^ 9. Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Calw. 88. Jahrgang.

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Prlchrlnungsweisr: Smal wöchentNch. «»»eigenprei«! Im ObrramtS- ttssrrk Laim für dt« einspaltige BorgtSzeil« 10 Psg-, außerhalb desselben 12 Psg-, Reklamen 28 Psg. Schluß stir Jnseratannahme 10 Uhr vormittag«. Teleson g.

Montag» den 13. Januar 1913.

vezuglpret«: In der Stadt mit Trägerlohn MI. 1LS vierteljährlich, Post- bejUgSpret« für den Ort«- und Nachbarortsverkehr Mk. 1.20, im Fernverkehr Mk. 1.30. Bestellgeld in Württemberg W Psg., in Bayern und Reich 42 Psg.

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung.

betr. die Feldbereinigungssache ill der Gemeinde Simmozheim.

In der Feldbereinigungssache IN der Gemeinde Simmozheim wurde das Ergebnis der Abstimmungs- tagsahrt vom 26. Oktober 1912 endgültig dahin festge­stellt, daß die Ausführung des von dem Eemeinderat daselbst beantragten Unternehmens durch 285 von 286 Stimmen, also durch mehr als die Hälfte der Beteilig­ten, auf welche von dem Eesamtgrundsteuerkapital von 12783 Mk. 01 Pfg. der Betrag von 12 592 Mk. 83 Pfg., also mehr als die Hälfte, entfällt, beschlossen worden ist.

Die so beschlossene Feldbereinigung wurde durch Er­laß der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, Abtei­lung für Feldbereinigung, vom 2. Januar 1913, Nr. 6 229, genehmigt, was ich hiemit zur öffentlichen Kennt­nis bringe.

Cal«, den 10. Januar 1913.

K. Oberamt:

Reg.-Nat Binder.

K. Oberamt Calw.

Anmeldungen für das K. Landesbadspital Katharinenftift in WUdbad.

In dem K. Landesbadspital Katharinenftift in Wildbad kann vom Mai bis September an bedürftige Kranke »«, »Lrttembergischer Staatsangehörigkeit auf vorschriftsmäßiges Ansuchen, soweit die verfügbaren Mittel und Einrichtungen zmeichen, gewährt werden:

1. freies Bad m i t unentgeltlicher Aufnahme und Verpfle­gung in dem Katharinenftift,

2. freies Bad

g) mit einem Eratial von 25 b) ohne Gratial.

3. Aufnahme in das Katharinenftift gegen Entschädigung.

Diese kann sowohl Solchen, die in den Genuß von Ziff. 2 eingesetzt find, als auch anderen bedürftigen Kranken bewilligt werden, deren Leiden di« Unterbrin­gung in dem Katharinenftift besonders wünschenswert macht. Die Entschädigung beträgt für den Verpfle­gungstag 2 75 und, sofern nicht Freibäder ver-

willigt sind, für jedes Bad 70 Hiefür ist auf die ganze Badezeit (bei Männern 24, bei Frauen 28 Tage) vor dem Eintritt Vorausbezahlung oder Sicherheit zu leisten.

Ausgeschlossen von obigen Vergünstigungen find:

a) Personen, welche mit ansteckenden Krankheiten be­haftet find,

b) solche, die an Krankheiten leiden, zu deren Linde­rung Badekuren erfahrungsgemäß nicht beitragen, vor Allem also mit fieberhaften oder Konsumtions­

krankheiten, hochgradigen organischen Herzleiden, chronischen Hautausschlägcn u. a. Behaftete, cs solche Kranke, für deren Leiden eine mehrmalige Be­nützung des Landesbades einen günstigen Erfolg nicht gehabt hat.

Die Einsetzung in die bezeichneten Vergünstigungen kann nur erlangt werden auf Grund von Er­suchen, welche unter genauer Beachtung nachstehender Be­stimmungen durch die Ortsbehörden, spätestens biszum 15. März ds. Zs. bei der Kgl. Badverwaltung Wiurbad einzureichen sind.

