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andtag.
Stüttgen
der Zweiten Kammer
lüg er (Soz.), Andre (Ztr.)
und
182. vitzung
Die Abgeordneten Pfl „ , . .
Laub (Ztr.) brachten Klagen über schlechte Beköstigung, Mangel- kiafte Bezahlung und allzu gnoße Arbeitslast des Pflege-Perso- nals in den Irnenanstalten vor. Minister des Innern v. -rteischhaner bemerkte demgegenüber, daß die Beschwerde, , der Irrenwärter in ihrem erheblichen Teil unbegründet seien. Wenn das Pflegepersonal Mangel an genügender Beköstigung leide, so teile es dieses Schicksal mit dem der
gesamten
deutschen Bevölkerung. Die Unterbringung von Irreu-
»ilealingen in Landarmenanstaltcn sei gut und sachgemäß durchge- Mrt und lasse sich nicht vergleichen mit der Unterbringung w örtliche Armenanstalten. In Weissenau werden auf Kosten der Militärverwaltung zwei Baracken für nervenkranke Soldaten erstellt, die nach dem Krieg in das Eigentum der Militärverwaltung übergehen.
Die Abgeordneten Körner (B. K.), Hornung (S. B.) und Schaible (B. K.) betonten die Notwendigkeit der Verbesserung und Förderung der Schaf.zucht. Die Abgeordneten Haag (B.K.), Hornung (S V.) und Hanser (Ztr.) befaßten sich mit Weinbau fragen: letzterer riet entschieden davon ab, Weinhöchstpreise festzusetzen.
Minister v. Fleischhauer bemerkte, daß die Schafe, sonst Stiefkinder unserer Landwirtschaft, sich seit Beginn, des Krieges einer allgemeinen Wertschätzung erfreuen. Die Regierung wende der Schafzucht alle Aufmerksamkeit zu. Ein her- vorragender württembergischer Sachverständiger auf diesem Gebiete soll nach Berlin berufen werden. Versuche, die Amerikaner-Rebe zu veredeln, werden im ganzen Lande fortgesetzt.
Die Abgeordneten Kurz (Soz.), Brüuchle (B.), N ü b- lino (B.K.) und Locher (3tr.) baten um eine Besserstellung der Gehaltsverhältnisse der G e st ü t s m a rt e. Minister von Fleisqhauer entgegnete, daß die Gestütswarte, deren Bezüge freilich nicht sehr hoch seien, außer den sonstigen Belohnungen auch an den allgemeinen Teuerungszulagen mährend des Kriegs teilnehmen. Die Abgeordneten Sommer (3tr.), Locher (Ztr.), Andre (Ztr.) beschwerten sich über die ungleichmäßige bzw. ungenügend- Taxation der Kriegspferde bei den Pferdemusterungcn seitens der Militärbehörde. Minister v. Fleischhauer bemerkte demgegenüber, daß die Abgeordneten ihre Wünsche bei der Militärverwaltung geltend machen müßten. Der Minister entgegnete auf eine Anfrage des Berichterstatters Graf (Ztr.), daß sich die Regierung schon seit längerer Zeit mit der Frage befasse, wie eine Verdeutschung der Bezeichnungen der staatlichen Behörden stattfinden könne.
Abg. Feuerstein (Soz.) hielt eine Zusammenlegung der in Württemberg bestehenden acht Handelskammern zu einer einzigen für zweckmäßig. Das Gleiche treffe auch auf die vier Handwerkskammern zu. Er sei sogar der Meinung, daß eine Verschmelzung der Handels- und Handiverkskammern mit dem Nomen Wirtschastsknmmer das Gegebene und Sachgemäße wäre, die dann ihre Spitze in einem Rcichswirtschastsamt fände.
Abg. Kenngott (Soz.) verlangte, daß die Betriebe, die der Kriegsindustrie dienen, einer vermehrten Revision unterzogen werden.
