dieser in Vorbereitung befindlichen Vermögenssteuer ver- , schwinden.

Die elsatz-lothringische Frage.

Berlin, 2. Okt. TerLokalanzeiger" berichtet, ein Gesetzentwurf über die Regelung der elsaßi-lothringischen Frage werde dem Reichstag in der Herbsttagung nicht vvr- gelegt werden. Tie Erörterung dieser Frage erscheine zurzeit untunlich.

Am Ende der Weisheit.

Bukarest, 28. Sept. Englische Blätter melden, das Zivil- aericht in Jassy habe sämtliche im besetzten Gebiet verbliebenen rumänischen Abgeordneten und Beamten, darunter Peter Carp. Professor Stere, Prinz Georg Stirbey und General Iarca, aufgcsordert, sich unverzüglich dem Gericht zu stellen, um wegen Verbleibens in dem vom Feinde besetzten Gebiete abgeurteilt zu werden. Hierzu schreibtLumina", das Blatt des Professors Siere: Obwohl die Regierung das Land ins Unglück gestürzt, und hinreichend an unverständlich" Handlungen gewöhnt hat, so übertrifft dieser Streich alle anderen durch besonderen Mangel an Ueberlegung. Dieselbe Negierung, die ein dreißigjähriges Bündnis gebrochen hat. um uns in einen Krieg zu stürzen, dessen unheilvoller Verlauf keinem vernünftigen Politiker über- raschcnd kam, und die ihr grenzenloses Verbrechen vor der Geschichte wird verantworten müssen, wagt es, diejenigen Männer vor Gericht zu laden, die mit allen ihren Kräften Kämpfen, um die Regierung von der Wahnsinnshandlung, die sie von Bukarest nach Jassy geführt haf, abzuhnlten. Und warum wer­den sie vor Gericht geladen? Weil sie mit dieser Regierung die Verantwortung nicht teilen wollen, und gegen ihre Politik Protest erhoben! Es wäre ein in der Geschichte einzig da­stehendes Beispiel und ein Beweis dafür, daß unser Volk des Daseins nicht würdig ist, wenn unsere Politiker, die diesen Krieg vorbereitet haben, ihr Haupt je wieder erheben dürsten.

Die englische Kohlenfrager London, 2. Okt. Ter Staatskommissar für das Kohlenwesen hat die Forderung der Kohlenarbeiter betr.

25 Prozent Lohnerhöhung genehmigt. Dadurch entsteht dem Staat eine Mehrausgabe von 500 Millionen Bit.

Kabinettswechsel in Schweden.

'Stockholm, 2. Okt. Tas Ministerium hat sein Abschiedsgesuch eingereicht. Der König hat die Mi­nister aufgefordert, vorläufig im Amt zu bleiben, bis das Gesuch geprüft ist.

Washington, 2. Okt. (Reuter.) Tas Repräsen­tantenhaus nahm ohne Abstimmung das Kriegsstener- gesetz zur Erhebung von Steuern im Betrage von 2275 Millionen Dollars an. England erhielt einen neuen Kredit von 50 Millionen Dollars. _

Me Wirren in Rußland.

Petersburg, 1. Okt. (Pet. Tel.-Ag.) Nach ei­ner Meldung aus Taschkent (TnrkestM) hat eine Gruppe politischer Agitatoren sich als revolutionäres Komitee erklärt, sich der Gewalt über die Stadt bemächtigt und zwei in der Stadt liegende Regimenter auf ihre Seite gezogen. Die muselmanische Bevölkerung billigt dieses Vorgehen nicht. Ein Befehl der vorläufigen Regie­rung, der Unterwerfung forderte, wurde von den Auf­ständischen zurückgewiesen. Tie Regierung hat den Kom­mandanten der Truppen des Bezirks Kasan, Korov- nitschenko- zum Generalkommissar von Turkestan ernannt und Truppen zu seiner Verfügung gestellt, um die Un­ruhen mit Gewalt zu unterdrücken.

