nerzeit nicht ohne Erlaubnis benützen dürfen. Der zweite Weg wird in der vorgeschlagenen Weise ge­nehmigt. ' ' (Schlug folgt).

X Simmozheim, 28. November. Vor einigen Tagen kam in Simmozheim ein jugendlicher, gut ge­kleideter Handwerksbursche zu einer Kaufmanns- Witwe um die Mittagszeit. Zitternd vor Kälte bat er flehend um ein Mittagessen. Die Frau erbarmte sich seiner und ließ ihn in ihrer Wohnstube speisen. Als sich die Frau geschäftlich einen Augenblick ent­fernen mußte, nahm derSpeisende" die an der Wand hängende Remontoir-Uhr zu sich und ver­schwand. Erst nach Verlauf einer Stunde vermißte die Frau ihre Uhr und erstattete Anzeige über den Vorfall.

Neuenbürg, 29. Nov. Im Vezirkskrankenhaus Grüfenhausen ist der Mehlhändler Kruber an in­neren Verletzungen gestorben, die er sich beim Ab­laden von Mehlsäcken dadurch geholt hatte, daß ihm ein Mehlsack auf den Unterleib fiel.

Württemberg.

Die Wähler zum L a n d e s p r o p o r z. Das P anagieren unddas Kumulieren.

Auch zum Köpfen der Liste der Gegenpartei kann das Panagieren verwendet werden dadurch, daß eine Partei einen Teil ihrer Mitglieder dazu abkomman­diert. Als Gegengewicht gegen das Köpfen der Li­sten ist nun das Kumulieren, die Stimmenhäufung eingefiihrt. Dies besteht darin, daß ein Wähler seine Wahlkraft nicht ganz aufteilt, z. B. im ersten Lan­deswahlkreis nicht alle 9 Kandidaten des Wahlvor­schlags wählt, sondern diese Wahlt'raft beschränkt aus­teilt. Da schreibt nun das Gesetz vor, daß innerhalb der zulässigen Stimmenzahl. d. i. 9 bezw. 8, der Wäh­ler den von ihm Gewählten durch Wiederholung der Namen oder Beifügung von Zahlzeichen bis zu drei Stimmen geben darf. Man nennt dies das be­schränkte Kumulieren. Mehr als 9 bezw. 8 Stim­men darf aber der Wähler nicht abgeben. Gibt er also einem Kandidaten drei Stimmen, so kann er nunmehr 6 bezw. 5 Namen des Wahlvorschlags wäh­len, er hat sich dadurch selbst beschränkt in der Be­tätigung seines Wahlwillens. Wenn in einem Stimm­zettel mehr als 9 bezw. 8 Bewerber genannt sind, oder bei Stimmenhäufung die zulässige Gesamtzahl von 9 bezw. 8 Stimmen überschritten ist oder mehr als drei Stimmen einem Bewerber zugewendet sind, so wird die Zahl der Bewerber und die Stimmcn- häufung nach der Reihenfolge auf dem Stimmzettel durch Streichung der überschüssigen Namen oder Aeu- derung an den Zahlenzeichen richtig gestellt. Die Streichung der überschüssigen Namen erfolgt genau in der auf dem Stimmzettel eingehaltenen Reihen­folge so, daß beispielsweise, wenn 9 Namen auf dem Stimmzettel genannt sind, den beiden zuerst Gewähl­ten aber je drei Stimmen durch Beifügung von Häu­fungszeichen, z. B. Maier 8, Lang 3. zugewendet sind, die nächsten drei Namen je eine Stimme erhal­ten, die übrigen vier Namen aber gestrichen werden. (Schluß folgt).

