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sollte ein» Neichszentralstelle zur Förderung des gewerbllchc» Mittc-staüdes geschallen werden ^^

Abc, W e r n c r-Hersfeld (DP.): Der Grundsatz von der dreien Bahn dem Tüchtiaen muh auch für die Berufsstände gel­len nicht nur für die einze'n-n Personen. Auch die mit leren und unteren Beamten dürfen nicht vergessen werden. Dcm Mucker mutz man entschiedener zu Leibe gehen. Die Kriegsgcsellschastcn sknd schleu"i"st ab'ubauen.

Abq Albrecht (Unabh. Soz.): Dar Handwerks wird stets ein Handlanger des Großkapitals bleibe«.

Landtag.

Stuttgart, 13. März.

Bei der Fortsetzung der Beratung über die Teu erungsb e° .Liiqe an die Beamten begrüßte der Mg. Dr. v. Mül- ltzerger (Natl.) die einmütige Entschlossenheit die wirtschaft­liche Not des Bcamtenstandcs zu lindern. Dann wandte er sich scharf gegen den Abg. Hoschka, der die Beamten als Hamsteret und Wucherer hingestellt hatte, das Gegenteil sei wahr.

Abg. Hiller (B K.) gab der Zustimmung seiner Partei zu den Ausschußanträzen Ausdruck, eine durchgrciscnde Neuregelung der Gehaltsordnung könne erst nach dem Kriege Platz greifen.

Finanzminister Dr. v. Pistorius gab bekannt, daß die Fmgc der Gewährung von Teuerungszulagen an die Körper.

> cd n ltsbeamten bereits erledigt sei.

Abg Groß (Ztr.): Die staatlichen Unterbeamten und Ar- beit-c können mit den gewährten Teuerungszulagen befriedigt sein Die im Etappengebiet beschäftigten Eisenbahner sollten löherc Löhne erhalten. Das Berkchrsministerium solle auf die Direktion der Privatncbenbahnen einen Druck ausüben, ihrem Personal entsprechende Zulagen zu gewähren. Die Gehaltsauf­besserung dürfe keineswegs eine Steigerung der Lebensmittelprclse zur Folge haben. . ,

Abg. Fischer (V.) erklärte die gegen die Beamten er­hobenen Vorwürfe für ganz und gar unangebracht

Abg. Hoschka (Unabh. Soz.) stellte fest, daß seine Partei iw Interesse der Unterbeamten und Arbeiter der Vorlage zustim­men werde, wenn auch schweren Herzens. Der Abg. Keil hätte gut daran getan, wenn er erklärt hätte, daß seit dem 4. August 1914 seine Politik mit der der bürgerlichen Parteien auf Gedeih und Verderb verbunden sei.

Hierauf wurden die Ausschußantrügc nahezu einmütig ange­nommen. die Anträge Hchchka mit großer Mehrheit abgclehnt. !Die Resolution Kiene lietr. Gewährung von Zulagen an Körper-' schastsbeamtc wurde einstimmig angenommen.

Nach Genehmigung des Rechenschaftsberichts des Ständischen Ausschusses ging man über zur ersten Beratung über die Aende- rung desLehrerbesoldungsgesetzes.

Für die Beamten, so führte Abg. Weber (Z.) aus, sei zur Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs die Möglichkeit der lvierteljährlichen Zahlung der Gchaltsbezüge geschaffen worden, es !sei erwünscht, für die Volfsschullehrer (es kommen nur 200 in Betrachts die gleiche Regelung zu treffen.

Abg. Löchner (V-) hielt die finanzielle Wirkung nicht Nr besonders groß, die indirekte Wirkung aber bestehe darin, daß die Beamten die Vorteile des bargeldlosen Zahlungsver­kehrs kennen lernen.

Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Henmann (Soz.), Wolfs (B.K.), Engelhardt (Unabh. Soz.) und Hieber (Natl.1 wurde dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zu ge­stimmt und nach einer kurzen Erk'ärung des Kultministers Dr. v. Habermaas der Antrag einstimmig angenommen.

Bei der ersten Beratung des Gesetzes über Milderung des ^Berggesetzes bemerkte Abg. Reichel (Soz.): Das Berg­gesetz lege die Hand auf die Naturschätze des Landes, soweit sie nicht im Privatbesitz seien. Das Gesetz möge dazu beitragen, der württembcrgischen Industrie den Wet.bcwerb mit geographisch gün­stiger gelegenen Eewerbezweige zu ermöglichen.

