5atz die Erlveiterung der Rekruteimushebung sich nicht auf Jrtand erstrecken solle. (Damit wird Asquith bei den Irländern wenig Glauben finden. Vor dem Kriege hat das Unterhaus beschlossen. Irland die Selstverwaltung bis zu einem gewissen Maß zu geben, nach Kriegsaus­bruch hat aber die Regierung das Gesetz nicht in Kraft treten lassen. Ter Wert Asquith'scher Beteuerungen ist in Irland genau so bekannt wie anderswo. D. Schrift!.), Ein neutrales Schiff, das angeblich an der irischen Küste Waffen landen wollte, wurde von einem englischen Kriegsschiff in den Grund geschossen. Sir Roger Case- ment, der sich an Bord des Schiffes befand, wurde ver­haftet und er soll wegenHochverrats" in Anklage kom­men. (Casement, ein Ire, sollte auf Veranlassung des englischen Gesandten Findlay in Kristiania, der seine» Diener mit 100 000 Mk. bestach, ermordet werden, weil er nach Kriegsausbruch verschiedene der englischen Re­gierung sehr peinliche Dinge bekannt gemacht hatte. Dk» Versenkung desneutralen" Schisses lohnte sich deshalb^ schon, wenn man des gefährlichen Casement habhaft wen­den konnte, von dessen Reise die englische Regierung! natürlich durch ihre Spione auf dem Festland unter­richtet war. Ob das Schiff, wie jetzt behauptet wird, Waffen an Bord führte, oder nicht, ist ohne Belang.)

Casement ist nach London in den Tower gebracht worden, wo er die Zelle innehat, in der Hans Äody vor 1 seiner Erschießung war. Die englische Regierung will Casement in London den Prozeß machen.

WTB. Tralee (Irland), 27. April. (Reuter.) Ein > Gerichtsbeamter und ein Postbeamter wurden Freitag nacht in Tralee unter der Anklage der Verschwörung und der Unterstützung der Waffeneinfuhr aus Feindesland verhaftet. Ein Mannunbekannter Nationalität" (Ca­fement?) wurde verhaftet und nach Dublin gebracht. Englische Truppen sind nach Irland geschickt worden.

England nnd Amerika.

^ GKG. Hamburg, 27. April. DasHamburger Fremdenblatt" meldet aus Newport: In Newyorker In­dustriellen- nnd Handelskrisen spricht man seit einigen Tagen von einem wiederholten Versuch Englands, in den Vereinigten Staaten einen Trust nach dem Muster i des holländischen N.O.T. zu errichten. Dieses Gerücht ! erregt um so größeres Befremden, als bereits vor eini- ' gen Monaten ein ähnlicher englischer Versuch von den ^ amerikanischen Handelskreisen abgewiesen worden ist. Man behauptet, daß England nunmehr die amerikanische Regierung vor die Wahl gestellt hat, entweder die Er­richtung eines amerikanischen Ueberseetrustes zu befürworten, oder sich den neuen Blvckademaßnah- i men Englands stillschweigend zu unterwerfen. Es ist hier bekannt, daß von englischer Seite unlängst offen angedeutet wurde, es sei wünschenswert, die Befugnisse des N. O. T. in Holland auch über die Kriegszeit hinaus zu verlängern.

Kleine Nachrichten vom Kriege.

WTB. Athen, 27. April. (Reuter.) In dem Hofe der bulgarischen Gesandtschaft ist eine Bombe geplatzt, ohne erheblichen Schaden anznrichten. (Nach dem W. D. B. ist der Schaden beträchtlich. Eine zweite Bombch die nicht platzte, ist von der Polizei beschlagnahmt. Der Gesandte erklärte, er halte es für ausgeschlossen, daß der Anschlag von Griechen ausgehe. Warum wohl das englische Reuterbureau sich beeilte, den Schaden als geringfügig darzustellen?)

