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Handel und Verkehr.

(.) Stuttgart, S. Nov. (Vom Markt.) Auf dem^heu-

Larn Lbstgroßmarkt waren die Preis«: Aepfel 915 Pfg Birnen 8-25 Pfg.. Nüsfe 48-50 Pfg.. Quitten 20 k""

dreren 45 Pfg., ausländische Trauben 2835 P

dem _

Kälber oui>v>:inr. --

Schweine. Die Preise sind folgende: Bullen 1. Qualität 118 dis 122. 2. Qualität 113 bis 117; Stiere I. Qualität 130 b,s L35' Iunqrinder 2. Qualität 124 bis 129, 3. Qualität 115 bis lA KMer 1. Qualität 130 b-s 135 2 Qualität E bis 29. 3 Qualität 106 bis 118; Schweine 1. Qualität 146 bis 150, 2. Dualität 140 bis 145, 3. Qualität 132 bis 139. Verlauf des Marktes: mäßig belebt.

Gerichtssaal.

(-) Stuttgart. 9. Nov. (M i lch f ä l s ch u n g.) Das Schöffengericht verurteilte die ledige Milchhändlcrm Karo- line Rühle von hier wegen Milchfälschung zu 30 Mark Geldstrafe. Außerdem erkannte das Gericht auf Veröffent­lichung des Urteils in zwei hiesigen Zeitungen. Die An­geklagte hatte von 40 Liter Milch einen Liter Rahm abgeschöpft und die abgerahmte Milch als volle Milch ver­kauft. _,

Letzte Nachrichten.

WTB. Berlin, 10. Nov. (Amtlich.) Mit dem 10. Nov. 1915 treten an Stelle der bisherigen Bestimmungen über die Beschlagnahme von GroßviehhSnten die Anordnungen einer Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwertung und Meldepflicht von rohen Häuten und Fellen in Kraft, die den Handel mit Häuten und Fellen in ein­schneidender Weise regeln. Durch diese Bekanntmachung werden alle im Inland gefallenen Großviehhäute und ins­besondere Felle, Hie ein bestimmtes Gewicht erreichen, be­schlagnahmt. Trotz der Beschlagnahme ist jedoch ihre Ver­äußerung und Lieferung an bestimmte Abnehmer zugeiaffen. Die Regelung des zugelassenen Handels mit Häuten und Fellen lehnt sich an diejenige an, die bisher auf Grund der

Bekanntmachung vom 22. November 1914 bestanden hat. Die endgültige Zentralstelle des beschlagnahmten Gefälles ist die Deutsche Rohhäuteaktiengesellschaft in Berlin, während die Kriegslederaktiengesellschast in Berlin seine Verteilung an die Gerbereien vorzunehmen hat.

G.K.G. Frankfurt, 9. Nov. Die »Frankfurter Zeitung' meldet aus Christiania den Untergang von drei englischen Wachschiffe». Ei» weiteres Patrouillenschiff ist in die Lnft geflogen.

WTB. Genf, 10. Nov. Die »Agence Haväs" meldet amtlich aus Algier: Der sranzöfische Dampfer »Mer", der auf der Fahrt nach Biserta den italienischen Dampfer »Elisa Francesca" (nicht: Luisa, wie ursprünglich gemeldet) ge­rettet hatte, wurde seinerseits torpediert. Besatzung und Fahrgäste konnten die Küste erreichen. (Anmerkung des WTB.: Hier ist bisher nichts von einem Dampfer »Elisa Francesco" bezw. »Luisa" bekannt geworden.)

WTB. Genf, 10. Nov. Die bei Melilla erfolgte Ver­senkung des englischen Transportdampfers »Woodfietd" wird nunmehr von der »Agence Havas" amtlich bestätigt. Ein Rettungsboot traf in Alhucemds mit 21 Mann, da­runter 4 Verwundeten an Bord, ein. Zwei andere Rettungs­boote landeten in Penon-de-Velez mit 21 Matrosen, darunter 7 Verwundeten. Das vierte Rettungsboot fehlt.