Finanzminister Dr. v. Pistorius betonte, daß wir die neue Zeit mit neuen Mitteln nützen wollen, er bitte, dem Ent­wurf zuzustimmen.

, Abg. Wieland (Natl.) hielt das Gesetz für eine Folge der Kriegscrfahrung.

Abg. Graf (Ztr.): Die Bodenschätze müßten dem Privat- ikapital so schnell wie möglich entzogen werden. Trotzdem sei idcr Vorzug einer gemischten Gesellschaft zu geben, die die Pro­dukte in Bearbeitung nehme . Im Notfall sei ein Sperrgesetz .zu erlassen.

Abg. Herr mann (V.) hielt eine Ueberweisung des Ge­setzes au den Finanzausschuß für notwendig.

Nach weiteren Vormerkungen der Abgg. Dr. Rübling (B. K.) und Hornung (U. Soz.) wurde der Entwurf an den tKinanz, " ' ' "

Finanzausschuß verwiesen. Nächste Sitzung morgen 11 Uhr.

*

Stuttgart, 14. März.

Die Zweite Kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung zunächst eine Denkschrift der Regierung über Entschädigungen, iTaggelder und Reisekosten der Stand cm itg'lic- ,!de r in Anpassung an-die Teuerungsverhältnisse zur Kenntnis. -Varnas erhalten mit Wirkung vom 1. Februar ab die Stände- Äntglieörr zu dem Taggeld von 15 Mark einen Zuschuß von 10 Mark, die Ständemitglieder, die Beamte oder Lehrer sind, zu dem Taggeld von 11 Mark einen solchen von 9 Mark, lArner die Präsidenten der beiden Kammern einen jährlichen Zuschuß von 1400 Mark, die übrigen Mitglieder des Engeren Ständischen Ausschusses äi»en solchen von 500 Mark. Nach­dem der Ministerpräsident die Zustimmung der Regierung kund getan hatte, bildete die Mnderung des Fürsorgegesetzes, das das Mirsoraerecht für Minhcrfährme auf das 18. Lcbens-

Und ich werde sie im Notfall zu schützen wissen, wäre, es selbst gegen die Frau, die Mutterstelle an ihr vertreten hat."

«Gehst du damit nicht ein wenig über deine Be- sugnijje hinaus. Teuerste? Edith wurde unserer Obhut doch wohl nur deshalb übergeben, weil ihre Pflegeeltern gleichzeitig beide abwesend sein sollten. Nun, da diese Voraussetzung allem Anschein nach nicht mehr zutrifst-"

«Nun gibt mir mein Mißtrauen gegen Frau Lydia Kroning erst recht Veranlassung, mich an da« Ver> sprechen zu binden, das ich dem Justizrat vor seiner Ab- reise gegeben. Aber das sind Frauenangelegenheiten, mit denen ich dich vorläufig nicht weiter behelligen will. Sollte ich deines Beistandes oder deines Rates bedürfen, so weißt du ja. däß ich nicht zögern werde, dich darum anzugehen. Denn ich weiß wohl, daß du von uns bei­den der Klügere bist. Nur meine angeborenen weiblichen Instinkte sind zuweilen etwas schärfer. Und ich glaube, wir haben hier einen Fall, in dem sie sich wieder einmal bewahren sollen."

Mit einem artigen Wort küßte der Graf seiner Gattin die Hand, und sie lächelten sich so liebevoll au wie -rn: Ehepaar von zwanzig Monaten. ^_

Fortsetzung Glql.

fahr aüsdehnk, ' Sen Geaenftand eingehender Beratung. Die Abgeodneten Roth (B.Ki), Mohr (Ztr), Löchner (V.) und Hasel (Na'N sp-achcn sich'zu den Ausschußanträgen zu» stimmend aus, a l -dings mit dcm Unterschied, daß der Abg. Roth üch gegen den Antrag Mohr wandte, der schon den Versuch, einen Zögling der Fürwrse-Erzi hung zu entziehen, strafbar macht. Die.Redner der soziald. Partei und der Unabh. Sozialdemokraten Schlegel und Hornung erklärten, daß sie sich mit dem Ent­wurf nicht abfinden können. Nachdem der Abg. Stroh (B. den Svarzwang der Jugend empfohlen hatte, erklärte siG Lustizmmister Man dry mit dem aus dem Ausschuß hervor- aeganaenen Antrag Mohr und der Entschließung (allgemeine Durchsicht des Fürsorge-Erziehungsgesetzes und Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurf einverstanden. Hierauf wurde der Gesetz-ntiru'-f mit den ArwschußantiMen gegen die Summe« de« Hozialdemok a ie und der Uwbhängigen Sozialdemokraten ange­nommen. Morgen Berggesetz.

riUessMS, 1b. Mir; >v >

* Das Eiserne Kreuz hoben erhalten: Gefr. Herm. Klein, Svhn des früh. Hirschwirts Klein inN « zvld; Telegraphist Friedrich Duß v»n Neubulach.

