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W« L«r»«auSgabe ?»strt strrteljShrlich Brrtrk Ragold und KsHSarortSveckhr Mk. 1.38
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Amtsblatt für
Fernsprecher Nr. 11.
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Nr. 246
Ausgabe in Alteusteig-Stadt.
Dienstag» den 21. Oktober.
Aortsblatt für Pfalzgrafenweiler.
1913.
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„Ans den Launen"
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Dezember entgegengenommen.
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Amtliches.
Rundreisen der Eichbeamten zu Zwecken der Nacheichung im Bezirk Nagold.
Die Eichbeamten werden zu Zwecken der Nacheichung folgende Gemeinden in der beigesetzten Zeit besuchen. Die Nacheichung findet nur während der angegebenen Stunden statt.
Altensteig-Stadt, Eichlokal, am 7. November 2 bis 6 Uhr, am 8. vorm. 8 bis 6 Uhr nachm., am 10. bis 18. vorm. 8 bis 6 Uhr nachm., am 17. bis 20. vorm. 8 bis 6 Uhr nachm., Ebhausen, Rathaus am 21. nachm. 2 bis 6 Uhr, am 22. vorm. 8 bis 6 Uhr nachm-, am 24. bis
25. vorm. 8 bis 6 Uhr nachm , R ohr d orf, Rathaus, am
26. vorm. 11 bis 6 Uhr nachm., am 27. bis 29. vorm. 8 bis 6 Uhr nachm.
Der Eichbeamte eicht während seines Aufent- - Halts in der Gemeinde alle Län ge nm aße, Flü s- sigkeitsmaße, Trockenhohlmaße, Ge- Wichten nd Wagen nach, nicht dagegen die Fässer und Herbstgefäße, die Präzisionsmeßgeräte, die selbsttätigen Wagen und die Wagen mit größter zulässiger Last von 3000 Kilogramm und darüber, sowie die festfundamentierten Wagen. Ebenso werden Neueichungen während der Rundreisen in der Regel nicht ausgeführt. Nacheichpflichtig sind die obengenannten Meßgeräte dann, wenn sie im öffentlichen Verkehr derart verwendet werden, daß durch das Messen und Wägen der Kaufpreis, der Preis der gelieferten Arbeit und dergl. bestimmt wird. Nacheichpflichtig sind also namentlich alle Meßgeräte des Handelsverkehrs (Groß- und Kleinhandel), auch soweit er nicht in offenen Verkaufsstellen stattfindet, der Handwerker, der Bauern und der öffentlichen Behörden (namentlich Eisenbahn- und Postbehörden), sofern nur durch das Messen und Wägen der Kaufpreis, der Preis der geleisteten Arbeit, die Höhe von Gebühren und dergl. festgeftellt wird. Meßgeräte, die dagegen nur im Privathaushalt verwendet werden, sind nicht eichpflichtig, können aber ebenfalls zur Nacheichung vorgelegt werden. Meßgeräte, die nur an ihrem Standort nachgp- eicht werden können, sind dem Eichbeamten gleich zu Beginn des Nacheichgeschäftes anzuzeigen. Die Nacheichung findet in den von den Gemeinden gestellten Räumen, meist im Rathaus statt. In größeren Gemeinden erhalten die Besitzer der nacheichpflichtigen Meßgeräte vom K. Eichamt auf einer Postkarte Nachricht über den Termin, an dem sie ihre Meßgeräte zur Nacheichung vorzulegen haben. Soweit besondere Benachrichtigungen nicht stattfinden, sind die Meßgeräte innerhalb der öffentlich bekannt gemachten Zeit dem Eichbeamten vorzulegen. In denjenigen Gemeinden, welche keine Normalgewichtssätze angeschafft haben, können die Balken- und Tafelwagen in der Gemeinde selbst nicht nachgeeicht werden. Sie sind daher dem Eichamt an seinem Sitz oder einer Nebenstelle zur Nacheichung vorzulegen; sie können aber auch in einem benachbarten Ort, in dem Normalgewichtssätze angeschafft sind, an dem dort stattfindenden Eichtag vorgelegt werden. Die Eichgebühren sind sogleich nach der Abfertigung der Meßgepäte zu bezahlen; vor der Bezahlung werden die Meßgeräte nicht zurückgegeben.
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Der Mißbrauch des Waffentragens.
