Tr-rSsdet

1«77.

W« L«r»«auSgabe ?»strt strrteljShrlich Brrtrk Ragold und KsHSarortSveckhr Mk. 1.38

M-erhslS M. 1.SK.

M« Wochenausgabe (Kchsarzwölder SonntagSblatt) köfiet sietteljährlich «0 Pfg.

UttrnSteiL.M

vnü'UnlerhaltungLblatt

Amtsblatt für

Fernsprecher Nr. 11.

Arrz«ig«rrpv»i»

bei einmaliger Ein­rückung 10 Pfg. di» einspaltige Zeile oder deren Raum; bei Wiederholungen entsprechender Rabatt

Reklame 15 Pfg. die Textzeile.

str die MrMMzkie Mold, SreodeiiftM und Mw.:: Mcheu-AuMe: .SchWrzMdek Sooolagsdlo«'

Nr. 246

Ausgabe in Alteusteig-Stadt.

Dienstag» den 21. Oktober.

Aortsblatt für Pfalzgrafenweiler.

1913.

Bestellungen auf unsere Zeitung

Ans den Launen"

werden fortgesetzt für den Monat November rmd

Dezember entgegengenommen.

3n keiner Familie sollte unsere Zeitung fehlen!

Amtliches.

Rundreisen der Eichbeamten zu Zwecken der Nacheichung im Bezirk Nagold.

Die Eichbeamten werden zu Zwecken der Nach­eichung folgende Gemeinden in der beigesetzten Zeit besuchen. Die Nacheichung findet nur während der angegebenen Stunden statt.

Altensteig-Stadt, Eichlokal, am 7. November 2 bis 6 Uhr, am 8. vorm. 8 bis 6 Uhr nachm., am 10. bis 18. vorm. 8 bis 6 Uhr nachm., am 17. bis 20. vorm. 8 bis 6 Uhr nachm., Ebhausen, Rathaus am 21. nachm. 2 bis 6 Uhr, am 22. vorm. 8 bis 6 Uhr nachm-, am 24. bis

25. vorm. 8 bis 6 Uhr nachm , R ohr d orf, Rathaus, am

26. vorm. 11 bis 6 Uhr nachm., am 27. bis 29. vorm. 8 bis 6 Uhr nachm.

Der Eichbeamte eicht während seines Aufent- - Halts in der Gemeinde alle Län ge nm aße, Flü s- sigkeitsmaße, Trockenhohlmaße, Ge- Wichten nd Wagen nach, nicht dagegen die Fäs­ser und Herbstgefäße, die Präzisionsmeßgeräte, die selbsttätigen Wagen und die Wagen mit größter zulässiger Last von 3000 Kilogramm und darüber, sowie die festfundamentierten Wagen. Ebenso wer­den Neueichungen während der Rundreisen in der Regel nicht ausgeführt. Nacheichpflichtig sind die obengenannten Meßgeräte dann, wenn sie im öffentlichen Verkehr derart verwendet werden, daß durch das Messen und Wägen der Kaufpreis, der Preis der gelieferten Arbeit und dergl. be­stimmt wird. Nacheichpflichtig sind also nament­lich alle Meßgeräte des Handelsverkehrs (Groß- und Kleinhandel), auch soweit er nicht in offenen Verkaufsstellen stattfindet, der Handwer­ker, der Bauern und der öffentlichen Be­hörden (namentlich Eisenbahn- und Postbehörden), sofern nur durch das Messen und Wägen der Kauf­preis, der Preis der geleisteten Arbeit, die Höhe von Gebühren und dergl. festgeftellt wird. Meß­geräte, die dagegen nur im Privathaushalt verwendet werden, sind nicht eichpflichtig, können aber ebenfalls zur Nacheichung vorgelegt werden. Meßgeräte, die nur an ihrem Standort nachgp- eicht werden können, sind dem Eichbeamten gleich zu Beginn des Nacheichgeschäftes anzuzeigen. Die Nacheichung findet in den von den Gemeinden ge­stellten Räumen, meist im Rathaus statt. In grö­ßeren Gemeinden erhalten die Besitzer der nacheich­pflichtigen Meßgeräte vom K. Eichamt auf einer Postkarte Nachricht über den Termin, an dem sie ihre Meßgeräte zur Nacheichung vorzulegen haben. Soweit besondere Benachrichtigungen nicht stattfin­den, sind die Meßgeräte innerhalb der öffentlich bekannt gemachten Zeit dem Eichbeamten vorzu­legen. In denjenigen Gemeinden, welche keine Nor­malgewichtssätze angeschafft haben, können die Bal­ken- und Tafelwagen in der Gemeinde selbst nicht nachgeeicht werden. Sie sind daher dem Eichamt an seinem Sitz oder einer Nebenstelle zur Nacheich­ung vorzulegen; sie können aber auch in einem benachbarten Ort, in dem Normalgewichtssätze an­geschafft sind, an dem dort stattfindenden Eichtag vorgelegt werden. Die Eichgebühren sind so­gleich nach der Abfertigung der Meßgepäte zu be­zahlen; vor der Bezahlung werden die Meßgeräte nicht zurückgegeben.

