den' englischen Mob, Auch d'e belgischen Kinder wur­den mißhandelt, weil sie den Engländern das Brot wegessen. Tie Regierung drohte, die Belgier an dis' Front bringen zu lassen.

Der König von Dänemark in Stockholm.

' Stockholm, 26. April. Der König von Dänemark ist gestern hier eingetroffen. Abends wohnte er mit der königlichen Familie der Aufführung desParsival" an. Die Rückreise erfolgte heute abend 8 Uhr.

Fettmangel in Dänemark.

' Stockholm, 26. April. Da durch den Tanch.boot- krieg die Zufuhr von Rohstoffen für die Margarinesabri- ken ins Stocken geraten ist, haben die Vertreter der Jir- dustrie an die Regierung das Ersuchen gerichtet, die, Ausfuhr von Butter und Fett.einzuschränken, um diese Nährmittel für die dänische Bevölkerung zu erhalten.

Ein neues Kabinett in Portugal.

' Lissabon, 26. April. Alfonso Costa hat folgendes Kabinett gebildet: Ministerpräsident und Finauzminister- Alfonso Costa, Kriegsminister 'Mendes Robeiro Norton de Matos, Kriegsminister Santos Fedroso, Minister für Auswärtige Angelegenheiten Augusts Soares.

Die Umwälzung in Rußland.

Stockholm, 26. April. Die Fälle, daß russische Soldaten aus den Schützengräben weglaufen, um bei der versprochenen Landausteilung nicht zu kurz zu kommen, mehren sich fortwährend, lieber die Zustände im russischen Heere gibt eine Bekanntmachung des Kriegsministers Gutschkow Auskunft, daß die Soldaten nicht berechtigt seien Theater, Konzerte und Versammlungen unentgeltlich zu besuchen oder die höheren Klassen der Eisenbahnen zu benützen. Der Tätigkeitsausschuß in Kiew ermahnt die Soldaten, ihre Offiziere nicht willkürlich zu verhaften. Zn Kiew wurde das Zuchthaus und das Kriegsgefängnis geöffnet, worauf die Verbrecher mit roten Fahnen die Stadt durchzogen.

Kopenhagen, 25. April. Nach Vorgefundenen Do­kumenten wollten die russische-! Banken der früheren Negierung 2 Millionen 'Rubel für die Wählen geben/ sie verlangten dagegen, daß sie 50 bis 70 Duma-Abge- ordnete erhalten.

Petersburg, 26. April. (Pet. Tel.-Ag.) Im Han- Helsministerium fand eine Beratung statt, die sich mit der Frage der Einführung des Steinkohckenmon o- ipols beschäftigte. Das Ministerium beabsichtigt, der Negierung das Verfügungsrecht über alle brennbaren Materialien zu übertragen und deren Verteilung zu regeln. Vertreter der Industrie, die d-r Beratung bei­wohnten, erhoben keinen Einspruch gegen diesen Plan, der, wie man glaubt, im Monat Mai vervnrklicht werden wird.

Der amerikanische ö^rieg.

Aüdische Republik.

Washington, 26. April. Wilson hat sich, für Er­richtung einer jüdischen Republik in Palästina aus­gesprochen.

' Washington, 25. April. (Reuter.) 'Der Schätz- mmtssekretär hat dem britischen Botschafter eine Schatz­anweisung über 200 Millionen Dollars übergeben.

' Nenhork, 26. April. Die amerikanische Stahl- Gesellschaft hatte einen Reingewinn für 1916 von 21'ft Millionen Dollar.

für 1 Fl. ^ 0,65 Zwischenhandel:

für

für

r I ^ 0,65 1 I 0,70

für I Fl.0,7« -

für

für

für

0,70 0,75 0,80

für 1'

Bahn-

0,80

oder

Neues vom Kage^

Die Gewerkschaften nnd der Streik.