WTB. Mailand, 27. April. Nach einer Meldung desSecolo" aus Athen hat der serbische Gesandte den Ministerpräsidenten Sknludis auf die Notwendigkeit hin­gewiesen, die auf Korfu befindlichen Truppen auf dem Landweg nach Saloniki zu bringen. Der französische Gesandte und der englische Gesandte unterstützten diesen Schritt und überreichten eine Note der Verbands­mächte. Bezüglich der Truppentransporte versicherten sie, daß außer für die Zeit der Durchfahrt keine Gebiets­besetzung erfolgen werde. (??) Sknludis hat es abge- lehut, auf die Anfrage einzugehen.

G. K.G. Rotterdam, 27. April. Tie groß: Auf­regung vom 31. März in Holland ist nach einem hol­ländischen Blatt zum Teil darauf zurückzuführen, weil von den Engländernirrtümlich" eirn holländsiches Kriegsschiff in den Grund gebohrt worden war. Eng­land habe vollständigen Schadenersatz versprochen.

G. K-G. Simla, 27. April. Ein englischer poli­tischer Agent und ein englischer Offizier wurden in Mandl an der Grenze Putschen Beludschistan und Persien von Eingeborenen erschossen.

Amtliches.

Berkehr mit Butter aus landwirtschaftlichen Betrieben.

Es wurde verfügt:

8 l. (l) Butter aus landwirtschaftlichen Betrieben mit Ausnahme der in Abs. 3 bezeichnet«» darf von den Her­stellern nur durch die Vermittler (§ 3) abgesetzt und nur durch deren Vermittlung bei den Herstellern erworben wer­den. Lieferungen auf Grund laufender Verträge dürfen ebenfalls nur durch die Vermittler aüsgeführt werden. (2) Der Butter im Sinne dieser Verfügung steht Butterschmalz gleich. (3) Auf den Verkehr mit Butter solcher Hersteller, die in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb beste Molkereibutter Herstellen, finden die Vorschriften der Verfügungen des Mi­nisteriums des Innern vom 28. Januar und 1. März 1916 mit Aenderungen im ganzen Umfang Anwendung. Das gleiche gilt für den Verkehr mit Süßrahmbutter im Sinne des Z 7 Absatzes b der erwähnten Verfügung, soweit die

, Hersteller auf ihren Antrag oder von Amts wegen von der Landesversorgungsstelle den vorstehend genannten Butterher- > ftellern gleichgestellt werden. Die Landesoersorgungsftelle entscheidet über solche Anträge nach freiem Ermessen.

8 2. Die Hersteller von Butter haben die von der Lan- desversorgungsslelle vorgeschriebenen Anzeigen über ihre But- : «Herstellung zu erstatten. Die näheren Vorschriften hier­über erläßt die Landesversorgungsstelle.

8 3. (l) Die Oberämter stellen für die sämtlichen Orte des Bezirks, in denen Butter hergestellt wird, die dieser Ver­fügung unterliegt, Vermittler auf. Für ünen Ort können im Bedarfsfälle mehrere Vermittler bestellt werden, deren Tätigkeitsgebiet entsprechend abzugrenzen ist. Andererseits kann für mehrere Orte derselbe Vermittler bestellt werden.

Diese Verfügung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft mit Ausnahme der erst vom 8. Mai 1916 ab gül­tigen Vorschriften über die Zwangsvermittlung.

Regelung der Versorgung mit Berarbeituugsmilch und Milcherzeugnissen, insbesondere mit Butter und Käse.

Die Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend Regelung der Versorgung mit Verarbeitungsmilch und Milch­erzeugnissen, insbesondere mit Butler und Käse vom 28. Januar 1916 (Staatsanzeiger Nr. 23) erfährt u. a. folgende Aenderungen:

1. Nach 8 2 wird eingeschaltet: 8 2a. (1) Der Ver­kauf von Haushaltbuttermaschinen und Haushaltzenlrifugen ist untersagt. (2) Ausnahmen kann die Landesversorgungs­stelle aus besonderen Gründen 'zulasten.