WTB. Paris, 10. Nov. Wie »Petit Journal" aus RoM'-meldet, sagt eine halbamtliche Note, daß die Bulgaren, indem sie Albanien bedrohen, um die Adria zu erreichen, die Interessen Italiens gefährdeten, das die erforderlichen Maßnahmen ergreifen werde, um der Gefahr selbständig zu begegnen.

WTB. Paris, 10. Nov. Die gestrigen Preffestimmen über daS neue griechische Kabinett lassen die tiefe Ent­täuschung erkennen, daß Venizelos nicht wieder ans Ruder gelangt ist. Der Grundgedanke der durch alle Artikel geht, ist, daß der Vieroerband augenblicklich auf alle Hoffnung verzichten muß, Griechenland sich auf seine Seite stellen, zu sehen. Griechenland werde unter der neuen Regierung seine Haltung gegenüber den Alliierten nicht ändern.

WTB. Berlin, 10. Nov. Aus Saloniki melden, laut »Vossischer Zeitung", Pariser Blätter, daß dort ein Aufruf

Pafitsch's eingetroffen sei, der mit den Worten schließe: Kommt schleunigst nach Mazedonien und helft uns! Die Blätter schließen daraus, daß der Widerstand der Serben am Ende sei (?).

WTB. Berlin, 10. Nov. Neber die Landung eines ZeppelinlnftschiffeS in Sofia wird dem »Berliner Lokalan­zeiger" u. a. gemeldet: Punkt '/sll Uhr vormittags erschien bei prachtvollstem Wener, von Tem-svar kommend, ein Zeppelin über Sofia, der erste auf dem Balkan. Auf dem Landungsplatz wartete der König schon eine ganze Weile und folgte mit dem Fernrohr voll regsten Interesses der Fahrt des Riesen. Auch der Ministerpräsident und der Kriegsminister, viele hohe bulgarische Offiziere, der deutsche Gesandte mit seinem ersten Sekretär und der deutsche Mili­tärattaches, sowie halb Sofia harnen des imposanten Schau­spiels. Der Zeppelin war von Temesvar in 8 Stunden gegen den Wind hieher geflogen. Als die bulgarischen Sol­daten die Seile ergriffen und das Luftschiff sich immer tiefer senkte, brach die Menge in begeisterte Hochrufe aus, wäh­rend der König aus die vorderste Gondel zueilte, wo er den Herzog von Mecklenburg und die Offiziere begrüßte. Er ließ sich aufs genaueste alle Einzelheiten zeigen und erklären. Nach 2 Uhr nachmittags erfolgte die Abfahrt des Luftschiffes mit dem Wind. Während des Aufenthalts des Luftschiffes war der König auf dem Platz anwesend.

Kriegschronik 1914

10. November: Die Beschießung von Anas wird Mie­der ausgenommen.

Perdun ist von der Zivilbevölkerung geräumt worden. In Ostgalizien hält der Rückzug der Russen a». Die japanisch« Regierung verlangt von China di« an Deutschland erteilte Bahnkonzession für sich.

Für die Schriftleitung verantwortlich: Ludwig Laut. Druck und Verlag der W. Rieker'ichen Buchdyrckerei, Mensteig,

Bekanntmachung

deS stellv. Generalkommandos Xlll. (K. W.) Armeekorps betr. Beschränkungen im Verkauf militärischer Bekleid«« gs- und Ausrüstungsstücke.

Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke, welche den im Deutschen Heer und in der Kaiserlichen Marine gebrauchten gleichen oder ähnlich sind, dürfen während des Kriegszustandes außer an Mitglieder der bewaffneten Macht, die als solche unzweifelhaft erkennbar find, oder sich ausweisen, nur an Personen verkauft werden, welche nachgewiesenermaßen im ausdrück­lichen Aufträge eines zum Tragen einer Uniform Berechtigten als Käufer austreten.

Gewerbetreibenden, (Militäreffektenhändlern, Schneidern usw.), welche dieses Verbot unbeachtet lassen, wird im Interesse des Heeres usw. und der öffentlichen Sicherheit der Geschäftsbetrieb geschloffen werden.

Stuttgart, den 8. November 1915.

Der stellv. kommandierende General von Marchtaler.

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