Fernsprechsache An das hiesige Fernsprechnetz sind angeschlossm worden: Lenschnrr, Möbelfabrik (Rufnummer 38p Hehr, Elise, Pensionsinhaberin (Rufnummer 74). -el», Oberamrsüaumelsrer (Rufnummer 25).

Erhöhte Gerichtskosten- und Anrvaltsgediihren. Dem Reichstag ist ein Gesetzentwurf über Kricgszuschläge zu den Gerichtskosten, sowie zu den Gebühren der Rechtsanwälte und der Gerichtsvollzieher zugeg-ngen. Die in § 8 des Gerichts­kostengesetzes bestimmten Gebührensätze erhöhen sich bei Gegenständen im Werte 1. von mehr als 3002100 Mark einschl. um zwei Zehntel. 2. von mehr als 21005400 Mark um um drei Zehntel, 3. von mehr als 540010 000 Mark einschl. um vier Zehntel, 4. von mehr als 10 000 Mark einschl. um fünf Zehntel. Die Gebührensätze der ZZ 62, 68, 69 Und 75 des Gerichtskostciigesetzes erhöhen sich um ein Viertel, die Gebühren der 8Z 70 bis 72 um die Hälfte. Die Gebühren des Z 9 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte erhöhen sich um drei Zehnte! und in der Berufungsinstanz um fünf Zehntel. Die Gebührensätze der KZ 4 bis 11 der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher erhöhen sich um drei Zehntel. Dte im Z 80 Satz 1 des Gerichtskostciigesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juli 1909 bestimmten Schreibgebühren von 20 Pfg. für die Seite erhöhen sich auf 40 Pfg. Die Seite muß mindestens 32 Zeilen von durchschnittlich 45 Silbe» enthalten.

Zeppelindenkmal. Privatcer Otto Schmaltz' hat für das Zeppelindenkmal feine Spende um 5000 Mk. auf 20000 Mk. erhöht, womit die Errichtung des Denk­mals gesichert ist.

Zur ErrtsigsmnH von Bestandteilen von Grundstücken hat der Bundesrat eine Verordmmg er­lassen, derznfokge der Uebernahmepreis für die stir Kriegs­bedarf enteigneten Bestandteile und Zubchörstücke von Grundstücken mit befreiender Wirkung gegen Dritte,, denen ein Recht an diesen Sachen zustand, an den Ergen- t ü m e r ausgezahlt werden kann. Bei der Durchführung derartiger Enteignungen hatten sich für die Auszahlung des Ue'bernahmepreises Schwierigkeiten ergeben nnt Rück­sicht auf Dritte, denen ein Recht an den Grundstücken zustand. Bei der Durchführung der Verordnung soll in Fällen, in denen die Rechte der Dritten wesentlich berührt werden, tunlichst Rücksicht auf diese Rechte genommen werden.

Ausprägung von Reichsmünzen. Im Fe­bruar wurden in den deutschen Münzstätten geprägt für 1051882 Mk. FünfzigPfennigstncke, 1403014 Mk. eiserne Fünfpfennigstncke, 1447588 Mk. Zehnpfennigstücke aus Zink und 16958 Mk. Einpfennigstücke aus Aluminium.

Drogen und Erzeugnisse aus Drogen, die beim Beginn'des 15. März 1918 bei den meldcpflichtigen Personen vorhanden sind, müssen bis zum 1. April d. I. an die Medizinal-Abteilung des K. Kriegsministeriums, Berlin W. 9, Leipzigerplatz 17, angemeldet werden. ,

Topinambur nur zu Ernährungszweckeu. Die Verordnung des Bundesrats vom 12. Mai 1917, bc-c treffend das Verbot der Verarbeitung von Topinam­buren auf Branntwein, wird nicht mehr überall be­achtet. Es wird daher darauf hingewiesen, daß dieses Verbot, welches erlassen wurde, um die Wurzelknollen der Topinamburpflanze für die Ernährung zu sichern, fort­besteht.

