GerichtssaaL.

(-) Heilbronn, 28. Okt. (Totschlag.)) Am 17. August ds. Js. hat der 35 Jahre alte Bauer Gottlieb Hüstle von Allmersbach, OA. Marbach, seine Frau Luise im Stall mit Dtockschlägen schwer mißhandelt und sie dann mit dem Beil erschlagen. Wegen dieser brutalen Tat stand er jetzt vor dem Schwurgericht un­ter der Anklage des Totschlags. Hüstle war am Tage vor der Tat mit seiner Frau in Streit geraten, der sich während der Nacht fortsetzte. Am andern Morgen kam die Frau in den Stall und nun erhob sich der Streit von neuem. Hüstle nahm einen Farrenprügel zur Hand und schlug auf seine Frau ein, bis sie zu Bo­den sank. Tann holte er aus der Geschirrkammer ein Beil und schlug die Frau vollends tot, ausMitleid", wie er bei seiner Vernehmung angab, um seine Frau von ihren Leiden zu erlösen. Nach der Tat trug sich der rohe Mann mit Selbstmordabsichten, er erhängte sich aber nicht und muß nun für die Tat büßen. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten des Totschlags schuldig, bejahten aber auch die Frage, ob der Ange­klagte ohne eigenes Verschulden durch eine schwere Be­leidigung der Getöteten zu der Tat hingerissen wor­den sei. Das Urteil lautete auf 5 Jahre Gefängnis, ab­züglich 1 Vs Monate Untersuchungshaft und 5 Jahre Ehrverlust.

Sendet Liebesgaben

Mädel Haft du einen Schatz,

Aus dem Balkan-Kriegsschauplatz,

Sckick ihm jetzo gegen Kälte Etwas warmes nur in Bälde!

Denn dort unten bei den Serben,

Gibt's 'neu Winter einen herben . . .

Soll er kämpfen und auch siegen.

Muß er warme Strümpfe kriegen, Handschuh, Hemden und auch Stößer,

Nicht zu klein, drum besser größer!

Auch was Warmes für den Magen . . . Was das brauch ich nicht zu sagen!

Dann was Tüchtiges zum Rauchen,

Denn im Kriege will man schmauchen!

. . . Schau die Post wird ihn schon finden, Kämpft er auch gar weitDahinten"!

Mach dir Sorg' nicht um die Orte,

Aus dem Weg zur Hohen Pforte,

. . . Sieh', sie findet deinen Schatz,

Bei Sabac und Kragujewatz,

Obrenovatz, Possarevatz,

Nadujevatz, Kniatzevatz,

Aleksowatz und Golubatz.

Dann auch ferner bei Valevo,

Smederevo und Kucevo,

An der Mlava und Morava,

Kolubara und Resava.

Beißt die Laus ihn am Bobovo,

Kumanovo oder sowo . . .

Ein Moskito bei Vlaskido . . .

Schick ihm für denKleinkampf" was.

Denn der geht meist über'n Spaß.

. . . Stets wird er dein gern gedenken,

Wirst was praktisches ihm schenken,

Er marschiert nochmal so frisch.

Dann auf Pirot zu und Nisch! ! !

A. Seeger (im Schw. Merk.). G.K.G.

Letzte Nachrichten.

WTB. Berlin 29. Okt. Nunmehr hat der Bundesrat über die Verordnung zur Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauchs Beschluß gefaßt. Danach dürfen vom 1. November ab Dienstags und Freitags Fletsch, Fleisch­waren und Fleischspeisen nicht gewerbsmäßig an Verbrau­cher verabfolgt werden Montags und Donnerstags dür­fen in Wirtschafte« aller Art Fleisch, Wild, Geflügel, Fische und sonstige Speisen, die mit Fett oder Speck ge­braten, gebacken oder geschmort sind, sowie zerlassenes Fett nicht verabfolgt werden. Sonnabends darf kein Schweine­fleisch verabreicht werden. Ein Verbot des Genusses von Fleisch und der Verwendung von Fett an den bezsich- neten Tagen in Einzelhaushaltungen ist zunächst nicht ausgesprochen, da von der Einsicht der besser bemittel­ten Bevölkerungskreise erwartet werden muß, daß sie sich willig entsprechende Beschränkungen in der Verwendung von Fleisch und Fett selbst auferlegen werden. Der Zweck dieser Verordnung ist im wesentlichen der einer sozialeren Vertei­lung der. an sich ausreichenden Fleischvorräte. Sie wird unter Umständen nur vorübergehend erforderlich sein, wenn es gelingt, zu einer Verbrauchsregelung des Fleisches zu kommen, zumal die neueste Viehzählung am 1. Oktober eine erfreuliche Zunahme der Schweinebestände ergeben hat.

