Die preußische Verlustliste verzeichnet u. a. folgende Württemberger: Eduard Freygang, Calw, ch an seinen Wunden. Vzfeldw. Karl Saele, Grömbach l. verw. b. d. Truppe.

Verlustliste der Kais. Marine verzeichnet: San.-Mt. Christian Geiger, Lützenhardt, l. verw. Mtr. Georg Wei- kert, Freudenstadt l. verw.

" Das Eiserne Kreuz haben erhalten: Ers.-Nes. I. Alber, Fuhrmann und Pionier Ioh. Schwarz von Egenhausen; Schütze K arl Weißinger von Enz- klösterle, Inhaber der Silb. Verd.-Med.; Eberhard Hummel von Calw; Friedr. Reiser von Neu - eubür g.

Aus der königlichen Schatzkammer. Der

König hat aus der Schatzkammer im alten Schloß eine größere Anzahl goldener Gegenstände zum Einschmelzen' gegeben. Ter Goldwert wird dem Roten Kreuz über­wiesen. ^

Verschiebung des Opfertags. Die vom Württ.. Landesverein vom Roten Kreuz zum Zweck, alle Auge-, hörige württembergischer Truppenteile mit einer Weih­nachtsgabe zu erfreuen, auf 11. bis 15. November fest­gesetzten Opsertage sind hauptsächlich mit Rücksicht auf die am 4. November stattfindende Sammlung für dies Flotte durch Beschluß des Berwaltungsrats auf die Zeit, vom 6. bis 11. Dezember verschoben worden. . i

Die Fleischversorgnngsstelle für Württemberg pnd Hohenzollern teilt mit: Um vielfach aufgetretenen Zweifeln zu begegnen, wird darauf aufmerksam gemacht, daß S ch Weines chm alz der Berbrauchsregelung nicht unterliegt, also von den Metzgern ohne Fleisch - marken abgegeben werden muß, sowie daß von den Eingeweiden unter die Kerbrauchsregelung nur Bries, Herz, Leber und Nieren fallen, bei deren Einkauf für je 50 Gr. ein Fleischmarkenabschnitt im Fleischgewichts- wert von 25 Gr. abzugeben ist. Alle anderen Einge­weide: Därme (Gekröse), Flecke (Kuttelnh Gehirn, Lun­gen und Milz sind der Berbrauchsregelung nicht un­terworfen und müssen ohne Fleisch marken abge­geben werden.

Beräußerungsvcrbot für Patente. Patente und Musterschutzrechte, die ein Deutscher oder eine deutsche Firma im Ausland angemeldet oder erworben hat, und die einem Ausfuhrverbot unterliegende Gegenstände betreffen, dürfen weder unmittelbar noch mittelbar nach oder in dem feindlichen oder neutralen Ausland ver-^ äußert oder in anderer Weise verwertet werden. Dem-., selben Verbot unterliegen Fabrikationsgeheimnisse, soweit es sich um Gegenstände handelt, die mit Ausfuhrverbot belegt sind. Zuwiderhandlungen werden streng bestraft.)

Bindung der Angestellten. Ein Geschäfts­haus am Rhein hat in letzter Zeit, wie dieFranks. Ztg." mitteilt, angeblich nach Uebereinkommen mit anderen Firmen, an ihre im Felde stehenden Angestellten das Ansinnen gerichtet, als Gegenleistung für bewilligte Un­terstützungen sich zu verpflichten, nach Friedensschluß drei Jahre lang in dem Geschäfte zu verbleiben. Das Opfer, das nicht wenige Geschäftshäuser durch fortlaufenden Zu­schuß an ihre einberufenen Angestellten bringen, ist gewiß nicht gering.anzuschlagen, aber es ist doch zweifelhaft, ob diese Art der Rückversicherung der richtige Weg zur Schadloshaltung ist, vorausgesetzt, daß er rechtlich über­haupt zulässig wäre, da dadurch der Angestellte in seinen! Fortkommen unter Umständen erheblich benachteiligt wer­den kann, was das Gewerbegesetz verbietet. Zum min­desten wären bezüglich der Gehaltsbezüge vorher Ab­machungen zu treffen, da die allgemeinen Preisverhält­nisse und die Kosten der Lebenshaltung nach dem Kriege eine nicht unwesentliche Verschiebung erfahren dürften.

