Ludendorff-Spenve.

So sehr ist kein menschliches Herze verarm^- Daß es sich nicht dankbar der Brüder erbarmt,

Die sich wie ein Wall vor die Heimat gelegt ,

Und alles, was lieb und was wert ist, umhegt.

Sie trugen das Kreuz und die Dornen so schwer Durch Lüfte, durch Länder und über das Meer;

Sie taten und litten wohl wahrlich genug,

Bis feindliches Blei ihre Leiber zerschlug.

Nun machet die Herzen und Hände nur weit,

Seid willig und freudig zum Geben bereit! /

Ihr dankt es ja ihnen, was Euer noch ist; ^

Ein Schelm, wer die Brüder, die Retter, vergißt.

> Berlin. Hans Felgcnhauer von und zu Riesa. !

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Niederschlagung von Untersuchungen ge­gen Kriegsteilnehmer. Dem Reichstag ist ein Ge-a setzentwurf zugegangen, der folgenden einzigen Artikel enthält:In'Sachen, in denen dem Kaiser das Be-i gnadigungsrecht zusteht, können Untersuchungen gegen Teilnehmer an dem gegenwärtigen Kriege wegen Hand­lungen, die vor oder während der Einberufung zu den Fahnen und vor der Beendigung des, Kriegs begangen worden sind, im Wege der Gnade niedergeschlagen wer­den. Ter Zeitpunkt, in welchem der Krieg im Sinnen dieses Gesetzes als beendet anzusehen ist, wird durch kaiserliche Verordnung bestimmt."

Wann kann der Käufer wegen Höchschreis- iiberschreitnng bestraft werden? Am 1. Juni ist die neue, die ganze Wuchergesetzgebung auf eine den Er­fordernissen des Lebens besser angevasste Grundlage stel­lende Bundesratsverordnung vom 8. Mai d. I. in Kraft getreten, wonach der Käufer sich nur noch strafbar macht, wenn er Ueber-Höchstpreise gewährt oder verspricht für Waren, die er mit Gelvinn Weiterz u veräußern be­absichtigt, eine Absicht, die ihm aber der Staatsanwalt erst Nachweisen muß. Zahlt der Käufer die höheren Preise nur mit der Absicht, die Ware seinem Haus­halt zum S elb stv erbr auche zuzuführen oder sie viel­leicht einem Verwandten oder Bekannten zum Selbst­kostenpreise, also ohne Gewinn, weiterzngebcn, so kann ihm kein Staatsanwalt etwas anhaben. Das schließt natür­lich eine Bestrafung wegen anderer Delikte nicht aus. Der Hamsterer z. B., der trotz Ausfuhrverbots schmug­gelt, kann wegen Neberschreitung des Ausfuhrverbots be­straft werden. Wer dem Markenzwang unterstehende Waren ohne Ablieferung von Marken ersteht, hat des­halb Anzeige und Bestrasung zu gewärtigen. In bei­den Fällen kommt es nicht darauf an, ob er sich an die Höchstpreise gehalten oder sie überschritten hat, ob er selbst verzehrt oder weiterverkanft. Ist nun aber auch die neue Verordnung in der Hauptsache gegen den gewerbs- "mästsgen,' aus übermäßigen Vorteil ausgehenden, wuche- ris^ben Handel gerichtet, so kann doch auch der nur auf Sedverbranch ausaehmde Käufer mit dem Gesetz m Konsti^t geraten, wenn er den Verkäufer dazu an reizt, seine Ware zu einem den Höchstpreis überschreitenden Preise herzugeben, wenn er ihn dazu auffordert, ja schon, wmn er sich, ohne daß von seiten des Verkäufers be­reits ein ausmnnternder Schritt getan ist, zur Zah­lung l^berer Preise einfacherbietet". Es sind schließ­lich Fälle denkbar, in denen Käufer und Verkäufer gl'-st'zeitia denselben Willen haben, das Gesetz zu um- aehen und d"s Geschäft Zu unzulässigen Preisen zu ma­chen. Ln Fällen eines solchen abgekarteten Handels, ein-r solchen Verabredung beider Teile wird der Käufer ebenfalls strafbar. Also nur dann ist der Käufer sicher vor Strafe wegen Höchstpreisüberschreitung, wenn er, um beim Hamstern zu bleiben, den Händler fragt, was ver­langst dl! kür einen Zentner Kartoffeln und ihm dafür 20 Mark bezablt, ftills er es nicht billiger tut. Tann muß er aber die Kartoffeln auch selber essen oder ver- sch-mken. Ter Verkäufer macht sich in allen Fällen strafbar, wenn er die Höchstpreise überschreitet.