Nach dem 15. März einkommende Gesuche werden nur in besonders dringenden Fällen berücksichtigt. Im übrigen ist hinsichtlich der Gesuche folgendes bestimmt:

1. sie sind zu belegen mit einem gemeinderätlichen Zeugnisse, welches zu enthalten hat:

a) den vollständigen Namen und Wohnort, das Alter, Familienverhältnisse und Gewerbe des Bittstellers,

d) dessen Prädikat, erstandene Strafen, Vermögens- und Erwerbsverhältnisse, namentlich auch Auskunft da­rüber, ob der Kranke eine Unfall-, Jnvaliden- oder Altersrente bezieht oder ob von einer Brrufs- genossenschast, Krankenkasse etc. die Kosten der Ba­dekur ganz oder teilweise getragen werden, c) eine Nachweisung darüber, daß die zur Unterstütz­ung verpflichteten Gemeinde- und Stiftungskassen den Bittsteller für den Gebrauch der Badekur nicht oder nicht vollständig unterstützen können, cs) die Erklärung, daß die Armenbehörde oder eine an­dere zahlungsfähig« Behörde oder Privatperson Si­cherheit leiste für die Deckung derjenigen Kosten, welche nicht von dem Katharinenftift bezahlt wer­den, z. B. für Her- und Heimreise, für längeren Auf­enthalt, für Sterbefall usw.

Formulare für die gemeinderätlichen Zeugnisse können bei der W. Kohlhammerschen Buchdruckerei in Stuttgart bezogen werden.

2. Dem Gesuch ist ferner beizulegen ein eingehender ärzt­licher Krankenbericht. Dieser muß von einem approbierten Arzte ausgestellt sein und ist den Ge­meindebehörden stets verschlossen zuzustellrn.

Der Krankenbericht hat namentlich a) über Entstehung und Verlauf der vorliegenden Er­krankung, sowie über die seitherige Behandlung und den gegenwärtigen Zustand die zur richtigen Beur­teilung des Falles nötigen Einzelheiten alle genau zu enthalten.

(Verweisung auf in früheren Jahren eingeschickte Zeugnisse ist nicht zulässig.) ii) darüber Auskunft zu geben, ob nach Ansicht des Arz­tes eine Badekur in Wildbad indiziert und ob durch eine solche die Herstellung des Kranken oder eine we­sentliche Linderung mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist,

c) sich bestimmt darüber auszusprechen, ob und inwie­weit vermöge seines körperlichen Zustandes der Bittsteller imstande ist, sich selbst Hilfe zu leisten,

namentlich ob er gehen kann oder ob er gefahren und getragen werden muß.

Die Bittsteller haben die nach vorausgegangener höherer Entschließung erfolgende Einberufung durch die K. Badever­waltung zu Hause abzuwarten.

Da dir Belastung der einzelnen Kranken in dem Katha­rinenstift ganz davon abhängt, ob die in den Zeugnisten ange­gebenen Verhältnisse nach dem Eintritt der Kranken mit dem Tatbestände übereinstimmend gefunden werden, so ist genaue Ausstellung namentlich der ärztlichen Krankenberichte im eige­nen Interesse der Kranken dringend notwendig.

Von den Gemeindebehörden wird mit aller Bestimmtheit erwartet, daß sie Leuten, welche nicht zu den Unbemittelten ge­hören, oder solchen, von welchen eine Belästigung der Kur­gäste zu befürchten wäre, kein« Zeugniste ausstellen.

Den 8. Januar 1913.

Regierungsrat Binder.

Parlamentarisches.

Berlin, 11. Jan. 1911.

Aus dem Reichstag.