>>-

Der Mißbrauch des Waffentragens.

In der neuesten Nummer der Deutschen Juri­stenzeitung macht der Senatspräsident Dr. Koffta die Frage des mißbräuchlichen Wafsentragens zum Gegenstand eines interessanten Artikels. Er wirft mit Recht die Frage auf, wie die menschliche Ge­sellschaft dagegen geschützt werden könnte, und weist nach, daß der gegenwärtige Rechtszustand unbefrie­digend sei, weil er keinen genügenden Schutz ge­währe. Reichsgesetzlich sei der Verkauf von Waf­fen nicht eingeschränkt. Das Strafgesetzbuch ent­halte nur wenige unzureichende Vorschriften. Auch in Preußen bestehe kein genügendes Gesetz, weder über das Wafsentragen noch über den Waffenhan­del. Der Umstand, daß in einigen Bezirken beides verboten sei, könne als ausreichend nicht Unge­sehen werden. Koffta stellt daher die Forderung aus, daß eine Regelung für das ganze Reich er­folgen müsse. Der Staat habe die Pflicht, alles zu tun, was in seinen Kräften stehe, dem Mißbrauch zu steuern. Gewiß stünden einer reichsgesetzlichen Regelung Schwierigkeiten entgegen, weil es schwer sei, die Grenzen zu ziehen und der Waffenvertaus nie ganz untersagt werden könne. Mit überzeugen­den Gründen weist aber Koffta nach, daß unter keinen Umständen der Verkauf an Jedermann ge­stattet sein dürfe. Abgesehen von den Personen, die zum Tragen von Waffen berechtigt oder ver­pflichtet seien, dürften nur solchen Waffen ver­kauft werden, denen ein Jagd- oder Waffenschein erteilt ist. An Jugendliche und wegen Körperver­letzung Bestrafte oder sonst übel beleumundete Per­sonen dürfe er unter keinen Umständen erteilt wer­den. Insbesondere aber müßten die Strafbestim­mungen für unerlaubten Gebrauch oder unerlaubtes Tragen viel schärfer sein. Eine erhebliche Bestraf­ung müßte für diejenigen angedroht werden, die ihre Waffen so nachlässig aufbewahren, daß sie in die Hände von Unbefugten, insbesondere von Kindern, kommen. Diese Forderungen, so schreibt die Straß­burger Post, können nur mit Nachdruck unterstützt werden. Denn wenn sich auch die Industrie gegen ein solches Gesetz wenden wollte, so kann dies doch nicht in Betracht kommen, wenn die Beschränk­ung des Waffenvertaufs im Interesse der Sicher­heit des Publikums geboten ist. Und wenn auch nach Erlaß eines solchen Gesetzes mancher Fall nicht verhindert werden wird, so sei nur darauf hingewiesen, daß der Lehrer Wagner drei Re­volver bei sich trug. Selbst wenn er wirklich un­bescholten war, so hätte er doch drei verschiedener Waffenscheine bedurft. Bei einer Regelung, wie sie Koffta vorschlägt, würden aber die Behörden doch wohl Verdacht geschöpft haben, was ein Leh­rer mit drei Revolvern schwersten Kalibers begin­nen wollte. Es ist zu hoffen, daß bald mach Zu­sammentritt der Reichstages die Forderungen nach einem solchen Gesetz auch im Parlamente aufge­stellt und unterstützt werden.

Rundschau.

Die internattonale Flottenfrago

erörterte Churchill in einer Versammlung in Man­chester. Der Etat sei höher wie je und werde im nächsten Jahre noch höher sein. Der kommende Flottenetat sei lediglich die Folge des Etats der letzten 3 Jahre. Die gegenwärtigen Lasten könnten nur durch ein internationales Abkommen erleichtert werden. Die Beziehungen Englands zu Deutsch­land hätten sich sehr gebessert, ohne daß England seine Freundschaft zu anderen Ländern verloren hätte. Augenblicklich sollte daher für England eine freundschaftliche Erörterung der Frage des Feier­tages in den Flottenrüstungen nicht ungünstig sein. Der Vorschlag, den ich nameps der königlichen Re­gierung für den Rüstungsfeiertag ausspreche, ist ganz einfach. Wir würden im nächsten Jahre, ab­gesehen von den kanadischen Schiffen oder ihren Aeguivalenten, ferner abgesehen von allem, was

