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1877.
Die TLsrSskdgabe Lostet vkrrrWrüch Ä« Bezirk Ragsld und Ra-barrrrSverkehr Mk. 1.28
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Amtsblatt für
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Fernsprecher Nr. 11.
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LsSgabe in Altensteig-Stadt.
Mittwoch, de« 84. Juli.
Amtsblatt für Pfalzgrasemvetler.
1V18.
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Aus Stuttgart wir- der „Franks. Ztg." ge. schrieben:
Für den Abbruch eines asten Rests württember- gischer Steuergesetzgebung wird jetzt wieder lebhaft agitiert; die Beseitigung des Umgelds, ist i. der württembergischen Weinsteuer, wird auch rn der Londtagswahlüewegung eine Rolle spielen. 600 Jahre besteht in diesem Jahre das Umgeld, und schon seit Jahrhunderten geht auch der Kampf oer Wirte gegen seine Ungerechtigkeiten, nicht aur rrnt Protesten und Eingaben, sondern in früheren Zeiten auch mit der Waffe des Streiks. Einem Lv:l der Klagen über die lästige Kontrolle hat das Gesetz von 1900 abgeholfen, geblieben sind und verstärkt haben sich aber die Beschwerden über die Steuer-'- selbst. Diese Weinsteuer trifft nämlich nur den in der Hauptsache vom Mittel- und Klein- fland im Wirtshaus getrunkenen Wein, während der vom wohlhabenden Privatmann vom Wein- Händler oder direkt an der Kelter gekaufte Wein steuerfrei bleibt. So werden etwa 50 Prozent des in Württemberg genossenen Weins verumgelüet, 50 Prozent aber nicht. -
Diese Ungerechtigkeit hat namentlich die Lolks- chartei getrieben, Versuche zur Lösung des Weinst e 11 er -Proble m s zu machen; sie scheiterten vor allem an der Frage des Ersatzes sür den^Umgeld- Ertrag, auf den der Württemberg:;che Ltaat :n seiner gegenwärtigen Finanzlage kaum verzichten kann Neuerdings hat der volksparteiliche Abgeordnete Dr. Elsas für seine Person einen neuen Vorschlag gemacht, der von den Wirten günstig ausgenommen worden ist, und der es verdient, weniger oberflächlich diskutiert zu werden, als es gegenwärtig in der sozialdemokratischen Presse geschieht. Dr. Elias schlägt nämlich vor, das Umgeld beim Wein von 11 Prozent des Erlöses aus 7 Prozent uns beim Obstmost von 8 aus 5 Pro- zenl herabzusetzen, und den so entstehenden Ausfall durch eine von ihm „Weinauslagerungssteuer" genannte gleich hohe Steuer zu ersetzen, die auch den vom Weinhändler bezogenen Wein trifft, also das am stärksten empfundene Unrecht beseitigen soll. Nach seinem Vorschlag soll der aus dem Keller des Weinhändlers ausgeführte Wein besteuert werden. Dieser Wein ist (wie in Baden) mit einem Kontrollschein zu versehen, der der Steuerbehörde zu genügen' hat. Der an den Privatmann in loco- abgesetzten Wein wird einem dem Umgeld gleichwertigen Steuersatz unterworfen, einer weiteren Kontrolle unterliegt der Privatkeller nicht. Wird der Wein per Achse versandt, so wird die Bahnsendung von dem Kontrollschein begleitet und dem Stenerbeamten des Empfangsortes angezeigt, dem der Nachweis der Besteuerung durch den Versender zu erbringen ist. Soweit der Weinhändler an den Wirt verkauft, bleibt es sich bei gleichen Steuersätzen für den Staat gleich, ob die Steuer beim Weinhändler oder Wirt erhoben wird, sie ist natürlich nur einmal zu bezahlen. Der vom Weinhändler aus einem Zollvereinsland bezogene Wein unterliegt, wie in Baden, beim Uebergang in das württembergische Steuergebiet der Besteuerung, er ist aber mit Uebergangsschein zu versehen.
