Vermischtes.

Engländer, die zur Ermordung des Deutschen Kaisers auf­fordern. Eine selbst sür englische Verhetzung ungewöhnlich« Leistung hat die von dem berüchtigten Horatio Bottomley heraus- gegcbcne WochenschriftJohn Bull" vollbracht, die, beiläufig bemerkt ,einc Auflage von mehr als einer AWion hat. Ein Leser des Blattes spricht die Befürchtung aus, daß die englische Regierung sich nicht dazu auftasfen werde, den Deutschen Kaiser, wie er es doch verdiene, aufknüpfcn zu lassen. Er regt daher die Gründung einer internativnalen Vereinigung a», deren Mit- gliedcrbcitrüge dazu dienen sollen, nach Friedensschluß einen beherzten Mann zur Ermordung des Deutschen Kaisers zu dingen.Ich würde die Sache ja gern selbst machen, wenn ich nur das nötige Geld dazu hätte", so meint der Biedermann zum Schluß und die Schristlcitung desJohn Bull" beantwortet diesen Wink mit der Aufforderung,der Gentleman" (wörtlich)möge nach Fricdensschluß bei ihrer Fasse versprechen." Mit solchem Gesindel muh man sich herumschlagcn!

Kriegsanleihe- Der Deutsche Kriegerbund sowie der Preu­ßische Landes-Kriegcrverband haben für die sechste Rcichskriegs- anleihe 250 000 Mark gezeichnet. Damit erreicht der von diesen Verbänden bisher sür die Reichskriegsanleihen gezeichnete Betrag die Summe von 2,/1 Millionen Mark.

Süßer Brotaufstrich als Ersatz für Marmelade. Ein Paket Vanillcpudding-Puloer in bekannter Weise in V, Liter Milch und etwas Zucker aufkochen lassen, ergibt nach dem Erkalten einen ausgezeichnet schmeckenden billigen Brotaufstrich zum Kaffee.

Brand. Die Ortschaft Spirg innen im Kreise Ragnit (Ostpreußen) ist bei großem Sturm fast ganz abgebrannt. Alles Getreide und Futter ist vernichtet.

Unterschlagung. Der angebliche Diplomingenieur Rolf von Hagen hat H5 000 Mark von dem Barmer Bankverein in Köln sür die Firma Frankonia erhoben und ist damit verschwunden. Sein Name ist wahrscheinlich falsch.

Kettenhandel. Die Weberei von Wagner in Olbersdorf bei Zittau wurde wegen Garnpreistreibcrei zu 10 000 Mark Strafe verurteilt. Das Gericht stellte fest, daß das Garn, bas m Fricdenszeiten 1F0 Mark das Kilo kostete, jetzt bis zu 50 Mark im Kettenhandel gestiegen ist.

Belohnung. Der König von Sachsen verlieh der Landwirts­frau Marie Pech in Morgenthau bei Zwickau das Meine Ver- dienstkrcuz mit der Krone,, weil sie sich gcgkn die Preis­

treiberei in lanviv!Mcha,tuchcu Erzeugnissen wehrte. Sie ver­kauft diese billiger, als sie sonst sind.

Die Papier« des Kolumbus. Die Regierung der Vereinigten Staaien hat dem soanisü>n Herzog von Weragua einen Betrog von über einer Million Franken für sein Familienarchiv an- geboten, dessen Wert darin liegt, daß das Haus Dcragua sich der Abstammung von Christoph Kolumbus rühmen darf. Der Herzog, der in Spanien namentlich als Besitzer einer geschätzten Kampfttlerzüchterei bekannt ist, hat sich bereit erklärt, d»r spanischen Regierung die Papiere zum Vorzugspreis von einer Million zu uberlasse». Der Minister der Unterrichts hat er­klärt, das Nötige tim zu wollen, um die kostbaren Dokumente dem spanische» Staat zu erhalten.

Man Muri Kriegsanleihe stri jeder Sank, Krrd:i-Ma1len- lchast, Sparkaffr, Ltbkirsversichrrungsgeskülchch, Msnkalt

Letzte Nachrichten.

Der TbendderichL.

WTB. Berlin, -26. März, abends. (Amtlich.) Lor- postriMfechte bei Lagiiicourr, nordwestlich von Bapaume, und bei Roisel, östlich von Perrmie. Sonst im Westen bei schlechtem Wetter nichts Besonderes.

An der Mazedonischen Front har die Ksmpstätigkeit nordwestlich von Monastir wieder zngenvmmen.

WTB. Berlin, 27. März. Die Germania schreibt, man müsse ganz entschieden Len Versuch verurteilen, der aus den Kreisen der deutschen Sozialdemokratie heraus ge­macht werde, die deutsche Regierung zu veranlassen, den neuen Männern in Rußland ein Friedensanzebat zu machen. Dieses Drängelt gegenüber nuferer Regierung sei falsch und gefährlich.

