— Ferienpost. Ferienreisende werden gut tun, ! ihre Post sich solange, bis sie am neuen Aufenthaltsort I eine feste Wohnung haben, ohne Wohnungsangabe oder « mit dem Zusatz : „Wohnung wird angegeben" nachsenden zu lassen, wobei dem Postamt am neuen Wohnort rechtzeitig mitgeteilt werden muß, wo man wohnt. Post- l«gernde Briefe usw. werden nur gegen einen besonderen, v<m der Polizeibehörde ausgestellten Ausweis mit aufgeklebtem Lichtbild ausgefolgt, daher ist die postlagernde Nachsendung nicht zu empfehlen.
— Zur Getreideernte. Angesichts der bevorstehenden Getreideernte und der Wichtigkeit, bei der so wechselnden diesjährigen Witterung die Körnerfrucht in Nockenem Zustand hereinzubringen und der Gefahr des Auswachsens vorzubeugen, liegt es im Interesse nicht allein unserer Landwirtschaft, sondern unserer so schwer bedrohten Volkswirtschaft überhaupt, daß dieses Jahr kein Getreide verdirbt und alle Körner in möglichst trockenem Zustande hereinkommen. Und deshalb ist immer und immer wieder auf das bewährte Verfahren der norddeutschen Landwirte hinzuweisen, welche das geschnittene Getreide nicht auf den Boden legen, sondern sofort nach dem Schneiden aufrecht in Garben stellen. Aus diese einfache Art trocknen wenigstens die der Bodenfeuchtigkeit entrückten Aehren rascher und sind viel weniger der Gefahr des Auswachsens und Verderbens ausgesetzt.
Volksspende. Das Ergebnis der Volksspende in Württemberg hat bereits die Summe von 700 000 Mark erreicht. Fortwährend laufen Noch Gaben bei den verschiedenen Sammelstellen ein.
— Kirchliches. Ein Kvnsistorialerlaß vom 11. Juli besagt: Zum zweitenmal jährt sich der Tag des Kriegsausbruchs. Die gegenwärtige Zeit, in der der Krieg eine Ausdehnung und Heftigkeit wie nie vorher erreicht hat, und in der alles der Entscheidung zustrebt, erinnert uns mit besonderem Ernst an den «Anfang, da wir noch nicht voraussehen konnten, wie lange und wie furchtbar der Kampf sich gestalten würde, und an die Gesinnungen, mit welchen wir damals in !den Kampf eingetreten sind. Im Gottesdienst am Sonntag 30. Juli ist auf angemessene Weise jenes für unser Vaterland so folgenschweren Ereignisses zu gedenken.
— Lehrernachwuchs. Auf Grund der im Juni und Juli in Stuttgart abgehaltenen Prüfung sind 187 Lehrer und 2 Lehrerinnen zur Bersehung ständiger Lehrstellen an evangelischen Volksschulen für befähigt erklärt worden.
— Krieger-Erholungsheime. Das Präsidium des Württembergischen Kriegerbundcs veröffentlicht in der Kriegerzeitung einen Aufruf zur Sammlung von Beiträgen für die Gründung von Kriegererholungsheimen. Nach den günstigen Erfahrungen, die mit dem im Jahre 1913 in Heiligkreuztal eröffneten ersten Erholungsheim gemacht worden sind, soll diese segensreiche Einrichtung auch denjenigen zugute kommen, die im gegenwärtigen Weltkrieg Leben und Gesundheit in die Schanze geschlagen haben und später einer zeitweiligen Erholung bedürfen. Dazu soll eine Sammlung veranstaltet werden, deren Ergebnis mit den Geberlisten Seiner Majestät dem König, dem Schirmherrn des Kriegerbundes, am Nc- gierungsjubiläum zu unterbreiten ist.