Nach diesem Vorschlag bleibt steuerfrei nur das vom Privatmann direkt vom inländischen oder zollvereinsländischen Produzenten bezogene Erzeugnis; das ist sicherlich eine Ungerechtigkeit zum Vorteil des wohlhabenderen Privatmanns, der Zeit und Geld hat, direkt einzukaufen. Diese Ungerechtigkeit ist aber unvermeidlich, solange man ans dem Wege der Weinbesteuerung Ersatz für das Umgeld sucht. Denn bei der Lage unseres Wsin- gärtnerstandes ist eine Besteuerung des Weins, die von dem Käufer ganz oder teilweise auf den' Weingartner aögewälzt wird, also den Kelterprsis drücken könnte, ausgeschlossen. Und die Ungerechtigkeit hatte, wie die „Schwab. Tagwacht" allerdings in verzerrter Form zugibt, immerhin die
s wirtschaftlich günstige Wirkung, den Kelrerverkans ; zu guten Preisen zu steigern, was dem WeingärL- s ner, also einem wirtschaftlich schwachen Erwerb- i stand zugute käme. Daß ,,die selbstverständliche ! Folge wäre, daß der Einkauf der Privatleute voll- i ständig vom Weinhändler weg und an die Kelter verlegt würve", glaubt doch die „Schwäb. Tagwacht" selbst nicht. Eine Besteuerung des vom Privatmann beim zollvereinsländischen Produzenten direkt bezogenen Weins ist aber ausgeschlossen durch Z 3 des Zollversinsvertrags von 1867, der jede unterschiedliche Besteuerung eines Produktes aus einem Zollvereinsland ansschließt.
Dr. Elsas hat auch andere Bedenken durchaus nicht verkannt, vor allem, daß es sich um Einführung einer Verkehrssteuer handelt. Dagegen ist er dem Einwand entgegengetreren, die Durchführung dieses Vorschlags werde der allgemeinen Reick'sweinstener die Bahn frei machen. Wie aus den verschiedenen Beratungen einer Weinsteuer im Rerchstag bekannt ist, hat Württemberg im Jahre 1870 verlangt, daß entweder Wein überhaupt nicht der Bundesbesteuerung unterworfen werden dürfe, oder doch nur mit feiner Zustimmung. Beides wurde von den Bevollmächtigten des Norddeutschen Bundes abgelehnt, gleichzeitig aber erklärt, daß die Eigentümlichkeit des Weins als Besteuerungsgegenstandes eine ausreichende Gewähr gegen eine Bundesbest-euerung des Weins biete. Darauf hat sich z, B. Frhr. v. Mittnacht 1893 berufen. Der jetzige württembergische Ministerpräsident v. Weizsäcker hat bei einer Erörterung in der Abgeordnetenkammer im Jahre 1909 dieser Württemberg gemachten Zusage nur den Wert einer „moralischen Expektanz" zugemessen, während Dr. Elsas die Auffassung vertritt, daß es sich stier um eine interstamtliche Abmachung handle, die Bindung beider Teile beanspruchen könne. Sein Vorschlag ttage gerade diesem Verhältnis Württembergs zum Reich Rechnung, denn das alte württembergische Umgeld bleibe und finde lediglich eine Ergänzung, nicht in einer allgemeinen Weinsteuer, sondern in einer vom Weinhändler erhobenen „Auslaaerunqs- üeuer."
Den Einwendungen gegenüber lassen die Vorteile des Elsas'schen Vorschlags: Milderung und Ausgleichung einer immer unerträglicher werdenden Ungerechtigkeit, Schonung und Förderung des Weingärlnerstandes, Berücksichtigung der steuer-gesetzlichen Schwierigkeiten im Verhältnis Württembergs zum Reich, relative Geringfügigkeit der steuertechnischen Schwierigkeiten, seine ernsthafte Diskussion wünschenswert und notwendig erscheinen. Mit Vorschlägen von bloß agitatorischem Wert aber sollte das Wirtsgewerbe, das von dem Steigen aller Nahrungsmittelpreise und von den Stenern der letzten Reichsfinanzreform besonders stark betroffen ist, und dem die Abwälzung des Umgeldes mit dem Steigen der inländischen Weinpreise von Jahr zu Jahr schwer wird, verschont bleiben.
Bad Teinach, 23. Juli. Um den Besuch des Teinocher Jacobifestes auch den auswärts Wohnenden zu ermöglichen, wurde seitens der Festleitung beschlossen, die Abhaltung des Festes auf Sonntag, den 28. Juli zu verlegen.
