jede Nacht von irgend einem U.Mtiun angegriffen and gefressen werden kann, ist dies ein ganz natür­liches Perhalten, während beim erwachsenen Men­schen die Phantasie einfach ungeheuerlich arbeitet. Zum Beispiel: Ein Herr übernachtet in einem Ho­tel, wird aber aufmerksam gemacht, daß es in diesem Raum nicht geheuer sei, ein anderer sei aber leider nicht zur PerfügurW, Er legte sich lachend und ruhig zu Bett. Nachts erwacht er, fühl! aber, als er sich nmdrehen will, seinen linken Arni festgehalten. Es gruselt ihm schon, doch ge­lingt es ihm noch, mit dem freien Arm Licht zu machen. Ein Haken an der Wand hielt das Hemd und durch dieses den Arm fest. Der Intellekt und auch das Gemüt waren hierdurch entlastet.

Eine Kellnerin wird eines Abends von den Stamm­gäste» «hänselt, sie hätte nicht den Mut, jetzt bei Nach: aus dem Bein Hanse des nahen Friedhofes einen Schädel zu holen. Sie macht sich jedoch ohne Zögern aus den Weg» Im Beinhause greift sie nach einem Schädel. Da tönt es mit Grabes­stimme:Laß mir meinen Kops!" Sie greift nach einem andern. Wieder eine warnende Stimme. Ach was. du Depp! Du hast doch nicht zwei gehabt." Die stramme Maid, wohl mit den Geistern der Finsternis vertraut, hatte kalten Blutes die Gleichheit der Stimmen erkannt und enteilte mit dem Schädel. Also ruhig Blut, wenn dir auch ein mal eine Gespenstergeschichte passiert! __

ß Der langersehnte Gesetzentrvarf wegen der Reichs- n«L Staatsangehörigkeit soll nun Wirklichkeit werden. Wenn die Vorarbeiten fast eines Jahrzehntes, wenn lebhafte Teil­nahme weiter Volkskreise und eine seltene Uebereinstimmung aller Parteien über die Notwendigkeit und Mtzlichkeit eines Gesetzes lebendige Kräfte sind, dann wird ein nationales Werk von großer Tragweite bald vollendet sein. Tie Zahl der Deutschen, die nach dem alten, heute noch geltenden Ge­setz ihrem Vaterland von Jahr zu Jahr verloren gegangen sind, wird sich außerordentlich vermindern. Dagegen ist eine schnelle Vermehrung derjenigen zu erwarten, die sich bisher vergeblich um die Wiedergewinnung der rechtlichen Zugehörig­keit zum Deutschen Reich für sich und ihre Kinder beworben und bemüht haben. Nach den neuen Bestimmungen, die so­eben vom Bundesrat angenommen sind und alsbald dem Reichstags vorgelegt werden sollen, kann es fürderhin nicht mehr Vorkommen, daß ein Reichsdeutscher rechtlich heimatlos und schutzlos wird, weil er unterlassen hat, bei zehnjährigem ununterbrochenem Aufenthalt im Ausland sich in die Matrikel eines deutschen Konsuls eintragen zu lassen. Von nun ab wird nur derjenige Deutsche aus dem Reichsverbande scheiden, der entweder seinen Willen, aus der Staatsangehörigkeit entlassen zu werden, durch einen ausdrücklichen Antrag er­klärt oder eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt oder die vornehmste aller Pflichten, die Wehrpflicht nicht erfüllt. Dabei ist durch das Gesetz die Möglichkeit eröffnet, daß auch ein Deutscher, den bestimmte zureichende Gründe veranlassen, Staatsbürger eines fremden Landes zu werden, die Geneh­migung zum Beibehalten seiner deutschen Staatsangehörigkeit erhalten kann, klm die Ableistung des deutschen Wehrdienstes dem Auslanddeutschen zu erleichtern und dadurch den Fortfall der Reichszugehörigkeit wegen Nichterfüllung dieser Pflicht nach Tunlichkeit einzufchränken, wird vorgesehen, daß über­seeische Deutsche von der aktiven Dienstpflicht ganz befreit werden können, wenn ihnen deren Erfüllung unverhältnis- mäßige Nachteile zuziehen würde. Ueberdies soll die Be­freiung von allen militärischen Uebungen aus die im euro­päischen Ausland lebenden Reichsangehörigen ausgedehnt werden. Auch ist die Bildung besonderer deutscher Ersatz­behörden im Ausland und in den Schutzgebieten in Aus­sicht genommen. Die Wiederaufnahme solcher ehemaliger Reichsangehöriger, die seit zehn Jahren im Auslande waren, ohne bei einem .Konsulat eingetragen zu sein, und deshalb ihre Staatsangehörigkeit für immer verloren hatten, wird alsbald von ihrem früheren Heimaisstaate erfolgen können, ohne daß sie ihren Wohnsitz vorn Ausland wieder nach dem Reiche zu verlegen brauchen. Witwen und geschiedenen Ehe­frauen, die durch Verheiratung mit einem Ausländer fremde Staatsangehörige geworden waren, ist die Rücktrittaufnahme in ihren einstigen deutschen Staatsverband nach Auflösung der Ehe gesichert. Die Bestimmungen des Entwurfes wer­den im wesentlichen die vielbeklagten Mißsiände beseitigen, deren verhängnisvolle Wirkung der Verein für das Deutsch­tum im Ausland so nachdrücklich und unermüdlich fast ein Jahrzehnt hindurch bei den gesetzgebenden Körperschaften be­kämpf! hat. Die Geschäftsstelle dieses Vereins, Berlin 62, Kurfürstenstraße I Ob, erteilt für Deutsche im Ausland Rat und Auskunft in allen Fragen der Staatsangehörigkeit : sie übernimmt es namentlich, Anträge zu stellen und zu ver­mitteln, die eine Wiederaufnahme in den Reichsverband be­treffen.