Berlin, 26. April. Die Generalkommission der Gewerkschaften hat an den Vorstand des Kriegsamts, Generalleutnant Gröner, ein Schreiben gerichtet, worin der Arbeiterausstand in gegenwärtiger Zeit als ein un­geeignetes und unstatthaftes Mittel bezeichnet wird, den Frieden herbeizuführeu. Der Ausstand sei von unverant­wortlichen Leuten verursacht. Andererseits hätte ihiro Agitation den Boden nicht finden können, wenn nicht wegen der Verteilung der Lebensrnittel, von denen im­mer noch verhältnismäßig große Mengen außerhalb der Rationierung im Schleichhandel verkauft würden, Miß­stimmung bestünde. Deshalb socken die in Aussicht ge­stellten Maßnahmen zur Sicherung der Ernährung der Stadt- und Jndustriebevölkerung rücksichtslos durchge­führt und alle die Mißstände beseitigt werden,, die zur Unzufriedenheit geeignet sind. Die Kommission bittet, Hem Generalfeldmarschall von Hindenburg von dem Schreiben Kenntnis zu geben.

Die Polen.

Wien, 26. April. Ter Polemluo nahm eine Ent­schließung an, in der er den durch die Revolution be­iwirkten Sturz des Zarentums, des größten Feindes Her polnischen Nation, begrüßt.

Höchstpreise für Npfel- und Birnenwein

Die Kriegsgesellschast für Steinobst Einkauf und -Ver­teilung, G. m. b. ,H. in Berlin hat am 3. Avril 1917 nachstehende Bestimmungen geiroffeu:

8 1.Für rein herben und für gesüßten Aspel- und Virnenwein aller Jahrgänge werden folgende Höchstpreise

in Flaschen zu mindestens I Inhalt (Flasche ist frachtfrei zurückzugcbm, andern falls zum Einstandspreis zu vergüten) . b) Beim Weiterverkauf im Groß- und in Fässern und offenen Geiäßen von 10 I

Inhalt und darüber.

in offenen Gefäßen unter 11 Inhalt . . in Flaschen zu mindestens st, I Inhalt (Flasche ist frachtfrei zurückzugeben, andern­falls zum Einstandspreis zu vergüten) . c:) Gei der Abgabe an den Verbraucher seitens des Groß-, Zwischen- und Kleinhandels: in Fässern und offenen Gefäßen von 10 1

Inhalt und darüber.

in offenen Gefäßen unter 10 l Inhalt .

im Ausschank.

in Flaschen zu mindestens - >. I Inhalt (Flasche ist frachtfrei zurückzugeben, andern­falls zum Einstandspreis zu vergüten) .

Sämtliche Preise gelten für Hersteller Schiffsstation des Herstellungsortes, für Händler ab Bahn oder Schiffsstation des Händlers, bei Lieferung am Her. stellungsort oder am Orte des Händlers für Hersteller und Händler frei Haus des Käufers. Der Flaschenpreis gilt ohne Verpackung, diese darf nur in Höhe der Selbstkosten in Rechnung gestellt werden. Sonstige Zuschläge irgend welcher Art dürfen nicht erhoben werden.

8 2, Die iu 8 t bestimmten Höchstpreise gelten auch für: s- Süß vergorene Apfel- und Birneuweine aller Jahr­gänge, die nicht mindestens 0 Volumenprozent Alkohol enthalten, auch wenn sie gesüßt sind, d) ausländische Apfel- und Birneuweine aller Jahrgänge nnd Arten soweit nicht die Neichsstelle für Gemüse und Obst, Lerwaltuugsabtcilung Berlin, gemäß 8 7 der ep wähnte.'' Verordnung Ausnahmen zulasten wird, c) Erzeugnisse aus Kleinkelterei n (Betrieben bei deren Hersteller nach Z 8 der Verordnung über die.Verarbeitur.g von Obst vom 5 August (916 nicht unter ihre Bestimmungen füllen) beim Verkauf an und durch den Grog-, Zwischen und Kleinhandel..