Keine iiorddents^cn Mühlerrkonlrollcnre nrestr in SnstVentsstKomV. Auf die vicfachen Be­schwerden gegen die aus Norddeutschland entsandten Müh- kerchontrol-lure scheint die Reichsgetreidestelle gehört zu haben. Wenigstens findet sich in verschiedenen süddeut­schen Bl"ttern folgende Anzeige:Für Württemberg un8! Baden beuötiaen wir einheimische Mühlenüberwachunas- b-amtc. Angebote von hierzu geeigneten Bewerbern, als Müller, Landwirte. Getreidehändler, sind mit genauem Lebenslauf und Photographie zu richten an den Nachprü- sirimsb-amten Johannes Schlosser, Stuttgart, Tübinger- slraße 56. Reichsaetrmdestclle Berlin, Kursürstendamm."

Ein paur L«,e später stemd er in Düsseldorf vor seiner jungen Frau. Sie bewohnte in einem gnten Hause zwei freundliche Zimmer.

;. Sie sab mädchenhaft lieblich, doch überarbeitet aus. ! ß* i" dem stattlichen Feldgrauen ihren eigenen

Mann erkannte, wich sie scheu und betreten zurück.

-Doch Alfred lieft ihr keine Zeit zum Ueberlsge er riß sie in seine Arme und erstickte jedes ihrer Worte n seinen heißen Küssen.Sage nichtsl Ich weift alles. W waren beide >chuldig. Die Zeit, wo wir getrennt waren, soll «usaelöscht sein, ein neues Leben soll für uns beide be­ginnen. Nur eins muß ich wissen, ob du mich noch lied­hafte

Ich habe nie aufgehört, dich zu lieben, alles andere war nur ein Irrtum, eine Torheit... !*

»Die wir beide zu vergessen suchen müssen! Karste hat mir bew-es. n, daß auch ich gefehlt habe. Ihnen danken wir dieses Wiederfindsn. Bist du glücklich, Liebling, daß wir wiener vereint sind?"

Sie war es und blühte auf unter dem Bewußtsein, Lie treue L:ebe ihres Mannes wiedergewonnen zu haden-

Wein ist ein Lebensmittel. Ein früherer Kürhansbesiüer Zach in Charlottenbnrg suchte nach Anf- .-abe seines Kurhauses seinen Weinvorrat zu verkanten. Ferner trat er noch mit verschiedenen Firmen in Ver­bindung, um Wein znm Weiterverkauf zu erwerben. Eine Erlaubnis zum Handel mit Lebensmitteln hatte er nicht erhalten. Als er zur Verantwortung gezogen wurde» weil er obne Erlaubnis mit Lebensmitteln Handel ge­trieben habe, machte er geltend, Wein könne nicht zu den Lebensmitteln im Sinne der kriegswirtschaftlichen Vorschriften gerechnet werden. Das Schöffengericht in Eharlottenbnrg trat dieser Auffassung bei und sprach! Zach frei. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft wurde aber die Vorentscheidung aufgehoben und Zach von der Strafkammer zu einer Geldstrafe von 500 Mk. verurteilt und betont, Wein sei unbedingt ein Lebensmittel. Diese Entscheidung focht Zach durch Revision beim Kammerge­richt an, daS aber die Revision als unbegründet verwarf.