Verkaufsverbot. Ter private Verkauf von Ferngläsern jeder Art, Vergrößerungsgläsern, Objektiven für Photographie und Projektion ist durch kriegsmini­steriellen Erlaß verboten worden. Ausnahmen sind unter gewissen Voraussetzungen, die von den Handelskammern -u erfahren sind, gestattet.

Künstliche Düngemittel. Mit dem Bezüge von künstlichen Düngemitteln für die Frühjahrsbestellung sollte schon in der zweiten Hälfte des November be­gonnen werden, da es bei der regelmäßig im Frühjahr herrschenden Knappheit der Eisenbahnwagen und bei dem Mangel an geschulten Arbeitern sonst den Lieferwerken unmöglich ist, den an sie herantretenden Anforderungen zu genügen. Ein frühzeitiger Abruf ist namentlich bei Kaimt und Kalidüngesalzen dringend erforderlich.

Entlassene Mannschaften. Das Ministerium des Innern hat in einem an die Oberämter, Amtskörper­schafts- umd Gemeindebehörden gerichteten Erlaß be­kannt gemacht, daß von seiten des Kriegsministeriums die Truppenteile angewiesen worden seien, von allen Ent­lassungen, Beurlaubungen usw., der zum Heeresdienst eingezogenen Mannschaften, die länger als einen Monat dauern, die Lieferungsverbände zu verständigen, damit die Zahlung der reichsgesetzlichen Familienunterstützung eingestellt werden könne. Die bisher bestandene Ver­pachtung großindustrieller Betriebe, die Einstellung ent­lassener Mannschaften alsbald der Heimatbehörde an- W,zeigen, ist nun infolge Einführung der Meldepflicht der Truppenteile weggefallen.

"D ^kgelung der Weiupreiso. Die in Mainz erfchemendeDeutsche Weinzeitung" schreibt unter Hin­weis auf die in jüngster Zeit eingetretene sprunghafte Steuerung der Preise für alte und neue Weine u. a.: ^Schweren Herzens geht die Regierung, in voller Wür- Wung der gerade im Weinfach bestehenden Schwierig­sten an die Frage einer Preisregulierung heran, aber vre Macht der Verhältnisse zwingt schließlich hiezu. An verschiedene Handwerkskammern ging das Ersuchen, sich .«machst einmal gutachtlich über die Frage der Preis-

gulieruug zu äußern. Wie wir hören, soll, was nach Lage der Verhältnisse wohl auch kaum gar nicht anders ausführbar, wenn überhaupt, nur an eine in den ein­zelnen Weinbaugebietcu bezirksweise Preisregelung in ge­wissen Gattungen gedacht werden . . . ist vielleicht

Zeit für die Fachverbände, freiwillige Richtpreise ein- zulciten und damit die Marktverhältnisse einigermaßen in geordnete Bahnen zu leiten und das Fach vor Zwangs­maßnahmen zu bewahren, die Unabsehbares jm Gefolge haben werden."

Milchrnangel. Nicht nur in Deutschland, son­dern sogar in der Schweiz herrscht Mangel an fri­scher Milch, und zwar aus den gleichen Oirnndett. Milch­vieh wäre genügend vorhanden, aber die Industrie be­mächtigt sich eines unverhältnismäßig großen Teils der Milcherzeugung und die Folge ist ein Mangel an fri­scher Milch in den Städten. Uni dem abzuhelfen, hat die Bundesregierung angeordnet, daß die Fabriken für .Herstellung von eingedickter Milch täglich einen Teils ihrer Anlieferungen von Frischmilch an bestimmte Städte abzutreten haben, und so mußte z. B. nach demBund" die Fabrik Nestle and Anglo-Swiß Condensed Milk Co. (Nestle und englisch-schweizerische kondensierte Milch-Ge­sellschaft) wm 25. Oktober d. I. von angelieferteq 220 905 Kilogramm frischer Milch 116 015 M. an 2Z schweizerische Städte abtreten.