Um zu verhüten, daß die Beschränkung der Fleischver­wendung zu einer Steigerung der Wild- und Fisch­preise infolge erhöhter Nachfrage führt, und um der schon vorhandenen übertriebenen Erhöhung der Preise zu begeg­nen, ist in einer weiteren Bundesratsverordnung der Reichs­kanzler ermächtigt worden, Preise für Fische und Wild im Großhandel ab Berliner Markt (Grundpreise) nach Anhörung von Sachverständigen festzusehen. Diese Preise sind für das Reichsgebiet maßgebend, sofern nicht die Landeszentralbehör­den zur Berücksichtigung besonderer Markiverhältnisse einzel­ner Wirtschaftsgebiete Abweichungen anordnen. Insoweit Grundpreise festgesetzt sind, sollen die Gemeinden mit-mehr als 10 000 Einwohnern Kleinhandelshöchstpreise sestsetzen.

WTB. Berlin, 29. Okt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Okc. 1915 den Reichskanzler ermächtigt, allgemeine Prodnzentenhöchstpreise für Kartoffeln festzu­setzen. Der Reichskanzler hat diese Höchstpreise durch Be­kanntmachung vom gleichen Tage, nach den bisher üblichen Preisgebieten getrennt, ebenso bestimmt, wie dies in der Kartoffelverordnung vom 9. Oktober d. I. hinsichtlich der sogenannten Grundpreise geschehen war. Die Produzenten- höchftpreise bewegen sich also zwischen 55 und 61 Mark (2,75 bis 3,05 Mark für den Zentner). Zu Kleinhandels­höchstpreisen sind alle Gemeinden mit mehr als 10 000 Ein­wohnern verpflichtet, die anderen Gemeinden sowie Kommu­nalverbände berechtigt festzusetzen. Er darf den Produzen- tenhöchstpreis desjenigen Preisgebiets, in dem der Kleinhan­

del ausgeübt wird, um höchstens 1,30 Mark übersteigem Der Großhandelspreis wird sich nach den lokalen Verhält­nissen zu richten haben. Durch die Verordnung wird die Möglichkeit der Enteignung bei allen Besitzern von mehr als 1 Hektar Kartoffelanbaufläche gegeben. Die Enteignung darf sich bei diesen aber nur auf höchstens 20°/o der gesamten Kartoffelernte des einzelnen Kartoffelerzeugers erstrecken.

Als Kleinhandel gilt der Verkauf an Verbraucher, soweit es sich dabei um weniger als 10 Zentner handelt.

WTB. Sofia, 29. Okt. Da durch die völkerrechtswidrige Beschießung von Dedeagatsch auch sehr beträchtliches bul­garisches Privateigentum zerstört wurde, beabsichtigt die bul­garische Regierung, das gesamte in Bulgarien befindliche französische und englische Eigentum unter Verwaltung zu stellen, um ein Unterpfand zur Schadloshaltung der durch die Beschießung geschädigten Bulgaren in der Hand zu haben.

WTB. Berlin, 29- Okt. Wie demBerliner Tageblatt" aus Lugano berichtet wird, will dieJvea Nationale" aus guter Quelle erfahren haben, daß Rumänien mit Oesterreich- Ungarn und Deutschland einen Neutralitätsoertrag abge­schlossen habe.

WTB. Berlin, 29. Okt. DieKölnische Zeitung" über­nimmt folgendes Haoas-Telegramm aus Athen: König Kon­stantin wird sich nach Saloniki begeben, um an der Fest­lichkeit zur Erinnerung an die Einnahme der Stadtteilzunehmen. Hierbei wird er eine Truppenschau über die Besatzung der Stadt ab halten.

WTB. Berlin, 29. Okt. DieGermania" schreibt zu der Torpedierung zweier russischer Kreuzer, diese mache die Scharte wieder wett, die uns der Verlust des Kreuzers Prinz Adalbert" gebracht habe.

Wetterbericht.

Die angekündigten Störungen werden nunmehr kräf­tig bemerkbar. Sie haben auch eine Milderung der Temperatur im Gefolge. Für Samstag und Sonn- tag ist bedecktes und vielfach regnerisches Wetter zu erwarten.

Kriegsckronik 1914

2 9. Oktober: Die deutschen Angriffe südlich Nieuport und östlich Ipern werden erfolgreich fortgesetzt.

Ein Angriff der Franzosen nordwestlich Verdun wird unter großen Verlusten für die Franzosen abgewiesen.

Während der letzten drei Wochen wurden im Osten 13 809 Russen zu Gefangenen gemacht, 39 Geschütze und 39 Masüinengewehre erbeutet.

Der deutsche KreuzerEmden" hat auf der Reede von Pulo Pinang den ruffischen KreuzerSchemtschug" und einen französischen Torpedobootsjäger zum Sinken gebracht- Zwei russische Fahrzeuge wurden zum Sinken gebracht-

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