8 6 Süß vergorene Apfel- und Birneuweine aller Jahrgänge, die 9 Volumenprozent oder mehr Alkohol ent­halten, dürfen, auch wenn sie gesüßt sind, von Herstellern und Händlern nur mit Genehmigung der Kriegsgesellschast für Weinobsi-Emläuf und -Bestellung G- m, b. H, Ber­lin, abgesetzt werden. Hersteller und Händler, die sich im Besitz solcher Weine befinden, haben ihre gesamten Bestände daran bei der Kriegsgesellschaft für Weiuobsst Einkauf und -Verteilung G. m. b. H., Berlin SW 68, Kochstraße 6 ist, bis zum >0. April ds. Js. auzumeldeu.

8 4. Die Hersteller haben die Verpflichtung, zu nied­rigeren als den angeführten Preisen abzugeben, wenn der Gestehungspreis sich an Hand der Einkäufe ver Rohware niedriger stellt, die Händler desgleichen, wenn seitens der Hersteller niedrigere Preise zur Berechnung gelangten.

Z 5. Zuwiderhandlungen werden mit den «strafen des 8 9 der Verordnung über die Verarbeitung von Obst vom 5. August 19(6 oestraft.

8 6. Diese Bestimmungen treten für den Hersteller so­fort, im übrigen 5 Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft."

Ererabgade an die BersoxgurrgHherechtt-ten-

Das Kgl. Oberamt macht bekannt:

Bis zur endgültigen Festsetzung des Jahresverbauchs der Versorgungsbercchrigten an Eiern hat die Landesver­sorgungsstelle auf Grund von 8 24 Abs. 2 der Min.-Ver- sügung über Eierausbringuug vom 27. Februar 19; 7 in Verbindung mit Z 13 Abs. -2 der Mm. Vers, über die Regelung der Eierversorgung vom 8. April :916angeord net. daß bei der Abgabe von den den Kommunalverbänden und Gemeinden zur Verteilung belassenen Eiern an die Versorgungsberechligten nicht m ehr als 1 Ei auf d en Kop s in zwei W ochen für das Jahr in Rechnung gestellt werden darf.

Von der Landesversorgungsstelle findet ein Einlegen von Eiern für den Winlerbedarf der Bevölkerung.nicht statt. Da die Eierausbringung in der Hauptsache in der nächsten Zeit erfolgen wird, haben sich die Gemeinden vor der Abgabe der Eier an die Versorgungsberechligten schlüssig zu machen, ob sie die zur Verfügung stehenden Eier jetzt vollständig abgcbcn wollen oder ob sie die Abgabe gleich­mäßig auf das ganze Jaür verteilen und zu diesem Zweck sich eine Rücklage schaffen wollen. Bei voller Berten Inng an die Versorgungsberechligten besteht die Gefahr, daß diese die an sie zur Verteilung kommenden Eier ver­brauchen und keine Eier einkalken. Für größere Plätze mit einer erheblichen Zahl von Versorgungsberechtigten wird daher eine Rücklage durch die Gemeinde selbst in Frage kommen. Versorgungsberechligte Anstalten nnd dergl. mit einer größeren Anzahl von Insassen werden selbst ein- kalken können.

k

a) Beim Verkauf durch den Hersteller an den Handel oder an den Verbraucher:

m Fässern und offenen Gefäßen von 10 I

Inhalt und darüber.für 1 1 .-»r. 0,55

in offenen Gefäßen unter 10 1 Inhalt

und im Ausschank.für 1 I 0,65

.Mc-rrt-ig, 27. April >917.

