-^e 54. Amis- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Calw. 88. Jahrgang.

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HeSamen 25 Pfg. Schluß für Jnseratannahme 10 Uhr

vormittags. Telefon 9.

Donnerstag, den 6. März 1913.

Bezugspreis: In der Stadl mit Trägerlohn Mk. 1.25 vierteljährlich, Post- bezugspreiS für den Orts- und Nachbarortsverkehr Mk. 1.20, im Fernverkehr Mk. 1.30. Bestellgeld in Württemberg 30 Pfg., in Bayern und Reich 42 Pfg.

Amtliche Bekanntmachungen

Die Schultheißenämter

werden an die umgehende Vorlage der Brandschadensum­lagen für 1913 erinnert.

Calw, den 5. März 1913.

K. Obcramt.

Amtmann Rippmann.

Bekanntmachung,

betreffend Vorkehrungen zur Sicherung der Eebäudebesitzer vor dem ihnen aus der irrtümlichen Unterlassung der An­meldung von Neubauten, Bauverbesserungen usw. zur Ein­schätzung für die Eebäudebrandversicherung erwachsenden Schaden.

Die gesetzliche Vorschrift, daß Neubauten und Bauver­besserungen zur Aufnahme in die Gebäudebrandversicherung von dem Eebäudeeigentümer unter Angabe ihres Wert­betrags beim Ortsvorsteher angemeldet werden müssen, wird von den Eebäudebesitzern aus Unkenntnis zu ihrem großen Schaden vielfach unbeachtet gelassen. Um einer solchen Schä­digung möglichst vorzubeugen, wird Nachstehendes bekannt gemacht:

1. Neubauten, Bauveränderungen und Bauverbesserun­gen einschließlich neuer Eebäudezubehörden, die nach nicht zur Eebäudebrandversicherung eingeschätzt sind und nicht den bloßen Ersatz abgebrannter, versichert gewesener Gebäude oder Eebäudebestandteile bilden, werden im Fall einer Brandbeschädigung nur dann als versichert behandelt, wenn sie vorher von dem Eebäudebesitzer bei dem Ortsvorsteher zur Schätzung angemeldet worden sind.

2. Durch eine bloße Vormerkung von Amts wegen, so­weit eine solche überhaupt stattfindet, wird die er­forderliche Anmeldung durch den Eebäudebesitzer nicht ersetzt.

3. Die Anmeldung kann während des ganzen Jahres erfolgen.

4. Ein Brandversicherungsbeitrag ist im Anmeldungs­jahr nur dann zu entrichten, wenn eine Brandent­schädigung gewährt werden muß.

Die Herren Ortsvorsteher werden angewiesen, für tun­lichste Verbreitung dieser Bekanntmachung zu sorgen und die Eemeindeangehörigen entsprechend zu belehren.

Die Herren Baukontrolleure werden beauftragt, bei der Vornahme der Baukontrolle die Bauenden auf die Wichtig­keit der unverweilten Anmeldung ihrer Neubauten usw. ausdrücklich aufmerksam zu machen.

Calw, den 3. März 1913.

K. Oberamt:

Amtmann Rippmann.

K. Versicherungsamt Calw.

Die OrtsdePrden für die Arbeiterverficherung

werden auf die Bekanntmachung des K. Ministeriums des Innern, betr. die Nachweise von Tätigkeiten bei dem nicht gewerbsmäßigen Halten von Reittieren und Fahrzeugen, vom 11. Januar 1913 (Min.-Amtsbl. S. 25) besonders hin­gewiesen mit dem Auftrag, diese Bekanntmachung sowie die daselbst weiter bekannt gegebene Anleitung für diese Nach­weise alsbald zur Kenntnis der beteiligten Kreise zu bringen.

Den 4. März 1913.

Amtmann Rippmann.

K. evang. Bezirksschulamt Nagold.

An die Schulvorstände, ersten und einzigen Lehrer des Bezirks.

Jeder Lehrstelle wird ein Feuerschutzmerkblatt zugestellt werden mit dem Ersuchen, dem Inhalt des Merkblatts Auf­merksamkeit zu schenken, es ins Schulwochenbuch einzulegen und regelmäßig im Zusammenhang mit den vorgeschriebenen Hebungen im raschen und planmäßigen Verlaßen des Schul­gebäudes für den Fall eines Brandes (Min.-Abl. 1998,

S. 196) und mit dem gleichfalls vorgeschriebenen Hinweis

auf die Wichtigkeit der Mobiliarfeuerversicherung (Kons.- Erl. vom 12. Juli 1995) in geeigneter Weise bei der Be­lehrung der Schüler davon Gebrauch zu machen.

Nagold, 6. März 1913. Schulrat Schott.

Die deutschen Schiffe flaggen halbmast.