2. 8 3 erhält folgende Fassung: 8 3. (1) Die Milch­erzeuger, die am 1. November 1915 Milch an einen Her­steller von Milcherzeupnissen geliefert haben, sind verpflichtet, die Milch an diesen Abnehmer weiter zu liefern, gleichgültig ob ein Lieferuagsvertrag bestanden hat oder nicht und ob ein solcher noch weiter läuft oder nicht. Diese Verpflichtung erstreckt sich nur auf diejenige Milchmenge, die in dem Be­trieb des Lieferers jeweils tatsächlich erzeugt wird, und nur aus denjenigen Teil davon, der nicht als Verbrauchsmilch für den eigenen Haushalt oder Stallbetrieb des Milcher­zeuge! s oder zur Butterbereitung für seinen eigenen Haushalt nötig ist. (2) Sofern die Butterherstellung durch den Milch­erzeuger nach den Lieferungsbedingungen, wie sie am 1. No­vember 1915 in Geltung standen, unzulässig war, darf der Milcherzeuger auch künftighin keine Milch zu diesem Zwecke zurückbehalien. (3) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Milchlieferer und dem bezugsberechligten Abnehmer sind die zwischen ihnen vereinbarten Bedingungen maßgebend. Mangels einer solchen Vereinbarung gelten dre für den Lieferer günstigsten Bedingungen, die zu irgend einem Zeitpunkt seit dem 1. November 1915 geschäftsüblich oder vereinbart waren. Als Kaufpreis gilt mangels einer Vereinbarung in jedem Fall der am Orte bestehende Höchstpreis für Verar­beitungsmilch. (4) Die Liefeumgspflickt erlischt, wenn der bezugsberechtigte Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach­kommt, insbesondere wenn er den Kaufpreis nicht rechtzeitig bezahlt oder wenn er auf Verlangen keine Sicherheit dafür leistet. (5) Dre Landesversorgungsstelle kann den Verpflich­teten von seiner Milchlieferungspflicht befreien.

3. Nach 8 3 wird eingeschaltet: 8 3a. Kann ein Milcherzeuger nicht mehr an den bisherigen Verarbeiter lie­fern, so ist die Landesversorgungsstelle befugt, zu bestimmen, wohin und zu welchem Zwecke die Milch zu liefern ist.

6. 8 1 erhält folgende Fassung: 87. (l) In Würt­temberg dürfen nur folgende Butterarten hergestellt, feilge- halten und verkauft werden: 1. Handelsware I, d. h. beste Molkereibutter (Tafelbutter); 2. Handelsware II, d. h. Senn- butter und Süßrahmbutter aus landwirtschaftlichen Betrieben; 3. Landbutler. (2) Als Handelsware I, d. h. beste Mol- kereibutter (Tafelbutter) gilt a) feinste Tafelbutter aus reinem Zentrifugenmilchrahm, die in Sammelmolkereien und Käser­eien mit oder ohne Ansäuerung durch Reinkulturen hergestellt wird ; b) feinste Tafelbutter aus reinem Zentrifugenmilchrahm, die in solchen mit landwirtschaftlichen Betrieben verbundenen Molkereien (Gutsmolkereien) hergestellt wird, in denen die Butterung täglich erfolgt. (3) Als Handelsware II, d. h. S ennbutter und Süßrahmbutter aus landwirtschaftlichen Be­trieben, gilt a) Butter, die in Käsereien aus zentrifugierten oder vorgebrochenen Molken mit oder ohne Zusatz von Milch­rahm hergestellt wird; b) Butter, die in landwirtschaftlichen Betrieben bereitet wird, in denen der zur Verbutterung kom­mende, durch Zentrifugen- oder durch Handentrahm­ung gewonnene Rahm nicht älter als vier Tage ist. (4) Als Landbutler gilt alle übrige Butter, insbesondere also Butter, die aus Rahm hergestellt wird, der bei der Ver­butterung ganz oder zum Teil mehr als 4 Tage alt ist.