In der neuesten Nummer der Deutschen Juristenzeitung macht der Senatspräsident Dr. Koffta die Frage des mißbräuchlichen Wafsentragens zum Gegenstand eines interessanten Artikels. Er wirft mit Recht die Frage auf, wie die menschliche Gesellschaft dagegen geschützt werden könnte, und weist nach, daß der gegenwärtige Rechtszustand unbefriedigend sei, weil er keinen genügenden Schutz gewähre. Reichsgesetzlich sei der Verkauf von Waffen nicht eingeschränkt. Das Strafgesetzbuch enthalte nur wenige unzureichende Vorschriften. Auch in Preußen bestehe kein genügendes Gesetz, weder über das Wafsentragen noch über den Waffenhandel. Der Umstand, daß in einigen Bezirken beides verboten sei, könne als ausreichend nicht Ungesehen werden. Koffta stellt daher die Forderung aus, daß eine Regelung für das ganze Reich erfolgen müsse. Der Staat habe die Pflicht, alles zu tun, was in seinen Kräften stehe, dem Mißbrauch zu steuern. Gewiß stünden einer reichsgesetzlichen Regelung Schwierigkeiten entgegen, weil es schwer sei, die Grenzen zu ziehen und der Waffenvertaus nie ganz untersagt werden könne. Mit überzeugenden Gründen weist aber Koffta nach, daß unter keinen Umständen der Verkauf an Jedermann gestattet sein dürfe. Abgesehen von den Personen, die zum Tragen von Waffen berechtigt oder verpflichtet seien, dürften nur solchen Waffen verkauft werden, denen ein Jagd- oder Waffenschein erteilt ist. An Jugendliche und wegen Körperverletzung Bestrafte oder sonst übel beleumundete Personen dürfe er unter keinen Umständen erteilt werden. Insbesondere aber müßten die Strafbestimmungen für unerlaubten Gebrauch oder unerlaubtes Tragen viel schärfer sein. Eine erhebliche Bestrafung müßte für diejenigen angedroht werden, die ihre Waffen so nachlässig aufbewahren, daß sie in die Hände von Unbefugten, insbesondere von Kindern, kommen. Diese Forderungen, so schreibt die Straßburger Post, können nur mit Nachdruck unterstützt werden. Denn wenn sich auch die Industrie gegen ein solches Gesetz wenden wollte, so kann dies doch nicht in Betracht kommen, wenn die Beschränkung des Waffenvertaufs im Interesse der Sicherheit des Publikums geboten ist. Und wenn auch nach Erlaß eines solchen Gesetzes mancher Fall nicht verhindert werden wird, so sei nur darauf hingewiesen, daß der Lehrer Wagner drei Revolver bei sich trug. Selbst wenn er wirklich unbescholten war, so hätte er doch drei verschiedener Waffenscheine bedurft. Bei einer Regelung, wie sie Koffta vorschlägt, würden aber die Behörden doch wohl Verdacht geschöpft haben, was ein Lehrer mit drei Revolvern schwersten Kalibers beginnen wollte. Es ist zu hoffen, daß bald mach Zusammentritt der Reichstages die Forderungen nach einem solchen Gesetz auch im Parlamente aufgestellt und unterstützt werden.
Rundschau.
Die internattonale Flottenfrago
erörterte Churchill in einer Versammlung in Manchester. Der Etat sei höher wie je und werde im nächsten Jahre noch höher sein. Der kommende Flottenetat sei lediglich die Folge des Etats der letzten 3 Jahre. Die gegenwärtigen Lasten könnten nur durch ein internationales Abkommen erleichtert werden. Die Beziehungen Englands zu Deutschland hätten sich sehr gebessert, ohne daß England seine Freundschaft zu anderen Ländern verloren hätte. Augenblicklich sollte daher für England eine freundschaftliche Erörterung der Frage des Feiertages in den Flottenrüstungen nicht ungünstig sein. Der Vorschlag, den ich nameps der königlichen Regierung für den Rüstungsfeiertag ausspreche, ist ganz einfach. Wir würden im nächsten Jahre, abgesehen von den kanadischen Schiffen oder ihren Aeguivalenten, ferner abgesehen von allem, was
durch eine neue Entwicklung erforderlich werden könnte, 4 große Schiffe gegen 2 von Deutschland ans Kiel legen. Nun sagen wir in aller Freundschaft und Aufrichtigkeit, solange noch reichlich Zeit lst, zu dem großen deutschen Nachbar: Wenn ihr den Beginn des Baues von 2 Schiffen vom regulären Zeitpunkt an, an dem der Bau beginnen sollte, um 12 Monate aufschiebt, würden wir den Beginn des Baues unserer vier Schiffe in absolut gutem? Glauben für die gleiche Frist aufschieben. Das würde einen vollständigen Feiertag für ein ganzes Jahr für England und Deutschland ergeben, soweit große Schiffe in Betracht kommen. Deutschland' würde 6, wir fast 12 Millionen sparen, und die relative Stärke der beiden Länder würde absolut unverändert bleiben. Churchill schloß: Ich mache diesen Vorschlag für 1914, oder wenn das zu nahe erscheint, für 1915. Ich bin für Gegengründe, die große Wafsenfirmen in England un<d in anderen Ländern zweifellos erheben^ werden, völlig unzugänglich.
