SegrLrKrr

1877.

Die TLsrSskdgabe Lostet vkrrrWrüch Ä« Bezirk Ragsld und Ra-barrrrSverkehr Mk. 1.28

«uherhald Mk. 1.L8.

Die WochenkurSgabe (Schwsrzsälder KountiigLblatt) tostet vterrelMriich so Pfg.

Amtsblatt für

Rligmeine5Kn^elge

und KNlerhattungZvlLtt

oberen >).qoIä.M

>/ön öon

MM

Fernsprecher Nr. 11.

Arrzeigerrprcei»

bei einmaliger Ein­rückung 10 Pfg, die einspaltige Zeile; bei Wiederholungen entsprechender Rabatt«

Reklame W Pfg, di: Textzeile

ß ch WWiikdm LMPüimz Kr die MramlsdeMe RWld, NesdeHM Md EM.:: Mche«-AWM: .SchMkMMr SomlWdliitt'.

t7l

LsSgabe in Altensteig-Stadt.

Mittwoch, de« 84. Juli.

Amtsblatt für Pfalzgrasemvetler.

1V18.

llNUsd.

Aus Stuttgart wir- derFranks. Ztg." ge. schrieben:

Für den Abbruch eines asten Rests württember- gischer Steuergesetzgebung wird jetzt wieder leb­haft agitiert; die Beseitigung des Umgelds, ist i. der württembergischen Weinsteuer, wird auch rn der Londtagswahlüewegung eine Rolle spielen. 600 Jahre besteht in diesem Jahre das Umgeld, und schon seit Jahrhunderten geht auch der Kampf oer Wirte gegen seine Ungerechtigkeiten, nicht aur rrnt Protesten und Eingaben, sondern in früheren Zei­ten auch mit der Waffe des Streiks. Einem Lv:l der Klagen über die lästige Kontrolle hat das Ge­setz von 1900 abgeholfen, geblieben sind und ver­stärkt haben sich aber die Beschwerden über die Steuer-'- selbst. Diese Weinsteuer trifft nämlich nur den in der Hauptsache vom Mittel- und Klein- fland im Wirtshaus getrunkenen Wein, während der vom wohlhabenden Privatmann vom Wein- Händler oder direkt an der Kelter gekaufte Wein steuerfrei bleibt. So werden etwa 50 Prozent des in Württemberg genossenen Weins verumgelüet, 50 Prozent aber nicht. -

Diese Ungerechtigkeit hat namentlich die Lolks- chartei getrieben, Versuche zur Lösung des Wein­st e 11 er -Proble m s zu machen; sie scheiterten vor allem an der Frage des Ersatzes sür den^Umgeld- Ertrag, auf den der Württemberg:;che Ltaat :n seiner gegenwärtigen Finanzlage kaum verzichten kann Neuerdings hat der volksparteiliche Abge­ordnete Dr. Elsas für seine Person einen neuen Vor­schlag gemacht, der von den Wirten günstig aus­genommen worden ist, und der es verdient, we­niger oberflächlich diskutiert zu werden, als es gegenwärtig in der sozialdemokratischen Presse ge­schieht. Dr. Elias schlägt nämlich vor, das Um­geld beim Wein von 11 Prozent des Erlöses aus 7 Prozent uns beim Obstmost von 8 aus 5 Pro- zenl herabzusetzen, und den so entstehenden Aus­fall durch eine von ihmWeinauslagerungssteuer" genannte gleich hohe Steuer zu ersetzen, die auch den vom Weinhändler bezogenen Wein trifft, also das am stärksten empfundene Unrecht beseitigen soll. Nach seinem Vorschlag soll der aus dem Keller des Weinhändlers ausgeführte Wein besteuert wer­den. Dieser Wein ist (wie in Baden) mit einem Kontrollschein zu versehen, der der Steuerbehörde zu genügen' hat. Der an den Privatmann in loco- abgesetzten Wein wird einem dem Umgeld gleichwertigen Steuersatz unterworfen, einer wei­teren Kontrolle unterliegt der Privatkeller nicht. Wird der Wein per Achse versandt, so wird die Bahnsendung von dem Kontrollschein begleitet und dem Stenerbeamten des Empfangsortes angezeigt, dem der Nachweis der Besteuerung durch den Ver­sender zu erbringen ist. Soweit der Weinhändler an den Wirt verkauft, bleibt es sich bei gleichen Steuersätzen für den Staat gleich, ob die Steuer beim Weinhändler oder Wirt erhoben wird, sie ist natürlich nur einmal zu bezahlen. Der vom Weinhändler aus einem Zollvereinsland bezogene Wein unterliegt, wie in Baden, beim Uebergang in das württembergische Steuergebiet der Besteuer­ung, er ist aber mit Uebergangsschein zu versehen.