— Pflücken unreife» Lbstes. In gegenwärtiger Zeit ist es für die Volksernährung von großer Wichtigkeit, daß Obst (Kernobst und Steinobst wie Walnüsse und Haselnüsse) in möglichst großem Umfang erst nach Eintritt der Reife abgeerntet und dem Verbraucher zugeführt wird'. In einer Bekanntmachung des Ministeriums des Innern wird daher nachdrücklich darauf gedrungen, daß das bisher da und dort übliche Pflücken großer Mengen unreifen Obstes zum Zweck des Ein- machens, oder bei Nüssen auch zum Zweck der Likörbereitung, unterbleibt. Auf Fallobst bezieht sich diese Weisung nicht.
— Die Lebensmittelversorgung. Der Generalsekretär Steigerwald, der dem Kriegsernährungsamt angehört, teilt mit, eine durchgreifende Regelung der Milch- Versorgung sei im September in allen Dörfern und Sammelstellen vorgesehen. Das bcschlagnahmefreie Mehl solle verschwinden. Nach Einführung der Reichsfleischkarte werde der Preis geringer, die Kopfmenge höher sein und etlva 350—400 Gramm ausmachen. Die Hanptschwierigkeiten seien überwunden. Die Brotration werde im Herbst erhöht werden. Zucker werde es im Oktober genügend geben.
' Dornstette«, 17. Juli. Gestern wurde hier der Iugendturntag des Mittl. Schwarzwaldes abgehalten. Das Wetturnen dauerte von vorm. 9 Uhr bis nachm.
3 Uhr. Die Leistungen waren gut und die ganze Veranstaltung nahm einen schönen Verlauf.
(°) Stuttgart, 18. Juli. (Kommissions bericht.) Der Finanzausschuß der Zweiten Kammer erledigte den bisher zurückgestellten Etat des Staatsanzeigers, wobei ein Antrag Kurz angenommen wurde, daß während der Kriegsdauer der Staatsanzeiger den Mitgliedern der Zweiten Kammer auf Wunsch kosten- ws zngestellt werde. Die Anregung, eine große Staatsdruckerei einzuführen, wurde allseitig abgelehnt. Außerdem kamen Differenzen zwischen der Gehilfenschaft und der Geschäftsleitung des Staatsanzeigers zur Sprache. Lvdann wurde der Entwurf des Finanzgesetzes in allen Artikeln angenommen. Hiebei wurde die Regeirung ersucht, nach Kriegsende alsbald die Steuerfreiheit des Militäreinkvmmens und damit einen Teil des Zivil- einkvmmens für Kriegsteilnehmer einer Aenderung zu unterziehen, iahich für eine Verabschiedung der künf- kgen Kriegsbcsoldungsvrdnung durch den Reichstag einzutreten. Nach einer Mitteilung des Finanzministers ist ein Nachtrag mit neuen Anforderungen für Kriegs- wvhlfahrtszwecke noch in dieser Tagung zu erwarten.
(--) Stuttgart, 18. Juli. Der Staatsrechtliche Ans- i schuß der Zweiten Kammer hat sich gestern in zwei Sitzungen mit der Beschwerde des Abg. Westmeyer gegen seine Verhaftung durch die Stuttgarter Polizei befaßt. Die Ausfchußverhandlungen waren vertraulich, ein Bericht darüber wird vorläufig nicht veröffentlicht werden.
(-) Stuttgart, 18. Juli. (Uhr mach er tag.) Am Montag den 24. Juli vormittags findet hier im Hotel König von Württemberg -die diesjährige Landesversammlung des Landesverbands württembergischer Uhrmachermeister statt. Auf der Tagesordnung steht unter anderem als Punkt 5 „Uhrensperre gegen Schweizer Fabrikanten". Es handelt sich dabei um Stellungnahme gegen die Munition liefernden Uhrenfabrikanten der Westfchnoeiz.
(-) Hohenheim, 18. Juli. (Ernennung.) Die Stelle des Vorstands der Maschinenprüfungsanstalt in Hohenheim und zumaligen Landessachverständigen für das landwirtschaftliche Maschinenwesen bei der Zentralstelle für die Landwirtschaft wurde dem wissenschaftlichen Hilfsarbeiter Erich Meyer am maschinentechnischen Institut der landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin unter Verleihung des Titels und Rangs eines außerordentlichen Professors übertragen.