8. Nach 8 28 wird eingeschaltet: 8 28 u. Zentrifugen und Butterfässer derjenigen Milcherzeuger, die nach 88 3 und 3 a zur eigenen Butterherstellung nicht befugt sind, sind von der Ortspolizeibehörde amtlich zu versiegeln oder sonst unter Verschluß zu nehmen. Die Landesversorgungsstelle kann hier­über nähere Bestimmungen treffen.

Landesnachrichten.

28. April 1S1«.

' Flirt Vaterland gefalle«. Nach einer letzter Tage eingetroffenen Nachricht hat der bei einem bayr. Jnf.-Regt. dienende Gotthils Lutz, Sohn des »erst. Schneidermeisters Lutz hier, den Heldentod erlitten. Der Gefallene war Friseur und hat hier gelernt. Er war fast seit Beginn des Kriegs (nach kurzer Ausbildungszeit) im Feld und mußte nun sein junges Leben fürs Vaterland lasten. Ehre seinem Andenken!

* Hecke»- statt Draht« sdrr Ttakrte»jS««e. Raupen, Engerlinge, Würmer und Käfer nehmen vielfach überhand und richten in Gärten und Feldern unberechenbare Zerstör­ungen an, weil die Vertilger dieser Schädlinge, die Vögel, infolge Mangels an sicheren Nistgelegenheiten immer rarer

werden. Deshalb wird dringend empfohlen ungeachtet der kleinen Mühe, die das Jnftandhalten verursacht, statt der Draht- und Staketenzäune, die der Vogelwelt keinen Schutz bieten, wieder Hecken anzupflanzen, die außer ihrem praktischen Nutzen auch das Landschaftsbild verschönen. Wie wenig daran gedacht wird, einen lebendigen Zaun um ein Grund­stück zu machen, geht hier aus den umfassenden Aenderungen am Helle hervor. Durch die Grenzveränderungen anläß­lich der Weg- und Straßenbauten sind zahlreiche Hecken und Heckenzäune entfernt neue aber kaum gepflanzt worden, selbst nicht bei Baumstücken, roo das eigenste Interesse des Besitzers es unbedingt veranlassen sollte.

js Freudenstadt, 27. April. (Guter Fang) Gestern wur­den hier vier französische Alpenjäger festgenommen. Sie standen in Forbach im Murgtal in Arbeit und waren dort entlaufen. Ein zurzeit hier in Urlaub befindlicher Soldat nahm die Flüchtlinge fest und lieferte sie an das Oberamt ab.

(-) Heilbronn, ^ 27. April. (S ch w e r e r ll n f a l l.) In den hiesigen Bahnhofanlagen setzten einige Buben eine Drehscheibe in Bewegung. Dabei geriet ein 11- jähriger Knabe mit den Füßen zwischen die Scheibe, so- dah beide Fuße mehrfach gebrochen wurden und einer abgenommen werden mußte.

(--) Bibersfeld OA. Hall, 27. April. (Orts- vorsteherwahl.) Bei der vorgestern hier wiederholt vorgenommenen Wahl eines Ortsvorstehers sielen von 126 abgegebenen Stimmen 72 auf den Steueraktuar Büh- ler von Schorndorf. Sein Gegenkandidat Schultheiß Glück in Hütten, der von seinem Amt zurückgetreten ist, erhielt 43 Stimmen. Erster« ist somit aus dem sehr erregten Wahlkampf als Sieger hervorgegangen.

(-) Untertürkheim. 27. April. (Stiftung.) An­läßlich ihres 25jährigen Jubiläums hat die Daimler Motoren-Gesellschaft an die Arbeiter je nach ihrem Dienst­alter Beträge bis zu einem Wochenlohn, an die Beamten einen Monatsgehalt, an die Prokuristen den doppelten Monatsgehalt verteilt. Die Stiftung für die Beamien- pensionskasse betrug 800000 Mk., für die Arberterunter- stützungskasse 200000 Mk., die Gesamtaufwendungen ein­schließlich der Geldgeschenke 1500000 Mk.