Stuttgart, 23. Nov. Eine peinliche Ueberraschung. In einer Auseinandersetzung zwischen dem Schwäbi­schen Merkur und der Schwäbischen Tagwacht kommt diese heute darauf zurück, daß es der Merkur als ein Ruhmesblatt der Deutschen Partei bezeichnet^ ein Schachergeschäft mit der Sozialdemokratie abge­lehnt zu haben, so verlockend auch vom reinen Man­datstandpunkt aus die Versuchung dazu gewesen wäre. Die Schwäbische Tagwacht antwortete:Wir müssen den Ruhmeskranz, den der Merkur um das Haupt der Nationalliberalen zu winden versucht hat, mit rauher Hand zerreißen. Der Merkur sagt wissent

lich die Unwahrheit." In ihren weiteren Ausfüh­rungen macht sodann die Schwäbische Tagwacht An­deutungen, die dieses harte Wort als' berechtigt erweisen sollen, und hebt hervor, der Merkur sei nicht autorisiert gewesen, die Artikel, die er in diesen Ta­gen zur Einigung aller bürgerlichen Wühler ver­öffentlichte, im Namen der nationalliberalen Partei hinaus gehen zu lassen. Das führende Organ der württembergischen Sozialdemokratie erwartet vom Merkur künftig mehr Zurückhaltung und droht ihm sonst eine Fackel aufzustecken, daß ihm Hören undSehenver gehen werde. Der Schwäbische Merkur darf darauf die Antwort nickst schuldig bleiben. In seiner heutigen Abendausgabe erteilt er sie mcht, sondern beschränkt sich darauf, eine Notiz des HeilbronnerNeckar-Echos", demzufolge die Sozialdemokratie in Brackenheim für den natio­nalliberalen Kandidaten v. Balz stimme, wogegen in Waiblingen die nationalliberale Partei für die So­zialdemokratie eintrete, insofern als unrichtig zu be­zeichnen, als die nationalliberale Partei eine solche Verpflichtung nicht eingegangen sei.

Herrenberg, 28. Nov. In der Eoldleistenfabril Herburger und Gebert wurden alle 15 organisierten Arbeiter entlassen. Der Betrieb erleidet dadurch keine Unterbrechung, da'30 Arbeiter noch in der Fabrik arbeiten. Ein Arbeiter wurde angeblich wie­derholt bummelnd angetroffen u. deshalb entlassen, worauf 15 Arbeiter das Geschäft verließen. Als sie wegen Wiederaufnahme des Entlassenen mit der Fir­ma unterhandeln wollten, wurden sie ebenfalls ent­lassen.

Huzenbach, Oberamt Freudenstadt, 28. Nov. Beim Langholzabladen verunglückte der Bauer Jo­hannes Müller, den ein rutschender Stamm nicht unerheblich verletzte. Ebenso wurde dem ledigen Bauern Ernst Wahr von einem Stamm der Fuß ab­geschlagen.

Göppingen, 27. Nov. Fast einstimmig haben gestern die hier ausgesperrten Textilarbeiter nun ebenfalls die Wiederaufnahme der Arbeit beschlossen, nachdem die Aussperrung für die zuerst Betroffenen 10 Wochen ge­dauert hat, während die Rollerinnen und Spulerinnen der Firma W. Butz und Söhne, die vor 14 Wochen nie­dergelegte Arbeit gleichfalls wieder ausgenommen haben.

Waldsee, 28. Nov. Heute nachmittag u»5 Uhr kam ein Knecht der Brauerei Stützte mit seinem und noch einem fremden Gespann von Eaisbeuren, wo er den Möbelwagen des Hauptlehrers Eisele ab­geholt hatte, hierher. Als die Pforde ausgespannt wurden, schlug eines davon aus und traf den Knecht so schwer an den Kopf, daß das Hirn austrat und der Verletzte bewußtlos Zusammenbrach. Er liegt hoff­nungslos darnieder.

die Spendung der Sterbesakramente die einzige geist­liche Tätigkeit bleiben, die den Jesuiten erlaubt ist auch wird ihrer Vortragstätigkeit, soweit sie sich auf wissenschaftlichem Gebiet bewegt, nichts im Wege stehen. Da den Jesuiten jede'geistliche, seelsorgeri- sche Tätigkeit verboten ist, so ist auch ihre Tätigkeit durch Missionen und Konferenzen ausgeschlossen. Da­mit ist die bayerische Regierung, die sich zum Anwalt der Jesuiten aufgeworfen hatte, im Bundesrat geaen Preußen unterlegen.

