Landrv. Bezirksverein Nagold.
Bekanntmachung,
bet. Aufforderung zur «nmeldnng für den Auftrieb von Jungvieh und Fohlen auf die Jungvieh- und Fohlenweide des Vereins in Unterschwandorf.
Die Besitzer von Rindern, Wallach- und Stut-Fohlen werden hie mit ersucht, ihre Tiere, welche sie in diesem Jahre auf die Jungvieh- und Fohlenwetde des landw. Verein? in Uaterschwaudorf auftreihen wollen, längstens bis 1. April ds. Js. anzumelden.
Die Anmeldung kann von den Tierbesitzern des Bezirks Nagold bei den Herren Ortsvorfiehern ihrer Gemeinden erfolgen, von den Auswärtigen dagegen hat dieselbe bis zu dem genannten Termin bei dem Vorsitzenden der Weidekommission, Herrn Stadtschultheiß a. D. Krauß i» Haiterbach zu geschehen.
Das Wetdgeld beträgt, neben 1 Mk. Trinkgeld für 1 Rind und
s. für ein Rind im Gewicht bis zu
d. . c- .
a. .
e. . k. .
1 jähriges Fohlen
2 .
zu
200
K6 -
. 36
von
201-
-300
. 40
301-
-350
. 45
über
350
-
. 50
. 115
VÄ.,
. .
. 130
n .
. 140
k. » Tiere aus anderen Bezirken je 10 Mk. mehr, ob Nagolder, Vereinsmitgliedcr oder nicht.
Im Bezirk Nagold ansässige Nichtmitglieder haben pro Rind 5 Mk. und pro Fohlen 10 Mk. mehr zu bezahlen (lit. A-).
Die Eröffnung der Weide findet voraussichtlich Mitte Mai statt. Der Termin des Auftriebs wird den Anmeldern besonders bekannt gegeben.
Es soll in der Regel nur zur Zucht geeignetes Vieh der großen Fleckviehrasse auf die Weide gebracht werden.
Nur gesuudr mit tierärztlichem Zeugnis versehene Wallach- und Stut-Fohlea im Alter von 1 Jahr bis zum Alter von 3 Jahren werden ausgenommen. Heuer wird nur eins beschränkte Anzahl Fohlen auf die Weide genommen. Absahfohlen werden nicht angenommen. Als bösartig erfundene Fohlen werden auf Köllen des Besitzers zurückgeschickt.
Für jedes zur Weide aufzutreibende Fohlen sind 3 Ztr. guten . Haber am Auftriebstag mitzubringen und abzuliefern. !
Die Rinder sollen mindestens 7 Monate alt sein. Der Verein be- l hält sich vor, ungeeignete Stücks zurückzu weisen. !
Die Versicherung der Weidetiere erfolgt durch den Verein aus Kosten der Besitzer und werden beim Auftrieb erhoben für Rinder 1 des Versicherungswertes, jedoch mindestens 2 Mk., bei Fohlen 2 ststst« des Versicherungswertes. Ber außerordentlichen Verlusten müßte event. eine Nachschußprämie erhoben werden.
Als Entschädigung wird gewährt bei Rindern im Todesfall 80 °g des beim Auftrieb vereinbarten Versicherungswertes und bei Fohlen 75 ° o bezw. 60° <>-
Die näheren Bedingungen für den Auftrieb auf dis Weide des Vereins können von den Herren Octsvorstehern des Bezirks oder von dem Herrn Vorsitzenden der Weidkommission erbeten werden.
Die Herren Ortsvorstehrr des Bezirks, welchen nach Angabe der Zahl der Anmeldungen Anmeldebogen und Weidcbedingungen zugehen, werden ersucht, Vorstehendes den Besitzern von Rindern und Fohlen in ihren Gemeinden noch besonders bekannt zu machen und die Anmeldungen entgegennehmen zu wollen.
Die Herren Ortsvorstehrr werden zugleich ersucht, die Landwirte ihrer Gemeinden aus die großen Vorteil« der Jungvieh- und Fohlenwerds aufmerksam zu machen und dieselben zu möglichst zahlreicher Anmeldung zu veranlassen.
Rinder, welche sich zur Zeit des Weideausinebs wegen Maul- und Klauenseuche in einem Sperr- oder Beobachtungsgebiet befinden, können nicht angenommen werden. Ebenso sind Rinder aus verseucht gewesenen Gehöften ausgeschlossen, wenn nicht seit dem Erlöschen der Seuche mindestens 6 Wochen verflossen sind.
Haiterbach, den 1l. März 1616.
Weidekommission:
Vors. Stadischuüheiß a. D. Krauß.
Altensteig-Stadt.
Felder - Verpachtung.
Die Stadtgemeinds verpachtet am Dienstag, den 28. März ds. Js. in der Reute und im Helle 22 Feldsr- abschnitte.
Zusammenkunft Nachmittags 3 Uhr auf der Egcnhauser Straße beim Forstwarthaus.
Dm 24. März 1916.
Stadtpflege Lutz.
Stellengesuch.
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Schulcheißenamt Simmersfeld.
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Gemeins ch aft-Jugendheim. Sonntag abend 8 Uhr VersanM lung.