Abg. Andre (Ztr.) trat den Ausführungen des Abg- Feuerstein entgegen: die bestehenden Organisationen hätten sich völlig bewährt: die Handwerker würden sich für ein solches Geschenk bedanken. Der Mittelstand, das Handwerk, leide unter dem Krieg außerordentlich. Der Minister möge sein Augenmerk aus die Kriegsbetriebe richten, die ungeheure Dividenden verteilen, ihren Angestellten aber die notwendigen Teuerungszulagen glattweg verweigern. Für die jugendlichen Arbeiter sollte der Sparzwang eingesührt werden. Nach einem auch von den anderen bürgerlichen Parteien Unterzeichneten Antrag soll die Negierung dahin wirken, daß nach dem Vorgang des Oberkommandos in den Marken der Sparzwang für Jugendliche in Württemberg eingesührt werde.
Die Beratung wird auf morgen halb 4 Uhr vertag!.
Amtliches.
Verfügung des Ministeriums des Innern über Gtammwürzegehalt und Höchstpreis des Bieres.
Die Verfügung des Ministeriums des Innern über Stammwürzegehalt und Höchstpreis des Bieres vom 1. März 1917 wird unter Aufhebung der Aenderungs Verfügung vom 24. April 1917 geändert, wie folgt:
I. 8 1 erhält folgende Fassung:
Untergäriges Bier darf nur mit einem Stamm- würzegehalt von -9 bis 3,5 vom Hundert hergestellt werden.
II. tz 2 Abs. 1, Satz 1 erhält folgende Fassung:
Beim Verkauf durch den Hersteller darf der Preis für untergäriges Bier in Fässern 24 Mark für hundert Liter nicht übersteigen.
!!l. Diese Verfügung tritt mit dem Tag: der Verkündung in Kraft. Jedoch darf Bier mit einem höheren, als dem in § 1 bezeichnten Stammwürzegehalt bis zum 30. Juni 1917 von den Herstellern in Fässern zum Preise von 29 Mark für hundert Liter abgegeben werden. Arühdrnsch
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über Frühdrusch vom 2. Juni 1917 und die Ministerialverfügung hiezu vom 18. Juni 1917 wird folgendes bekanntgegeben:
Die iui tz 1 der Verordnung über die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus der Ernte 1917 und für Schlachtvieh vom 19. März 1917 für Getreide festgesetzten Höchstpreise erhöhen sich, wenn die Ablieferung erfolgt:
für die Tonne
vor dem 16. August 1917 um eine Drnschprämie von 60 . , 1. Sept. 1917 . „ . . 40 „
„ „ 1. Oktbr. 1917 , „ , . 20 „
Die zu gewährenden Vergütungen werden vom Kom-
uiunalverband, vorbehältlich seines Rückgriffs gegen die Person, zu deren Gunsten die Benutzung erfolgt, bezahlt. Die Lreschlöhne hat in allen Fällen der Unternehmer des landwirtschaftlichen Betriebs unmittelbar zu zahlen. Ueber die Höhe der Vergütung und der Löhne entscheidet arff Antrag der Oberamtsvorftand.
Beschlagnahme vo« Hen.
Das Kgl. Oberamt Nagold macht bekannt:
Aus Grund von 8 2 des Höchstpreisgesetzes vom 4. August 19 l 4 in der Fassung vom 28. Oktober und 17. Dezember 1914 und der Abänderungen hiezu (sowie der Äürtt. .Vollzugsverfügung hiezu) werden die Besitzer
, von Heu neuer Ernte ausgesordert, ihre Heuvorräie, soweit sie nicht für ihren Wirtschaftsbedari notwendig sind, ' der Militärverwaltung zu überlassen. Diese Aufforderung ! bat die Wirkung der Beschlagnahme, d. h. Ver- j fügungen über Heuvorräte sind nichtig.
Die vom Oberamt ausgestellten Aufkäufer sind berechtigt, die beschlagnahmten Heuvorräie für die Heeresverwal- aufzukaufen.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 ^ bestraft.
Kirschenbeförderung.
Nachdem sich herausgestellt hat, daß die von der Landesversorgungsstelle vorgesehene Freilassung von Mengen bis zu 1 Zentner von der Bevölkerung sofort wieder mißbräuchlich benützt worden ist und dieser Mißbrauch zu einer enstlichen Gefährdung der geordneten Versorgung der Bevölkerung geführt hat, hat die Landesversorgnngsstelle die freigelassene Kirschenmenge von 1 Ztr. auf 1 - Kilo- gram m herabgesetzt.
