mrrteljährlich Lurch die Post: i« Ortsverkehr und Rachbarorts- Kerkehr Mt. 1.40, außerhalb M.1L0 einschließlich der Postgebühren. Die Einzelnummer des Blattes kostet 8 Pf. Srscheinungswetse Äglich, mit Nus- chme der Sonn- id Festtage. ::

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Montag, den 17. August.

Amtsblatt für Pfalzgrafenweiler

Deutschlands finanzielle Rüstung.

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Unabhängige Tageszeitung für die Oberamtsbezirke Nagold, Zreudenstadt und Lalw.

Ausgabe in Altensteig - Siadt

Der Krieg.

Der Landsturm ist aufgerufen!

Durch Allerhöchste Verordnung Seiner Majestät des Kaisers ist in Verfolg des Gesetzes betr. Aenderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (ß 28), die Ausbietung des Landsturms zum Schutze unseres bedrohten Vater­landes besohlen."

I. Ansgebildeter Landsturm. Laudheer nud Marine.

1. Zum ausgebildeten Landsturm gehören alle gedienten Leute, die aus der Landwehr oder Seewehr H zum Landsturm übergeführt sind, bis zum vollendeten 45. Lebensjahre.

3. Der Landsturm I (unausg e b ildet) hat sich zunächst nur zur Aufnahme in die Landsturmrolle bei der Ortsbehörde seines Aufenthaltsortes anzumelden. Nicht betroffen davon sind die Wehrpflichtigen bis zur Erreichung des militärpflicht­igen Alters 20. Lebensjahr und diejenigen, die 1914 das 39. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben.

3. Vom Landsturm II (a us g e bi ld et) hat sich die Jahresklasse 1895 und die 1875 Geborenen anderer Jahres­klassen zum:

7. Landsturmtag (33. August 1SL4) beim Bezirks-

kommando Calw vorm. S Uhr

zu stellen.

Die von diesem Aufruf betroffenen ehemaligen Offiziere, Sanitäts- und Veterinäroffiziere und Oberen Militärbeamten des Heeres und der Marine haben sich innerhalb 48 Stunden nach Bekanntmachung dieses Aufrufs mündlich oder schriftlich unter Vorlage vorhandener Militärpapiere bei d e m Bezirks­kommando zu melden, in dessen Bezirk sie ihren Aufenthalt haben. Befinden sie sich im Ausland, so haben sie sich unverzüglich bei dem Bezirkskommando zu melden, dessen Bezirk sie bei ihrer Rückkehr nach Deutschland zuerst erreichen. In gleicher Weise melden sich:

Ehemalige Offiziere, Sanitäts- und Veterinäroffiziere und Obere Militärbeamte des Heeres und der Marine, sowie Ziviltierärzte und Zivilbeamte, die vom Aufruf zwar nicht betroffen, aber zum freiwilligen Eintritt in den Landsturm bereit sind.

8. Ehemalige Unteroffiziere des Friedensstandes des Heeres und der Marine, die von dem Ausruf zwar nicht be­troffen, aber bereit sind, zum Dienst in Offizierstellen freiwillig einzutreten. Für ehemalige Unteroffiziere des Friedenssiandes des Heeres und der Marine gilt dies nur insoweit, als sie mindestens 8 Jahre aktiv gedient haben.

Es wird darauf hingewiesen, daß vielfach ein verhältnis­mäßig nur geringer Teil namentlich des unausgebildeten Landsturms benötigt werden wird und daß daher diejenigen, die nicht jetzt schon zur Einstellung gelangen, nicht voreilig ihre Stellung oder ihren Beruf aufgeben. Für diese Leute handelt es sich zunächst nur darum, daß sie sich zur Land­sturmrolle bei der Ortsbehörde melden.

4. Unteroffiziere und Mannschaften bringen zur Ge­stellung mit:

a) Militärpapiere,

d) Lebensmittel für einen Tag, aber keine geistigen Getränke,

, o) folgende Bekleidungsstücke usw. von guter Be­schaffenheit: Hosen, Unterhosen, wollene Jacke (Weste), 2 Hemden, Stiefel (Vergütung zahlt der Truppenteil); wenn möglich: Feldflasche und Trinkbecher.

5. Zur Benützung der Eisenbahn ohne Fahrkarte soweit Züge verkehren berechtigen die Militär­papiere.

6. Marschgebühren zahlt der Truppenteil.

7. Nichtgestellung wird bestraft. Alle Aufgerufenen unter­stehen den Militärgesetzen.

Bezirkskommando Calw.

7^.