Wir berichteten gestern von dem schweren Unglück, von dem die deutsche Marine bei Helgoland betroffen wurde. Der Kreuzer Porck und das Torpedoboot 8 178 stießen bei Nachtmanövern aufeinander, wobei das Torpedoboot sofort sank. Die aus 83 Mann bestehende Besatzung fand zum größten Teile den Tod in den Wellen der Nordsee. Zur Zeit des Unfalls herrschte, heftiger Südweststurm und 8 178 operierte mit geblendeten Lichtern gegen die Kreuzer der Hochseeflotte. Der amtliche Bericht des Reichsmarineamts besagt:

Berlin, 5. März. Das Torpedoboot 8 178 ist in der vergangenen Nacht 11,39 Uhr bei der Rückkehr von einer Nachtübung von dem Kreuzer Porck gerammt worden und ist in sehr kurzer Zeit gesunken. Nur ein geringer Teil der Besatzung hat gerettet werden können. Der große Kreuzer Porck ist unbeschädigt. Der Unglücksfall hat stattgefunden 15 Meilen nordöstlich von Helgoland. 8 178 lief im Jahre 1999 auf der Schichau-Werft vom Stapel und hatte eine Wasserverdrängung von 636 Tonnen bei einem Besatzungs- etat von 83 Mann. Das Boot gehörte zu der 11. Halb­slottille, die zurzeit im Verband der Hochseeflotte, dem der große Kreuzer Porck angehört, in der Nordsee übt. 8 178 ist in Wilhelmshaven beheimatet. 8 178 war eines der größeren Torpedoboote vom Jahre 1919 mit 636 Tonnen Deplazement. An Bord befanden sich außer 2 Offizieren und einem Marineingenieur 89 Mann Besatzung. Der Kreuzer Porck gehört zu den Aufklärungsschiffen der Hoch­seeflotte. Er ist ein Kreuzer aus dem Jahre 1994 und hat 9599 Tonnen Deplazement bei 639 Mann Besatzung.

Berlin, 5. März. Die Anzahl der infolge des Verlustes des Torpedobootes 8 178 Vermißten beträgt: 2 Offiziere, 2 Deckoffiziere und 66 Unteroffiziere und Mannschaften. Ge­rettet sind: 1 Marineingenieur, 1 Arzt, 13 Unteroffiziere und Mannschaften. Der eigentliche Kommandant des ver­unglückten Bootes, Kapitänleutnant v. Zastrow, war zur Zeit des Unfalles nicht an Bord. Die Oberleutnants Kies und Schale sind umgekommen. Das Boot liegt in 15 Metern Tiefe und wird bei gutem Wetter gehoben werden können. Der Kaiser hat dem Grafen Baudissin sein tiefstes Bei­leid zu der Katastrophe ausgesprochen und angeordnet, daß sämtliche Schiffe zum Zeichen der Trauer halbmast zu flag­gen haben.

Bereits sind von allen Seiten, darunter auch von Kaiser Franz Josef, Beileidskundgebungen an das Reichs­marineamt und den Kaiser eingelaufen und die ausländi­schen Zeitungen geben dem Mitgefühl ihrer Nationen über das Unglück herzlichen Ausdruck. Würdig und ernst gestal­tete sich die Aufnahme der Mitteilung des Unglücks im Reichstag durch Staatssekretär v. Tirpitz, der seine Rede mit den Worten schloß:Meine Herren! Die Marine be­trauert den Tod so vieler wackerer Kameraden aufs tiefste; sie wird dieselben in hohen Ehren halten. Aber der Un- glücksfall hat der Marine ein Ansporn zu sein, den dahin­geschiedenen Kameraden in gleicher Pflichterfüllung zu fol­gen und zu dienen für Kaiser und Reich!" Hieraus widmete Präsident Kämpf den Verunglückten folgenden Nachruf: Meine Herren! Mit tiefem Schmerze haben wir die Trauer­botschaft vernommen, die der Staatssekretär des Reichs­marineamts uns soeben gemacht hat. Der Deutsche Reichs­tag wird mit dem gesamten deutschen Volke den braven Männern, die in treuester Pflichterfüllung den Tod gefunden haben, ein ehrenvolles Andenken bewahren. Sie haben sich zum Zeugnis dessen von Ihren Sitzen erhoben, was ich hier­mit feststelle!"