Vertilg/.l.g der Wühlmiu.s». a-.. letz­ten Zeit wird, wie die Hanptsammelstellc für Pflanzen­schutz mitteilt, als billiges Mittel zur Vertilgung der Wühlmäuse der Mäusetyphusbazillus empfohlen. Tie Anwendung dieses Müusetyphusbazillus hat indessen bei der Wühlmaus keine Wirkung, da die Wühlmaus voll- - ständig seuchmsrei gegen den Löffler'schen Mäusetyphus­bazillus ist. Tie Wühlmaus wird am besten durch ge­schulte Wühlmausfänger mit Schlageisen und Mausroyre» gegangen und erst in zweiter Linie durch, in Gänge gelegte Gifte (verschiedene Pflanzenwurzeln, wie Löwenzahn, Pe­tersilie, Karotten, auch gedörrte Zwetschgen, vergiftet mit Arsenik, Strichnin, Phosphor) vertilgt. Die erfolareichste Bekämpfung aeschieht durch Anwendung der Wühlmaus­fallen.

(-) Stuttgart, 6. Juni. (Vom Hofe.) 'Der König und die Königin sind gestern aus Carlsruhs in Schlesien wieder hier eingetroffen.

(-) Stuttgart, 6. Juni. (Kriegs fürs» rgeH Die Aufwendungen des städtischen Hilfsausschusses M Gunsten der hiesigen Kriegerangehörigen betragen im ganzen seit Kriegsbeginn rund 18 Millionen Mark neben den Leistungen der Reichsunterstützungen in Höhe von rund 22 i/z Millionen Mark. 31000 Familien haben bis jetzt den Hilfsausschuh, der dieser Tage wiederum eine Sammlung veranstaltet, in Anspruch genommen. Davon befinden sich jetzt noch 18 000 Familien in der Unterstützung.

Die° Liebesgabenabteilung des Roten Kreuzes in Stuttgart hat aus den ihr überlassenen Frauenhaa­ren bis jetzt 25000 Mark erlöst.

'(-) Zuffenhausen, 6. Juni. (Vermißt.) Der 12. Fahre alte Realschüler Hermann Vollmer von hier hat sich aus Furcht vor Strafe am letzten Montag abends 7 Uhr von seinem elterlichen Hause entfernt und ist seither nicht wieder zurückgekehrt.

(-) BalingStt, 6. Juni. (Schnee.) Dem Frost !n der Nacht vom 28./29. Mai ist gestern machst: stoch ein stärkerer gefolgt, fodaß sich auf den Wiesen sine Eiskruste zeigte und Bohnen und Kartoffeln, zum Dell wiederholt, erfroren sind. Gestern mittag trat leich-, ier Regen ein, vermischt mit Schnee.

(-) Waldsee, 6. Juni. (Ludendorff - Spend e.) Zur Ludendorff-Spende haben Fürst von Waldburg-Wols- egg-Waldsee und Graf von Königsegg-Aillendyrs ie ^0 000 Mark gegeben.

soll der Larchsammler

!

Bon Hans Schrott-Fiechtl.

Die Heeresverwaltung läßt das Laub sammeln, um damit das Futter der Pferde an der Front aufzubessern. Schon im Frieden wurde das Laub in vielen Gegenden für Futterzwecke verwendet. Nun zwingt uns der Krieg, das Aaumlaub in größerem Maßstab heranzuziehen. Vor dem Krieg haben wir alljährlich für mehr als eine Mi.il- liarde Kraftfutter einsühren und den vierten Teil unserer Brotfrucht verfüttern müssen. Heute soll nicht nur jedes Korn der menschlichen Ernährung dienen, sondern wir sind auch gezwungen, viel schärfer auszumahlen, so daß uns .Kleie, ebenso wie Schlempe, RübLr, Kartof'feln, nur in geringer Menge für Futterzwecke zur Verfügung stehend