WTB. Klein-Glienicke bei Potsdam, 26. März. Der König von Spanien hat an den Prinzen Friedrich

Leopold von Preußen stlegrivhiert: Ich erhalte soeben- ein Telegramm aus Paris. Ich bedauere. Dir anknndigen zu müssen, daß Dein Sohn schwer verletzt wurde. Er er hielt eine Kugel in den Magen und muß heute morgen operiert werden. Ich bedaure sehr, Sophie, Luise und Dir keine bessere Nachricht geben zu können. Ich hoffe, daß Friedrich Karl schnell wieder hergestellt sein wird und sende meine herzlichen Wünsche. Nach einem über Schweden hier eingetrosfenen Telegramm aus London, ist in dem Befinden des Prinzen Friedrich Karl eine leichte Besserung eingetreten.

WTP. Berlin, 27. März. Zur Amtsrntheknn» -es Großfürsten Nikolai erfährt die Vossische Zeitung, ' es sei zweifellos, daß die neue Regierung entschlossen ge­wesen sei, den Oberbefehl dem Großfürsten zu übergeben. Dieser habe seine Abreise nach Petersburg nicht sofort an- getleten, weil er vermutlich durch seine Petersburger Ver­trauensmänner erfahren habe, daß die neue Regierung mit den Forderungen der sozialdemokratischen Nebenregierung zu rechnen habe und daß diese seine Ernennung nachdrücklich bekämpfe. Am 19. Mürz habe der Großfürst von der neuen Regierung eine telegraphische Einladung nach Peters bürg erhalten und daraus wahrscheinlich gefolgert, daß die Dumaregierung bezüglich seiner Ernennung mit der Nebm- regiernng zu einem Einverständnis gekommen sei. In Wirklichkeit habe es fick nur um eine Falle gehandelt, um den Großfürsten nach Petersburg zu locken. Seine Ver­haftung dürfte unmittelbar bevorstehen.

Mutmaßliches Wetter, chiu neuer Lnftw-irbel Hab den Hochdruck verdrängt. Z-ür Mittwoch und Donnerstag ist zeitweilig regnen Wes »>d »Avas mildeves Wetter zu erwarten.

! die Schrlftlettuns oeramworrlich: Ludwig Laut. Druck und Verlas der W, Rieker'icken Buckdruckerei Mtenfteft.

Kriegswichtige Betriebe und Meldepflicht.

> K. Fsrstamt Alleusteig.

^ Holz-Verkauf.

Se-t dem Erscheinen der Bekanntmachung des Bundesrats, betref- ^ Am Freitag, den SV. März, send Bestimmungen zur Ausführung des § 7 des Gesetzes sür den vater- vorm. 11 Uhr in Alten,teig Bahn­ländischen Hilfsdienst vom 1. März 1917 weiden das Kriegsamt und hofwirtschaft aus Staatswald No»- die Kriegsamtsstellen mit Eingaben einzelner Betriebe oder ganzer Be-! «enwald «bt. 6 Schelmenrain. Rm.: Iriebsgruppen überflutet, in denen nachgewiesrn werden will, daß die be-. io Spalter, 34 Anbruch, 271 Rm. treffenden Betriebe kriegswichtig seien und die in ihnen beschäftigten Per-! Reis auf Haufen, sonen daher von der Meldepflicht ausgenommen oder doch von ihr aus­zunehmen seien.

Offenbar liegt hier ein Mißverständnis über die Tragweite dieser Verordnung zugrunde. Die Bedeutung der in tz 5 enthaltenen,

Aufzählung beschränkt sich ausschließlich auf die Registrierung und die ihr dienende Meldepflicht der Hilfsdienstpflichligen. Keineswegs aber will UN» soll fie abschließend de« Kreis derjenige» Tätigkeiten begrenze«, die als vaterlaadischer Hilfsdienst im Sinne des 8 2 des Gesetzes zu betrachten find.

Die Registrierung der Hilfsdienstpflichtigen hat den Zweck, die setzt dem Verkauf aus

Gaugenwald.

Einen 12 - Jahre alten, schönen

Heranziehung zum Hilfsdienst vorzubereiten. Sie braucht daher Per-! sonen nicht zu erfassen, die bereits im Hilfsdienst tätig sind. Im Inte-j resse der Verminderung des Schreibwerks und der den Ortsbehörden zu- ^ fallenden Arbeitslast war cs daher zweckmäßig, gewisse Kategorien von Personen von der Meldepflicht auszunehrnen, deren Beschäftigung im vaterländischen Hilfsdienst ganz unabhängig von örtlichen Verhält-j nisten außer allem Zweifel steht. Die betreffenden Tätigkeiten sind! im 8 5 Ziffer 110 aufgezählt. In Ziffer 11 ist außerdem den Kriegs- ^ amtsstellen die Befugnis übertragen, darüber hinaus einzelne, in ihren Bezirken befindliche kriegswichtige Betriebe (also nicht ganze Berufe oder Betriebsgruppen) als solche zu bezeichnen und damit von der Meldepflicht auszunehmen. Ob und inwieweit die Kriegsawtsstellen von dieser ihrer Befugnis Gebrauch machen wollen, haben sie vorbehaltlich etwa ergehen­der Anweisungen von Seiten des Kriegsamts nach pflichtmäßigem Er­messen zu entscheiden. Ein rechtlicher Anspruch der einzelnen Betriebe auf eine Erklärung im Sinne des § 5 Ziffer 11 besteht nicht.