Manila, 28^ Nov. Ueber die Inseln Samar, Leyte und den nördlichen Teil von Panay ist ein schwerer Zyklon hingegangen. Viele Menschen sind ums Leben gekommen. In Tacloban sind 2 Damp­fer gescheitert. Der angerichtete Schaden wird auf mehrere Millionen Pesas geschützt.

Für die Schriftleitung verantwortlich: Paul Kirchner.

Druck und Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei.

LMmWstl. Bezirksverein Calw.

Am Samstag, den 3V. November (Andreasfeier- tag) nachmittags 2 Uhr findet im Hotel Waldhorn in Calw die jährliche

Hauptversammlung

statt mit folgender Tagesordnung:

1. Vortrag des Herrn Landwirtschaftslehrers Kreh von Leonberg überZubereitung von Saatgut mit Rücksicht auf die Ernte von 1912".

2. Kassen- und Rechenschaftsbericht p. 1. April 1911/12.

3. Gratisverlosung der auf den Verein entfalle­nen, bezw. nicht abgeholten Lotterie-Gewinne im Werte von 126 Mark.

4. Verteilung von landwirtschaftlichen Kalen­dern.

5. Etwaige Anträge aus der Mitte der Ver­sammlung.

Zu zahlreichem Besuch ladet freundlichst ein.

Ealw, den 20. November 1912.

Vereinsvorstand:

Regierungsrat Binder.

Gottesdienste.

1. Adventssonntag, 1. Dezember. Vom Turm: 92 Predigtlied: 93, Wie soll ich dich empfangen :e. 9 -4 Uhr; Beichte in der Sakristei. 9g? Uhr: Vormitt.-Predigt, Dekan Roos. Abendmahl. 3 Uhr: Nachmitt.-Predigt, Stadtpfarrer Schmid. Das Opfer ist vor- und nachmittags für den Gustav Adolf Verein bestimmt.

Donnerstag, v. Dezember 8 Uhr abends: Bibelstunde im Vereins- Haus, Dekan Roos.

Reklameteil.

Aus Welt und Zeit.

Karlsruhe, 28. Nov. Gestern abend tötete der 21jährige Schlosser Müsset aus Hagenbach den 25fäh- rigen Hausdiener Uhrig durch einen Revolverschust in den Kopf. Müsset, der betrunken war, beging die Tat in Erregung darüber, daß Uhrig ihn aus dem Hause zu entfernen suchte, in dem er seine Braut besuchen wollte.

Berlin, 28. Nov. Der Bundesrat hat heute den preußischen Antrag zum Jesuitengesetz angenommen. Der preußische Antrag vertritt die Anschauung, daß grundsätzlich den Mitgliedern der Gesellschaft Je­su diejenige geistliche Tätigkeit verboten bleiben soll, die geeignet ist, ihnen einen mittelbaren oder un­mittelbar religiösen Einfluß auf Dritte zu ermög- -lichen. Somit wird die Feier der stillen Messe und

Ueber 34,000 ähnlich lautende Anerkennungen!

Amtliche und Privatanzeigen.

Bekanntmachung.

In der Sitzung des engeren, bezw. verstärkten Aus­schusses am 14. Oktober 1912 wurde die Zulassung von ISKerz. Metalldrahtlampen beschlossen. Dieselben sind bei unseren Ortsagenten zum Preise von Mk. 2.50 einschl. Steuer erhältlich.

Bei dieser Gelegenheit verweisen wir die Abnehmer ausdrücklich auf § 3 Absatz 5 der Stromlieferungsbeding­ungen vom April 1912 und bemerken, daß jeder Strom­abnehmer, der nach dem 1. April 1913 noch im Besitz einer nicht vom Verband bezogenen Lampe betroffen wird, einer Konventionalstrafe gemäß § 12 der vorgenannten Stromlieferungsbedingungen verfällt.

Gemeiudeiierbilud Elektrizitätswerk

für den Bezirk Calw.

Station Teinach.

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