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Schwarzwälder Tageszeitung/für die Gberamtsbezirke Nagold, Hreudenstadt u. Lalw.!
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Assgabe i« Altr«ßeig-Stavt.
Montag, den 1V. Januar.
Amtsblatt für Pfaljgrafenweiler.
191 «.
Der deutsche Tagesbericht.
WTB. Großes Hauptquartier, 8. Januar. (Amtlich.) Westlicher Kriegsschauplatz: Die Gefechtstätigkeil wurde auf dem größten Teile der Front durch die Witterung ungünstig beeinflußt.
Südlich des Hartmarmsweilerkopfes wurde den Franzosen durch einen überraschenden Vorstoß ri» Grabenstück entrissen' Ueber 60 Jäger fielen gefangen in unsere Hand.
Orstlicher und BLlkantriegsschanpl-ig: Keine Ereignisse von Bedeutung. Oberste Heeresleitung.
Ein schöner Erfolg am Hirzstein.
WTB. Großes Hanptquartier, 9. Jan. (Amtlich.) Westlicher Kriegsschauplatz: Südlich des Hartmannsweilerkopfes, am Hirzstein, gelang es gestern, den letzten der am 21. Dezember in Feindeshand gefallenen Gräben zurückzuerobern, dabei 20 Offiziere, 1083 Jäger gefangen )« mhmen und 16 Maschwengewrhre zu erbeute«.
Oestiicher und Baltantriegsschauplatz: Die Lage ist unverändert. Oberste Heeresleitung.
Einen glänzenden Abschluß haben die Kämpfe gefunden, die sich um die Wiederewberung des Hartmannsweilerkopfes in den Vogesen seit dem 21. Dezember entwickelt hatten- Der letzte Graben wurde gestern van unseren Truppen zurückerobert, die dabei 20 Offiziere, 1083 Jäger, also französische Elite- Truppen zu Gefangenen machten und 15 Maschinengewehre erbeuteten. Der von den Franzosen so laut gepriesene Erfolg ist somit in Nichts zerronnen und läßt als einzigstes Ueberbleibsel die große Zahl der blutigen und unblutigen Opfer zurück.
' Tie schwere Niederlage, die die Russen bei ihren Durchbruchsversuchen an der Strypa sowie zwischen Pruth und Dnjestr mit einem Verlust von mehr als 50 000 Mann bezahlten, ist Wohl eine schlechte Einleitung des neuen Kriegsjahres. Sie paßt nicht gut zu der erst kürzlich vom Zaren laut verkündeten Aeuße- rung, er werde, bevor nicht der letzte Feind vom heiligen Boden Rußlands vertrieben sei, unter keiner Bedingung Frieden schließen. Nach der allgemein«: strategischen Lage wäre diese Absicht wohl pur durch eine gr!o- ße allgemeine Offensive mit weit überlegenen Kräften durchführbar. Wenn die Turchbruchsversuche an unserer ostgalizischen und bukowinischen Front etwa als Einleitung hierzu dienen sollten, hätte selbst eine großangelegte Offensive, falls das russische Heer überhaupt noch zu einer solchen imstande ist, recht trübe Aussichten.
Die Engländer von Gallipoli vertrieben.
WTB. Ko«sta»tinopel, 9. Jan. (Tel.) Nachts räumten die Engländer nach heftigem Kampfe unter großen Verlusten Seddul Bahr. Die Gallipolihalbinsel ist vom Feinde gesäubert.
WTB. Konstaxtinopel, 8. Jan. In der Nacht haben die Engländer infolge eines heftigen Kampfes und unter großen Verlusten Seddul Bahr vollständig geräumt. Nicht ein einziger ist zurückgeblieben.
WTB. Konstarltinopel, 9. Jan. Der Vertreter der Agence Milli an den Dardanellen meldet, daß die türkischen Truppen den Feind von Seddul Bahr vollständig vertrieben haben. Die Halbinsel Gallipoli ist jetzt vom Feinde gesäubert.
WTB. Koastantinopel, 9. Jan. (Agentur Milli.) Infolge des letzten Sieges unserer Truppen bei Seddul Bahr ist die ganze Stadt beflaggt. Uebcrall finden Freudenkutzd- gebungeu statt. In, den Moscheen werdest Gebete verrichtet und Dankgottesdienste in allen Kirchen und Tempeln. Am Abend wird die Stadt illuminiert sein.
l WTB. Konstastinoprl, 9. Jan. Das historische Ereig- ! nis der Räumung des letzten Winkels der Halbinsel Galli- ? poli durch die Engländer ist durch Sonderausgabe des Amts-
- blaues bekannt gegeben worden. Einzelheiten werden noch ! nicht berichtet. Man weiß nur, daß die türkischen Truppen ! die Schützengräben bei Seddul Vabr und Tekke Burnn besetzt habe«, die sie zu Anfang des Krieges ausgehoben hatten. Die Truppen des Zentrums haben dem Feind S Geschütze «nd ei« großes Lager mit Zelten abgenommen «*d ei« mit Truppe» gefülltes feisdliches Schiss versenkt.