(-) Bon der Enz, 2. Nov. Wegen Diebstahls und Hehlerei (es handelt sich um 274 Kilo. Golddoublee im Wert von annähernd 14000 Mk.) wurden der Gol8- arbeiter Rudolf Lang zu 3 Jahren Zuchthaus, seine Schwester, Frau Jakob, zu 3 Jahren Gefängnis, deren Ehemann Goldarbciter Jakob zu 2 Jahircn Zuchthaus und Goldarbeiter Eugen Stainer in Pforzheim zn Istz Jahren Zuchthaus verurteilt. Tie in einer Gold- warseusabrik beschäftigte Frau des Goldarbeiters Al­fons Törfliuger von Wiernsheim bei Mühlacker, die ei­ner anderen Frau das Sparbuch gestohlen und davon 1000 Mark abgehoben hatte, erhielt 5 Monate 2 Wochen Gefängnis. Der Pfandleiher Wolf in Pforzheim, der gestohlenes Edelmetall aufkaufte, erhielt wegen Hehlerei 2 Jahre Zuchthaus und 3 Jahre Ehrverlust.

(-) Stuttgart, 2. Nov. (Nachträgliches zum Regie- ruugsjubiläum.) Der Württ. Weinbauverein hat, wis seinerzeit kurz berichtet, zum Regierungsjubiläum des Königs einen in der Kunstgärtnerei Fischer sinnig ge­schmückten Fruchtkorb mit Trauben und 25 Flaschen 1915 Eisenblüte gespendet und mit einer Adresse an den König abgeschickt. Daraufhin ist aus dem Kabinett ein Dank­schreiben. des Königs eingelaufen mit der Bemerkung, daß der Inhalt des Korbes zum größtenteil den Verwundeten zugute gekommen ist. Mc .

(-) Stuttgart, 2. Nov. (Berufs jubiläum.)' Gestern feierte Chefredakteur Karl Schmidt vom Beob­achter sein 25 jähriges Berufsjubiläum. Von seiten der Parteileitung, der Parteiführer und vom Auffichtsrat des Blattes gingen ihm herzliche Glückwünsche verbunden mit einer entsprechenden Jubiläumsgabe zu. - l

(--) Stuttgart, 2. Nov. (Begnadigung der R a ts kellerko mmi.ssio n.) Ter aus 11. November 1916 anberaumte Hauptverhandlungstermin gegen die Mitglieder der Stuttgarter Ratskellerkommission wegen verschiedener Vergehen gegen das Weingesetz ist aufge­hoben und ein neuer Verhandlungstermin nicht bestimmt worden, da eine Niederschlagung des Verfahens im Gnadenweg in sichere Aussicht zu nehmen ist.

(-) Stuttgart, 2. Nov. (Pferdedieb.)' Ein bei der Firma Paul v. Maur angestellter Fuhrmann ließ in der Karlstraße gestern abend das Fuhrwerk stehen, spannte das Pferd, das einen Wert von 4000 Mk. dar­stellt, aus und suchte mit ihm das Weits. Er dürfte sich seiner Beute sticht lange zu erfreuen haben.

(-) Leonberg, 2. Nov. (Er lebt!) Die Todes­nachricht von Leutnant d. R. Holl, Landttmr'tschastslehlrer in Leonberg, bestätigt sich erfreulicherweise nicht. Holl hat bei den schweren Kämpfen an das Somme in vor­derster Linie eine Gasvergiftung erlitten, von der er aber wiieder soweit hergestellt ist, haß er zuin .Er­satz-Truppenteil zurückkehren konnte. MM, ' "' -

(-) Giengen a. Br., 2. Nov. (Verkauf.) Das Anwesen der Frau Ockouomierats-Wrtwe Maurer hier ging samt Gütern, lebendem und totem Inventar um den Preis von 33 500 Mark in den Besitz dA Firma Lipp- mann Barth, .Viehhandlung hier, über.

