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1877.

Fernsprecher Nr. 11.

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Mittwoch, »«« 7. Anguft.

Amtsblatt für Pfalzgrafenweiler.

Lvrs.

Für August u. September

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Me AsWungs-VorWiste» zm MehseucheWsez.

Das neue Viehseuchengesetz und das württ. Ausführungsgesetz dazu erforderten eine völlige Neubearbeitung der Ausführungsvorschristen. Um den beteiligten Behörden und Beamten die Hand­habung und den Interessenten die Uebersicht zu erleichtern, sind die reichs- und die landesrecht- lichen Aussührnngsbestimmungen in eine Verfügung zuiammengesaßt worden. Im ersten Abschnitt ist, wie der Staatsanzeiger schreibt, dem Vereinfach- mrgsgedanlei: weitgehend Rechnung getragen. Da­durch ,daß die Zachbehörde, die tierärztliche Ab­teilung des Medizinalkolleginms, mit der Wahr­nehmung eui^l-nr Ausgaben der Landesregierung betraut und ihr im itbrigen die Stellung der höheren Polizeibehörde eingeräumt ist, wird eine erhebliche Verminderung des Schreibwerks und eine wesentliche Beschleunigung in der Abwicklung der Geschäfte erzielt werden. Ebenso ist im Inter­esse der Geschäftsvereinsachung die Zuständigkeit für die polizeiliche Behandlung derjenigen Seu­chen, die im einzelnen Fall eine mehr lokale Be­deutung haben, von den Oberämtern au die Orts­polizeibehörden übergegangen. Gleichzeitig wurden die Befugnisse der Oberämter und der Ortspolizei- behörden sowie der beamteten Tierärzte n. a. in der Richtung wesentlich -erweitert, daß die aus­führenden Organe in eigener Zuständigkeit den wirtschaftlichen Bedürfnissen mehr als bisher ent- gegenkomMLn können, soweit nicht überwiegende seuchenpolizeiliche Bedenken entgegenstehen. Der zweite Abschnitt der Ausführungsvorschriften ent­hält zunächst die Anordnungen zum Schutze gegen die ständige Gefährdung der Viehbestände durch Viehseuchen. Alles, was sich als besonders seu­chengefährlich erwiesen hat (Händlervieh, Wander- schasherden nsw.) wird hier im Sinne des Z 17 des Reichsgesetzes der seuchenpolizeilichen Aufsicht unterstellt, auch sind gewisse Maßnahmen getrof­fen, um bei Seuchenausbrüchen das Ermittlungs­verfahren zu unterstützen (Viehkontrollbücher, Hundehalsbänder, Deckregister usw.) und in Bezieh­ung auf Einrichtung und Betrieb von Molkereien, Biehlädestellen, Biehausstellungen, (Viehmärkte, Vieh- und Schlachthöse, Gast- und Händlerställe sowie Abdeckereien Vorschriften gegeben, um Seu­chenverschleppungen nach Möglichkeit auszuschließen. In den folgenden Vorschriften zur Bekämpfung der einzelnen Seuchen sind die Nutzungs- und Ver­kehrsbeschränkungen, soweit es die Fortschritte der tierärztlichen Wissenschaft irgend gestatten, durch andere Maßnahmen ersetzt oder doch wenigstens in ihrer Anwendung zeitlich beschränkt. So wird bei Milzbrand, Rauschbrand und Schweinerotlauf die Schutzimpfung in weitgehendem Maße heran­gezogen. Die Entdeckung der Möglichkeit, sporen- haltige Häute wirksam zu desinfizieren, ist benutzt, um die Häute von Rauschbrandkadavern verwer­ten zu können. Von besonderer praktischer Be­deutung ist die Anwendung der neuen spezifischen Erkennungsverfahven in Rotzverdachtsfällen j durch die Blutuntersuchung (Agglutination u. Kom­plementbindung) kann die polizeiliche Beobachtung rotzansteckungsverdächtiger Pferde unter Umständen von 9 Monaten solange kann die Krankheit ver­borgen verkaufen auf einige Wochen herabge­setzt werden. Dagegen sind die sehr beachtens­werten Ergebnisse der Löfflerschen Heil- und Schutz­impfung gegen Maul- und Klauenseuche leider im­mer noch nicht derart, daß sie sich hätten prak­tisch verwerten lassen, bedauerlicherweise ist man