Abgabe von Eier» arr Wirtschaften.
Bon der Landesversorgungsstelle ist in Abänderung der Bekanntmachung vom 15. Mai ds. Js., bis auf weiteres angeordnet worden:
Wirte erhalten zur Herstellung von Speisen im Wirtschaftsbetrieb beim Umtausch von Fleischmake.: gegen Fleischbezugsscheine Eier.. Es darf bis auf weiteres auf je 150 Fleischmarken 1 Ei abgegeben werden. Den Wirten stehen die Unternehmer ähnlicher Betriebe, ferner Anstalten Wohlfahrtsanstalten einzelner oder solcher von Vereinen usw., sowie ähnliche Personen und. Unternehmungen, die zubereitete Speisen an Gäste abgeben, gleich. Die Eier sind nur auf die abgelieferten ordentlichen Fleischmarken, nicht auch auf die Zulagemarken zuzuweisen. .
Landesnachrichten.
Wtesrttlg. 39. Juni 1917.
* Die württ. Verlustliste Nr. MO enthält u a folgende Namen: Friedrich Dreher, Sulz, gef. Gottlob Gaiser, Baiersbronn, ins. Verw. gest. Gottlieb Gauß, Wenden, l. berw. Christian Hang, Calw, vertu. Walter Hummel, Gült- lingen, l. verw. Gustav Jocher, Altensteig-Stadt, schw. verw. Gottlieb Koch, Bösingen, verm. Gefr. Friedrich Lamparth, Liebelsberg, gef. Martin Seeger, Zwerenberg, l. verw. Hermann Waidelich, Altcnstcig-Stadt, gef. Johannes Waidelich, Altensteig-Stadt, gef. Joh. Wezel, Schwarzenberg, Frendenstadt, leicht verw. Joh. Wößner, Wittleusweiler, schw. verw.
* Das Eiserne Kreuz haben erhalten: G e o r g Hähr,
Sohn des Holzhauers Gg. Hähr in Wart; Landsturm- ! mann Ia k o b. Gei ß er von Isels h aus en. ^
* Verliehen wurde die Silberne Verdienstmedaille un !
ter Beförderung zum Gefreiten Georg Raisch, Sattler, von Egenhausen. ^
— Peter und Paul. Der 29, Juni ist dem Andenken der beiden Apostelfürsten Petrus und Paulus gewidmet, die nach der kirchlichen Ueberlieferung an ein und demselben Tage, am 29. Juni des Jahres 64, den Märtyrertod erlitten haben: Petrus soll seinem Wunsche gemäß mit dem Kopf abwärts gekreuzigt und Paulus mit dem Schwert hingerichtet worden sein. Weil um diese Zeit die Kirschen gepflückt werden, führt der- Tag im Volksmnnd die Bezeichnung „Kirschenpeter". Das Jahr hat seinen Höhepunkt erreicht- Nach dem Stand der Getreidefelder beurteilt der Landmann am Peter- nnd Paulstag den Beginn der Ernte; allgemein heißt es: Peter und Paul brechen dem Korn die Wurzel, nach 14 Tagen schneiden wir es ganz ab. Peter und Paul vermehren die Hitze. Gut ist es, wenn der Tag heiteres Wetter bringt: „Schön zu Paul, füllt Taschen und Maul — Regen an Peter und Paul wird die Weinernte faul. Ununterbrochenes heißes Wetter von Petri- bis zum Lanrentiustag deutet nach dem Volkssprnchl aus einen langen und harten Winter: Ist es von Petrus bis Laurentius heiß, dann bleibt's im Winter lange weiß.