(-) Bon der bayrischen Grenze, 2. Uov. (Die­besbande.) Im Mindeltal wurde eins aus jungen Lmten bestehende Diebesbande ausgehoben, W das Bier. Fässerweise und Schmalz in Mengen stahl. Me LebenÄ mittel wurden, soweit sie nicht selbst verbraucht wurden, verkauft. Das Haupt der Bande, ein A3. Jahre alter Tienstknecht, ist festgenommen. . ''

(-) Friedrichshafen, 2. Nov. (Schtverer Bau- unfall.) An einem staatlichen Neubau in der Kanal­straße waren acht zur Arbeitsleistung beurlaubte Land­sturmmänner damit beschäftigt, eine Fensterbank ist die Höhe zu bringen, als plötzlich- wohl infolge Ueberlastung ein Gerüsthebel brach und die Arbeiter samt der Fenster­bank aus etwa 7 Meter Höhe abstürzten. 6 Msinn er­litten schwere Verletzungen, da sie unglücklicherweise noch cmf einen Backsteinhaufen sielen.

Begnadigungen.

Zu dein aus Anlaß des 25 jährigen Negieruugs- jubiläums des Königspaars ergangenen Gnadenerlaß vom 6. Oktober ds.' Js. hat das Justizministerium bestimmt, daß, wenn ein Gnadenbeweis angezeigt sei, der ent­sprechende Antrag durch die Behörden von amtswegen zu stellen sei, ohne daß es der Beibringung eines Gna­

dengesuchs bedürfe. Begnadigung soll vorzugsweise solchen Personen zuteil werden, die zu ihren Verfehlungen unter den: Truck äußerer Not oder durch Unbesonnenheit (Fahr­lässigkeit) und Verführung veranlaßt worden sind. Ter Gnadenerlaß bezweckt nicht allein Aufhebung, Ermäßigung oder Umwandlung rechtskräftig erkannter Strafen, sondern auch Niederschlagung noch anhängiger Strafverfahren. Ausgiebige Berücksichtigung sollen im allgemeinen solche, Personen finden, die rn besonderem Maße Kriegsopfer gebracht haben.

Die Anträge sind zu stellen bei Nachlaß, Ermäßi­gung oder Umwandlung von Strafen, wenn sie von dH Strafkammer oder dem Schwurgericht erkannt sind, voll her Staatsanwaltschaft nach vorgänaiger -Einholung ein» Aeußerung des Gerichts, das übrigttrs auch von sich mW einen Gnadenbeweis in Anregung bringen kann z wtzM hie Strafe durch Strafbefehl oder Urteil des Amtsrichter^ oder des Schöffengerichts erkannt ist, von dem ÄmtsrWtM, Die Anträge auf gnadenweise Niederschlagung eines M» hängigen Strafverfahrens sind, gleichfalls von amtswegen und ohne daß es der Beibringung eines Gnadengesuchs bedarf, von den Staatsanwaltschaften, in den zur amts- und schöffengerichtlichen ZuWMgfeit gehörigen Sachen, von den Amtsanwaltschaften zu stellen. Doch können auch die Gerichte- wenn die .Untersuchung bei ihnen anhängig isst von sich aus die Niederschlagung deS Verfahrens in ArW regung bringen. Hat eine Strafvollstreckung noch nichH begonnen, so- ist sie bis zur Entscheidung über den 'go* stellten Begnadigungsantrag auszusetzen; ist eine Frei« Heits strafe schon im Vollzug begriffen, so ist in dringendes Fällen die beantragende Behörde Kur Bewilligung vorlmK figer Strafunterbrechung ermächllgt.