Tas russische Pressebureau meldet: Die russische Re­gierung wies den Großfürsten Michael Alexandrowitsch, den Bruder des Zaren, den früheren Minister Chwostow und General Guzcko ans. Die verbündeten Regierungen erklärten sich zur Aufnahme d:r Ausgewiescnen bereit.

Eine Abordnung der Ostseeflotte überreichte der Re­gierung eine Forderung. Sie wurde verhaftet.

Nachrichten über Finnland besagen, daß' Petersburg wegen der drohenden Angriffe durch deutsche Flieger ge­räumt werde. '

(-) Helsmgfors, 2. Okt. (Pet. Tel.-Ag.) Gestern haben die Neuwahlen zum Landtag begonnen.

Amtliches-

Verfügung der Fle schvrrsorguugsftelle für Würl- te äc >§rg und Hoheuzoller«, betr. Wurst.

Es wurde u. a. verfügt:

8 1. Beim Verkauf von Wurstwaren dürfen folgende Preise nicht überschritten werden:

!. für eine Bluiwurst (Blnnse) im Min­destgewicht von 100 Gr. (abgel'undeni 15

H. für 0,5 Mg. Schnittwurst n) Leberwurst 1 ^ 20

d) Schwartemnagen, rot (Preßwurst) 1 ^ 40

c) Schwartenmagen, weiß (Preßwurst) 1 ^ 40

ck) Schinkenwurst, angerancht 2 20

e) feine Streichleberwurft (sog. Berliner od.

Frankfurter Leberwurst) 2 40 F,

!) Schinkenwurst, hartgeraucht, 3

8 2. 1. Die Vorstände der Kommunalverbände und der Gemeinden, welchen die Festsetzung von Höchstpreisen überlassen ist, können niedrige Höchstpreise festsetzen. In denjenigen Gemeinden, in welchen der Rindfleischhöchstpreis unter 1,80 ^ festgesetzt ist, sollen auch tue Wurstpreise entsprechend niedriger gehalten werden. Die Fleischver­sorgungsstelle kann die Kömmunalverbände zur Festsetzung niedrigerer Höchstpreise anhalten.

2. Die Preisfestsetzungen bedürfen der Zustimmung der Neischversorgungsstelle, Diese Zustimmung ist vor der Veröffentlichung einzuholen.

8 3. Die festgesetzten Preise gelten für gute, aus Rind- Kalb- und Schweinefleisch, Blut und den Innereien dieser Tiere ohne Ueberschreitung des üblichen Wassergehaltes Mistermäßig hcrgestellte Wurst. Zusätze von Fleisch, Blut oder Innereien anderer Tiere zur Herstellung solcher Wurst smd verboten.

Z 4. 1. Andere Wurstarten als die in 8 1 ausgeführ­ten dürfen nicht hergestellt und nicht feilgeboten werden.

Die Herstellung von Wurst aus Fleisch, Blut und In­nereien anderer Tiere (Pferdewurst, Kaninchenwurst) wird hiedurch nicht berührt, doch darf solche Wurst nicht in den gleichen Räumen wie Wurst aus Rind-, Kalb- und Schweine­fleisch hergestellt oder verkauft werden. Auch ist beim Ver­kauf solcher Würste deutlich zum Ausdruck zu bringen, aus welchen Fleischarten sie hergestellt sind.

8 5. 1. Die unter 8 1 aufgeführten Wurstwaren dürfen nur nach dem Gewicht verkauft werden. Sie sind aus Verlangen im Aufschnitt abzugeben, die Abgabe in kleineren Mengen als 50 Z und in anderen als. den aus den Fleischmarkenabschnitten sich ergebenden Teilmengen kann nicht verlangt werden.

2. Beim Verkauf im Aufschnitt ist der Berechnung des Kaufpreises der Pfundpreis zu Grunde zu legen. An Stelle eines hienach sich ergebenden Pfennigbruchteits ist ein Pfen­nig zu bezahlen. Bei Mengen unter 250 Z darf zu dem so berechneten Preis 1 Pfg. zugeschlagen werden.

