen einige Ballen Schafwolle im Gewicht von nahezu 10 Zentner zum Vorschein. Die Hammel wurden den hiesigen Metzgern zur Schlachtung überwiesen.

(-) Untevtürkheim» 8. Juni. (Ueberfa hren.) Der von dem Schnellzug beim Bahnhof Untertürkheim (nicht Eßlingen) mit seinem Gespann überfahrene Fuhr­mann ist der 20 Jahre alte Soldat Adam Strähle aus Böhringen, OA. Urach, der von der Eßllnger Gav- nisonskompagnie zur Dienstleistung bei dem Fnhchalter C. Weingart in Eßlingen beurlaubt War.

(--) Eßlingen, 8. Juni. (Autospritze.)' Der Gemeinderat hat beschlossen, eine Autospritze anzuschaffcn.

(-) Backnang, 9. Juni. (70 Jahre.) Der Land­tagsabgeordnete und langjährige Gemeinderat Buch- druckereibesitzer Friedrich Stroh feiert morgen den 70. Geburtstag.

ks-/ Reutlingen, 8. Juni. sAmtsjubiläum?/ Am '1. Juni waren cs 20 Jahre, dass Oberbürgermeister Hepp an die Spitze der hiesigen Stadtgemeinde trat. Ans diesem Anlass wurde am Donnerstag abend im festlich geschmückten R'atsaal eine einfache Feier veran­staltet.

(--) Rottweil, 8 Juni. (Kirchensp'cnden.) Die diesige evangel. Gemeinde erhielt aus der Spende, die die evangelischen Kirchen zum Geburtsstst des Königs dargebracht haben, bett Betrag von 1006» Mk. zur Err- banung eines Gemeindehauses. Ter gleiche Betrag wurde auch den Gemeinden Aldingen, Trossingen und Tuningeir zugewiesen, wahrend die evang. Gemeinde irr Schwan-»' ningen 2000 Mk. erhalten hat.

(-) GroMolzlente, OA. Wangen, 8. Juni. (Pfer­dedieb stahl.) Dem Landwirt W wurde nachts ein Pferd im Wert von 6000 Mark samt Geschirr und Wa­gen gestohlen. Die Diebe versuchten ibre Beute an einen Gutsbesiüer in Waldsec um 4000 Mark. L» ^erkaufen»