dieser Seuche ' gegenüber immer noch ganz o ui die polizeilichen Absperrungsmaßregeln ange­wiesen. Besonderer Nachdruck ist angesichts der vor­jährigen fortwährenden Einschleppungen aus an­deren deutschen Bundesstaaten aus die Abwehr der Seuche gelegt. Präventiv-Marktverbote sind jedoch nicht mehr zulässig. Beim Ausbruch der Seuche ist im Anfang nach wie vor mit der strengsten Ab­sperrung vorzugehen, um die Seuche, wenn irgend möglich, ans den Einschleppungsherd zu beschränken. Firdet sie aber trotzdem eine stärkere Verbreitung, so lassen die neuen Vorschriften beim Vorliegen zwingender wirtschaftlicher Gründe weitgehende Er­leichterungen zu, doch darf dabei selbstverständlich das Endziel, die möglichst baldige Unterdrückung der Seuche nickt ans dem Auge gelassen werden und ist mit allen Mitteln dafür zu sorgen, daß Verschleppungen nach noch seuchenfreien Gebieten verhütet werden: um die Einheitlichkeit des Vor­gehens in den verschiedenen Bezirken zu sichern, sind bestimmte Richtlinien gegeben. Unnötige Här­ten können so vermieden werden. Die wichtigste Neuerung ist zweifellos die Einbeziehung der Tu- LerkirloseLetämprung. Wie bekannt, ist die Haupt­maßregel die Tötung der offen tuberkulösen d. h. derjenigen Rinder, die Tubertelbazillen aus- scheiden. Da aber die sofortige Tötung aller die­ser Rinder sckon mangels der erforderlichen Geld­mittel zur Ennch'idiaung so vieler Tiere nicht durchführbar Ui, ip stellen die neuen Ausführ­ungsvorschristen -ckncn auf die württembergischen Verhältnisse Angeschnittenen wohlerwogenen Plan für ein schrittweises Vorgehen in dieser Richtung auf. Danach soll die Tilgung der Krankheit durch Tötung und Entschädigung der offen tuberkulösen Tiere zunächst nur in jenen Rinderbeständen in Angriff genommen werden, in denen Eutertuüer- kulose festgestellt wird. Mit der Tilgung dieser Tubsrkulosenform wird zugleich der Milchmcrkt sa­niert und der Schweinetuberkulose, die in der Regel durch Berfütterung von Milch eutertuberku- löser Rinder und von Rückständen aus solcher) Milch verursacht wird, der Boden entzogen. Aus seuchenpolizeilichen Rücksichten können in den Be­ständen, in denen Fälle von Eutertuüerkulose - er­mittelt werden, auch solche Rinder getötet und ent­schädigt werden, die nachweislich an anderen offe­nen Tuberkulösesorrnen (vorgeschrittener Lungentu­berkulose, Gebärmutter- oder Darmruberkulosei lei­den. Vor allem wollen die Anssührungsvorschriften aber die freiwillige Tuberkulosetilgung möglichst fördern. Diese bezweckt neben der Ausmerzung aller offen tuberkulösen Rinder dis Heranziehung eines tuberkulosssreien Nachwuchses, was mit ver­hältnismäßig einfachen Mitteln möglich ist. Für Rinderbestände die diesem Verfahren angeschlos­sen werden, lassen die Ausführungsvorschristen dir Tötung und Entschädigung aller kranken und der hochgradig verdächtigen Tiere zu, auch wenn in dem Bestand Eutertuberkulose zunächst nicht vor­handen ist. Die Entschädigungsleistung geht in Württemberg am weitesten, nachdem nunmehr auch die Nochkrankheiten der Maul- und Klauenseuche einbezogen sind und die Entschädigung von Jmpf- verlusten bei den freiwilligen^Schutzimpfnngen ge­gen Schweinerotlauf entsprechend den reichsrecht­lichen Vorschriften über die Entschädigung von Jmpfverlusten bei polizeilich angeordneten Impf­ungen erheblich erweitert worden ist. Ueberdies ist für die freiwilligen Rotlaufimpfungen auch die Entschädigung für die Fälle ungenügenden Impf­schutzes beibehalten d. h. für jene Verluste durch Schwcinerotlauf, die in der 'Zeit eintreten, währ­end der die Schweine durch die Impfung geschützt sein sollen. Die Kosten des Verfahrens sind, abge­sehen von den durch das Reichsgesetz bedingten Aenderungen, im wesentlichen nach den bisherigen Grundsätzen auf die Staatskasse, die Zentralkasse der Viehbesitzer, die Gemeinden und die Tierbe­sitzer verteilt.