8 6. Vorschriften über die Bestandteile der einzelnen Wurstarlen und deren Zusammensetzung behält sich die Neischversorgungsstelle vor.

Diese Verfügung tritt am 10. Okt. 1917 in Kraft.

Uebertretung hat strenge Bestrafung zur Folge.

Verkauf vou Nadelftammholz.

An Stelle der am 20. 6. 17 erlasse: en Ausführungs­bestimmungen rieten die nachfolgenden Bestimmungen:

8 1. Zwischen der Kriegsbedarf- und Rohstoffstelle (Holzbeschaffung) und der Königlichen Forstdirektion werden d.e Preise für Nadelholzstammholz iFichten unv Tannen) ab 1. Oktober 1917 wie folgt vereintbart:

Klasse ^ ' Ui II ^ X!

Langh. v/z. 53. 49. 45. 40. 35. 30.

Sägh. 50. 44. 36.

(Abschnitte)

für je ein Feftmeler

Zu diesem Preis ist das von der Kriegsbedarf- und Rohstoffstelle (Holzbeschaffung) beanspruchte Holz aus Staats-, Körperschasts- und Privatwaldungen zur Belie­ferung des Feldheeres den Sägewerken zu überweisen.

Die Vereinbarung ist mit der Maßgabe getroffen wor­den, daß für die Anwendung der neuen Preise der Tag des Einlaufs der Anmeldung bei der Kriegsbedarf' und Rohstoffstelle entscheidend ist.

Diese Preise gelten bis zur Abänderung der gegenwär­tigen Verfügung durch eine weitere Bekanntgabe.

8 2. Tie L-ügewerke Württembergs sind in 10 Grup- p en gegliedert mit je einem Gruppenführer an der Spitze: Gruppe 1 . Enztal mit unterem Nagoldtal. Gruppen­führer Herr Direktor Holzer (Firma Krauth u. Co.) Höfen.

Gruppe 1l. Oberes Nagoldtal. Gruppenführer Herr G. Graf (Firma Graf und Köhler) Dorn­stetten.

Gruppe I!I. Murgtal mit Freudenstadt. Gruppen­führer Herr F. Haisch (Firma Fritz Haisch) Klosterreichenbach.

Gruppe IV. Oberes Nekargebiet bis Horb. Gruppen­führung: Mauser G. m. b. H. Abteilung Dampfjägewerk, Oberndorf.

8 3. Die Kriegsbedarf- und Rohstoffstelle (Holzbe­schaffung) überweist das ihr als angefallen gemeldete Na­delstammholz einer Gruppe oder verteilt es je nach Lage des Holzes unter mehrere Gruppen. Als Käuferin gilt die Firma des betreffenden Gruppenführers die für recht­zeitige Bezahlung des Kaufpreises Sorge zu tragen hat. Reklamationen können nur durch Vermittlung dieser Firma vorgebracht werden.

8 4. Das Holz ist nach den staatlichen Vorschriften über Fällung, Zurichtung, Meßung und Klassen aufzube­reiten und zu verzeichnen.

Abweichend von diesen Vorschriften wird bestimmt, daß die Abschnitte künftig nur in der einfachen oder mehrfachen Mmenbohnenlänge (2,3l Mtr. 4,62 Mtr. usw.) aufzube­reiten sind.

Als Grundsatz gilt, daß das Holz nach Form und Be­schaffenheit den Anforderungen, die an Nutzholz gestellt werden, zu entsprechen hat.

In Zweifetsfällen erteilen die königlichen Forstämter näheren Aufschluß.

8 5. Bei der Anmeldung des Schlagergebnisses an die Kriegsbedarf- und Rohstoffftelle (Holzbeschaffung) oder an die Forstämter genügt die summarische Angabe des Holzanfalles nicht. Die Anmeldung hat vielmehr die Holzmenge der einzelnen Langholz und Sägholzklassen zu enthalten.

