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^S 28. Amts- und Anzeigeblatt für den OberamtsbezirL Calw. 88. Jahrgang.

-ÜrfchrinungSweise: Sinai wöchentlich, «nzeigenprei«: Im vberamtr- te>kr Ealw für die einspaltige Borgiszeil« 10 Pfg-, außerhalb derselben 12 Psg-, Reklamen 2S Pfg. Schluß für Jnseratannahme 10 llhr vormittags. Leleson S.

Dienstag, den 4. Februar 1913.

Bezugspreis: In der Stadt mit Trägerlohn Mk. I.2S vierteljährlich. Post. bezugSpreiS für den Orts- und Nachbarortsverkehr Mk. 1.20, in» Fernverkehr Mk. I.S0. Bestellgeld in Württemberg 30 Pfg., in Bagern und Reich 42 Psg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Straßensperre.

Infolge des Umbaus der Staatsstraße Nr. 108. PforzheimCalw auf Markung Liebenzell wird die Straße beim Markgrafenbrunnen, zwischen km 7,000 und 7,800 von Mittwoch, den 5. Februar, abends 8 Uhr an, bis Freitag, den 7. Februar, morgens 7 Uhr, für den Fuhrverkehr vollständig gesperrt.

Calw, den 3. Februar 1913.

K. Strahenbauinspektion: K. Oberamt:

Schaal. Binder.

An die Schullheißenämter.

Diejenigen Gemeinden, welche durch Vermittlung des Oberamts und der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel Normalgewichte zu Zwecken der Nacheichung bestellt haben, werden die Gewichte im Laufe der näch­sten Monate erhalten. Außer den Gebühren für die Präzisionseichung hat die K. Zentralstelle noch die Kosten der Verpackung und der Versendung der Gewichte auf die Staatskasse übernommen. Die besonders an­gefertigte solide Kiste verbleibt im Eigentum des Staates und darf von den Gemeinden zu keinen an­deren Zwecken als zur Aufbewahrung der Gewichte ver­wendet werden. Es empfiehlt sich, den Deckel der Kiste zum leichteren Oeffnen mit einfachem Scharnier und Schlempe zu versehen.

Die Gewichte sind ausschließlich zur Verwendung durch den Eichbeamten bestimmt, zu anderen Zwecken dürfen sie nicht verwendet werden. Sie sind an einem trockenen Ort aufzubewahren und am Nacheichtermin im Eichlokal bereit zu stellen.

Die Rechnungen! für die Gewichte werden den Ge­meinden vom K. Hüttenwerk Wafferalfingen übersandt werden; sie sind direkt an das Hüttenwerk zu bezahlen.

Calw, den 1. Februar 1913.

K. Oberamt.

Amtmann Rippmann.

Vorschriften der Handwerkskammern über das Lehr­lingswesen.

Die Handwerkskammern in Stuttgart, Ulm, Heil­bronn und Reutlingen haben auf Grund der 88 103 e Abs. 1 Zisf. 1 und 130 a Abs. 2 E.O. mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern (8 103 ^ Abs. 4 E.O.) und der K. Zentralstelle für Bewerbe und Handel (8 130 a Abs. 2 G.O.) im Anschluß an ihre allgemeinen Vorschriften zur näheren Regelung des Lehrlingswesens (siehe Bekanntmachung vom 11. Dezember 1909, Ee- werbeblatt Nr. 51, S. 406) für einige vorzugsweise von Frauen betriebene Handwerkszweige folgende besonderen Vorschriften erlaffen:

Besondere Vorschriften zur näheren

Regelung des Lehrlingswesens.

8 1-

Unter die besonderen Vorschriften fallen folgende Handwerkszweige: Frauen- und Kinderkleidernäherei, Putzmacherei, Stickerei und Weißnäherei.

8 2.

Die Mindestlehrzeit in den vorstehend genannten Handwerkszweigen beträgt für weibliche Lehrlinge 2 Jahre.

8 3.

Die Bestimmungen der allgemeinen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens über den Besuch der Fortbildungsschule finden Anwendung, soweit für weib­liche Personen Einrichtungen geschaffen sind. (Siehe 8 14 Satz 3 und 8 k7 Abs. 2 der allgemeinen Vor­schriften.)

8 4.

Im übrigen gelten auch für die in 8 1 genannten Handwerkszweige die allgemeinen Vorschriften zur nä­heren Regelung des Lehrlingswesens.

Stuttgart, den 7. Januar 1913.

M o st h a f.

Scharnhorsts Verdienste um das preußische Heer.

X.-X. Als Scharnhorst im Jahre 1807 an die Reform des preußischen Heeres ging, schrieb er an Karl von Clause- witz, seinen größten Schüler:Man muß der Nation das Gefühl der Selbständigkeit einflößen, man muß ihr Ge­legenheit geben, daß sie mit sich selbst bekannt wird, daß sie sich ihrer selbst annimmt, nur erst dann wird sie sich selbst achten und von andern Achtung zu erzwingen wissen. Dar­auf hinzuarbeiten, dies ist alles, was wir können."