Leider darf man an diese Worte nicht allzu rosige Hoffnungen knüpfen. Die englische Presse nimmt den Vorschlag Churchills durchaus ungünstig aus. Ziemlich deutlich hofft die „Westminster Gazette", daß Churchills Vorschlag Jahr für Jahr wiederholt werde ohne Rücksicht auf einen unmittelbaren Erfolg. Aber um Enttäuschungen und als! Folge davon die Abkühlung der internationalen Beziehungen zu verhindern, müsse man sich über die Schwierigkeiten klar sein. Dazu gehöre das Bestehen des deutschen Flottengesetzes, das den deutschen Schiffsbausirmen für eine Reihe von Jahren die Gewähr für eine gewisse Bautätigskeit gebe. Ferner handele es sich nicht allein um ein englischdeutsches, sondern um ein alleuropäisches Problem, bei dem England und Deutschland die Führung übernehmen sollten. Trotz der Schwierigkeiten hofft das Blatt, daß Churchill die Ansicht d'er britischen Regierung und der Admiralität beständig betonen werde. Das Blatt fährt fort, Haß dies nicht die einzige Methode der Sparsamkeit sein dürfe. Man dürfe füglich fragen, ob das beständige Suchen nach neuen größeren und kostspieligeren Schiffstypen dem Lande einen entsprechenden Vorteil einbringe und ob die unermüdliche Tätigs- keit und die Erfindungsgabe der eigenen Konstrukteure nicht ein unnötiger Luxus sei.
Ter Etat für 1914
laut „Tagt. Rundschau" im Reichsschatzamt in seinen Grundzügen fertiggestellt. Mehrere Etats befinden sich schon im Druck und gelangen schon in den nächsten Tagen an den Bundesrat. Die Herstellung des Gleichgewichts zwischen Einnahmen und Ausgaben für den neuen Etat ist nur nach Ueberwind- nng nicht unerheblicher Schwierigkeiten möglich gewesen. Das Reichsschatzamt hat sich genötigt gesehen, von den Anmeldungen der Ressorts ganz erhebliche Summen zu streichen, um die zu erwartenden Einnahmen mit den Ausgaben in Einklang zu bringen. Die endgültige Feststellung der Ziffern erfolgt erst im Bundesrat. Die Matrikularbeiträge sind wieder mit 80 Psg. pro Kopf der Bevölkerung eingesetzt, haben also die Erhöhung; auf 1,25 Mk. noch nicht erfahren.
Die großen evangelischen Bokksbereine.
ep. Nach dem neuesten Jahresbericht erreichten die Einnahmen sämtlicher Gustav-Adolf-Bereine im letzten Jahr die Höhe von 2268 706 Mt., die gewährten Unterstützungen betrugen 1 889 438 Mk. Die Gustav-Adolf-Stistung umfaßt zur Zeit 44 Hauptvereine. Neben 2123 Zweigvereinen bestehen in Deutschland 718 Gustav-Adolf-Frauenvereine.
Der Evangelische Bund hat im letzten Jahre ein Wachstum von 180 Vereinen und 23 366 Mitgliedern zu verzeichnen und zählt nun 3389 Vereine mit 510000 Mitgliedern. An Unterstützungen konnte er im vergangenen Jahr im Ganzen etwa 400000 Mk. gewähren. >
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