Tsges-Rundschau.

Tie Wiedergeburt des polnischen Vaterlandes".

Die Herrenstellung, die das Polentum in Ga­lizien einnimmt, bringt für uns Deutsche den Vor­teil, daß es dort am ehesten dazu kommt, aus seinem Herzen keine Mördergrube zu machen und die Endziele der polnischen nationalen Bewegung, die es auf reichsdeutschem und russischem Boden vorsichtig zu verschleiern Pflegt, auch einmal of­fen herauszusagen. Einen Anlaß hierzu gab letzt­hin die Tannenberg-Feier in Krakau. Die Mitteil­ungen des Vereins für das Deutschtum im Aus­land entnehmen einem umfassenden Bericht des Gvnice Wielkopolski" folgende interessante Einzel­heiten: Während des Festgottesdienstes hielt der Geistliche Capnta eine patriotische Predigt, in der er den Versammelten die Wege und Pflichten zeigte, welche zum Wiederaufbau des polnischen Vaterlan­des und seines früheren Glanzes führen. Einen hervorragenden Anteil nahmen an dem Feste die Veteranen der Aufstände von 1848 und 1863, die Sokoloereine und dieStraz". Nach dem Got­tesdienste bewegte sich ein endloser Festzug nach dem Wawel, wo zunächst das fanatische Lied: Gott, der du die Polen erlösen wirst", gespielt wurde. Daraus hielt Professor Taddäus Grabowsti eine Rede, in welcher er zeigte, welche Pflichten die in den drei Teilungsmcichten und allen Län­dern Europas zerstreuten Polen zu erfüllen hät­ten und sie ausforderte, solche gemeinsame Or­ganisationen zu bilden, deren Endziel die Zukunft des polnischen Vaterlandes bildet. Darauf sprach der Abgeordnete Witos, der erklärte, das polnische Bauerntum, auf welchem die Zukunft des polnischen Vaterlandes ruhe, sei sich seiner Ziele bewußt und erstrebe mit den anderen Ständen das Wohl Polens. Letzter Redner war ein Bürger Strozinski, der im Namen des Handwerkerstandes sprach. Er wies daraus hin, daß die mit dem Glauben be­waffneten Polen trotz aller Mühen und schweren Kämpfe das Polnische Vaterland erhalten werden.

Poincarre in Rußland.

Der französische Ministerpräsident Poincaree, der unter ängstlicher Vermeidung deutschen Bo­dens zur Sec die Reise nach Kronstadt angetre­ten hat, wird in Rußland mehr als reichlich Ge­legenheit finden, dem besorgten Teile der Fran­zosen zu beweisen, daß der Zweibund noch sest- st-ht, ja. daß er durch das soeben bekannt ge­wordene Marineabkommen noch erweitert und be­festigt worden ist. Wenn man in Frankreich aber hofft, den Wert der Baltischvorter Kaiserbegegnung vor vier Wochen durch den Besuch Poincarees un­tergraben zu können, so befindet man sich doch im Irrtum. Deutschland bedarf keiner besonde­ren Abmachungen mit Rußland, da zwischen den beiden Kaiserreichen Konfliktsstoff nicht vorhanden ist. Andererseits wünscht Rußland jedoch die Er­haltung der alten Freundschaft mit Deutschland.

Türkisch-italienische Friedensverhandlungen.

Die Meldungen, daß in Zürich unverbindliche Friedensverhandlungcn zwischen türkischen und ita­lienischen Delegierten schweben, wollen nicht nur nicht verstummen, sondern treten täglich bestimmter auf. Die Angabe eines Mailänder Blattes, daß diese Verhandlungen bereits zu einem beide Teile be­friedigenden Ergebnis geführt hätten, eilt den Tat­sachen voraus: die Nachrichten über das Stattfin­den direkter Verhandlungen erscheinen dagegen glaubwürdig. TieKöln. Ztg." bestätigt diese Mel­dungen in einer Petersburger Drahtung, und die B. .Z" in einer solchen, die auf geradem Wege aus der Schweiz an sie gelangt ist.

Als Grundlage der Verhandlungen galt laut Voss. Ztg." türkischerseits die Anerkennung der italienischen Besetzung und Verwaltung Tripolita- niens, jedoch unter der Souveränität des Sul­tans und der Regierung eines türkischen Vizekönigs.