Die erste Lesung der Novelle zum Handelsgesetzbuch wird fortgesetzt. Die Novelle bringt hinsichtlich der Konkurrenz­klausei eine Erleichterung zugunsten der Handlungsgehilfen, indem sic festsetzt, daß der Grundsatz der bezahlten Karenz eingeführt wird. Der Handlungsgehilfe hat also für die Zeit, in der er bei keinem andern Unternehmen Stellung neh­men darf, Gehalt zu verlangen. Die Höchstdauer der Ka­renzzeit ist aus drei Jahre festgesetzt. In der Budgetkom­mission erklärte der Staatssekretär des Innern, daß die Vor­lage mit Absicht auf die Handlungsgehilfen beschränkt uiü> nicht auch auf die gleichartigen Wünsche der technischen Ange­stellten ausgedehnt sei, weil man die Erfahrung aus den viel einfacheren Verhältnissen der Handlungsgehilfen für eine spätere Regelung der erheblich schwierigem Verhältnisse der technischen Angestellten erst erproben wolle. Giebel (Soz.) meint, es gehöre ein großer Mut dazu, mit dieser Vorlage vor die deutschen Angestellten zu treten. Er beklagt hauptsächlich, daß die Konventionalstrafen für die Angestellten bestehen bleiben sollen. Trimborn (Ztr.) will, daß eine Kom­mission die Beseitigung der Konkurrenzklausel ernstlich prüfe. Weite Handels- und Jndustriekreise verzichten auf sie, des­gleichen habe sich auch die badische Kammer dafür ausge­sprochen. Thoma (Nl.) findet, daß die Vorlage eine stück­weise Besserung des Angestelltenrechts bringt. Feit (Deutsch- kons.): Ein völliges Verbot der Konkurrenzklausel wäre be- denklich. Weinhausen (F.-V.): Die Mehrheit seiner Freunde wolle nicht ein absolutes Verbot der Konkurrenzklau­sel. Die Eehaltsgrenze müsse in das Gesetz hineingearbeitet werden. Dombek (Pole) strebt eine volle Aufhebung der Klausel an: ebenso Behrens (WVgg.), Quark (Soz.) und Marquardt (Ntl.). Die Vorlage geht an eine 21glied- rige Kommission. Montag 1 Uhr nächste Sitzung.

Stuttgart, 11. Jan. Von der Zweiten Kammer sind zu Schriftführern gewählt worden die Abgeordneten Eommcrell

Die Schule des Lebens.

27) Roman von Herbert v. Osten.

Ja, schlecht," wiederholte Toska traurig.Ich muß es dir einmal sagen, dir mein Unrecht abbitten, eher kann ich nicht ruhig werden."

Adrian ergriff zärtlich ihre abgemagerten Hände und drückt sie an seine Lippen, während Toska mit ab­gewandtem Haupte weiter sprach:Schändlich ist es, daß ich, während du den ganzen Tag nur darauf be­dacht bist, mir Freude zu bereiten, dich beargwöhne, eine ehrlose Tat begangen zu haben."

Welche?" fragte Adrian dumpf und versuchte seine Hände den ihren zu entziehen.

Sie aber hialt ihn fest.Du sollst mich hören, dann magst du die Undankbare, die dich zum Lohn für deine Güte in Gedanken der Schandtat, jenes Billett selbst in Percys Hände gespielt zu haben, beschuldigen, strafen, wie sies verdient."

Toska fühlte, daß Adrians Rechte eiskalt wurde, und als sie zu ihm aufsah, fuhr sie er­schrocken zurück. Das war nicht die Miene gekränkter Unschuld, so sah nur ein entlarvter Verbrecher aus. In Todesangst schrie sie aus:Adrian, du hast es getan, ich lese es in deinen Augen!"

Wie gebrochen sank die unglückliche junge Frau in die Kissen zurück.

Sie stieß Adrian zurück, als er sich ihr nähern wollte.Du sollst mich nicht mehr berühren. Gehe aus meinen Augen," fuhr sie gebieterisch fort,Ich will dich nicht mehr sehen, dich, der du mich scheinheilig betro­

gen, vom ersten Augenblicke an! Der du vielleicht auch jenen Brief gefälscht hast, der ihn so erzürnte. Eine innere Stimme sagt es mir, du stehst jenem ganzen nichtswürdigen Spiele nicht fern, das in Szene gesetzt wurde, um mich von seinem Herzen zu reißen. Allzu leichtgläubiger Percy!"