(-) Dbereßlingen, 18. Juli. (Tödlicher Unfall.) Nachdem gestern mittag der Lokalzug 67 den Uebergang bei der Müller'schen Fabrik passiert hatte, wollte die 18 Jahre alte Rosa Zeith aus Köngen das Gleis überschreiten. In diesem Augenblick kam ans entgegengesetzter Richtung der Zug 9606 heran und erfaßte die Unglückliche derart, daß sie am Kopf so schwer verletzt wurde, daß der Tod sofort eintrat. ^
(-) Enzweihingen, 18. Juli. (Eine Handfeste.) Gestern abend zwischen 10 und 11 Uhr wurden von der Tochter des stellv. Amtsdieners Rotacker vier Russen gefangen. Sie sind vor 14 Tagen aus dem Gefangenenlager in Tauberbischossheim entwichen und waren auf dem Weg in die Schweiz. Alle waren sehr-hungrig und wieder froh, in die Gefangenschaft zu rückzukommen. Einer von ihnen sprach deutsch.
(-) Reutlingen, 18. Juli. (Unfall. — Tot aufgefnnden.) Am Umbau der-Pfullinger Klvster- brauerei^war durch den vielen Regen ein Gerüst locker geworden. Dadurch stürzten vier Arbeiter in die Tiefe. Einer von ihnen mußte ins Krankenhaus geschafft werden, wogegen die anderen mit weniger schweren Verletzungen davonkamen. — Im Hofe eines Hauses der Wilhelmstraße wurde gestern früh ein verheirateter Kaufmann tot aufgefunöen. Der Unglückliche ist anscheinend ans seiner im 3. Stock gelegenen Wohnung abgestürztl
(-) Münsingen, 18. Juli. (In den Ruhestand.) Schultheiß Baisch in Meidelstetten hat auf den 1. Juli ds. Js. sein Amt niedergelegt.
(-) Tübingen, 18. Juli. (Neuer Hausfrauenverein.) In Anwesenheit der Königin, die aus Bebenhansen erschienen war, fand im großen Museumssaale eine von Tübingen und Umgebung sehr zahlreich besuchte Franenversammlung statt, auf der die Fürstin Therese zu Hohenlohe-Waldenburg, die bereits in Oehringen einen großen Franenverein gegründet hatte u. deren Mirsteherin ist, über Hausfrauenvereine für Stadt und Land sprach. Auch hier wurde ein solcher Verein für Stadt mnd Bezirk gegründet, dessen Vorsteherin Frau Professor Dr. v. Froriep ist.
(-) Ebingen, 18. Juli. (Rauchfleisch auf Vorrat.) Bon der hiesigen Stadtverwaltung wird in gewisser Vorsorge ein größerer Vorrat an Rauchfleisch beschafft werden. Zu diesem Zweck wird in nächster Zeit eine namhafte Anzahl Schweine geschlachtet und zu .Dauerware verarbeitet werden.
(-) Fricdrichshafen, 18. Juli. (Aufgegriffen.) Von der hiesigen Gruppe der österreichisch-deutschen Bodenseeflottille wurde am Sonntag nachmittag auf der Höhe von Langenargen ein schweizerisches Mielsboot, das in Arbon beheimatet ist, aufgegriffen. Dev Insasse, angeblich ein rumänischer Staatsangehöriger, war ohne jegliche Ausweispapiere und wurde ^er hiesigen Grenzpolizcistelle vorgefnhrt. Es dürfte sich hierbei aller Wahrscheinlichkeit nach um Spionage zu Gunsten unserer Feinde handeln.
(-) Veuron, 18. Juli. (Vom Klöster.) Vvm hiesigen Kloster befinden sich 95 Brüder beim Feldzug, von denen 9 als Feldgeistliche fungieren, viele schon ausgezeichnet wurden und mehrere gefallen sind.
Kriegs-VllerlA.