Unsinnige Gerüchte. Ein bemerkenswerter Vorgang beschäftigte kürzlich die Strafkammer des Land­gerichts Straubing Eine Kansmannstochter schrieb an sich selbst Briefe, die angeblich von ihrem Bruder und einem seiner Freunde hcrri'.hren sollten. In den Brie­fen wurde behauptet, der Bruder liege verstümmelt in einem Geheimlazarett. Die Briefe ließ das Mädchen ihre Bekannten lesen und Verbreitete von den Briefen Mschriften. Nur mit Rücksicht darauf, daß das Mäd­chen nicht voll verantwortlich ist und von keiner bösen Absicht geleitet war, kam es mit einer Geldstrafe da­von. Ein in die Verhandlung als Sachverständiger ge­ladener Stabsarzt des bayerischen Kriegsministerinms gab die bestimmte Erklärung ab, daß es keine Ge­heimlazarette gibt und me gegeben hat. Derartige fal­sche Gerüchte werden von Agenten des feindlichen Aus­lands ausgestreut, um Beunruhigung in der Bevölkerung hervorzurufen.

Volksküchen sind nicht wareninnsatzsteuer- pflichtig. Der Reichskanzler hat die Bundesregierungen ersucht, die von Gemeinden oder Kommunalverbänden ein­gerichteten Volksküchen, soweit deren Speisenabgabe füi Minderbemittelte bezweckt ist, als steuerfrei in Be­zug auf die Warenlieferung zu behandeln.

WavennmsaWeu,;,' im Biehverkauf. Beim Aufkauf von Vieh durch die Beauftragten der Kom- Wtmalverbände ist der Lücüter oder ursprüngliche Bei­

sitzer warenumfai'steucrpflichtig. Die Aufkäufer unterlie­gen dann der Steuerpflicht, wenn sie in eigenem Name« und auf eigene Rechnung handeln oder jedenfalls als Kommissionäre das Vieh selbst übernehmen und an die Ankaufsstellen weitergeben. In dieser Hinsicht ist es von. Bedeutung, ob der Anskäufer bis zur Uebernahme des' Viehs durch den Vertrauensmann die Gefahr für Er­krankung oder Beschädigung des Viehs trägt.

U Wil-i«-, l4. März. (Kricgspatenschast.) Nach eine»! V»rschl«g des Stadtvoistands haben die bürgerliche« Kollegien beschlösse,,, daß tzie Stadtgcmeindc für die hier in Betracht kommenden 70 Kriegswaisen die Kriegspaien- schaft selbst übernimm:. Jedes Kind erhält vorerst ciu Sparkassenbuch mit 50 «4t Einlage bei der Oberanitsstzar- kaffe als Betrag für eine spätere Berufsausbildung oder Ausstattung.

ff V»» -er -a-ischen Grenze, 14. März. (Nom Murgwerk). Das Mmgwerk kostet statt l 2 Millio­nen 2 3 Millione n «ck. Da infolgedessen der Aufwand für Zinsen und Tilgung sehr hoch wild, kann die Elektrizität nicht mehr zum vorgesehenen Preise gelie­fert werden. Der Haushaltsausschuß der badischen Erste« Kammer sprach sich dahin aus, daß die Erfahrungen deS Murgwerkes zur größten Vorsicht bei ähnlichen Vorlagen mahnen.

Stuttgart, 14. März. (Personalien.) Dar Leiter des Stadterweiterungsamts, Baurat Muesmann hier, ist in Berlin-Schöneberg zur Wahl als Stadtbaurat und besoldetes Magistratsmitglied ausgestellt worden.

(-) Stuttgart, 14. März. (Pilzgenuß.) In der städtischen Markthalle wurden im Jahr 1917 566 Zentner Speisepilze im Verkausswert von etwa 30000 Mk. zu- geführt gegen durchschnittlich 10 Zentner in Friedens- Seiten. Obenan steht von 11 zugelassenen Arten der Pfifferling (Eierschwamm), dann folgen der Steinpilz, der Semmelpilz und der Rothautröhrling.

(-) Stuttgart, 14. März. (Vermißt.) Seit v. März wird der 35 Jahre alte, bisher in der Silberburg- straße 121 wohnhafte, verheiratete, schwachsinnige Friseur Christian Binder von Schönaich OA. Böblingen vermißt- (-) Bietigheim, 14. März. (Beschlagnahmtes Mehl.) Aus der hiesigen Bahnstation wurden 28 Ztr.' Maismehl, die «uf dem Weg des Schleichhandels nach Frankfurt kommen sollten, beschlagnahmt.

(-) Schorndorf, 14. März. (GesundeneKinds-- leiche.) Beim Leeren des Bahnsteigaborts wurde die schon in Fäulnis übergegangene Leiche eines etwa sechs Monate alten Kindes herausgezogen.