- Calw, 23. Juli. Eine wichtige Schulfrage ist in der gestrigen Sitzung der bürgerlichen Kollegien entschieden worden. Es handelte sich um eine Neuorganisation des Realprogym- nasiums. Schön seit Jahren wurde xs in der Bürgerschaft als Uebelstand empfunden, daß die Realisten des Realprogymnasiums in der Sckmle selbst die Einjährigen-Prüfung nicht machen konnten und baß eine eigentliche Realschule fehlte; In Anwesenheit von Oberstudienrat Dr. Reik wurden nun 3 Möglichkeiten des weiteren Ausbaues
behandelt. Das Realprogymnasium könnte verwalt-, delt werden in ein Reformrealprogymnasium mit Realschule, oder in eine Realschule mit Lateinabteilung oder könnte das Realprogymnasium bestehen bleiben und an dieses eine Massige Realschule mit Berechtigung zum Einjährigen angegliedert werden. Der Referent gab bei jeder Schulgattung die Berechtigung zu den verschiedenen Berufen und die finanzielle Wirkung an und befürwortete für hier das Bestehenlassen der seitherigen Anstalt mit Angliederung einer Realschutte. Dieser Plan wurde von den Kollegien einstimmig angenommen, während die Reformschule keine Gegenliebe fand, da man durchaus klare Schulverhältnisse schassen und nicht ins Ungewisse Vorgehen wollte, auch sollte jede Verschlechterung der Schule vermieden, son-, dern im Gegenteil eine Verbesserung erreicht werden. Dies ist nun hiermit geschehen u. es können die Realschüler ebenfalls das Einjährige hier machen. Notwendig ist die Anstellung eines wei-- teren Oberreallehrers; die Mehrkosten betragen für; die Stadt annähernd 5000 Mark. Die Neuorganisation tritt mit dem neuen Schuljahr in Kraft.
- Calw, 23. Juli. In einer gestern stattgefun- dencn Vers ammlung der Fortschrittlichen Volkspartei wurde die Kandidatur für den Bezirk Calw dem seitherigen Abgeordneten Verwalt-- ungsaktuar Staudenmayer wieder angetragern, Staudenmayer hat die Kandidatur angenommen- Nach dem Abkommen der liberalen Parteien soll Staudenmayer auch von der nationalliberalen Partei unterstützt werden. Der Wahlkampf dürfte ein sehr heißer werden, da die beiden Gegenparteien an Stimmenzahl nicht viel nachstehe«: werden. Der Bauernbund hat bis jetzt noch keinen Kandidaten aufgestellt, von der Persönlichkeit dieses Kandidaten hängt die Aussicht auf Erfolg ab-
st Herrenberg, 23. Juli. Die StadtgemeindS ist gegenwärtig eifrig bestrebt, neue Erwerbsquellen zu erschließen. Einer hiesigen Firma wurde ein neuer Bauplatz in der Nähe des Bahnhofes zu Erweiterungszwecken unentgeltlich angeboten, einer anderen Firma ein geräumiger Platz mit Gleisanschluß. Die Stadtverwaltung ist ferner bemüht ans dem Altenrain oder im Stadtwald durch Ueberlassnng eines schönen Bauplatzes das pon der Verwaltung der Knosp-Stistung in Stuttgart geplante Erholungsheim hierher zu bekommen.
st Horb cu N., 23. Juli. Der am Sonntag in Empfingen beim Böllerschießen verunglückte Hu-- bert Schindler ist gestern Nacht seinen Verletzungen erlegen.
st Horb, 23. Juli. Die bürgerlichen Kollegien haben beschlossen, dem Vertrag mit der Firma Fronke-Bremen betr. Errichtung eines Gaswerks unter Verzicht ans die seinerzeih geforderte Vorlage eines Kostenvoranschlags und Rentabilitätsberechnung endgültig zuzustimmen. Die Stadtgemeinde beteiligt sich an dem Gaswerk mit 10 000 Mark
st Rottenburg, 23. Juli. Der Gefangenensürndi im K. Landesgefängnis ist zur Zeit sehr gering, da« zum Betrieb des Steinbruchs eine Anzahl Arbeiter angenommen werden mußte.
st Reutlingen, 23. Juli. Der 2 Jahre alte Knabe des Gerbermeisters I. P. Hummel ist gestern nachmittag in der Echaz ertrunken. Er spielte mit der Mutter im Garten hinter dem Haus, kam ihr aber Plötzlich aus den Augen. Als man nach dem Kind suchte und es schließlich einige hundert Meter unterhalb der Unfallstelle fand, war es bereits tot.
st Tamm, OA. Ludwigsburg, 23. Juli. In der Nacht vom Sonntag auf Montag wurde hier in dem Schuhwarengeschäft Buchwald ein Einbruch verübt. Dem Dieb fielen ca. 700 Mark in die Hände. Der von Stuttgart herbeigerufene Polizeihund verbellt» einen Mann zweimal. Die Haussuchung bei diesem führte aber zu keinem Ergebnis.