Ferienpost. Ferienreisende werden gut tun, ! ihre Post sich solange, bis sie am neuen Aufenthaltsort I eine feste Wohnung haben, ohne Wohnungsangabe oder « mit dem Zusatz :Wohnung wird angegeben" nachsen­den zu lassen, wobei dem Postamt am neuen Wohnort rechtzeitig mitgeteilt werden muß, wo man wohnt. Post- l«gernde Briefe usw. werden nur gegen einen besonderen, v<m der Polizeibehörde ausgestellten Ausweis mit auf­geklebtem Lichtbild ausgefolgt, daher ist die postla­gernde Nachsendung nicht zu empfehlen.

Zur Getreideernte. Angesichts der bevor­stehenden Getreideernte und der Wichtigkeit, bei der so wechselnden diesjährigen Witterung die Körnerfrucht in Nockenem Zustand hereinzubringen und der Gefahr des Auswachsens vorzubeugen, liegt es im Interesse nicht allein unserer Landwirtschaft, sondern unserer so schwer bedrohten Volkswirtschaft überhaupt, daß dieses Jahr kein Getreide verdirbt und alle Körner in möglichst trocke­nem Zustande hereinkommen. Und deshalb ist immer und immer wieder auf das bewährte Verfahren der nord­deutschen Landwirte hinzuweisen, welche das geschnittene Getreide nicht auf den Boden legen, sondern sofort nach dem Schneiden aufrecht in Garben stellen. Aus diese ein­fache Art trocknen wenigstens die der Bodenfeuchtigkeit entrückten Aehren rascher und sind viel weniger der Ge­fahr des Auswachsens und Verderbens ausgesetzt.

Volksspende. Das Ergebnis der Volksspende in Württemberg hat bereits die Summe von 700 000 Mark erreicht. Fortwährend laufen Noch Gaben bei den verschiedenen Sammelstellen ein.

Kirchliches. Ein Kvnsistorialerlaß vom 11. Juli besagt: Zum zweitenmal jährt sich der Tag des Kriegsausbruchs. Die gegenwärtige Zeit, in der der Krieg eine Ausdehnung und Heftigkeit wie nie vorher erreicht hat, und in der alles der Entscheidung zustrebt, erinnert uns mit besonderem Ernst an den «An­fang, da wir noch nicht voraussehen konnten, wie lange und wie furchtbar der Kampf sich gestalten würde, und an die Gesinnungen, mit welchen wir damals in !den Kampf eingetreten sind. Im Gottesdienst am Sonntag 30. Juli ist auf angemessene Weise jenes für unser Vaterland so folgenschweren Ereignisses zu gedenken.

Lehrernachwuchs. Auf Grund der im Juni und Juli in Stuttgart abgehaltenen Prüfung sind 187 Lehrer und 2 Lehrerinnen zur Bersehung ständiger Lehr­stellen an evangelischen Volksschulen für befähigt er­klärt worden.

Krieger-Erholungsheime. Das Präsidium des Württembergischen Kriegerbundcs veröffentlicht in der Kriegerzeitung einen Aufruf zur Sammlung von Beiträgen für die Gründung von Kriegererholungsheimen. Nach den günstigen Erfahrungen, die mit dem im Jahre 1913 in Heiligkreuztal eröffneten ersten Erholungsheim gemacht worden sind, soll diese segensreiche Einrichtung auch denjenigen zugute kommen, die im gegenwärtigen Weltkrieg Leben und Gesundheit in die Schanze geschla­gen haben und später einer zeitweiligen Erholung be­dürfen. Dazu soll eine Sammlung veranstaltet werden, deren Ergebnis mit den Geberlisten Seiner Majestät dem König, dem Schirmherrn des Kriegerbundes, am Nc- gierungsjubiläum zu unterbreiten ist.