Wie steht es nun mit dem Futterwert des Lau-i bes? In Norwegen rechnet man 85 Kilogramm reines» gut gewonnenes Laubheu 100 Kilogramm mittleren Wie-! senheus gleich. Tie deutschen Forscher und Praktiker Habens gefunden, daß 82 Kilogramm reines Laubheu 100 Kilo-! gramm gutem Wiesenheu entsprechen. Man sieht also, daß das Laubheu gutes Wiesenheu übertrifft und Klee-i Heu fast gleichkommt. Schon seine chemische Zusammm-f setzung macht das überaus wahrscheinlich, denn es enthält im Mittel 5 v. H. Rohfett, 15 v. H. Stickstoff und 51,2 v. H. stickstoffreie Substanz.

Das Laub ist die Stärkefabrik des Baumes, und an Hellen, warmen Tagen bewirkt das Chlorophyll (Blattgrün) des Blattes die Ansammlung der Stärke in der Blattsnbstanz. Diese Stärke ist aber noch nicht fest abgelagert, sondern nur eine Vorstufe für einen anderen Nährkörper der Pflanze, den Stärkezucker. Die Stä^e ist nämlich unlöslich und muß sich in löslichen St. zucker umwandeln: als Zucker fließt sie dann über Nacht in die Gewebe über.

Gegen Abend an sonnenhellen Tagen enthält das Blatt die größte Stärkemengen, und am folgenden Morgen zeigt sich, daß die Stärke in Form von Stärkezucker vollständig.abgewandert ist. Diestr Pvg-st

zest ist für den Laubsammler 'wissenswert, er sieht nie! stille, auch nicht, wenn das grüne Blatt abgeschniiten ist, und geht so lange weiter, wie noch genügende Feuchtig­keit vorhanden ist. Der Zucker ist unbedingt ein sehr! wertvoller Nahrungsstoff. Daraus ergibt sich ein Wich­tiges: je mehr die Blätter im Augenblick des Schneidens mit Stärke angefüllt sind, desto hochwertiger sind sie auch als Futter, denn je mehr Stärke vorhanden ist, desto mehr Stärkezucker kann gebildet werden.

Neben dem Stärkereichtnm des Blattes ist für seinen Futterwert noch ein Stickstoffgehalt bestimmend. Im Mai und Juni ist dieser am höchsten und beginnt bereits in der zweiten Junihälfte in der Weise zurückzugehen,! daß er von rund 28 v. H. im Frühjahr allmählich auf etwa 8 v. H. bis zum November fällt. Im August ist die Trockensubstanz des Blattes am höchsten und dar­aus folgt wieder, daß die besten Werbe monate für Laubheu die Monate Juli und August find.

Besonders wichtig und für den Laubsammler nie zu vergessen ist, daß auch das grüne, schon abgeschnittene Blatt noch immer ein arbeitender Organismus ist, und daß somit für den wirklichen Nährgehalr des Laubheiis die sorgsame Art der Gewinnung maßgebend ist. Ein und dieselbe Laubgattung kann um 20 v. H. weniger Nährwert enthalten, wenn sie nicht sorgfältig gewonnen würde.

Das Laub soll am besten im Schatten ge­trocknet werden, sonst verliert es seinen guten Geruch und Geschmack, so daß es manche Tiere nicht mehr gerne nehmen. Esche, Weide, Linde und Haselnuß trocknen rasch, Birke, Erle und Hainbuche schon langsamer. Am schwer­sten trocknet die Schwarzerle. Man tut daher am besten, das Laub in Scheunen oder sonstwie unter Dach -u trocknen. Fehlt diese Gelegenheit, so ist es noch am sichersten, wenn man die Schwarzerlenblätter gesondert sammelt und bearbeitet. Vor allem aber trockne man niemals in der prallen Sonne, sondern immer nur im Schatten. Das Eichen- und Buchenlaub gilt für die Fütterung wegen seines Gerbsäuregehaltes als weniger wertvoll. Prof. Pott stellt Erle, Linde, Haselnuß, A Horn, Esche und Ulme für Fütterungszwecke an erste Stelle. Weidenlaub soll trocken vom Vieh genommen werden. Weinlanb ist in jeder Beziehung ein geschätztes Futter, soweit es nicht bespritzt ist. Das Laub der Edelkastanie gilt ebenfalls als hochwertig, das nahrhafteste wird aber das Maulbeerblatt sein, das 28 v. H. Stickstoff enthält.