Alle Hilfsdienstpflichtigen, die in den im § 5 Ziffer 1 bis 10 auf­gezählten oder gemäß Ziffer 11 durch Verfügung der Kriegsamtsstellen bezeichneten Betrieben beschäftigt sind, sind demnach in die Listen nicht aufzunehmen und von der Meldepflicht befreit. Aber auch nur sie. Alle anderen nach dem 30. Juni 1857 und vor dem I. Januar 1870 geborenen, nicht mehr land'turmpflichtigen männlichen Deutschen sind meldepflichtig.

Daraus aber,, daß eine Tätigkeit nicht allgemein oder besonders von der Meldepflicht ausgenommen ist, folgt keineswegs, daß sie nicht kciegswichlig sei, oder anders ausgedrückt daß die in ihr Beschäf­tigten nicht als im vaterländischen Hilfsdienst stehend zu gelten hätten.

Es gibt zweifellos Betriebe verschiedenster Art, die kriegswichtig find und doch in diese Aufzählung nicht ausgenommen sind, (z. B. Presse, Spedi­tionsbetriebe, Banken, Rechtsanwaltschaft u. a.). Die Entscheidung, ob eine hilssdienflpflichtige Person bereits im Hilfsdienst tätig ist, steht nach wie vor allein dem Feststellungsausschuß zu. Sie hängt auch nicht allein davon ab, ob der Betrieb an und für sich kriegswichtig im Sinne des tz 2 ist, sondern auch von der weiteren Feststellung, pH die Zahl der^ fit ihm beschäftigten Personen nicht das Bedürfnis übersteigt. -

Werden Hilssdienstpslichtige durch den Einberufungsausschaß heran­gezogen, die nach ihrer Auffassung bereits im vaterländischen Hilfsdienst tätig sind, so haben sie die Möglichkeit, den Feststellungsausschuß anz-> rufen, und es braucht nicht einmal die Heranziehung abgewartet zu werde.. Tenn noch den Veisahrensoorschriften können die Feststellungsausschüsse von jedem, der ein unmittelbares berechtigtes Interesse hat, angerufen werde-,-. E'st die,'- Entscheidung des Ausschusses, gegen die Beschwerde d>» Z»ni "ifteüezc. - nt, >?0t fest ob die Tätigkeit, die jemand bis­her aus-^üul hat, als v«ler.and..cher Hussdiensk zu betrachten rft nicht. (Aus »Kricgsamt* Nr. 10. Amtliche Mitteilungen des amts, Berlin).

Abmn Wahl,

Egenhausen.

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Dienste.

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Schrank und

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Das Königl. Würlt. Kriegsministerium veröffentlicht im Staatsan- zeig>! vom 23. März Richtlinien für die Tätigkeit der Einüernfuugs- ausschnssk bezüglich Heranziehung der Hiljsdienstpflichtigen zum vater­ländischen Hilfsdienst.

sucht zu kaufen.

Auskunft erteilt die Redaktion.

Gemetnschaft-JngsndheiM.

Mittwoch abend 8 Nhr Versamm­lung. Sprandel.

Zgelsberg.

Danksagung

Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme, die wir während des Krankenlagers, sowie beim Ableben unseres lieben Vaters, Schwiegervaters, Großvaters, Bruders, Schwagers und Onkels

Johannes Wurster

SagewerLsbefitzer und Holzhändler

in so reichem Maße erfahren dursten, danken wir herzlich. Für die zahlreiche Begleitung zu seiner letzten Ruhestätte, die trostreichen Worte des Herrn Pfarrer Dipper, für den Gesang des Herrn Haupt­lehrer Wurzbach mit seinen Schülern, den Nach­ruf des Vorstands vom Militärverein, sowie für die vielen Blumenspenden sprechen wir ebenfalls unseren herzlichsten Dank aus.

Die trauernden Hinterbliebenen.

Alteusteig

Danksagung.

Für die viel-;, Beweise herzlicher Teilnahme die wir «iäkr»nd der Krankheit und b,i l --

unsrer lieben Mu c u.

Schwägerin

Christine BiihlkF

Wagnerswitwe

in so reichem Maße erfahren durften, sowie für die zahl­reiche Begleitung zu R;er letzten Rchestäcte danken herzlich

. trauernden Kinde '.