Pflücken unreife» Lbstes. In gegenwärtiger Zeit ist es für die Volksernährung von großer Wichtig­keit, daß Obst (Kernobst und Steinobst wie Walnüsse und Haselnüsse) in möglichst großem Umfang erst nach Eintritt der Reife abgeerntet und dem Verbraucher zu­geführt wird'. In einer Bekanntmachung des Ministe­riums des Innern wird daher nachdrücklich darauf ge­drungen, daß das bisher da und dort übliche Pflücken großer Mengen unreifen Obstes zum Zweck des Ein- machens, oder bei Nüssen auch zum Zweck der Likörberei­tung, unterbleibt. Auf Fallobst bezieht sich diese Wei­sung nicht.

Die Lebensmittelversorgung. Der General­sekretär Steigerwald, der dem Kriegsernährungsamt an­gehört, teilt mit, eine durchgreifende Regelung der Milch- Versorgung sei im September in allen Dörfern und Sammelstellen vorgesehen. Das bcschlagnahmefreie Mehl solle verschwinden. Nach Einführung der Reichsfleisch­karte werde der Preis geringer, die Kopfmenge höher sein und etlva 350400 Gramm ausmachen. Die Hanptschwierigkeiten seien überwunden. Die Brotration werde im Herbst erhöht werden. Zucker werde es im Ok­tober genügend geben.

' Dornstette«, 17. Juli. Gestern wurde hier der Iugendturntag des Mittl. Schwarzwaldes abgehal­ten. Das Wetturnen dauerte von vorm. 9 Uhr bis nachm.

3 Uhr. Die Leistungen waren gut und die ganze Veran­staltung nahm einen schönen Verlauf.

(°) Stuttgart, 18. Juli. (Kommissions be­richt.) Der Finanzausschuß der Zweiten Kammer er­ledigte den bisher zurückgestellten Etat des Staats­anzeigers, wobei ein Antrag Kurz angenommen wurde, daß während der Kriegsdauer der Staatsanzeiger den Mitgliedern der Zweiten Kammer auf Wunsch kosten- ws zngestellt werde. Die Anregung, eine große Staats­druckerei einzuführen, wurde allseitig abgelehnt. Außer­dem kamen Differenzen zwischen der Gehilfenschaft und der Geschäftsleitung des Staatsanzeigers zur Sprache. Lvdann wurde der Entwurf des Finanzgesetzes in allen Artikeln angenommen. Hiebei wurde die Regeirung er­sucht, nach Kriegsende alsbald die Steuerfreiheit des Militäreinkvmmens und damit einen Teil des Zivil- einkvmmens für Kriegsteilnehmer einer Aenderung zu unterziehen, iahich für eine Verabschiedung der künf- kgen Kriegsbcsoldungsvrdnung durch den Reichstag ein­zutreten. Nach einer Mitteilung des Finanzministers ist ein Nachtrag mit neuen Anforderungen für Kriegs- wvhlfahrtszwecke noch in dieser Tagung zu erwarten.

(--) Stuttgart, 18. Juli. Der Staatsrechtliche Ans- i schuß der Zweiten Kammer hat sich gestern in zwei Sitzungen mit der Beschwerde des Abg. Westmeyer gegen seine Verhaftung durch die Stuttgarter Polizei befaßt. Die Ausfchußverhandlungen waren vertraulich, ein Bericht darüber wird vorläufig nicht veröffentlicht werden.

(-) Stuttgart, 18. Juli. (Uhr mach er tag.) Am Montag den 24. Juli vormittags findet hier im Hotel König von Württemberg -die diesjährige Landesversamm­lung des Landesverbands württembergischer Uhrmacher­meister statt. Auf der Tagesordnung steht unter anderem als Punkt 5Uhrensperre gegen Schweizer Fabrikanten". Es handelt sich dabei um Stellungnahme gegen die Mu­nition liefernden Uhrenfabrikanten der Westfchnoeiz.

(-) Hohenheim, 18. Juli. (Ernennung.) Die Stelle des Vorstands der Maschinenprüfungsanstalt in Hohenheim und zumaligen Landessachverständigen für das landwirtschaftliche Maschinenwesen bei der Zentral­stelle für die Landwirtschaft wurde dem wissenschaftlichen Hilfsarbeiter Erich Meyer am maschinentechnischen Institut der landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin unter Verleihung des Titels und Rangs eines außeror­dentlichen Professors übertragen.