Ein englisches Schlachtschiff gesunken.
WTB. London, 9. Jan. (Amtlich.) Das Schlachtschiff „Eduard 7." ist auf eine Mine gestoßen und
mußte infolge des hohen Seeganges ausgegeben werden, z Es sank Ssld darauf. Die Besatzung konnte das Schiff i rechtzeitig verlassen. Verluste an Menschenleben sind nicht ! zu beklagen, nur 2 Mann sind verletzt. j
Notiz des WTB.: Das Schiff hatte eine Wasserver- j drängung von 17 800 Tonnen.
Die Reich skriegsgesetzgebung.
An Sein farbigen Abglanz (er Gesitzgeb mg im Kriegsjahr 1915 haben wir das Leben,, wie es sich in
- diesem großen and ernsten Jahr abgespielt hat, in einem i Abbild vor uns. Zwar ist für die meisten gesetzgeberi- j scheu Maßnahmen, so schwerwiegend sie a ich gewesen
- find, nicht die große Gesetzgebungsmaschine des Reichstags bemüht worden, vielmehr Lud die meisten Vorschriften in Gestalt von Bundesratsverordnung m ergangen, hauptsächlich gestützt ans den Par. 3 des sogenannten Ermächtigungsgesetzes vom August 1914, durch den dem Bundesrat weitgehende Freiheiten gegele ! worden sind. Dies hat selbstverständlich große Vorzüge für ein rasches Vorgehen gehabt, wie es für viele dieser Gebiete unbedingt notwendig war. Der Sanktion durch den «Reichstag (hat man nur die Bewilligung der Kricgs- kredite und die AnbalMUUg der Kriegsgewinubesteuerung Vorbehalten.
Allein für das große und schwierige Gebiet der Bolks- ernäh-rung und der Beschlagnahine von Rohstoffen aller Art sind im abgelausenen Jahre an die 250 zum Teil recht umfangreiche Verordnungen ergangen. Welche Fülle von Organisation in diesen Maßnahmen umschlossen liegt, das wird erst eine spätere Zeit voll erkennen können. In diesen Verordnungen aber liegt es schon wie in der Nußschale umschlossen, welche bedeutungsvollen offiziellen Kriegsgenossenschaften und Kriegsgesellschaften aller Art für die Versorgung unseres Volkes und unseres Heeres gegründet werden mußten. Ein großer Teil dieser Verordnungen erschöpft sich freilich darin, Abänderungen für frühere Maßnahmen zu bringen, und zwar oftmals nur Abänderungen geringfügiger Art. aber gibt es große grundlegende Bestimmungen, die um so bedeutungsvoller sind. Wichtige Roh- und Nahrungsstoffe wie Getreide, Metalle, Vieh, Zucker, Futtermittel aller Art stehen dabei natürlich obenan. Außerhalb dieser viel besprochenen Gebiete der Beschlagnahme, der Bestandsregelung und der Verteilung sind es aber noch andere Gesetzgebungswerke, die, obwohl sie in weiteren Kreisen nicht so bekannt geworden sind, doch von großer Wichtigkeit sind. Namentlich für die Erleichterung des Prozeßverfahrens sind wichtige Bekanntmachungen erlassen worden. Die Bekanntmachung zur Entlastung der Gerichte vom 9. September und zur Entlastung der Strafgerichte vom 7. Oktober haben in Juristenkreisen bereits eine gewaltige Fülle von Erörterun <eu veranlaßt, da sie an wesenGrundlagen des Prozeßverfahrens rütteln und namentlich die Forderungen der Anwälte nahe betreffen. Andere Vorschriften berühren die Vertretung der Kriegsteilnehmer in bürgerlicken Rechtsstreitigkeiten, den dinglichen Rang öffentlicher Lasten, die Hinausschiebung der Verjährungsfristen und dergleichen mehr.