Tier Landsturm. ,

Berlin, 16 . Aug. Wie schon amtlich mitgeteilt worden ist, gehört daA Aufgebot des Landsturms zu den planmäßig von der allgemeinen Mobilmachung untrennbaren Maßnahmen. 'Sein Zweck ist In erster Linie, die sämtlichen zur Verwendung im Felde ge­

eigneten Kräfte für die Einteilung in mobile For­mationen frei zu machen. Das geht natürlich nur, wenn man ihnen den weniger anstrengenden aber gleichwohl unentbehrlichen militärischen Dienst im Heimatland abnimmt und andere Leute mit ihm betraut. Jeder felddienstfähige Mann gehört an die gefährdete "Grenze. Wer sonst noch waffenfähig ist, muß sich zum Schutze der gerade in jenen Gebieten besonders stark bedrohten Verkehrseinrichtungen und der sonstigen militärisch wichtigen Bauten oder Vor­räte beteiligen. Es ist aber klar, daß man eine Maßregel, die den bürgerlichen Berufen so plötzlich gerade die besten Arbeitskräfte entzieht und dadurch große wirtschaftliche Nachteile verursacht, ßo lange wie möglich aufzuschieben sucht. Darin liegt auch der Grund, daß einzelne Teile des Reiches langer von ihr verschont geblieben sind als die übrigen, wo es nicht möglich war,, d as Aufgebot des Land­sturms in einen späteren Zeitpunkr der Mobilmachung zu verlegen. In den inneren Provinzen konnte man die aus Schonung der wirtschaftlichen Interessen ab­zielende Rücksicht auch schon deshalb verantworten, weil es einer Reihe von Tagen bedurfte, bis die mobilen Truppen in die Aufmarschgebiete abge­flossen waren, und weil sie daher viel länger in den Grenzbezirken für Zwecke verfügbar blieben, die ihrer ganzen Natur nach Sache des Landsturms sind. Dieser Zeitabschnitt nähert sich nun aber dem Ende und deshalb muß die Ablösung des noch im Landes- innern vorhandenen Restes von mobilen Formationen durch Leute des Landsturmes eingeleitet werden. Uebrigens bedeutet das Aufgebot des Landsturmes durchaus noch nicht die Einstellung sämtlicher Land- sturmpslichtiger in militärische Formationen. Man will zunächst nur einen Ueberblick über die Zahl der verfügbaren Mannschaften gewinnen,, die ja bekannt­lich in Friedenszeiten keiner militärschen Kontrolle unterliegen. Die Einberufung wird erst nach Bedarf und unter Berücksichtigung aller wirklich dringenden Interessen von Landwirtschaft, Handel und Gewerbe erfolgen und mit ben jüngsten Jahresklassen be­ginnen. Niemand braucht also seine bürgerliche Be­rufstätigkeit aufzugeben oder seine Stellung zu kün­digen, bevor ihm ein besonderer Gestellungsbefehl Mgeht. Aus all dem geht hervor, .daß es völlig unbegründet wäre, wenn ängstliche Na­tu r e n e tw a a u sd e r A u s de h nfü n gdesLand- sturmaufgebots über das gesamteReichs- gebiet den Schluß ziehen wollten, daß die militärische Gesamthage weniger gün.-. stiggew ordensei. Mit den Vorgängen im Ope­rationsgebiet hat das Landsturmaufgebot unmittel­bar nicht das geringste zu tun. Es ist vielmehr, nichts weiter, als ein planmäßig schon in der Friedensvorbereitung von langer Hand vorgesehenes Mittel, um die in dem Kampfe um Sein oder Nicht­sein völlig selbstverständliche Ausnützung der gesam­ten Wehrkraft unseres Volkes zur Niederwerfung unseres Feindes auszunützen.

Der Kaiser verläßt Berlin.

Berlin, 16. Aug. (Tel.) Der Kaiser hat heule Vor­mittag 8 Uhr in der Richtung nach Mainz Berlin ver­lassen. W. T. B.

Zur Verlegung des Hauptquartiers.

Berlin. 16. Aug. (Tel.) Der Kaiser richtete an den Oberbürgermeister von Berlin folgenden Erlaß:

Der Fortgang der kriegerischen Operationen nötigt mich, das Hauptquartier von Berlin zu verlegen. Es ist mir ein Herzensbedürfnis, der Berliner Milbürgerschaft mit dem Lebewohl gleichzeitig den innigsten Tank zu sagen für alle Kundgebungen und Beweise der Zuneigungen, die ich erfahren habe. Ich träne fest auf Gottes Hilfe, auf die Tapferkeit von Heer und Marine und die unerschütterliche Einmütigkeit des deutschen Volkes in den Stunden der Gefahr, daß unserer gerechten Sache der Sieg nicht fehlen wird. W. T. B.