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Die Helgoländer Katastrophe ist durch die furchtbare Höhe des Mannschaftsverlustes der schwerste Schlag, von dem die deutsche Torpedobootsflottille bisher getroffen wor­den ist. Auch das Unglück, das vor 8 Jahren das Torpedo­boot 8 126 vernichtete, bleibt mit seiner Ziffer von 33 Toten

hinter den 79 Mann der heutigen Katastrophe zurück. 49 Tote registrierte man am 16. Dezember 1999 beim Unter­gang der Kreuzerkorvette Eneisenau, 41 bei der Explosion auf dem Panzerschiff Brandenburg am 16. Februar 1894. Nur die Katastrophen der Korvette Augusta im Arabischen Meer mit 223 Toten, des Großen Kurfürsten am 31. Mai 1878 in der Nordsee mit 269 Toten, des Ebers und des Adlers am 16. März 1889 im Hafen von Apia mit 93 und die des Kanonenbootes Iltis am 23. Juli 1896 mit 72 Toten übertreffen das heutige Unglück.

Stadt, Bezirk und Nachbarschaft

Calw, 6. März 1913.

Kirchengesangverein. Eine Wiederholung der Auffüh­rung des Liedes von der Glocke findet, wie wir bestimmt Mitteilen können, nun tatsächlich, und zwar am kommenden Dienstag, 11. März, statt.

b. Für und wider das Handwerkererholungsheim. Der

Verband württembergischer Gewerbevereine und Hand­werkervereinigungen beabsichtigt, für das Jahr 1916 zum 25. Regierungsjubiläum des Königs eine Stiftung zu sam­meln, die dazu bestimmt ist, den minderbemittelten Hand­werkern ein Erholungsheim zu bauen. An die Handwerks­kammern und an die Gewerbevereine, sowie an alle sonstigen Handwerkerorganisationen des Landes ist die Bitte um Ge­währung fortlaufender Beiträge ergangen. An die weiteren Kreise der Bevölkerung soll ein Ausruf mit der Bitte um einmalige Beiträge gerichtet werden. Bereits aber machen sich aus Handwerkerkreisen heraus selbst Widerstände gegen diesen Plan geltend. So kam auf einer Versammlung des Reutlinger Eewerbevereins zum Ausdruck, daß der Hand­werker seine ohnehin knappen Ferien nicht wieder im engen Kreise von Berufsgenoffen verbringen, sondern diesen Anlaß benützen solle, mit anderen Menschen zusammenzukommen und seinen Gesichtskreis zu erweitern. Auch der Gedanke, die für das geplante Heim erforderlichen Mittel aus dem Handwerk und seinen Organisationen aufzubringen und dem König als Stiftung zu seinem 25-jährigen Regierungsjubi­läum zu überreichen, fand eine recht absprechende Beurtei­lung. Bislang sei es nicht üblich gewesen, Stiftungen im eigenen Interesse zu machen. Entweder man stifte Gelder und lasse die Nutzung anderen zugute kommen, oder aber man sammle für eigene Zwecke und verzichte auf die Form der Stiftung.

Aus dem Kabinett des Königs ist auf das Glückwunsch­telegramm, das an Königs Geburtstag von der Festoer­sammlung abgesandt wurde, an Reg.-Rat Binder folgende Antwort eingegangen:S. M. der König läßt für die zum Eeburtsfeste dargebrachten Glückwünsche freundlichst danken. I. A.: Gültlingen."

Württembergisches Historisches Landesmuseum. In der Staatssammlung vaterländischer Kunst- und Altertumsdenk­mäler zu Stuttgart besitzt Württemberg eine der ersten histo­rischen Sammlungen Deutschlands. Aus allen Abschnitten der aus schwäbischem Boden erwachsenen Kultur, von der Vor- und Frühgeschichte an bis ins 19. Jahrhundert, ist hier ein hervorragender Bestand an Kunstschätzen vereinigt. Vor allem die schwäbische Kunst des Mittelalters ist in einzig­artiger Weise vertreten. Diese Sammelstätte vaterländischer Kultur, von Anfang an provisorisch untergebracht, besitzt bis jetzt keine ihrer Bedeutung entsprechenden Räume. Ihr diese zu schaffen, ist heute, wo ihr Umfang so mächtig an­gewachsen ist und die Freude an unserer Vergangenheit immer weitere Kreise ergriffen hat, eine der dringendsten Aufgaben unseres Landes und zugleich eine wahrhaft volks­tümliche Forderung. Diese Forderung kann, wenn wir opfer­willige Unterstützung finden, in Bälde verwirklicht werden. Der Neubau soll erstehen als ein bleibendes Denkmal der segensreichen Reegierung unseres Königs Wilhelm ll, deren 25-jähriges Jubiläum wir im Jahre 1916 feiern. Der König hat diesen Plan gutgeheißen. Ein Platz für den Bau steht zur Verfügung. Was wir brauchen, ist die Teilnahme und tatkräftige Hilfe aller, denen die Geschichte unserer Heimat und die Pflege ihrer Kultur am Herzen liegt. So ergeht denn an die Württemberger im In- und Ausland und an alle, die unser schönes, an Kunstschätzen so reiches Land ken-