— Freiwillige Kriegskrankenpflege. Die Bnn- desratsverordnung über die Invalidenversicherung bei der freiwilligen Kpicgskrankenpflege macht für Personen, die in dieser Krankenpflege eine an sich versicherungs- , pflichtige Beschäftigung übernommen haben, aber vor ihrem Eintritt in diese nicht versichert waren und auch nach Beendigung der Kriegskrankenpflege voraussichtlich nicht versichernngspflichtig beschäftigt sein werden, die Versicherungs-Pflicht davon abhängig, daß sie binnen zwei Monaten nach Verkündigung der Verordnung von dem Arbeitgeber die Leistung von Beiträgen verlangen. Hiernach gilt, was 8 14 der Verordnung über Versicherung der im vaterländischen Hilfsdienst Beschäftigten vorsieht, für die in der freiwilligen Kriegskrankenpflege Bcschäf- tigten auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Z 14 der soeben genannten Verordnung.
— Regelung des Schnhharrdels. Auf dem Ber- bandstag der deutschen Schuhwarenhändler in Berlin wurde mitgeteilt, daß ein Gesetz über die Errichtung von SchulNvaren-Handelsgesellschaiten bevorsteb-v
— Zur Hebung der Schafzucht. Auf Einladung des preußischen Ministeriums der Landwirtschaft fand am 6. Juni in Berlin eine Beratung von Vertretern der Landwirtschaft und der Wollindustrie über Maßnahmen zur Förderung der Schafzucht statt. Einig war man i darüber, daß die Schafzucht im Staatsinteresse mit allen - Mitteln gehoben werden müsse, und daß die erste Voraus- ! setzung die dauernde Rentabilität der Schafhaltung sei. ! Es müßte also in evstsr Linie für die Sicherung gstnes '
angemessenen Wollpreises für längere Zeitdauer'Sorgeü getragen werden. Die Vereinheitlichung der Zucht wurde als wünschenswert bezeichnet, jedoch müßten die Bestände bewährter Zuchtrichtungen möglichst geschont werden. Im übrigen soll den Landwirtschaftskammern freie Hand gelassen werden, damit die wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Bezirke zu ihrem Rechte kommen. Tic Grundlage für die Schafzucht sei in den schon bestehenden! Rassen gegeben und vor allem müßte der bäuerliche Betrieb für die Schafzucht gewonnen werden, da bei ihm die Möglichkeit der Ausdehnung der Schafzucht auf der Grundlage der Landschasrassen am meisten vorliege. Als eine der Hauptaufgaben wurde die Beschaffung geeigneter Böcke und die Errichtung von Bockstationen bezeichnet. Bei den besseren Herden sei es gut möglich, ohne englisches oder französisches Mut ausznkommen; man müsse bemüht sein, in der Schafzucht ebenso wie in der Rindvieh- und Schweinezucht für die Zukunft vom Auslande sich ganz frei zu machen.
— Schilfrohr als Futter. Ter Kriegsausschuh für Ersatzfütter (Berlin W. 62) gibt bekannt: Schilfrohr (psirngmiteZ communis) in grünem Zustande vor der Reise geerntet und an der Lust getrocknet, hat bedeutenden Futterwert. Es kann mit guten Erfolgen als Häcksel an Pferde und Wiederkäuer, in Mehlform an Schweine und Kleinvieh verfuttert werden. Nach der Blüte, mit Beginn der Verholzung, schwindet der Futter- wert; trockenes Schilf, sogenanntes Ried, ist für diesen Zweck wertlos. Das grüne Rohr wird, nachdem es geschnitten und wie Getreide gebündelt und in Stiegen oder Hocken gestellt, lufttrocken gemacht ist, unter Dach, oder in Diemen, Schnittflächen nach außen, aufbewahrt. Erst kurz vor der Verfütterung darf gehäckselt werden; nicht künstlich getrockneter Häcksel wird leicht warm und verdirbt. Während Schilfhäcksel überall hergestellt werden kann, sind für die Anfertigung von Schilsmeh! außer Häckselmaschinen noch Trocknungsanlagen und schwere Mühlen erforderlich. Wir sind bereit, aus dem ganzen Deutschen Reiche und dem besetzten Gebiet alle nicht für Eigenfütterung notwendigen Schilsrohrmengen gegen angemessene Entschädigung aufzunehmen, zu Futter zu verarbeiten und der Allgemeinheit zuzuführen.