8 Hastpflicht der Wirte. Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtssprechung den Grundsatz der Verkehrssiche­rungspflicht aufgestellt, d. h. wer auf dem ihm gehörigen oder seiner Verfügung unterstehenden Grund und Boden einen Verkehr für Menschen eröffnet, muß auch für die Ver­kehrssicherheit Rechnung tragen. So müssen die Gemeinden für den verkehrssicheren Zustand der Ortsstraße sorgen, auch der Privatmann, der sein Haus vermietet, muß, einerlei ob er selbst im Hause wohnt oder nicht, die Fluren und Trep­pen des Hauses in verkehrssicherem Zustande erhalten, abends beleuchten, Kellereingänge, die gefährlich oder mit Wohnungs- eingängen verwechselt werden können, verwahren, die äußeren Zugänge zum Haus bei Glatteis bestreuen. Diese Verpflich­tungen gehen auf den Mieter über, der das ganze Haus

oder einen abgesonderten, dem allgemeinen Verkehr nicht offenstehenden Teil des Hauses gemietet hat. Werden diese Verpflichtungen nicht eingehakten, so hat der Schuldige Schadenersatz zu leisten gemäß 8 823 ff. B.G.B. Besondere Sorgfaltspflicht trifft den Kaufmann oder den Wirt, die einen allgemeinen Verkehr für ihre besonderen Geschäftszwecke geschaffen haben und deshalb (in der Regel auch als Mieter neben dem Vermieter) für die Verkehrssicherheit der Zugänge und sonstigen dem Publikum zugänglichen Räumen zu sorgen verpflichtet sind. Dabei nimmt das Reichsgericht an, daß bereits mit dem Eintritt des zum Zweck des Aufenthaltes hereinkommenden Gastes zwischen diesem und dem Wirt eine stillschweigende Vereinbarung über die Benützung der für die Gäste bestimmten Räume zustande kommt. Aus Grund dieser Vereinbarung haftet der Wirt z. B. wenn der Zugang nach dem Abort oder wenn dessen Umgebung nicht ordnungs­mäßig eingerichtet oder beleuchtet oder ein zu den Gast­räumen gehöriger Hof oder Garten bei Glatteis nicht ge­nügend bestreut ist, ja sogar, wenn in den Gasträumen ein geladenes Gewehr dasteht. Weiter besteht eine Haftpflicht des Wirts für mangelhafte Beschaffenheit der zum Aushängen der Hüte und Mäntel bestimmten Leisten oder der Trink­gesäße. Eine noch weitergehende Haftpflicht als den bloßen - Schenkwirt trifft den Gastwirt, der gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt. Der Gastwirt hat nämlich auf Grund der 88 701 ff. B.G.B. einem im Betriebe dieses Gewerbes ausgenommenen Gaste den Schaden zu ersetzen, den der Gast durch den Verlust oder die Beschädigung ein- gebrachter Sachen erleidet. Diese Haftpflicht trifft den Gast­wirt auch ohne Verschulden, ist also ein Fall der sog. »Ge­fährdungshaft". Dabei gelten als .eingebracht" die Sachen, welche der Gast dem Gastwirt oder Leuten des Gastwirts, die zur Entgegennahme der Sache bestellt oder nach den Umständen als dazu bestellt anzusehen waren, übergeben hat. Ausnahmsweise tritt die Ersatzpflicht nicht ein, wenn der Schaden von dem Gaste oder einem Begleiter desselben ver­ursacht wird oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt entsteht. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten haftet der Wirt nur bis zum Betrag von 1000 Mark, wenn der Gastwirt nicht die Sachen in Kenntnis ihrer Eigenschaft zur Aufbewahrung übernimmt oder die Aufbe­wahrung ablehnt. Ein Anschlag, durch den der Gaslwift die Haftung ablehnt, ist phpe Wirkung.

Nachjchiebru Vvn Waren bei Ausverkäufen..

Ein Kaufmann hatte einen Ausverkauf angekündigt und zum Teil durchgeführt, als ihm gewisse Waren ausgingen, die das sein Geschäft auffuchende Publikum zu kaufen pflegte. Er ließ sich deshalb von einem Geschäftsfreund aus dessen Geschäft die ihm fehlenden Waren geben und fügte sie dem zum Ausverkäufe bestimmten Warenbestands zu, gab aber dem Geschäftsfreund aus demselben andere Waren oder ver­einbarte mit ihm, er müsse für den Preis der gelieferten Waren ans dem Ausverkaufsbestande andere Waren ent­nehmen. Der Kaufmann wurde wegen Vergehens gegen ß 8 des neuen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bestraft. Der Angeklagte hat Revision eingelegt. Auf diese hat das Reichsgericht in einem in der Deutschen Juristenzeitung ver­öffentlichten Urteil entschieden : Die Verurteilung des Ange­klagten aus 8 8 des neuen Wettbewerbgesetzes ist gerecht­fertigt. Allerdings war unter der Herrschaft des alten Ge­setzes vom 27. Mar 1896 bei Ausverkäufen ein Nachschieben von Waren in gewissen enMN Grenzen zulässig, wenn das Nachschieben nur dazu bestimmt war, die Zwecke des Aus­verkaufs insofern zu fördern, als einzelne Warenbestände durch Ergänzung fehlender Waren verkäuflich gemacht wer­den sollten. Durch 8 8 des jetzt geltenden Gesetzes vom 7. Juni 1909 ist aber das Vor- und Nachschieben von Waren unbedingt verboten. Der Veranstalter eines Ausverkaufs kann darnach nicht mit der Behauptung gehört werden, er habe seine geschäftlichen Maßnahmen so getroffen, daß trotz des Vor- oder Nachschiebens die Ausverkaufsmaffe nicht vermehrt oder vergrößert, sondern im schließlichen Ergebnisse verringert und der Ausverkauf seinem Ende näher geführt werde. Denn nach dem Sinne des Gesetzes soll einem Ausverkäufe in keinem Falle durch Vor- oder Nachschieben von Waren eine höhere Leistungsfähigkeit verliehen werden, als ihm nach dem Maße der zum Ausverkauf Anlaß gebenden Warenvorräte zukommt.