Nicht zu unterschätzen sind auch einige neuere Vorschriften, die über die Regelung der KriegSwohlfahrts- pslege und über die Einschränkung der Arbeitszeit in Spinnereien und Webereien erlassen worden sind, vornehmlich über die Verordnungen über die'Angestelltenversicherung während des Krieges, namentlich betreffend die Abkürzung der Wartezeit und die Anrechnung
der militärischen Tienstjahre, und schließlich ganz be-s sonders die Ausdehnung der Wochenhilfe während des' Krieges. Hier hat sich gezeigt, ein wie großer Lehr-, meister der Krieg auch auf sozialem Gebiet selbst für unsere fortgeschrittene Sozialpolitik noch sein konnte. -
Die Fristen des Wechsel- und Scheckrechts, die schon -früher die Gesetzgebung des Krieges vielfach beschäftigten, haben dies auch im Jahre 1915 getan, indem!, diese Fristen wiederum von Zeit zu Zeit verlängert! werden mußten. Die Bundcsratsverordnung von 1914, die die Bewilligung von Zahlungsfristen bestrafen, ha-' ben im Mai 1915 Aendernngen erfahren müssen, weiter! sind über die Fälligkeit im Ausland ausgestellter Wech-" sei, über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, neue Bestimmungen erlassen worden. Viel Schwierigkeiten bereiteten auch die Patent- und Gebrauchsmusteransprüche deutscher Staatsangehöriger in anländischen Staaten und die Verlängerung der Prioritäts fristen und der-, gleichen mehr. Diese Vorschriften wie die ebenfalls recht zahlreichen über die Ueberwachung ausländischer!! Unternehmungen betreffen die wichtige Ausgabe, die materiellen Rechte deutscher Staatsangehöriger gerenüber dem allen deutschen Besitz, bekämpfenden Ausland nach Möglichkeit zu wahren. Dahin gehören auch die BUe- kanntmachungen über die Anmeldung des im Anland befindlichen Vermögens von Angehörigen feindlicher Staaten, worüber einige Bestimmungen ergangen such.
Erwähnen wir noch, daß auf dem Gebiet des Münz-j und Geldwesens z. B. das Verbot der Ausfuhr und Durchs Huhr von Gold und die Anordnung der Ausprägung von eisernen Fünspfennig- und Zehnpfennigstücken, danD weiter einige Verordnungen über Kraftfahrzeuge und' Motorboote, über die Ferichaltung unzuverlässiger Per-! sonen vom Handel, über die Veräußerung von Kauffahv-! teischiffen an Nichtreichsangehörige erlassen worden snrd>! so gewinnen wir ein Bild von der Reichhaltigkeit der! Aufgaben, die sich in diesen gesetzlichen Niederschläge») kundtut, und es nimmt nicht wunder, daß außer deas schon oben genannten 250 Verordnungen über Volksen-: nährung, Bedarfsregelnng und Beschlagnahme auf allen, anderen Gebeiten noch weitere etwa 80 erlas en worden sind. Dabei sind die zahlreichen Ausführungsbestimprungen nicht einmal mitgerechnet, wenigstens alle diese-, nigen nicht, die nicht im Reichs-Gesetzblatt veröffentlicht) sind. Es handelt sich auch durchaus nicht etwa immer Mn vorübergehende Erscheinungen, die unmittelbar mit) dem Friedensschluß oder ga rbald danach verschwinde»! müßten. Manches vielmehr wird befruchtend auch auf' die Zukunft bleiben und in den dauernden Besitz unser«) Rechtsordnung übergehen. Zu alledem ist natürlich noM eine Fülle bundesratlicher und kommunaler Maßnahmen! gekommen, denn es ist Aar, daß jede der tiefeingreüe idew Bundesratsverordnungen auch überall in den Bundesstaaten und weiter in den Gemeinden die VerordnungK- maschine aufs lebhafteste in Bewegung setzen mufiw im8' noch weiter in Bewegung setzen muß.
Grehs Weißpapier zum Baralong-Kaiz.
WTB. London, 8. Jan. (Reuter.) Die englDha Regierung hat ein Weißpapier über die Beschwerden der deutschen Regierung gegen die Besatzung des engli-l sehen Hilfskreuzers „Baralong" ausgegeben. Ter Staatssekretär des Aeußern Sir Edward Grey sagt. Karin, die englische Regierung habe mit großer Genug»j tuung, aber auch mit Erstaunen vernommen, daß Deutsch-) land sich ernsthaft für die Grundlagen einer zivilst iertÄr, Kriegführung einsetze und für diejenigen, die sich mit' Vorbedacht beiseite setzen, Bestrafung forderte. Der. Vorfall, der die deutsche Regierung plötzlich daran erinnert habe, daß es derartige Grundlagen geb?, sei ja! allerdings einer, bei dem Engländer und nickt Deutsche! Missetäter sein sollten, aber die englische Regierung nehme! nicht an, daß beabsichtigt werde, das Gebiet gerichtlicher Untersuchungen willkürlich zn beschränken. Es würde ungereimt sein, den Baraloggfall allein als Gegen-! stand einer Untersuchung auszuwählen. Selbst wenn- die Beschuldigungen der deutschen Regierung zu-, gegeben würden, was die englische Regierung)! jedoch nicht tue, so wäre die Anklage gegen den Kmiman-i danten und die Mannschaft der Baralong von gerin-i ger Bedeutung im Vergleich mit den Freveltaten, die von deutschen Offizieren zn Lande und .r.urj See absichtlich gegenüber Kämpfern und NrchtkämpseiW