Nach diesem Vorschlag bleibt steuerfrei nur das vom Privatmann direkt vom inländischen oder zollvereinsländischen Produzenten bezogene Erzeug­nis; das ist sicherlich eine Ungerechtigkeit zum Vorteil des wohlhabenderen Privatmanns, der Zeit und Geld hat, direkt einzukaufen. Diese Ungerech­tigkeit ist aber unvermeidlich, solange man ans dem Wege der Weinbesteuerung Ersatz für das Umgeld sucht. Denn bei der Lage unseres Wsin- gärtnerstandes ist eine Besteuerung des Weins, die von dem Käufer ganz oder teilweise auf den' Weingartner aögewälzt wird, also den Kelterprsis drücken könnte, ausgeschlossen. Und die Ungerech­tigkeit hatte, wie dieSchwab. Tagwacht" aller­dings in verzerrter Form zugibt, immerhin die

s wirtschaftlich günstige Wirkung, den Kelrerverkans ; zu guten Preisen zu steigern, was dem WeingärL- s ner, also einem wirtschaftlich schwachen Erwerb- i stand zugute käme. Daß ,,die selbstverständliche ! Folge wäre, daß der Einkauf der Privatleute voll- i ständig vom Weinhändler weg und an die Kelter verlegt würve", glaubt doch dieSchwäb. Tagwacht" selbst nicht. Eine Besteuerung des vom Privat­mann beim zollvereinsländischen Produzenten di­rekt bezogenen Weins ist aber ausgeschlossen durch Z 3 des Zollversinsvertrags von 1867, der jede unterschiedliche Besteuerung eines Produktes aus einem Zollvereinsland ansschließt.

Dr. Elsas hat auch andere Bedenken durchaus nicht verkannt, vor allem, daß es sich um Ein­führung einer Verkehrssteuer handelt. Dagegen ist er dem Einwand entgegengetreren, die Durchführ­ung dieses Vorschlags werde der allgemeinen Reick'sweinstener die Bahn frei machen. Wie aus den verschiedenen Beratungen einer Weinsteuer im Rerchstag bekannt ist, hat Württemberg im Jahre 1870 verlangt, daß entweder Wein überhaupt nicht der Bundesbesteuerung unterworfen werden dürfe, oder doch nur mit feiner Zustimmung. Beides wurde von den Bevollmächtigten des Norddeutschen Bundes abgelehnt, gleichzeitig aber erklärt, daß die Eigentümlichkeit des Weins als Besteuerungs­gegenstandes eine ausreichende Gewähr gegen eine Bundesbest-euerung des Weins biete. Darauf hat sich z, B. Frhr. v. Mittnacht 1893 berufen. Der jetzige württembergische Ministerpräsident v. Weiz­säcker hat bei einer Erörterung in der Abgeordne­tenkammer im Jahre 1909 dieser Württemberg ge­machten Zusage nur den Wert einermoralischen Expektanz" zugemessen, während Dr. Elsas die Auffassung vertritt, daß es sich stier um eine interstamtliche Abmachung handle, die Bindung bei­der Teile beanspruchen könne. Sein Vorschlag ttage gerade diesem Verhältnis Württembergs zum Reich Rechnung, denn das alte württembergische Um­geld bleibe und finde lediglich eine Ergänzung, nicht in einer allgemeinen Weinsteuer, sondern in einer vom Weinhändler erhobenenAuslaaerunqs- üeuer."

Den Einwendungen gegenüber lassen die Vor­teile des Elsas'schen Vorschlags: Milderung und Ausgleichung einer immer unerträglicher werden­den Ungerechtigkeit, Schonung und Förderung des Weingärlnerstandes, Berücksichtigung der steuer-ge­setzlichen Schwierigkeiten im Verhältnis Württem­bergs zum Reich, relative Geringfügigkeit der steuertechnischen Schwierigkeiten, seine ernsthafte Diskussion wünschenswert und notwendig erschei­nen. Mit Vorschlägen von bloß agitato­rischem Wert aber sollte das Wirtsgewerbe, das von dem Steigen aller Nahrungsmittelpreise und von den Stenern der letzten Reichsfinanzreform besonders stark betroffen ist, und dem die Abwälz­ung des Umgeldes mit dem Steigen der inländi­schen Weinpreise von Jahr zu Jahr schwer wird, ver­schont bleiben.

Bad Teinach, 23. Juli. Um den Besuch des Teinocher Jacobifestes auch den auswärts Wohnenden zu ermöglichen, wurde seitens der Fest­leitung beschlossen, die Abhaltung des Festes auf Sonntag, den 28. Juli zu verlegen.