(-) Ellwangen, 14. März. (Vom Offiziers- gesangenenlager.) Gestern früh trafen weitere 180 italienische Offiziere aus dem Lager Rastatt hier ein. Nunmehr ist das Ellwanger Osfizicrsgefangenenlager mit 580 italienischen Offizieren und 120 Mannschaften voll besetzt. ,

(-)' Leutkirch, 14. März. (Großer Schadens Einem Gastwirt in Legau sind innerhalb kurzer Zeit zwei! Pferde an Vergiftungserscheinungen verendet, wodurch dem Besitzer ein Schaden von über 8000 Mk. entstanden ist.

(-) Leutkirch, 14. März. (Mord.) Der unter dem Verdacht, den Jagdaufseher Schuwerk ermordet zu haben,, verhaftete Holzhauer Kramer soll ein Geständnis abge-' legt haben, daß den eigentlichen Mord ein fahnenflüch­tiger Soldat, der in Urlau in Dienst stand und jetzt verschwunden ist, verübt hat. Nach der Tat wurde in ! Friesenhosen ein Soldat mit verbundenem Kops gesehen, i Die Wunden rühren von den, Kauchs mir dem Ermord i deten her.

Vermischtes.

Tapserkritsmedaille. Der König von Bayern hat vernigt, daß die bayerische Milllcir-Pcrdienstinedaille fortan die amtliche BezeichnungTapferkeitsmedaillc" führen soll. Sie ist die höchste Auszeichnung für Unteroffiziere und Mannschaften vo:n Feldmcbellentnant abwärts und entspricht dem Militär-Mar- Ioseph-Orden für die Offiziere. Der Besitz der Medaille ist mit einer Ehrenznlagc auf Lebensdauer ohne Unterschied des Dienst­grades verbunden; die Zulage beträgt für die Sm-erne Medaille 5 Mark, für die Goldene Medaille 10 Mark monatlich. Die Verleihung der Tapferkeitsmedaillc erfolgt durch eine Kommission,- zusammengesetzt aus Offizieren. Unteroffizieren und Mannschaften, wobei gerade die letzteren einen überaus strengen Maßstab nnlcgen.! Es können daher bei weitem nicht alle Vorgcschlagenen mit ders Tapferkeitsmedaillc ausgezeichnet werden, was den T äg.rn diesers Auszeichnung ein ganz besonderes Ansehen verleiht. '

Entlaufen. Im Nagolder Bezirksamtsblatt ,.Dcr Gesell-! schaster" stand folgendes Inserat:Nagold. Entlaufen ist mir mein liebes, gutes Weib. Bitte den ehrlichen Finder, er möchte sie auf Lebensdauer gefälligst behalten. With. Fritz, Schuhmacher- mcisten."

Gegen das Animierunwesen. Nicht weniger als 60 Wein« wirtschaften. Tccsalons nsw. in München ist die Schließung an­gedroht worden, wenn sie mehr als eine Kellnerin beschäftigen.

200 VÜV Mark Geldstrafe. Der Kaufmann Gruhle m Dresden wurde wegen Mehlschicbunge» und Kriegswuchers zu einem Jahr Gefängnis und 194 292 Mark Geldstrafe verurteilt. Außerdem erhielten die Mitangeklagten König 13 Monate Ge­fängnis und 10 900 Mark Geldstrafe, Rcuschel 4 Monate Gefäng­nis und 10 000 Mark Geldstrafe und Schmidt 6 Wochen Gefäng-

Schleichhindel mit Goldstücken. Trotz der hohen Strafen, die auf dcm Schleichhandel mit Goldmünzen stehen, ist er nicht zu unterdrücken. So wurde inBerlin der Händler Samuel Tan- nenbaum zu 6 Monaten Gefängnis und 1000 Maik Geldstrafe sein Sohn Sicgmund zu 4 Monaten Gefängnis verur­teilt. Sie hatten seit längerer Zeit deutsche Gold- und Silber- münzen cingchandelt,- für das Zwanzigmarkstück bezahlten sie 50 bis 60 Mark. Bei der Haussuchung in ihrer Wohnung wur­den 750 Mark Silber- und 550 Mark Goldniünzen gefunden. Letztere wurden als dem Staat verfallen erklärt.

! nis und 3000 Mark Geldstrafe.

? Wohnungsnot. In Elbing (Westpreußen) sind über SO« j Familien, denen gekündigt wurden, zumeist noch ohne Wohnung, s Die Stadtverwaltung trifft Maßnahme», »« die XOtdachlasent , «nterzubringen.