(-) Dbereßlingen, 18. Juli. (Tödlicher Un­fall.) Nachdem gestern mittag der Lokalzug 67 den Uebergang bei der Müller'schen Fabrik passiert hatte, woll­te die 18 Jahre alte Rosa Zeith aus Köngen das Gleis überschreiten. In diesem Augenblick kam ans entgegen­gesetzter Richtung der Zug 9606 heran und erfaßte die Unglückliche derart, daß sie am Kopf so schwer verletzt wurde, daß der Tod sofort eintrat. ^

(-) Enzweihingen, 18. Juli. (Eine Handfeste.) Gestern abend zwischen 10 und 11 Uhr wurden von der Tochter des stellv. Amtsdieners Rotacker vier Russen gefangen. Sie sind vor 14 Tagen aus dem Gefangenen­lager in Tauberbischossheim entwichen und waren auf dem Weg in die Schweiz. Alle waren sehr-hungrig und wieder froh, in die Gefangenschaft zu rückzukommen. Einer von ihnen sprach deutsch.

(-) Reutlingen, 18. Juli. (Unfall. Tot aufgefnnden.) Am Umbau der-Pfullinger Klvster- brauerei^war durch den vielen Regen ein Gerüst locker geworden. Dadurch stürzten vier Arbeiter in die Tiefe. Einer von ihnen mußte ins Krankenhaus geschafft wer­den, wogegen die anderen mit weniger schweren Ver­letzungen davonkamen. Im Hofe eines Hauses der Wilhelmstraße wurde gestern früh ein verheirateter Kauf­mann tot aufgefunöen. Der Unglückliche ist anscheinend ans seiner im 3. Stock gelegenen Wohnung abgestürztl

(-) Münsingen, 18. Juli. (In den Ruhe­stand.) Schultheiß Baisch in Meidelstetten hat auf den 1. Juli ds. Js. sein Amt niedergelegt.

(-) Tübingen, 18. Juli. (Neuer Hausfrauen­verein.) In Anwesenheit der Königin, die aus Beben­hansen erschienen war, fand im großen Museumssaale eine von Tübingen und Umgebung sehr zahlreich besuchte Franenversammlung statt, auf der die Fürstin Therese zu Hohenlohe-Waldenburg, die bereits in Oehringen einen großen Franenverein gegründet hatte u. deren Mirsteherin ist, über Hausfrauenvereine für Stadt und Land sprach. Auch hier wurde ein solcher Verein für Stadt mnd Be­zirk gegründet, dessen Vorsteherin Frau Professor Dr. v. Froriep ist.

(-) Ebingen, 18. Juli. (Rauchfleisch auf Vorrat.) Bon der hiesigen Stadtverwaltung wird in gewisser Vorsorge ein größerer Vorrat an Rauchfleisch beschafft werden. Zu diesem Zweck wird in nächster Zeit eine namhafte Anzahl Schweine geschlachtet und zu .Dauerware verarbeitet werden.

(-) Fricdrichshafen, 18. Juli. (Aufgegrif­fen.) Von der hiesigen Gruppe der österreichisch-deut­schen Bodenseeflottille wurde am Sonntag nachmittag auf der Höhe von Langenargen ein schweizerisches Miels­boot, das in Arbon beheimatet ist, aufgegriffen. Dev Insasse, angeblich ein rumänischer Staatsangehöriger, war ohne jegliche Ausweispapiere und wurde ^er hie­sigen Grenzpolizcistelle vorgefnhrt. Es dürfte sich hier­bei aller Wahrscheinlichkeit nach um Spionage zu Gun­sten unserer Feinde handeln.

(-) Veuron, 18. Juli. (Vom Klöster.) Vvm hiesigen Kloster befinden sich 95 Brüder beim Feldzug, von denen 9 als Feldgeistliche fungieren, viele schon aus­gezeichnet wurden und mehrere gefallen sind.

Kriegs-VllerlA.