(-) Leonberg, 27. April. (Todesfall.) Nach langer Krankheit ist der Besitzer derGlems- und Würm-, gau-Zeitung", Dr. jur. Herrmann Lindenberger, Leutnant der Landwehr im Landsturm-Jnft.-Ersatz-Batl. Leonberg, Inhaber des Friedrichsirdens 2. Klasse mit Schwertern, gestorben.

(-) Tübingen, 27. April. (Fürs Vaterland gestorbenst Im Alter von 31 Jahren ist Oberprä­zeptor Dr. Ludwig Sontheim«, Kriegsfreiwilliger, Vi­zefeldwebel und Offiziers-Aspirant im Infanterie-Regi­ment Nr. 180, Sohn des Gemeinderats Sontheim« hi«, im Felde infolge eines Unglücksfalles gestorben. B« Kriegsausbruch meldete er sich freiwillig und wurde am Arm schwer verwundet. Im Januar dieses Jahres rückte « zum zweiten Mal ins Feld, und nun hat er, der be­sonders auf dem archäologischen Gebiet zu großen Hoff­nungen berechtigte, den Tod fürs Vaterland gefunden. (DerStaatsanzeiger" veröffentlicht heute die Beför­derung <Sontheimers zum Leutnant. D. R.)

(-) Welzheim, 27. April. (Leichenfund.) Am Ostersonntag wurde im Ebnisee die Leiche eines Solda­ten aufgefunden. Es liegt Selbstmord vor.

(-) Schramberg, 27. April. (Diebstahl.) Ei­nem Einwohner von Lehengericht wurde letzter Woche in seiner Behausung ein größerer Geldbetrag gestoh­len, darunter auch 90 Mark in Gold.

(-) Wnrzach, 27. April. (Der tobsüchtige Serbe.) Ein kriegsgefangener Serbe, der in sein« Dienststelle plötzlich Tobsuchtsanfälle bekam, wurde in das Gospoldshofer Rathaus gebracht. Dort zerriß er seine Kleider, schlug alles kurz und klein und griff, als er weggebracht werden sollte, den Wachmann tätlich an und entriß ihm das Gewehr. Mit Hilfe oes Land­jägers gelang es schließlich, den Tobsüchtigen zu über­wältigen und zu fesseln, worauf er in das Militärlazarett nach Weingarten gebracht wurde.

(--) Hochberg OA. Wangen i. A., 27. April. (Wehrhaftes Geschlecht.) Kreuzwirt Müller hi« hat zur Zeit sieben Söhne im Felde stehen. Einer davon besitzt das Eiserne Kreuz.

(-) Sattenbeuren OA. Saulgau, 27. April. (R n s- senfang.) Der Wirtschaftsführer Bai« hier hat zwei Russen angehalten und an den Wachhabenden im K. Dorstverk, wo zur Zeit Russen beschäftigt sind, abge­liefert.

(-) Schwendi, OA. Laupheim, 27. April. (Lei­chenfun d.) In dem Sägewerk von Richard Miller hi« fand man gestern im Sägmehlraum eineu jungen Siä- gerlehrling als Leiche auf.

(-) Vom Bodenfee, 27. April. (Bovtsunfall.) In der Höhe der LaiblächmÜndung wurde von Lindau aus ein brennendes Boot bemerkt. Es ginge« sofort zwei Rettungsboote ab, die gerade noch recht kämen, trm zwei Männer, die sich an dem brennenden Boot an­klammerten, zu retten, während zwei andere sich durch Schwimmen in Sicherheit zu bringen versuchtem An«, wurde ebenfalls von dem Boot geborgen, wählend der andere ertrank. Wie das Boot m Brand geraten ist, ist noch unbekannt

Wetterbericht. ,

Ne»e Störunge» bckden sich allmählich aus. unter de» oe» Ei nwirku ng am SamStax und Sonntag Ge-, »itterneigung, i« Ihrigen trockenes und warmes Wet­ter M «Watten iD. . ! , t