Die Antragstellung auf Begnadigung von amtswegen seitens der zuständigen Behörden hat in Listenform zll geschehen, deren Vordruck voll der Kanzlei des Justiz^ Ministeriums geliefert wird. Die letzten dieser Listen sind, bis spätestens 6. November ds. Js. dem Justiz^ Ministerium vorzulegen. Mit diesem Zeitpunkt gilt drü Vorlage von Gnadenanträgen für abgeschlossen. A

Durch die vorerwähnten Bestimmungen wird selbW verständlich niemand gehindert, von sich aus ein Gna-j! dengesuch zu stellen. Demgemäß wird, wer immer eich besonderes Gnadenanliegen hat, Igut daran tun, sich- bei! den zuständigen Behörden (Staatsanwaltschaft, AmtsricÄ ter, Amtsanwaltschaft, eventuell auch unmittelbar bei derch Kgl. Justizministeinum) zu erkundigen, ob er von amts­wegen zur Begnadigung vorgeschlagen ist und/ wenn dies nicht der Fall ist, dann umgebend selbst ein Begnadigung^ gesuch

Der Wohlstand der Neutralen.

Tie Neutralen halten Ernte. Erst wurde berichtet,, daß Holland eineKriegsgewinnfteuer" cinzuführen beabsichtige, die für den Staat ein Erträgnis von 400 Mill. Gulden, das sind 680 Mill. Mk., abwerfen solle. Das gibt so ungefähr ein Bild davon, was die hollän­dischen Händler verdient haben. ^

Tie neutralen Machbarn Hollands stehen aber nicht nach. Von Dänemark schreibt derEconomist": Die Depositen der neun Kopenhager Tanken stiegen von 568 402 697 Kronen am 1. Juli 1914 auf 1 Mil­liarde 170 420123 Kronen im Juli 1916. Tie Ge­samtbilanzen der Banken stiegen von 1150 000000 Kro­nen auf 1860 000 000 Kronen.

Aktien erreichten Kurse, die noch vor einem Jahre für unmöglich gegolten hätten, in erster Linie die der T-ampffchisfsgesellschaften. Die Aktien der Torm-Gesell- schaften stiegen von 124 zu Ende Juli 1914 auf 1480 am 4. 8. 1916, die der Skandia-Gesellschast von 103 auf 930, die zweier anderer Gesellschaften um mehr als 400 v. H. usw. Tie Aktien der Vereinigten Tampf- schiffahrtsgesellschaften stiegen von 100 auf 389. Täg­liche Erhöhungen um 50 bis 100 v. H. waren zu ver­zeichnen, und die Umsätze der Kopenhagens Börse ha­ben sich dauernd gesteigert, da die neue Umsatzsteuer im Januar 425000 Kronen, im März-schon 853000 Kronen, im Mai sogar 1267 000, im Juni aber 1 Mil­lion 025 000 Kronen ergab. Ter Grund für die hohe Bewertung der Reederei-Aktien ist leicht an solchen Tat­sachen zu erkennen, wie daß die Gesion-Gesellschaft mit einem Aktienkapital von 1150 000 Kronen im ersten Halbjahr 1172 000 Mehrverdienst (gegen einen Gesamt­verdienst von 1406 046 Kronen im Jahre 1915) Halls.!

Industrie-Aktien sind ebenfalls gestiegen, und zwar' die aller Zweige; eine Liste von 24 führenden Merken, darunter Werften, Oelmühlen, chemische Fabriken, Ma­schinenfabriken, Konservenfabriken, Gerbereien, weist füri die Zeit seit Ende Juli 1'914 Steigerungen von 50 bis 375 v. H. auf. Aktien der Ostasiatischen Gesell­schaft, einer großen Reederei und Handelsgesellschaft, sind von 126 auf 624»gestiegen. Bank-Aktien sind ebenfalls meist um 35 bis 45 v. H. in die Höhe gegangen. ,

M Lerefrucdt. ^M

Wenn die Wogen unten toben,

Menschenwitz zuschanden wird, weist mit feur'tzen Zügen droben Heimwärts dich der Wogen Hirt.

Sollst nach keinem andern fragen, nicht zurückschaun nach dem Land, faß das Steuer, laß das Zagen: Aufgerollt hat Gottes Hand diese Wogen zum Befahren, und die Sterne, dich zu wahren!

E i ch e n d o r f f.