Lin du; stliches Bnn aus Papp«. Eni Mitglied der dänischen Ambulanz m Paris, Dr. Spindk, har eine bemerkenswerte Erfindung gemacht. Es soll ihm geglückt fein, ein Kunstbein aus fehr massiver Pappe zu konstruieren, das sich durch praktisch« Verwendbarkeit und durch billigen Preis gleichermaßen auszeichne. Die bisher angestellten Proben und Versuch« seien befriedigend verlausen. -
Die Brief« des Apostels Paulus u»d die englisch« Zensur. In einer Begriihungsdepesche der englisch«» Quäker zur Eröffnung eines Missioirsscstes der Quäker Pennsyivaniens fand sich zum Schluß der 16. Vers aus dem 3. Kapitel des k. Thes- salonrchcrbriefs des Apostels Paulus angeführt, worin dieser der Gemeinde seinen Segen spendet und schreibt: Er aber, der Herr des Friedens, gebe euch Frieden zu jeder Zeit und an allen Orten. Obwohl dieses Telegramm nach Amerika ging, und der Frtedenswunsch an dir amerikanischen Quäker gerichtet war, glaubte der englische Zensor in diesen Worten doch etwas wie Hochverrat wittern zu müssen, und er strich ohne weiteres den Frtedenswunsch des Apostels aus der nach Amerika gehenden Depesche. In Eng'.md darf das Wort Friede eben nicht genannt werden.
Gegen den Kettenhandel.
Tie Verordnung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 24. Juni d. I. über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels, sowie die württembergischen Ausführungsbestimmungen des Ministeriums des Innern sind nunmehr bekannt gegeben worden.
Darnach bedarf mit den unten genannten Ausnahmen jeder, der nach dem 1. August 1916 mit Lebens- oder Futtermitteln Handel treiben will, einer Erlaubnis, gleichgültig ob er den Handel schon bisher, auch schon vor dem Kriege, betrieben hat oder nicht. Die Einführung eines solchen Erlaubniszwangs hat sich als notwendig erwiesen, weil infolge der Gestaltung der Kriegswirtschaft die Mengen und Gattungen der dem Handel zugänglichen Waren sich wesentlich vermindert haben, während 'die Zahl der daran beteiligten Händler eher zugenommen hat. Insbesondere ist beobachtet worden, daß zum Schaden der Verbraucher sowohl als des geordneten Handels sich Personen in den Lebensmittelhandel hereingedrängt haben, die dem Handel überhaupt und jedenfalls dem Lebens- oder Futtermittelhandel vorher völlig fern standen. Ihre Tätigkeit richtet sich vielfach nicht darauf, die Lebens- und Futtermittel, wie es die volkswirtschaftliche Aufgabe des geordneten Handels ist, dem Verbraucher näher zu bringen, im Gegenteil führen sie durch Sicheindrängen zwischen den geordneten Handel und den Verbraucher eine unwirtschaftliche Verlangsamung und Verteuerung des Weges der Ware vom Erzeuger zum Verbraucher herbei. Dieser Umstand muß um so nachteiliger wirken, als vielfach nicht nur ein derartiger Händler sondern eine ganze Kette von solchen sich einschiebt (Kettenhandel), von denen jeder seinen Gewinn sucht und dadurch eine übermäßige Verteuerung der Ware herbeiführt. Häufig geht dabei die Ware gar nicht in die Hände dieser Zwischenhändler über, bleibt vielmehr am ursprünglichen Lagerort liegen, so daß der Geivinn der .nändler i?de,'- schaftlichen Berechtigung entbehrt. Mit den Strafbestimmungen über wucherische Preistreiberei ist solchen Händlern selten beizukommen, da sich der einzelne meist mit einem mäßigen Gewinn begnügt und seinen Vorteil darin sucht, seine Schiebungen möglichst häufig und möglichst rasch vor-, zunehmen. In der Regel stehen auch die Teilnehmer einer Kette unter sich in Verbindung und teilen sich in den Gesamtgewinn. Die Reinigung des Handels von solchen Elementen ist eines der Ziele der neuen Verordnung. Aber auch abgesehen von solchen unlauteren