8 6. Dem Kauf liegen die staatlichen Bedingungen vom 30. 12. 16 insbesondere die Zahlungsbedingungen zu Grund, zu denen noch nachzutragen ist, daß bei Bezahlung des Kaufpreises innerhalb eines Monats, vom Tage der Zustellung der Loszettel, an die Käufer 1°« Kassensconto zu gewähren ist.

Landesnachrichlen.

Mleirteis, 3. Oktober 1817.

* Das Eiserne Kreuz und die Silb. Verdienst­medaille hat erhalten: Schütze Wilhelm Finkbeiuer, Sohn des Postagenten Finkbeiner in Göttelfingen.

* Befördert wurde der Eisenbahnpraktikant 1. Klasse Lenk (Sohn des Kronprinzwirts Lenk hier) zum Ober­bahnassistenten in Calw.

Das Wetter im September. Ter September hat seinem Rufe, der beständigste Monat des Jahres zu sein, Heuer alle Ehre gemacht. Mehr als 20 schöne, Helle, sonnige warme Tage weist er auf. An Boden­feuchtigkeit fehlt es aber trotzdem nicht, da der August einen beträchtlichen Überschuß zurückgelassen hatte. Dank des reichlichen Sonnenscheins hat die Turchschnittswärme mit 16 Grad das gewöhnliche Mittel um 1,5 Grad über­holt. Eine größere Zahl von Tagen wies geradezu som­merliche Wärme auf. Als letzter Sommertag, der 45. des Jahres, Sonnte der 30. ausgezeichnet werden. Infolge der empfindlichen Schwüle war mehrmals Gewitter­bildung, mit Wetterleuchten, Blitz und Donner zu be­obachten. Auffallend war die Nebelbildung. Ten noch nicht eingeernteten Feldfrüchten, den Kartoffeln, Rüben, dem Graswuchs, dem von den Raupen übel zugerichteten Gemüse, vor allem aber dem Obst und dem Wein kam der warme September außerordentlich zu statten, und der Landmann Sonnte ungestört an der Bergung der Erzeug­nisse des Feldes Weiterarbeiten, günstige Umstände, die wesentlich zur Sicherstellung der Bolksernährung beitragen.