Getreu dieser Losung hat Scharnhorst die Wiedergeburt des preußischen Heeres durchgeführt. Er erkannte die Ge­brechen der alten stehenden Heere und sah, welche jugend­frische Kraft in den französischen Volksheeren wirkte, aber er war zu gründlich mit all den großen und kleinen Tat­sachen, mit all den materiellen, geistigen und sittlichen Kräf­ten des Kriegswesens vertraut, als daß er wie Kant, Fichte, Herder, Berenhorst u. a. die Reform in der Ersetzung der bisherigen stehenden Heere durch eine Miliz gesucht hätte. Er Lbersab weder die Nachteile der Miliz, noch die Vor­züge der stehenden Heere. Die stehenden Heere mit ihrer strengen Kriegszucht, ihrem empfindlichen militärischen Ehr­gefühl, ihrem Korpsgeist, ihrer gründlichen Vorbildung für den Krieg sollten, so war sein Gedanke, bestehen bleiben, aber ihr ganzes bisheriges Treiben, ihre Ergänzung, Be­handlung, Gliederung, Fechtart und Friedensausbitdung, die Ausbildung und Beförderung der Offiziere, die gesamte Art der Kriegführung sollten von Grund aus umgebildet, das Heer auf die ganze Volkskraft gestützt werden. Ein strenges Strafgericht reinigte die Armee von allen, die sich im Felde unfähig, feige oder ehrlos gezeigt. Das Heer wurde neu eingeteilt, eine vereinfachte, seemäßigere Ausbildung und eine menschlichere Behandlung der Soldaten eingeführt. Das alleinige Anrecht des Adels auf die Offizierstellen fiel, doch sollte nach wie vor das Offizierkorps sich über die Masse des Heeres erheben: im Frieden sollten nur Bildung und Kenntnisse, die durch Prüfungen darzutun waren, im Kriege hervorragende Tapferkeit vor dem Feinde zum Aufsteigen in den Offizierstand berechtigen, Um den Korporations­geist zu heben, sollte nur derjenige Offizier werden, den das Offizierkorps durch Wahl für würdig erachtete. Das Ehrgefühl sollte durch die Einführung der Ehrengerichte gefördert werden.

Es ist in weiteren Kreisen wenig bekannt, daß Friedrich Wilhelm III. schon vor 1801 die Notwendigkeit der Heeres­reform klar erkannt hat. Seine vielfachen Anläufe schei­terten an dem Widerstand der Anhänger des Alten, an der Macht der auf Friedrichs des Großen gestützten Überlieferung und an dem geringen Vertrauen des Königs zu seiner eige­nen besseren Einsicht. Zur Einführung der allgemeinen Wehrpflicht hat daher Scharnhorst den König vor dem Jahre 1813 nicht zu bewegen vermocht, doch sorgte er durch die Ausbildung der sog.Krümper" (Rekruten, die nach mehr­monatiger Ausbildung wieder entlassen und sofort durch andere ersetzt wurden) dafür, daß bei einer raschen Ver­mehrung des Heeres ein leidlich geschultes Menschenmaterial zur Verfügung stand. So entstand eine zwar nicht sehr starke, aber trefflich ausgebildete Armee, die von einem vorzüglichen Offizierkorps geführt wurde; strenge Zucht und Ordnung, Ehrgefühl, Vaterlandsliebe und das glühende Verlangen, die Schmach von 1806 zu löschen, zeichneten sie aus. Es ist die Armee, die sich schon 1812 unter Porck in Rußland bewährte, die im Frühjahr 1813 Wunder der Tapferkeit verrichtete, und von deren Infanterie Boyen schrieb, es könne überhaupt keine bessere geben.

Nach Steins Achtung durch Napoleon (Ende 1808) wurde Scharnhorst der Mittelpunkt der preußischen Kriegspartei. Als sich nun aber am 24. Februar 1812 Preußen gezwunge­nermaßen mit Napoleon verbündete, mußte Scharnhorst, in dem jedermann die Seele des Widerstandes gegen Frank­reich erblickte, von seiner hohen Stellung zurücktreten.

Die Nachrichten vom Untergang der französischen Armee in Rußland und vom siegreichen Vorschreiten der Russen rissen ihn wieder aus seiner Verborgenheit hervor. Aber erst am 28. Januar 1813 berief ihn der König wieder zu sich und befahl ihm, die Streitkräfte des Staates so schnell als immer möglich zu vermehren.

Jetzt begann für Scharnhorst die große Zeit, in der seine lang gehegten, sorgsam erwogenen Pläne zur Tat wer­den durften. Ein so rasches und energisches Vorgehen, wie es Scharnhorst wünschte, ließ freilich bis zur offenen Kriegs­erklärung an Frankreich die vorsichtige Haltung der preußi­schen Diplomatie nicht zu. Zunächst wurde nur das stehende Heer unter Verwendung der Krümper erheblich vermehrt. Bereits am 3. Februar war von Breslau aus der Aufruf an die Gebildeten und Wohlhabenden, als freiwillige Jäger zu dienen, ergangen und am 9. Februar wurden alle Be­freiungen von der Dienstpflicht, freilich nur für die Dauer des Krieges, aufgehoben.

