40. Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Calw. 88. Jahrgang.
«rscheinunsSw-is«: «mal wöchentNch. «n,ei,enprei« : In, OberamtS- «alw für die einspaltige BorgiSzeile 10 Pfg.. außerhalb desselben 12Pfg., »lsilLmen 2S Pfg. Schluß für Jnseratannahme 10 Uhr vormittags. Telefon g.
Dienstag, den 18. Februar 1913.
Bezugspreis: In der Stadt mit Trägerlohn Mk. 1.25 vierteljährlich, Post- bezugspreiS für den Orts- und Nachbarortsverkehr Mk. 1.20, im Fernverkehr Mk. 1.30. Bestellgeld in Württemberg 30 Pfg., in Bayern und Reich 42 Pfg.
^ ladungen werden nicht mehr erfolgen.)
S Schließlich bitten wir noch um möglichst reiche Beflaggung der Häuser.
^ Den 18. Februar 1913.
- Regierung«« Bi «dir. Sbermntsrichter
Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung,
betreffend die Verleihung des Feuerwehrdienstehrenzeichens.
Durch Ministerialentschließung vom 5. Febr. d. I. ist den nachgenannten Mitgliedern der Feuerwehren zu Ealw, Liebenzell und Dachtel das Ehrenzeichen für langjährige, treu geleistete Dienste in der Feuerwehr auf Grund des 8 1 des Statuts vom 20. Dezember 1885/22. November 1898 verliehen worden:
1. Heinrich Essig, Flaschnermeister in Ealw.
2. Karl Hartmann, Easthofbesitzer in Liebenzell,
3. Georg Eisenhardt, Bauer in Dachtel,
4. Jakob Renz, Bauer in Dachtel,
5. Theodor Schmid, Zimmermann in Dachtel.
Calw, den 23. Februar 1913.
K. Oberamt: Binder.
An die Schultheitzenämter.
Erlaß betreffend Anzeige und Desinfektion bei Tuberkulose
In § 3 d. Min.-Verf. vom 9. Februar 1910 (Reg.- Blatt S. 84 und Min.-Amtsbl. S. 69) ist vorgeschrieben, daß jeder Wohnungswechsel einer an vorgeschrittener oder offener Lungen- oder Kehlkopftuberkulose erkrankten Person und jeder Todesfall an Lungen- oder Kehlkopftuberkulose der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen ist. Dieselbe Anzeigepflicht besteht für diejenigen Fälle, in welchen Kranke mit Tuberkulose ihre Umgebung infolge enger oder sonst unzureichender Wohnungsverhältnisse gefährden.
Des weiteren ist in Nr. 15 8 3 der Anleitung für die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten Min.- Amtsbl. 1910 S. 153 zur Verhütung der Weiterverbreitung der Tuberkulose behufs Beseitigung des Krankheitsstoffes eine Desinfektion der Gegenstände und Räume, von denen anzunehmen ist, daß sie mit dem Krankheitsstofs behaftet sind, anzuordnen:
a) in Fällen des Todes eines an Lungen- oder Kehlkopftuberkulose Erkrankten.
b) im Falle des Wohnungswechsels eines an vorgeschrittener oder offener Lungen- oder Kehlkopstuberkulose Erkrankten.
Da diejenigen Fälle, für welche eine Desinfektion vorgeschrieben ist, nur vereinzelt (wenn der Kranke ärztlich behandelt wurde) zur Kenntnis der Behörden gekommen sind, werden die Schultheißenämter unter Hinweis auf 8 8 a. a. O. Min.-Amtsbl. 1910 S. 155 veranlaßt, die betreffenden Fälle jeweils umgehend dem Oberamt anzuzeigen, damit die Desinfektion angeordnet werden kann; auch sind die Leichenschauer an-
> zuweisen, Todesfälle der erwähnten Art zuverlässig als- ! bald zur Kenntnis der Ortsbehörde zu bringen. (8 4 l a.a.O. Reg.-Bl. 1910 S. 85).
Von dem Erlaß ist im Schultheißenamtsprotokoll unter Eröffnung an den Leichenschauer Vormerkung zu machen und Vollzugsbericht hieher binnen acht Tagen zu erstatten.
Calw, den 14. Februar 1913.
K. Oberamt.
Amtmann Rippmann.
Albanien — Bulgarien — Rumänien.