Machenschaften soll durch die Einführung der Genehmigungspflicht eine den derzeitigen Wirtschaft!. Bedürfnissen Rechnung tragende Beschränkung in der Zahl der Händler erreicht werden. Dabei wird es sich namentlich darum handeln. Betriebe auszuschließen, die erst während des Krieges^ entstanden sind, für deren Tätigkeit aber ein wirtschaftliches Bedürfnis nicht vorliegt. Mit der Versagung der Erlaubnis ist deshalb an sich durchaus kein persönlicher Makel verbunden. Die Versagung kann und muß auch einwandfreie Personen treffen, wenn in dem Gebiet oder in dem Zweig, in dem sie tätig sind oder sein wollen, die Zahl der Händler aus volkswirtschaftlichen Gründen verringert werden muß oder doch keine Vermehrung verträgt. Keiner Erlaubnis im Sinne der neuen Verordnung bedarf u. a. der Verkauf selbstgewonnener Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Obstbaues, der Geflügel- und Bienenzucht, der Jagd und Fischerei, ferner der Kleinhandel, falls er Lebens- und Futtermittel nur unmittelbar an Verbraucher absetzt. Soweit solche Betriebe aber durch andere Kriegsverordnungen schon Beschränkungen unterworfen sind, behält es hiebei sein Bewenden. Andererseits brauchen Händler, die schon bisher auf Grund einer Kriegsverordnung der Erlaubnis zum Handel mit bestimmten Lebens- und Futtermitteln bedürfen und diese erhalten haben, z. B. die Viehhändler, keiner neuen Erlaubnis. Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist beim Ortsvorsteher anzubringen. Der Gemeinderat nimmt zu dem Gesuch Stellung und legt es dem Oberamt vor, das darüber unter Beiziehung von zwei Vertretern des Handels entscheidet. Die Verordnung hat die Errichtung der zuständigen Stellen der Landeszentralbehörde überlassen und nur vorgeschrieben, daß der Vorsitzende ein Beamter sein muß und Vertreter des Handels beizuziehen sind. Dadurch, daß in Württemberg die Stellen bei den Oberämtern errichtet werden, ist dem Bedürfnis Rechnung getragen, daß die Fülle der zu erwartenden Anträge ibrer raschen Erledigung wegen auf eine ausreichend große Zahl von Stellen, die außerdem von den Beteiligten leicht zu erreichen sind, verteilt wird. Dem anderen Bedürfnis. daß bei den Mitgliedern der Handelsstellen ein ausreichender Ileberblick über die volkswirtschaftliche Lage im Lebens- und Futtermittelhandel in größeren Handelsgebieten vorhanden sein muß, sucht die Ausführungsverfügung dadurch zu erreichen, daß sie die Auswahl der Handelsbeisitzer der Zentralstelle für Gewerbe und Handel überträgt und vorschreibt, daß m den Oberämtern, die zu demselben Handelskammerbezirk gehören, dieselben Handelsbeisitzer üeiznziehen sind. Der Z 11 der Verordnung enthält eine neue Strafandrohung gegen unlautere Machenschaften, die den Preis ffir Lebensund Futtermittel zu steigern bestimmt sind; sie ist insbesondere gegen den Kettenhandel gerichtet- damit wird dem viel geäußerten Wunsche Rechnung getragen, solche unlau- teren Elemente zur verdienten Strafe zu ziehen. Es ist zu hoffen, daß nunmehr den Gerichten eine ausreichende Grundlage an die Hand gegeben ist. Die Beobachtung sodann, daß mit Anerbietungen zum Erwerb von Lebens- und Futtermitteln und mit der Aufforderung zu Preisangeboten in öffentlichen Blättern viel Unfug getrieben wird, hat dazu geführt, m § 12 der Verordnung solche Anzüge« von polizeilicher Genehmigung abhängig zu machen und Jrrtnmer erweckende Angaben in solchen Anzeigen über die geschäftlichen Verhältnisse des Anzeigenden, über die Mengen der zur Verfügung stehenden Vorräte sowie über Anlaß oder Zweck des Ankaufs. Verkaufs oder der Vermittlung von Le-, bens- oder Futtermitteln unter Strafe zu stellen^ - ,