* Die württ. Verlustliste Nr. 561 enthält u. a. fol gende Namen: Otto Brachhold, Wildbad, infolge Krank­heit gest Karl Dierlanim, Caiw, bisher vermißt, in Gefgsch. Gefr. Otto Finkbemcr, Baiersbronn gef. Friedrich Hvrn- berger, Tumlingen, bisher vermißt, in Gefgsch. Julius Jäck, Oberhaugstett, gef. Gottlob Schaible, Rohrdorf, bis- er vermißt, in Gefgsch.

* Das Eiserne Kreuz haben erhalten: Wilhelm Louibrand von Calw; Musketier Georg Rapp von Un te r sch wa ndo rf.

Freund Lukas. In eigenartiger Weise, so berichtet dieWürtt. Zeitung", hat August Demo von Schwvllbronn, zurzeit in englischer Gefangenschaft, über sein Ergehen und die dortigen Verhältnisse an seine An­gehörigen berichtet. Er schrieb nämlich an seine Eckern: Ich bin meinem Freuno Lukas 9 M. 13 Psg. Kapital schuldig; bereinigt diese Schuld, lieber diese Mitteilung waren die Angehörigen zuerst erstaunt und konnten nicht recht aus der Sache klug werden, bis sie auft den Einfall kamen, einmal im 9. Kapitel des Lukas« Vers 13 nachzusehen. Und siehe, da steh: geschrie­ben:Er aber sprach zu-ihnen: Wir haben nicht mehr den fünf Brote und zwei Fische, es sei denn, daß wir h-in- qehen sollen und Speise kaufen für so großes Volk."

- Kaninchenleder'. Schon im Frieden harte man Gerbversuche mit Kaninchenfellen gemacht. Das Fell zeigte sowohl in der pflanzlichen, als auch in der mine­ralischen Gerbung ziemliche Widerstandsfähigkeit. Die Versuche sind nun in größeren Betrieben wieder aus­genommen worden. Das Leder soll sich sowohl zu leich­tem Schuhwerk, noch, mehr aber zu sonstigen Leder­waren, Tasche". Beuteln, Besätzen. Nnfa'ffme-en usw. ignen.

'* Pfalzgrafenrveikr, 25. April. Unierom-ier Joh. Künnpp bet der Sanitätsabteilung, Sohn des Johannes Kllunpp, Kirchenpflegers hier, starb infolge einer Erkrankung in einem Feldlazarett im Alter von 35 Jahren fürs Vater­land. Ehre seinem Andenken!

* Calw. 26 April. (Die goldene Militärderdienftme- daille.,' De-j-tz vor rffnM Zeit mit dem Eisernen Kreuz . 1 . Klasse ausgezeichneten Gefreiten Konrad B n r kl e z.Hirsch" von U nie r h a ugstett, der -auch im Besitz der silb. Verdienstmedaille nnd des- Eisernen Kreuzes 2. Klasse ist, ist dieser Tage vom König von Württemberg die goldene Militärverdienstmedaille verliehen worden.

(-) Stuttgart, 26. April. (Gesch äftskniff.) Dew uns Oesterreich stammende Partiewarenhändler Arm hier hat in seinem Laden Kinderkleidchen ausgestellt mit an-- gehängtem Preiszettel von 4,50 Mk. an. Die Zahlst

4.50 war sehr groß, das Wörtchenan" aber ganz winzig geschrieben, sodaß es kaum bemerkt werden konnte. Wenn die Leute in den Laden kamen, um das Kleidchen zu 4,50 Mk. zu kaufen, so erhielten sie die Antwovh. er habe keine solche Kleider, sondern Rur solche zu 6,50,

7.50 Mk. usw. Wegen unlauteren Wettbewerbs wurde der schlaue Händler zu 100 Mk. Geldstrafe verurteilt.

(-) Stuttgart, 26. April. (K i nüererho LunAs- heim.) In 'dem von der Stadt erworbenen Hosgnt Storzeln soll mit einem Aufwand von 58 000 MI. ern Kindererholungsheim eingerichtet werden, das im Som­mer 'ständig 140, im Winter 100 Kinder nufnehmen kann. Bedürftige Kinder sollen dort für längere Zeit Aufnahme finden.