Lin du; stliches Bnn aus Papp«. Eni Mitglied der dänischen Ambulanz m Paris, Dr. Spindk, har eine bemerkenswerte Er­findung gemacht. Es soll ihm geglückt fein, ein Kunstbein aus fehr massiver Pappe zu konstruieren, das sich durch praktisch« Verwendbarkeit und durch billigen Preis gleichermaßen aus­zeichne. Die bisher angestellten Proben und Versuch« seien be­friedigend verlausen. -

Die Brief« des Apostels Paulus u»d die englisch« Zen­sur. In einer Begriihungsdepesche der englisch«» Quäker zur Eröffnung eines Missioirsscstes der Quäker Pennsyivaniens fand sich zum Schluß der 16. Vers aus dem 3. Kapitel des k. Thes- salonrchcrbriefs des Apostels Paulus angeführt, worin dieser der Gemeinde seinen Segen spendet und schreibt: Er aber, der Herr des Friedens, gebe euch Frieden zu jeder Zeit und an allen Orten. Obwohl dieses Telegramm nach Amerika ging, und der Frtedenswunsch an dir amerikanischen Quäker gerichtet war, glaubte der englische Zensor in diesen Worten doch etwas wie Hochverrat wittern zu müssen, und er strich ohne weiteres den Frtedenswunsch des Apostels aus der nach Amerika gehenden Depesche. In Eng'.md darf das Wort Friede eben nicht ge­nannt werden.

Gegen den Kettenhandel.

Tie Verordnung des Stellvertreters des Reichs­kanzlers vom 24. Juni d. I. über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels, sowie die württembergischen Ausführungs­bestimmungen des Ministeriums des Innern sind nun­mehr bekannt gegeben worden.