So ungenügend diese Maßnahmen waren, um dre er­forderlichen Truppenmassen aufzubringen, so groß war ihre moralische Wirkung. Noch war nicht ausgesprochen, welchem Feinde die außerordentlichen Kriegsrüstungen galten, aber niemand zweifelte, daß cs gegen Frankreich gehe. Jetzt be­

gann in Preußen, in Norddeutschland jener Völkerfrllhling, von dem der Dichter singt:

Vaterland, in tausend Jahren Kam dir solch ein Frühling kaum,

Was die hohen Väter waren,

Heißet nimmermehr ein Traum."

Stadt» Bezirk und Nachbarschaft.

Calw, 4. Februar 1913.

Hk Schisssliste für billige Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika (10 Pfg. für je 20 Gramm). Die Portoermäßigung erstreckt sich nur auf Briefe, nicht auch auf Postkarten, Drucksachen usw., und gilt nur für Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika, nicht auch nach ande­ren Gebieten Amerikas, z. B. Kanada.Kaiserin Auguste Victoria" ab Hamburg 6. Februar;George Washington" ab Bremen 8. Februar;President Grant" ab Hamburg 9. Februar;Prinz Friedrich Wilhelm" ab Bremen 15. Fe­bruar;Kronprinzessin Cecilie" ab Bremen 18. Februar; Pennsylvania" ab Hamburg 20. Februar;Amerika" ab Hamburg 25. Februar;President Lincoln" ab Hamburg 27. Februar;Kaiser Wilhelm ss." ab Bremen 4. März. Alle diese Schiffe, außerPresident Grant",Pennsylvania" undPresident Lincoln", sind Schnelldampfer oder solche, die für eine bestimmte Zeit vor dem Abgänge die schnellste Beförderungsgelegenheit bieten. Es empfiehlt sich, die Briese mit einem Leitvcrmerk, wiedirekter Weg" oderüber Bre­men oder Hamburg" zu versehen.

Die Frühjahrsprüfung für die Aufnahme in die evangelischen Lehrerbildungsanstalten findet für die­jenigen Schüler, welche dieser Prüfung durch besonderen Erlaß zugewiesen worden sind, am Dienstag, den 11. und Mittwoch, den 12. Februar, die mündliche Prüfung am Lehrerseminar in Eßlingen am 27. Februar und den folgenden Tagen statt. Die schriftliche Prüfung be­ginnt am 11. Februar, nachmittags 2 Uhr. Der Ort für die schriftliche und die genauere Zeit für die münd­liche Prüfung werden den einzelnen Schülern durch be­sonderen Erlaß mitgeteilt werden.

b. Vogelschutz. Von den württembergischen Oberämtern werden zurzeit Erhebungen angestellt, ob, wo und wie viele Vogelschutzvereine vorhanden und wie viel Inhaber größerer Vogclhandlungen in den Gemeinden ansässig sind.

5. Holzvcrkäufe. Die- heurigen württembergischen Stammholzverkäufe, denen Staat, Gemeinden, Herrschaf­ten und Private wegen der unruhigen Zeiten und dem in Aussicht stehenden Bauarbeiterstreik mit bangen Ge­fühlen entgegensahen, sind, wie die früheren Jahres- verläufe, durchweg gut besucht. Eichen- und Buchen­starkholz, sowie Nadelstammholz wird mit bedeutendem Mehrerlös gegenüber dem Voranschlag verkauft, und dies in aller erster Linie den unruhigen Zuständen im Osten zugeschrieben, da die Einfuhr von Hartholz aus jenen Ländern ziemlich unterbunden ist und deshalb unsere Hölzer begehrter sind. Dem Bauarbeiterstreik wird nicht viel Bedeutung beigelegt, vielmehr auf ein günstiges Baujahr gehofft, da in diesem Jahr die vielen unter der alten Bauordnung genehmigten Bauten aus- zuführcn sind, da sonst die Genehmigungen verjähren.

8ck. Mutmaßliches Wetter. Für Mittwoch und Donnerstag ist zwar zeitweilig aufheiterndes und trocke­nes. aber bereits zu neuen Störungen geneigtes Wetter zu erwarten.

s:j Bad Liebenzell, 3. Febr. Ein buntes Treiben herrschte gestern abend im großen Saal des Gasthofs z. Adler. Zum Fastnachtskränzchen hate der Lieder­kranz eingeladen, und zahlreich strömten die Besucher herbei, denn der Vorstand, Privatier Haager, hatte wieder ein vielversprechendes Programm zusammen­gestellt. Und man sollte sich nicht täuschen. Heitere Stückchen wurden aufgeführt. Viel Spaß machte die Instruktion derZeller Scharwächter". In die einzu­schärfenden Gesetzesparagraphen waren alle die heiteren Begebenheiten des letzten Jahres ausgenommen.

G Weilderst , 2 .Febr. Auf letzten Freitag prophe­zeiten unsre WeNerpropheten Regen, und darum sollte es, nach alter Volksregel, auch am Sonntag regnen. Noch heute