— Die Beschlagnahme des Heus. Durch eine Anordnung des siellv. Generalkommanods des 13. (württ.)) Armeekorps ist das gesamte Erträgnis der diesjährigen Heuernte in Württemberg für hen betr. Kommunalverband beschlagnahmt worden. Heu, das erst später geerntet wird, unterliegt mit der Trennung vom Boden der Beschlagnahme für den Kommunalverband. Unter die Beschlagnahme entfallen alle in Württemberg vorkommenden Henarten: Wiesenheu, Oehmd, Kleeheu, Luzerne usw. Tie Kommunalverbände haben den gesamten Ertrag der diesjährigen Heuernte in ihren Bezirken zu erheben und das Ergebnis der Landesfuttermitlelstells anzuzeigen, welche sowohl den Bedarf der Heeresverwaltung, sowie denjenigen der Zuschußverbände ans den Ueberschußbezirken deckt. ' ^
— Gegen Weinhöchstpreise. Am 24. Juni fand ' in Stuttgart eine Versammlung von Weingärtnern statt, die gegen die Einführung von Wcinhöchstpreiscn Stellung nahm. Einstimmig wurde folgende Entschließung angenöimncni „Die Versammlung nimmt mit Bedauern Kenntnis von dem Verlangen verschiedener deutscher Weinhändlervcrbände, für die Ernte 1917 Erzeuger-. Höchstpreise fesizusetzen. Sie bittet die Kgl. Staatsregie-' rung, an zuständiger Stelle dafür einzntreten, daß diese Höchstvreissestsetzuug unterbleibt. Die Erzeugerpreise des Jahrgangs 1916 geben auch keine Veranlassung hierzu. Ter niit Recht verurteilte große Preisansschlag, den der Verbraucher zurzeit zu bezahlen hat, ist größtenteils durch den Zwischenhandel verursacht. Sollte trotzdem eine Höchstprcissestsctznng erfolgen müssen, so bittet die Versammlung, den Erzeugerpreis durch Zuschlag von etwa 50 Prozent zu den Erzeugerpreisen für 1916 im Hinblick ans die seither weiter erfolgte Steigerung des Preises aller Rohmaterialien und der Arbeitslöhne zu bestimmen. Für den Weiterverkauf bis zum Verbraucher bitten wir,' Groß- und Kleinhandelspreise sestznseucn. Dadurch ließe sich eine weitere Verteuerung des Weins für den Verbraucher gegenüber den jezsigen Preisen vermeiden.".— Im Verlaus der Besprechung war ans der Mitte der Versammlung n. a. mitgeteilt morden, daß die Württ. Weinhändler sich für einen Höchstpreis von 400 Mark für den Eimer ausgesprochen hätten.
— Ablieferung -er Oclfrüchte. Es sei daraus aufmerksam geinacht, daß auch in dickem Jahre alle Oelsrttchte mit Ausnahme der dem Erzeuger Anstehenden Menge an den Kriegsansschnß für Oe'le und Fette bzw. denen Kommissionäre abznliesenk sind. Es kommen in Betracht Raps, Rübsen, .Hederich, Ravison, Motter, Mohn, Leinsamen, Hanfsamen, Sonnenblumenkerne und Senfsaat.
— Lilberhöchstprcis. Der Preis für das Kilogramm seinen Silbers in unverarbeitetem Zustande darf 175 Mark nicht überschreiten. Ter Preis gilt für Barzahlung bei Enipsang und schließt die Bersendungskostcn vom Lagerplatz nicht eilt. Wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahreszinsen ülD'- Reichsbantdiskont hinzugeschlagen werden.
Simmersfeld, 28. Juni. Letzte Woche fand hier im Gotteshaus: ein kurzer, würdiger Abschied für unsere zwei kleineren Kirchenglocken statt, die in dieser Woche noch ihre seitherige Stätte verlassen muffen, um anderen Zwecken zu dienen. Mit Wehmut schauen wir diesen lieben, alten Bekannten nach, die schon so viel Freud: und Leib mit uns geteilt haben. Hoffen wir, daß das Btt >1 wort, das eine der wandernden Glocken ziert: , Friede aus Erden bald in Erfüllung gebt. — Unterosnzier C. Hasen in a ir, Hauprlehrer von Fünfbronn wurde letzter Tage mit