Tag um Tag dieselben Nachrichten vom Kriegsschauplatz, die sich fortgesetzt widersprechen und jedem Teile Erfolge zuschreiben, d. h. jede Partei die Erfolge der anderen bestreitet und als ihre Erfolge ausgibt. Wäre die Sache nicht so blutig ernst, ernst auch für die europäischen Verhältnisse, könnte man sich das Balkangewirr mit Muße und heiter beschauen. Aber es scheint, daß aus dem türkisch-balkanbündlerischen Konflikt ein neuer, Europa noch weit mehr interessierender herauswächst. Ein bulgarisch-rumänischer nämlich. Mit ihm leben neue Unruhen über die Spannung zwischen Oesterreich und Rußland wegen der Abgrenzung Albaniens auf.
Die albanische Frage ist das vollkommene Schulbeispiel dafür, wie leer die wohlklingenden Fragen für gewöhnlich sind, auf die sich alle Großmächte in so beruhigender Weise von Zeit zu Zeit einigen. Das autonome Albanien fand Gegenliebe bei der Tripel-Entente sowohl, als auch beim Dreibund, der diese Lösung besonders gefördert hatte. Nur hatte man vergessen, die Herren Mächte einzeln zu fragen, was sie unter einem solchen autonomen Albanien verstehen. Der mühsam und doch schlecht verkleidete Zwist zwischen Rußland und Oesterreich zeigt aufs deutlichste, wie verschieden man eine solche Autonomie auffassen kann. Während Oesterreich natürlich unter einem autonomen auch ein lebensfähiges Albanien verstand, war Rußland im Hinblick auf seine slawischen Balkanfreunbe nur bemüht, irgend ein Stück Albanien ohne wirtschaftliche oder geographische Beziehungen für autonom zu erklären, die Lebensorgane Albaniens aber, die Städte und Handelsplätze zwischen Serbien und Montenegro, zu verteilen, sodaß weder Skutari noch Prizrend noch Janina dem autonomen Leichnam angegliedert werden sollten.
Wenn nun heute die Lage in diplomatischen Kreisen als „schwierig und ernst" bezeichnet wird, so bezieht sich das vor allem auf Rußlands unnachgiebige Haltung in dieser Frage und Oesterreichs festes Verlangen, Albanien zu geben, was ihm zukomme, nämlich nicht nur eine papierene, sondern eine lebensfähige Selbständigkeit. Der zweite Grund aber, warum die Zeit schwierig
und ernst sich gestaltet, ist der rumänisch-bulgarische Zwist, der vor der ernstesten Entwicklung steht. Rumänien verlangt Silistria, vnd Bulgarien erklärt, eine Abtretung von Städten sei gänzlich ausgeschlossen. Wie hier eine Lösung zu finden sei ist kaum zu erraten, es sei denn die gewaltsame, die Rumänien durch unaufhörliche Rüstungen vorbereitet. Ob Rumänien mit einer wenn auch günstigen „Erenzregulierung" einverstanden ist, bei der keine Städte in Frage kommen, erscheint sehr fraglich. Ein bewaffneter Konflikt der zwei Nachbarstaaten aber könnte Folgen haben, die alle Beunruhigungen des letzten Herbstes wieder aufleben lassen würden. Es wäre zu wünschen, daß es der Großmacht, die in die schwierigste Lage käme, daß es Rußland gelingen möge, den Ausbruch eines Kampfes zwischen seinem stammesverwanbten Schoßkind Bulgarien und dem seit lange von ihm umworbenen Rumänien zu verhindern.
Stadt, Bezirk und Nachbarschaft
Calw, 18. Februar 1913. Die Aenderungen im Fahrplan auf der Strecke Calw.
Fortsetzung statt Schluß.
Die Sonn- und Feiertags bisher vom 1. Juni bis 30. Sept. verkehrenden Eilzüge 901 und 934 sollen schon ab 1. Mai und in folgendem Fahrplan verkehren:
bisher: künftig:
Pforzheim . .
ab
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V.
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Calw ....
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Freudenstadt.
ab
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N.
1. Juni bis
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I. Mai bis
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30. Sept.
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30. Sept.
Calw ....
an
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Pforzheim . .
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Zum Anschluß von dem später gelegten Schnellzug 37 in Eutingen soll der Personenzug 936 hinausgerückt werden:
bisher: künftig:
Jmmendingen ab
H57
N.
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Horb . .
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Eutingen . .
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Calw . . .
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Pforzheim
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Die Züge 939 und 1814 (Mai bis September)
Calw .... ab 11°' N. Nagold . . . an 11°° „
Calw .... ab 10°° „ Unterreichenbach an 11" „