js Berlin, 15. Aug. In der Nordd. Allgem. Zeitung veröffentlicht der Direktor der Deutschen Bank, Dr. Helfferich, einen Artikel über Deutschlands finanzielle Rüstung. Er stellt fest, daß sich in der jetzt zu Ende gehenden Periode der Mobilmachung Deutschland den gewaltigen finanzielle» und wirtschaftliche« Ausorderunge» bester gewachsen gezeigt habe als irgend ei« anderes Land. Deutschlands Börsen haben besser funktioniert als diejnigen der anderen Länder. Die Kursrückgänge der zweiten Julihälfte waren auch in Deutschland sehr erheblich, blieben aber hinter denjenigen der Londoner und namentlich der Pariser Börse zurück. Dies gilt besonders auch für die Staatsanleihen. Weder die Lon­doner noch die Pariser Börse waren imstande, Juli-Liqui­dationen anzunehmen, sondern mußten diese zunächst auf Ende August verschieben. Dagegen hat die Berliner Börse Juliliquidalionen dank der von den Banken gewährten Er­leichterungen glatt durchgeführt. Dem großen Andrang nach baren Zahlungsmitteln hat das deutsche Bankwesen, abge­sehen von dem vorübergehenden und lokalem Mangel an Kleingeld, vollauf und zu erträglichen Bedingungen genügt. Die Reichsbank hat vom 23. Juli bis 7. August dem Ver­kehr für mehr als 2 Milliarden Mark Zahlungsmittel aller Kategorien zur Verfügung gestellt, ohne ihren Diskont stär­ker als von 4 auf 6 Prozent zu steigern. Dagegen hat die Bank von England in der gleichen Zeit ihren Diskont zum Teil von 3 auf 10 Prozent erhöht und starke Restriktionen im Diskontgeschäft vorgenommen. Die bedrohliche Zuspitzung der Verhältnisse in London wird dadurch charakterisiert, daß neuer- dingsdieBankvonEnglandihrDiskontgeschäftnurunter Garantie des englischen Staats gegen Verluste fortsetzt. Die Privat­banken waren in England und Frankreich bald nicht mehr in der Lage, dem Verlangen des Publikums nach Auszah­lung ihrSr Guthaben zu entsprechen. In Frankreich war es nötig, die Banken zu autorisieren, ihre Auszahlungen aus 5 Prozent der bei ihnen stehenden Guthaben zu beschränken. Die Sparkassen zahlen nur 50 Francs für je 14 Tage auf die Einlagen aus. In England halfen sich die Banken, indem sie ihre Schalter vom 2. bis 7. August überhaupt geschloffen hielten. Am 7. August wurde das am 2. August erlassene Wechselmoratorium auch auf andere nichtwechsel­mäßige Verbindlichkeiten von mehr als 5 Pfd. Sterling aus- gegeben. Solche Moratorien mußten in allen kriegführenden Ländern außer Deutschland und in zahlreichen neutralen euro­päischen und überseeischen Staaten proklamiert werden. Dem­gegenüber haben in Deutschland die Banken alle von ihnen verlangte Auszahlungen geleistet, ohne eine andere Hilfe in Anspruch zu nehmen als den Weg der normalen Diskontierung und Lombardierung bei der Reichsbank. Auch die Sparkassen haben bei uns allen Anforderungen genügt. Dieses Verhalten hat eine sehr weitgehende Beruhigung des Publikums zur Folge und seit mehreren Tagen überwiegen bei den Banken die Bar­einlagen in fortschreitendem Maße. Die Barausgänge und die Geldvorräte der Reichsbank haben, abgesehen von der Verstärkung durch den Kriegsschatz, Zufluß aus dem Verkehr zu verzeichnen. Ein Moratorium ist bisher in Deutschland nicht eingeführt worden. Der Bundesrat hat vielmehr ledig­lich die bekannten Maßnahmen ergriffen, die einen Schutz gegen die Wirkung der ausländischen Moratorien bezwecken und in Fällen, in denen ein Notstand vorliegt, die Erstreckung der Zahlungsfristen durch richterlichen Spruch ermöglicht. Man ist zuversichtlich überzeugt, ein Moratorium durch positive Maßnahmen, die teils aus einem Eingreifen des Staats, teils auf gegenseitiger Selbsthilfe und Rücksicht­nahme beruhen, vermeiden zu können. Alles dies zeigt, daß Deutschland von allen an dem großen Weltbrand beteiligte« Nationen auch finanziell bisher am besten durchgehalten hat und daß alle lebendigen Kräfte sich die Hand reichen, um unsere Widerstandskraft zu stärken und die unvermeidliche Zerstörung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Das ganze arbeitende Deutschland ist von dem einen Gedan­ken durchdrungen, daß wir nicht nur mit den Waffen, sondern auch wirtschaftlich Sieger bleiben müssen.

Aus den Tage« der Entscheidung über Krieg und Frieden.

js Frankfurt a. M., 15. Aug. Der Pariser Correspondent der Frankfurter Zeitung schreibt in feinen Pariser Errinner- ungen aus den Mobilisierungstagen: Bis zum 39. Juli sah man die Entwickelung des österreichisch-serbischen Konflikts ohne Beunruhigung an. Die morgendlichen und abendlichen Kabinettssitzungen galten als darauf berechnet, dem Publikum die Wachsamkeit der Regierung zu demonstrieren. In den

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