Literarisches.

8 Anläßlich des Geburtsfefles des Königs erscheint ein von Kalligraph Wilh. Schmidt in Stuttgart schönichriftlich ausgesührtes und wirklich reizendes Gedenkblatt. Das ge­diegene Kunstblatt ist in der W. Rieker'schen Buch­handlung in Altensteig für 20 Pfg. erhältlich. Der Ertrag ist für die in Steinenbronn und Rohr durch Mör­derhand vaterlos gewordenen armen Kinder bestimmt.

Unseres Kronprinzen Fahrt nach Indien. Dieses Pracht­werk für Volk und Jugend erschien soeben in zweiter neu­bearbeiteter Auflage. Gebunden M. 4.50. Zu beziehen durch die W. Rieker'sche Buchhandlung, L. Laut, in Altensteig.

Man beachte folgende Zeitungsstimmen: »Literarischer Jahresbericht": . . . Ein frisch und flott geschriebenes Buch, das nicht bloß die Jugend gern lesen wird. Gerade der an­mutige Plauderton des Verfassers macht das Lesen anziehend; er entwirft lebensvolle Bilder und weiß sowohl ebenso span­nend von Jagdabenteuem zu erzählen wie gesellschaftliche Veranstaltungen glänzend zu schildern. »Leipziger Zig.":

. . Sein Inhalt ist aus Zeitungsberichten und Reisebriefen so geschickt zusammengestellt und zu einem harmonischen Ganzen geformt, daß dieses Buch für die Jugend, der es zugedacht ist, geeigneter erscheint als die geistvollen, meist

viel voraussetzenden Globeirotter-Apertzus. »Deutsche Tagesztg.", Berlin: . . . Die ganze Reise von der Abfahrt in Potsdam bis zur Rückkehr dorthin zieht, anschaulich dar­gestellt, vor dem Auge des Lesers vorbei. Die wirklich gute, gediegene Ausstattung, die ihm zu teil wurde, macht es zu einem Geschenkwerk ersten Ranges. Zeitschrift »Daheim":

. . . Es ist ein gut ausgestattetes Buch mit sehr schönen Bildern. Der Text scheint alles zu bringen, was unsere Jugend besonders zu interessieren pflegt. »Bert. Neueste Nach.': . . . jeder wird dieses Buch mit großer Freude und Genugtuung lesen.

Was ist Elektrizität? Erzählungen eines Elektrons von Charles R. Gibson. Aut. deutsche Bearbeitung von Hanns Günther. Mit zahlreichen Abbildungen. Kos­mos, Gesellschaft der Naturfreunde (Kranckh'sche Verlags­handlung, Stuttgart). Preis geh. M. 1., geb. M. 1.80. Zu haben in der W. Rieker'schen Buchhand­lung, Altenste ig.

Charles R. Gibson hat die originelle Idee gehabt, die physikalischen Vorgänge einmal vom Standpunkt eines Elek­trons, jenes kleinsten Kraftträgers der Elektrizität, statt vom Standpunkt des Menschen darzustellen und so die moderne Elektrizitätslehre in anschauliche und lebendige Form zu gießen. Diese Idee hat H. Günther mit Glück für eine deutsche, zum Teil erweiternde Bearbeitung fruchtbar gemacht, und so hören wir nun aus dem Munde eines der »dabei ivar" und es also wissen muß, nämlich des vielgeplagten Elektrons, wie die elektrischen Vorgänge sich abspielen, wo­bei sie beteiligt sind und ivie endlich! die verdienst­lichen Elektronen auch entdeckt wurden. Mit anderen Worten: die Ergebnisse der Physik, ivie sie in langer und mühseliger Forschung vom Altertum bis zu den neuesten Errungen­schaften sich enthüllten, werden hier in sehr anschaulicher, fast dramatischer Form mitgeteilt, von den elementarste» Versuchen bis zu drahtloser Telegraphie und Telephonie, Dynamomaschine und Rüntgenstrahlen. Von Radioaktivität und Elektrolyse soll in einem weiteren Band erzählt werden. Allerdings verrät das Elektron nichts, was die Gelehrten noch nicht wissen aus sehr naheliegenden Gründen, aber wir kommen durch seine Lebens- und Leidensgeschichte (immer soll es zu Wegen gezwungen werden, die der Mensch lhm vorschreibt!) doch der Sache in fast spielende; Form nahe. Gibson-Günthers Büchlein, mir vielen Bildern ver­sehen, kostet nur 1 M.: es ist zugleich eine der Buchbeigaben, die die Gesellschaft Kosmos (Stuttgart, Franckh'sche Verlags- Handlung) seinen Mitglieder» im Jahr 1912 liefert. (Mii- gliedsbeitrag M. 4.80 jährlich; dafür erhält jedes Mitglied 12 Hefte des Kosmos-Handweisers und 5 interessante Bücher.)