Aufschluchzend verbarg sie das Gesicht in den Hän­den, Adrian aber verließ ohne ein Wort der Entgeg­nung das Zimmer er fühlte, sein Spiel war ver­loren. Toska blieb in einem Zustande namenloser Em­pörung zurück.

In diesen bangen, schweren Stunden lernte sie Adrian Haffen als ihren tödlichsten Feind. Ein leiden­schaftlicher Widerwille keimte in ihr auf gegen den hin­terlistigen, heuchlerischen Ränkeschmied, der alles Un­glück über sie heraufbeschworen, der absichtlich Percys Mißtrauen gegen sie erweckt, sie gewiß in den Augen all»- Menschen verdächtigt, um ihre Hilflosigkeit zu sei­nen Zwecken zu mißbrauchen.

Ohnmächtige Wut lähmte ihr fast den Herzschlag, wenn sie bedachte, wie trefflich ihm sein tückisches Spiel geglückt, wie sie sich selbst vertrauend in seine Hände ge­geben und diese ganzen, langen Monde voller Demut zu dem Schurken aufgedlickt und wie konnte sie sich jetzt noch seiner Macht entziehen? Ihre unglückliche Krank­heit machte jeden Fluchtversuch unmöglich, und daß Adrian sie nicht freiwillig gehen ließ,wußte sie wohl Achim, der einzige, der ihr hätte raten, helfen können, kreuzte in fernen Meeren und kam wohl vor Jahren nicht in die Heimat zurück, sie wußte nicht einmal, ob ihn ihre trostlosen Klagen erreicht, denn noch immer

hatte sie keine Antwort von ihm erhalten, und wem durfte sie sich sonst anvertrauen? Sie sah außer dem Verhaßten und ihrer Dienerin keinen Menschen, wie den Eeheimrat, wo er Adrian zu Hause wußte.

Einmal jedoch fügte es der Zufall, daß sie ihn allein sprechen konnte,und mit Tränen im Auge bat sie ihn, ihre Aufnahme in ein Krankenhaus zu bewirken.

Der alte Herr hörte ihre Bitte kopfschüttelnd mit an.

Mein liebes, gutes Frauchen!" sagte er, ich ver­stehe Sie nicht, Ihr Mann liebt Sie so zärtlich, er ist während Ihrer ganzen, langen Krankheit nicht von Ihrer Seite gewichen, weshalb wollen Sie ihm die Freude nicht gönnen, Sie weiter zu pflegen?"

Befremdet hörte er auf zu sprechen, als er den qual­voll gespannten Zug bemerkte, der sich bei seinen Worten um ihren Mund legte und er brennende Röte in ihre blaffen Wangen steigen sah. Hier war etwas nicht richtig, das stand fest. Sollte vielleicht irgend ein un­glückliches Mißverständnis sich trennend zwischen diese beiden herrlichen Menschen stellen, die sich gewiß so vielen Hindernissen zum Trotze vereinigt hatten? Denn daß auch Adrian litt, war dem alten Menschenkenner längst durch dessen nervös erregtes, bleiches Gesicht ver­raten. Von dem aufrichtigen Wunsche beseelt , durch Aufklärung dieses unseligen Irrtums das Glück seines jungen Freundes wieder herzuftellen, zog er seinen Stuhl dichter an das Ruhebett der schönen Frau und er­faßte mit herzlichem Drucke ihre schlaff im Schoß lie­gende, abgezehrte Hand.

Vertrauen Sie mir alles an, was Sie bedrückt, meine liebe, gnädige Frau! Bedenken Sie, daß der Arzt vom ersten Augenblicke an, wo er in ein Haus