Auch das Laubreisig ist als Futter nicht zu unter­schätzen. Prof. Dr. Ramm hat in Poppelsdorf Schafs und Kühe über fünf Monate lang mit gemahlenem Reisig gefüttert. Er gab 8 bis 10 Kilogramm Reisig pro Kops als einziges Rauhfntter, und die Tiere blieben in gutem Futterzustand.

Im Laub unserer Wälder haben wir nicht nur ein gutes, sondern auch ein in erheblichen Mengen vor­handenes Futter. Infolgedessen läßt die Heeresverwaltung das Laub sammeln zur Fütterung für die Pferde an der Front allgemein ausnehmen und erwartet, daß die Schüler und Schülerinnen unter Führung der Lehrerschaft, Ju­gendvereinigungen aller Art (Ortsausschüsse für Jugend­pflege), vaterländische Vereinigungen, Lazarette und Er­holungsheime sowie alle Personen, welche sich der guten Sache zur Verfügung stellen, soviel Laub als möglich sammeln.

In jedem Bundesstaat werden von der Bezugsver­einigung Stellen errichtet, die das Laubhcu auflaufen. Sie find verpflichtet, in den Bezirken entsprechende Un­terstellen zu errichten, die ihrerseits wieder Ortseinkauf- si^lln gelinden. Di- ft werden

Trrstandrgung mitten KruuMwirtschaflsstellen errichtet Die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte mit ihre« Landesstellen hat die Geldgeschäfte unter sich, mithin das gewonnene Laub zu bezahlen. Die Preise für Frischlaub betragen 4 Mk., die für Laubheu 10 Mk. für den Zentner^ Dazu kommen noch die Kiüometerentsckädignnaen für Aröi und Abfuhr. ' '

Gerichtssaal.

(-) Stuttgart, 6. Juni. (Strafkammer.) 2n der Straf- sach« wegen der Diebstähle im hiesigen Schlachthaus bzw. Hehlerei wurde die Angeklagte Backe zu 1 Jahr 3 Monaten Zuchthaus unter Anrechnung von 5 Monaten Untersuchungshaft und vaste Pfeiffer zu 1 Jahr Zuchthaus verurteilt. Gegen die übrigen An­geklagten wurden Gefängnisstrafen vrn 10 Tagen bis zu 3 Mo­naten, sowie kleinere Geldstrafen ausgesprochen. 6 Angeklagte wurden freigesprochen.

pMNdel Und Berkehr.

Nagold, 6. Juni. Auf dem heutigen Kiehmarkt waren zugefühit: 3 Stiere, 38 Kühe, 17 Kälber und 38 Slnck Jungrinder. Verkauft wurden: 3 Stiere mit 1500 ! Ges.-Erl, 10 Kühe mit 11620 »4L Ges. Erl., 13 Käl- ! der wit 4! 66 »4L Ges.-Erl. und 11 Stück Jungrinder mit i 8250 »4L (Les. Erl. Der Einzelpreis betrug für 1 Sti-r - 4 0650 ^c, für eine Kuh 10002000 »A, für 1 Kalb j 220460 » 4 L, für das Stück Jungvieh 5601802 »k. i Auf dem Sckweinemarkt waren zngeführt 167 Milch- ul'd 66 Läufcrschweine. Verkauft wurden 139 Milchschweine «sit.!8894 »L Ges.-Erl. und 47 Läuferschweine mit 18705 i »§. Ges.-Erl. Der Erlös für das Paar Milchschweine betrug 234530 »4L, für das Pa«r Läuferschweine 232 . bis 640 »4L.