ZU unseren Bildern.

Verthold Auerbachs 100. Geburtstag

wird am 28. Februar gefeiert werde». Der be­rühmte schwäbische Volksdichter ist als Sohn einer jüdischen Familie im Dorfe Nordstetten im würt- rembergischen Schwarzwalde geboren worden. Als junger Heidelberger Student der Philosophie wcm- dk»rte Auerbach, der einer verbotenen Burschenschaft angehörte, auf einig/. Monate ins Gefängnis. Sei» weiteres Leben war ein typisches Schrift^ stellerleben. Der Dichter lebte einige Jahre in Frankfurt, dann ln Weimar, Dresden und schließ­lich seit 1850 in Berlin. Während der Oktober­revolution weilte er in Wien. Den Deutsch-Fran­zösischen Krieg machte er im Hauptquartier des Großherzogs von Baden mit. Am 8. Februar >882 schloß der greise Dichter in Cannes die AuKn. - Auerbachs Dichtungen sind zum Gemeing-lt des deutschen Bottes geworden. Seine berühmten Libwarzwälder Dorfgeschichten", seine RomaneDie Frau Professorin",Barsüßele" uitdAus der Höhe" werden wegen ihrer Frische und ihres Ke- danlenreichtnms noch heute mit Freude gelesen.

Der Nachfolger des Grafen Aehrenthal,

Leopold Graf Berchtold von und zu -Ungarschütz, wurde am 18. April 1863 geboren. Mit dreißig Jahren trat er in den Verband des Ministeriums des Aeußern in Wien; im nächsten Jahr wurde er Botschaftsattache in Paris, erhielt aber sofort den Titel eines Legationssekrelärs. Im Jahr 1899 kam der außerordentlich fähige Diplomat als Legations­rat nach London; von dort wurde er nach Petersburg ver­setzt. Nachdem Graf Berchtold dann einige Zeit auf seinen Gütern gelebt hatte, wurde er im Dezember 1906 zum österreichisch-ungarischen Botschafter in Petersburg ernannt. Als solcher hatte er die diplomatischen Verhandlungen über die Annexion Bosniens und der Herzegowina zu führen. Die folgenschwere Unterredung, in der Graf Aehrenthal dem russischen Minister Jswolski die bevorstehende Annexion an­kündigte, fand in Schloß Bnchlau, dem mährischen Landsitz des Grafen Berchtold, statt. Nach der Beendigung der Krise zog sich der erfolgreiche Diplomat aus dem Staats­dienst zurück und widmete sich der Bewirtschaftung seiner Güter.

Paffend. Gefängnisdirektor (zum Kerkermeister): »Diesen verkrachten Maler dringen Sie auf dreiundzwanzig, dort wird er sich recht wohl fühlen, . . . denn da hat er Nordlicht!"

Vorsichtig. Hotelier (zum Touristen, der noch spät nachts kommt): »Alles ist besetzt; unsere Gäste sind aber alle herein, ick) könnte Sie im Lift ein paar Stunden schlafen lassen!" »Ja, dann lassen Sie mich aber in den vierten Stock hinauf, daß ich nicht gar so viel bezahlen muß!"