(-) Stuttgart, 26. April- (Die Ata rle Kli n g.) Der Vertrieb derWaschpafta" (Hersteller Wilhelm Kling hier) ist verboten worden. Ferner ist der Verkauf d''s Oelsreien Salatzusatz Marke Kling" zu einem höheren Preis als 50 Psg. für das Titer im Kleinhandel unter­sagt worSen.

"(-ft Stuttgart, 26. 'April. (Zur Warnung!) Eine hiesige 'Arbeitersfrau hat ihren zum Heere ein- 'gezogenen Sohn beim Bezirksausschuß nicht aögemckdet, sondern drei Monate aus seinen Namen Lebensmittel­marken bezogen.. Sie wurde zu 20 Mk. Gell r ckc v.-r- urteilt.

. 6P- Kkrs über Kriegdwohlfahrtsyfte^e. Nach zweieinhalbtägiger Dauer ging am Mittwoch der zweite Kurs über Kricgswol'lllhrispflege zu Ende. Unter den Lcilnehmcrn. deren Zahl sich zwischen 400 und 500. bewegte, waren Geistliche der verschiedenen Konfessionen, Lehrer, Vertreter von Orts- und Bezirksausschüssen und von Kriegswohlfahrtseinrichtungen. Unter den Gästen befand sich wiederholt die Königin mit Gefolge, fer­ner StaatSminisieL v. Fleischhauer, Gräfin Uxkull. Kabi­nettsrat v. Kübel nnd zahlreiche Vertreter von Behörden und Wohllarrtsörganisackoncnst

(--) Stuttgart, 26. April. (Türkischer Sprach­unterricht.) Der im Winterhalbjahr von Sprachleh­rer M. Haireddin abgehaltene türkische Sprachkurs wird im Sommerhalbjahr fortgesetzt, und zwar Montags 78 für Anfänger und Donnerstags 78 Uhr für Vorge­rückte.

(-) Obeptnrkheiin, §6. April. (Ga sve rostif-. tung.) In einem Hause der Uhlbacher Straße fand Dienstag abend ein von der Arbeit heimkehrender Mon­teur seine Frau und seinen 5 Jahre alten Knaben tot in der Küche liegend auft Die Frau hatte durch Oeffnen des Gashahnens freiwillig den Tod mit ihrem Kinde gesucht.

(-) Ellivangen, 26. April. (UncrlanbteTanz- un'terhaltung.) Der Wirt Christof Mack zumDeut­schen Kaiser" in Mergelstetten, OA. Hellenheim, dul­dete an verschiedenen Sonntagen in seiner Wirtschaft, daß zu den Klängen eines Orchestrions getanzt wurde ohne daß die vorgeschriebene Erlaubnis nachgesucht war. Vom Schultheißenamt Merzel'äetten wurde er d sw gen zu 10 Mk. Geldstrafe v;rurllilt. Gegen diese Straf "rll urig beantragte er gerichtliche Entscheidung. Das Schiff eu- gericht Heidenheim hat Mack nun wegen unerlaubter Tanzunterhaltung zu 30 Mk. Geldstrafe, evtl. 10 Ta­gen Haft verurteilt. Tie eingelegte Berufung bes Mack wurde von der Strafkammer verworfen.

(-) Hall, 26. April. (GewerbebanI) Die hie­sige Gewerbebänk hatte nach dem Geschäftsbericht für 1916 in Aktiven und Passiven 108 297 508 MI. Von einem Reingewinn von 63193 MI. wird eine Dividende von 6 Prozent verteilt. Die Zähl der Mitglieder be­trägt derzeit 1308k. ^

(-) Gosbach OA. Geislingen, 24. April. Gestern nachmittag stürzte die beim Gasthaus zum Hirsch über