Darnach bedarf mit den unten genannten Ausnah­men jeder, der nach dem 1. August 1916 mit Lebens- oder Futtermitteln Handel treiben will, einer Erlaubnis, gleich­gültig ob er den Handel schon bisher, auch schon vor dem Kriege, betrieben hat oder nicht. Die Einführung eines sol­chen Erlaubniszwangs hat sich als notwendig erwiesen, weil infolge der Gestaltung der Kriegswirtschaft die Mengen und Gattungen der dem Handel zugänglichen Waren sich wesent­lich vermindert haben, während 'die Zahl der daran be­teiligten Händler eher zugenommen hat. Insbesondere ist beobachtet worden, daß zum Schaden der Verbraucher so­wohl als des geordneten Handels sich Personen in den Le­bensmittelhandel hereingedrängt haben, die dem Handel überhaupt und jedenfalls dem Lebens- oder Futtermittel­handel vorher völlig fern standen. Ihre Tätigkeit richtet sich vielfach nicht darauf, die Lebens- und Futtermittel, wie es die volkswirtschaftliche Aufgabe des geordneten Handels ist, dem Verbraucher näher zu bringen, im Gegen­teil führen sie durch Sicheindrängen zwischen den geordneten Handel und den Verbraucher eine unwirtschaftliche Verlang­samung und Verteuerung des Weges der Ware vom Erzeu­ger zum Verbraucher herbei. Dieser Umstand muß um so nachteiliger wirken, als vielfach nicht nur ein derartiger Händler sondern eine ganze Kette von solchen sich einschiebt (Kettenhandel), von denen jeder seinen Gewinn sucht und dadurch eine übermäßige Verteuerung der Ware herbeiführt. Häufig geht dabei die Ware gar nicht in die Hände dieser Zwischenhändler über, bleibt vielmehr am ursprünglichen Lagerort liegen, so daß der Geivinn der .nändler i?de,'- schaftlichen Berechtigung entbehrt. Mit den Strafbestim­mungen über wucherische Preistreiberei ist solchen Händlern selten beizukommen, da sich der einzelne meist mit einem mäßigen Gewinn begnügt und seinen Vorteil darin sucht, seine Schiebungen möglichst häufig und möglichst rasch vor-, zunehmen. In der Regel stehen auch die Teilnehmer einer Kette unter sich in Verbindung und teilen sich in den Ge­samtgewinn. Die Reinigung des Handels von solchen Ele­menten ist eines der Ziele der neuen Verordnung. Aber auch abgesehen von solchen unlauteren Machenschaften soll durch die Einführung der Genehmigungspflicht eine den derzeiti­gen Wirtschaft!. Bedürfnissen Rechnung tragende Beschrän­kung in der Zahl der Händler erreicht werden. Dabei wird es sich namentlich darum handeln. Betriebe auszuschließen, die erst während des Krieges^ entstanden sind, für deren Tätigkeit aber ein wirtschaftliches Bedürfnis nicht vorliegt. Mit der Versagung der Erlaubnis ist deshalb an sich durch­aus kein persönlicher Makel verbunden. Die Versagung kann und muß auch einwandfreie Personen treffen, wenn in dem Gebiet oder in dem Zweig, in dem sie tätig sind oder sein wollen, die Zahl der Händler aus volkswirtschaftlichen Gründen verringert werden muß oder doch keine Vermeh­rung verträgt. Keiner Erlaubnis im Sinne der neuen Ver­ordnung bedarf u. a. der Verkauf selbstgewonnener Er­zeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Obstbaues, der Geflügel- und Bienenzucht, der Jagd und Fischerei, ferner der Kleinhandel, falls er Lebens- und Fut­termittel nur unmittelbar an Verbraucher absetzt. So­weit solche Betriebe aber durch andere Kriegsverordnungen schon Beschränkungen unterworfen sind, behält es hiebei sein Bewenden. Andererseits brauchen Händler, die schon bisher auf Grund einer Kriegsverordnung der Erlaubnis zum Handel mit bestimmten Lebens- und Futtermitteln bedür­fen und diese erhalten haben, z. B. die Viehhändler, keiner neuen Erlaubnis. Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist beim Ortsvorsteher anzubringen. Der Gemeinderat nimmt zu dem Gesuch Stellung und legt es dem Oberamt vor, das darüber unter Beiziehung von zwei Vertretern des Handels entscheidet. Die Verordnung hat die Errichtung der zuständigen Stellen der Landeszentralbehörde überlassen und nur vorgeschrieben, daß der Vorsitzende ein Beamter sein muß und Vertreter des Handels beizuziehen sind. Dadurch, daß in Württemberg die Stellen bei den Oberämtern er­richtet werden, ist dem Bedürfnis Rechnung getragen, daß die Fülle der zu erwartenden Anträge ibrer raschen Er­ledigung wegen auf eine ausreichend große Zahl von Stel­len, die außerdem von den Beteiligten leicht zu erreichen sind, verteilt wird. Dem anderen Bedürfnis. daß bei den Mitgliedern der Handelsstellen ein ausreichender Ileberblick über die volkswirtschaftliche Lage im Lebens- und Futter­mittelhandel in größeren Handelsgebieten vorhanden sein muß, sucht die Ausführungsverfügung dadurch zu erreichen, daß sie die Auswahl der Handelsbeisitzer der Zentralstelle für Gewerbe und Handel überträgt und vorschreibt, daß m den Oberämtern, die zu demselben Handelskammerbezirk gehören, dieselben Handelsbeisitzer üeiznziehen sind. Der Z 11 der Verordnung enthält eine neue Strafandrohung gegen unlautere Machenschaften, die den Preis ffir Lebens­und Futtermittel zu steigern bestimmt sind; sie ist insbe­sondere gegen den Kettenhandel gerichtet- damit wird dem viel geäußerten Wunsche Rechnung getragen, solche unlau- teren Elemente zur verdienten Strafe zu ziehen. Es ist zu hoffen, daß nunmehr den Gerichten eine ausreichende Grundlage an die Hand gegeben ist. Die Beobachtung so­dann, daß mit Anerbietungen zum Erwerb von Lebens- und Futtermitteln und mit der Aufforderung zu Preisangeboten in öffentlichen Blättern viel Unfug getrieben wird, hat dazu geführt, m § 12 der Verordnung solche Anzüge« von poli­zeilicher Genehmigung abhängig zu machen und Jrrtnmer erweckende Angaben in solchen Anzeigen über die geschäft­lichen Verhältnisse des Anzeigenden, über die Mengen der zur Verfügung stehenden Vorräte sowie über Anlaß oder Zweck des Ankaufs. Verkaufs oder der Vermittlung von Le-, bens- oder Futtermitteln unter Strafe zu stellen^ - ,