durch eine neue Entwicklung erforderlich werden könnte, 4 große Schiffe gegen 2 von Deutschland ans Kiel legen. Nun sagen wir in aller Freund­schaft und Aufrichtigkeit, solange noch reichlich Zeit lst, zu dem großen deutschen Nachbar: Wenn ihr den Beginn des Baues von 2 Schiffen vom regulä­ren Zeitpunkt an, an dem der Bau beginnen sollte, um 12 Monate aufschiebt, würden wir den Beginn des Baues unserer vier Schiffe in absolut gutem? Glauben für die gleiche Frist aufschieben. Das würde einen vollständigen Feiertag für ein ganzes Jahr für England und Deutschland ergeben, soweit große Schiffe in Betracht kommen. Deutschland' würde 6, wir fast 12 Millionen sparen, und die relative Stärke der beiden Länder würde absolut unverändert bleiben. Churchill schloß: Ich mache diesen Vorschlag für 1914, oder wenn das zu nahe erscheint, für 1915. Ich bin für Gegengründe, die große Wafsenfirmen in England un<d in anderen Ländern zweifellos erheben^ werden, völlig unzu­gänglich.

Leider darf man an diese Worte nicht allzu rosige Hoffnungen knüpfen. Die englische Presse nimmt den Vorschlag Churchills durchaus ungünstig aus. Ziemlich deutlich hofft dieWestminster Gazette", daß Churchills Vorschlag Jahr für Jahr wiederholt werde ohne Rücksicht auf einen unmittel­baren Erfolg. Aber um Enttäuschungen und als! Folge davon die Abkühlung der internationalen Beziehungen zu verhindern, müsse man sich über die Schwierigkeiten klar sein. Dazu gehöre das Bestehen des deutschen Flottengesetzes, das den deut­schen Schiffsbausirmen für eine Reihe von Jahren die Gewähr für eine gewisse Bautätigskeit gebe. Ferner handele es sich nicht allein um ein englisch­deutsches, sondern um ein alleuropäisches Problem, bei dem England und Deutschland die Führung übernehmen sollten. Trotz der Schwierigkeiten hofft das Blatt, daß Churchill die Ansicht d'er britischen Regierung und der Admiralität beständig betonen werde. Das Blatt fährt fort, Haß dies nicht die einzige Methode der Sparsamkeit sein dürfe. Man dürfe füglich fragen, ob das bestän­dige Suchen nach neuen größeren und kostspieli­geren Schiffstypen dem Lande einen entsprechenden Vorteil einbringe und ob die unermüdliche Tätigs- keit und die Erfindungsgabe der eigenen Konstruk­teure nicht ein unnötiger Luxus sei.

Ter Etat für 1914

lautTagt. Rundschau" im Reichsschatzamt in seinen Grundzügen fertiggestellt. Mehrere Etats befinden sich schon im Druck und gelangen schon in den nächsten Tagen an den Bundesrat. Die Herstellung des Gleichgewichts zwischen Einnahmen und Aus­gaben für den neuen Etat ist nur nach Ueberwind- nng nicht unerheblicher Schwierigkeiten möglich ge­wesen. Das Reichsschatzamt hat sich genötigt ge­sehen, von den Anmeldungen der Ressorts ganz erhebliche Summen zu streichen, um die zu erwarten­den Einnahmen mit den Ausgaben in Einklang zu bringen. Die endgültige Feststellung der Ziffern erfolgt erst im Bundesrat. Die Matrikularbeiträge sind wieder mit 80 Psg. pro Kopf der Bevölkerung eingesetzt, haben also die Erhöhung; auf 1,25 Mk. noch nicht erfahren.

Die großen evangelischen Bokksbereine.

ep. Nach dem neuesten Jahresbericht erreichten die Einnahmen sämtlicher Gustav-Adolf-Bereine im letzten Jahr die Höhe von 2268 706 Mt., die ge­währten Unterstützungen betrugen 1 889 438 Mk. Die Gustav-Adolf-Stistung umfaßt zur Zeit 44 Hauptvereine. Neben 2123 Zweigvereinen bestehen in Deutschland 718 Gustav-Adolf-Frauenvereine.

Der Evangelische Bund hat im letzten Jahre ein Wachstum von 180 Vereinen und 23 366 Mit­gliedern zu verzeichnen und zählt nun 3389 Ver­eine mit 510000 Mitgliedern. An Unterstützungen konnte er im vergangenen Jahr im Ganzen etwa 400000 Mk. gewähren. >

i.