x Egenhausen, 3. Okt. (Vaterländische Veranstaltung.) Der auf gestern Abend vom Bezirksausschuß für Vater­ländische Veranstaltungen im Adler hier anberaumte Vor­trag von Rektor Jetter-Alten st eig 'fand eine ver­hältnismäßig große Zuhörerschaft. Herrn Pfarrer Zeller von Spielberg führte mit einigen Worten den Redner ein, der sich dann in Erinnerung an den Geburtstag General­feldmarschalls von Hindenburg über dessen Abstammung u. Leben verbreitete. Im Anschluß an das, was Hindenburg als Führer des gesamten deutschen Heeres und als Rat­geber für die Jnnenorganisation Deutschlands im Kriege geleistet hat, zeigte ein Umgang an unseren Fronten, ein Blick auf die Kriegstätigkeil zur See und in der Luft, wie wir gegenüber allen Feinden Stand gehalten haben. Unser» Front steht fest und ist unüberwindlich, dies dürfen wir Hindenburg glauben und bald mun es irgendwo bei den Feindengehen oder brechen." Die Hoffnung auf Sieg und Frieden ist berechtigt. Wie stehls aber in unserer Heimat? Da haben wir die Pflicht, unsere Soldaten draußen mit starkem Willen im Durchhalten zu stützen, in gleichem Geiste und Sinne wie sie zu verharren, die Maß- leidigkeit und Flauheit es nicht über uns gewinnen zu lassen. Wir haben in dreijähriger Kriegszei: gezeigt, daß bei viel Entbehrung und manchem Abweichen von der ge­wohnten Lebensweise immer noch zu leben und zu arbeiten ist, daß es sogar etwas Schönes und Großes ist, mit den Lebensschwierigkeiten und Beschwerden fertig za werden, einen mutigen inneien Kampf in der Heimat zu führen. Das wurde an der Ernährungsfrage, dann an der politischen Frage und schließlich an der Geldfrage im einzelnen gezeigt. In der Versorgung mit Nahrungsmitteln stehen wir besser als voriges Jahr, also auszuhungern sind wir nicht, das sehen auch unsere Feinde ein; in der politischen Frage werden sich die Feinde ebenso verrechnen wie zu Anfang des Krieges, da sie auf die deutsche Uneinigkeit und auf das Ueberwicgen der demokratischen Gesinnung in Deutsch­land, ihren Kriegsplan bauten. In der Geldfrage, die für ^ den Krieg von grundlegender Bedeutung ist, kommen wir weniger in Verlegenheit als unsere Feinde, denn das Geld mehrt sich bei seinem Kreislauf durch unser Volk fort­während und das Erübrigte in den Sparkassen und Banken wird von Kriegsanleihe zu Kriegsanleihe größer. So ge­hört nur ein Verständnis für unsere derzeitige Kriegslage und ein vaterländischer Sinn und Wille dazu, um auch bei der neu aufgelegten Kriegsanleihe sein Möglichstes zu tun. Damit betätigen wir die guten Wünsche für Generalfeld­marschall von Hindenburg, wenn wir, wie er selbst sagt, durch das zeichnen von Kriegsanleihe ihm eine Freude machen. Das ist jetzt die Aufgabe derer, die in der Hei­mat bleiben dursten und doch auch beim Kampf um die Heimat nicht zurückstehen wollen. Herrn Pfarrer Zeller dankte dem Redner für seine eingehenden und ermutigenden Ausführungen und knüpfte noch einige erläuternde und er­munternde Worte bez. der Kriegsanleihezeichnung an. Rektor Jetter brachte noch die gegenwärtig in ganz Deutschland ersammeltHindenburggabe" ihren Zweck und ihre Be­deutung in Erinnerung. Eine Tellersammlung bei den An­wesenden brachte einen Zuschuß von 22,50 ein, wofür auch an dieser Stelle nochmals gedankt wird.

* Neubulach, 2. Okt. Bei dem gemeldeten Groß­feuer ist das Haus der Witwe Walz (wo der Brand ausbrach) dasjenige des Schneiders Roller, das gemein­schaftliche Haus des Fabrikarbeiters Theurer und des Magaziniers Wahl, das Haus der Schneider Fischer Erben, und das des Bäckers Weber abgebrannt. An Mobiliar konnte ganz wenig gerettet werden. Dem Maler Werner, der Witwe Walz und dem Schneider Roller ist der ganze Hausstand verbrannt; sie konnten nur gerade ihre .igften Kleiver retten. Frucht und Vieh war in den Hausern nicht vorhanden. Die Hauseigentümer sind nicht sehr hoch versichert; alle Gebäude zusammen sind auf etwa 18 000 ^ veranschlagt. Die Vernichtung ihrer Anwesen trifft' also die Eigentümer sehr schwer, da sie mit der ge- ringen Versicherungssumme natürlich kein neues Haus äuge sichts 'der großen Steigerung aller Baumaterialien bauen können.

Neuer Fliegerüberfall.

GKG. Stuttgart, 2. Okt. Rechtzeitig gemeldet fand gestern abend 9 Uhr wiederum ein Fliegerangriff aus Stuttgart statt. Es entstand nur geringer Gebäudeschaden. Verletzt wurde niemand. Ter heutige französische Hee­resbericht nennt Stuttgart einebefestigte Stadt".'

(-) Heilbroun, 2 Okt (Kindsmord - Eine von ihrem Mann getrennt lebende, hier wohnt nV- 29 Jahre alte Frau hat vor einigen Tagen ihr nenge. orenes Kind', einen Knaben erwürgt, in ein Backvavier eingevackt und in den Neckar geworfen. Die Täterin wurde fest-