- Calw, 23. Juli. Eine wichtige Schulfrage ist in der gestrigen Sitzung der bürgerlichen Kol­legien entschieden worden. Es handelte sich um eine Neuorganisation des Realprogym- nasiums. Schön seit Jahren wurde xs in der Bürgerschaft als Uebelstand empfunden, daß die Realisten des Realprogymnasiums in der Sckmle selbst die Einjährigen-Prüfung nicht machen konn­ten und baß eine eigentliche Realschule fehlte; In Anwesenheit von Oberstudienrat Dr. Reik wur­den nun 3 Möglichkeiten des weiteren Ausbaues

behandelt. Das Realprogymnasium könnte verwalt-, delt werden in ein Reformrealprogymnasium mit Realschule, oder in eine Realschule mit Latein­abteilung oder könnte das Realprogymnasium beste­hen bleiben und an dieses eine Massige Realschule mit Berechtigung zum Einjährigen angegliedert werden. Der Referent gab bei jeder Schulgattung die Berechtigung zu den verschiedenen Berufen und die finanzielle Wirkung an und befürwortete für hier das Bestehenlassen der seitherigen Anstalt mit Angliederung einer Realschutte. Dieser Plan wurde von den Kollegien einstimmig angenommen, während die Reformschule keine Gegenliebe fand, da man durchaus klare Schulverhältnisse schassen und nicht ins Ungewisse Vorgehen wollte, auch sollte jede Verschlechterung der Schule vermieden, son-, dern im Gegenteil eine Verbesserung erreicht wer­den. Dies ist nun hiermit geschehen u. es können die Realschüler ebenfalls das Einjährige hier machen. Notwendig ist die Anstellung eines wei-- teren Oberreallehrers; die Mehrkosten betragen für; die Stadt annähernd 5000 Mark. Die Neuorgani­sation tritt mit dem neuen Schuljahr in Kraft.

- Calw, 23. Juli. In einer gestern stattgefun- dencn Vers ammlung der Fortschrittlichen Volkspartei wurde die Kandidatur für den Be­zirk Calw dem seitherigen Abgeordneten Verwalt-- ungsaktuar Staudenmayer wieder angetragern, Staudenmayer hat die Kandidatur angenommen- Nach dem Abkommen der liberalen Parteien soll Staudenmayer auch von der nationalliberalen Par­tei unterstützt werden. Der Wahlkampf dürfte ein sehr heißer werden, da die beiden Gegenpar­teien an Stimmenzahl nicht viel nachstehe«: wer­den. Der Bauernbund hat bis jetzt noch keinen Kandidaten aufgestellt, von der Persönlichkeit die­ses Kandidaten hängt die Aussicht auf Erfolg ab-

st Herrenberg, 23. Juli. Die StadtgemeindS ist gegenwärtig eifrig bestrebt, neue Erwerbsquel­len zu erschließen. Einer hiesigen Firma wurde ein neuer Bauplatz in der Nähe des Bahnhofes zu Erweiterungszwecken unentgeltlich angeboten, einer anderen Firma ein geräumiger Platz mit Gleisanschluß. Die Stadtverwaltung ist ferner be­müht ans dem Altenrain oder im Stadtwald durch Ueberlassnng eines schönen Bauplatzes das pon der Verwaltung der Knosp-Stistung in Stuttgart ge­plante Erholungsheim hierher zu bekommen.

st Horb cu N., 23. Juli. Der am Sonntag in Empfingen beim Böllerschießen verunglückte Hu-- bert Schindler ist gestern Nacht seinen Verletzungen erlegen.

st Horb, 23. Juli. Die bürgerlichen Kollegien haben beschlossen, dem Vertrag mit der Firma Fronke-Bremen betr. Errichtung eines Gaswerks unter Verzicht ans die seinerzeih geforderte Vor­lage eines Kostenvoranschlags und Rentabilitätsbe­rechnung endgültig zuzustimmen. Die Stadtge­meinde beteiligt sich an dem Gaswerk mit 10 000 Mark

st Rottenburg, 23. Juli. Der Gefangenensürndi im K. Landesgefängnis ist zur Zeit sehr gering, da« zum Betrieb des Steinbruchs eine Anzahl Arbeiter angenommen werden mußte.

st Reutlingen, 23. Juli. Der 2 Jahre alte Knabe des Gerbermeisters I. P. Hummel ist gestern nachmittag in der Echaz ertrunken. Er spielte mit der Mutter im Garten hinter dem Haus, kam ihr aber Plötzlich aus den Augen. Als man nach dem Kind suchte und es schließlich einige hundert Meter unterhalb der Unfallstelle fand, war es be­reits tot.

st Tamm, OA. Ludwigsburg, 23. Juli. In der Nacht vom Sonntag auf Montag wurde hier in dem Schuhwarengeschäft Buchwald ein Einbruch verübt. Dem Dieb fielen ca. 700 Mark in die Hände. Der von Stuttgart herbeigerufene Polizeihund verbellt» einen Mann zweimal. Die Haussuchung bei die­sem führte aber zu keinem Ergebnis.