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1877.

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^önig Wilhelm U von Württemberg»

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Unser König, Wilhelm II. von Württemberg, feiert am morgigjen Sonntag, de«: 25. Februar seinen 64. Geburtstag. Mir besonderer Liebe und Verehrung sind an diesem TaM die Blicke des Volkes aus den König gerichtet und ausrichtige Wünsche für das fernere Wohlergehen nuferes Lam desval-ers kommen dabei zum Ausdruck. Es be steht ein schönes Verhältnis zwischen König »nd Volk, das besonders auch im letziverganzeneu Le bensjahr des Königs, anläßlich der silbernen Hoch zeitsseier des Königspaares, seinen Ausdruck fand. Alle Schichten der Bevölkerung nahmen inniMtt An teil an dein Fest, das Fürst und Volk anss neue verband.

Blickt man zurück ans die Regierungszeit Kö­nig Wilhelms, so zwingt nicht liebedienerische Lob sucht, soir-dern einfache, schlichte Wahrheitsliebe zur Anerkennung seiner hoben Eigssnschasten als Fürst, vor allem seines nimmer rastenden Pflichtgefühls gegen das Reich wie. gegen das eigene Land, sei ner Gerechligkeitsliebe und seines Wohlwollens, mit den er sich' den schweren Ansgaben des monarchi scheu Berufes unterzieht. Wenn immer es galt, inmitten des Volkes zu weilen, sei es in Stunden trostbedürstlgen Elends, sei es in Stunden mit- teilnngsbedürstiger Fremde, unser König hat nie­mals weder Zeit noch Mühe geschellt. Er ist uns das Bild einfacher Gradheit, und da wir Deutsche nun einmal den Fürsten nicht vom Menschen tren­nen mögen, ist er uns gerade deshalb besonders teuer geworden, weil er uns auch in seiner per­sönlichen Lebensweise als vornehmer Privatmann fast noch näher zu treten verstand, als durch sei­nen hohen königlichen Beruf. i.

Darum sind wir auch dessen gewiß, daß an diesem Freudentage alle treuen WÄrttembeiMr, auch außerhalb der schwarz-roten Grenzpsähle, mit herz­lichen Gefühlen an der Seite des Landesherren weilen. Dankbar gedenken wir sei ner großen Ver dienste um das Vaterland, furchtlos und treu, wie er dein Volke zugetan, stehen -vir auch zu ihm, und uns allen drängt sich der Herzenswunsch ans die Lippen: Gott schütze und segne. König Wilhelm II. und schenke ihm ein langes, an Glück und Freude reiches Löben!

Ea«»tag, -<« 84. Urdnrar.

Amtsblatt für Pfalzgrafenwetter.

ISIS.

Herrlicher Reichstag.

Berlin, 23. Febr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Lesung des Bnsführungsgesetzes zum internationaler: Uebereinkommen zwecks Belämpfnng des Mädchenhandels.

Ministerialdirektor Kriege: Die internationalen Maß­nahmen zur Bekämpfung des verbrecherischen Mädchenhandels haben eingesetzt mit einem am l8. Mai 1904 in Paris abgeschlossenen Versolgungsabkommen, das von einer großen Reihe von Staaten, darunter von Deutschland in Kraft ge­letzt worden ist. Diesem Abkommen gemäß sind allenthalben Zentralstellen zur Bekämpfung des Mädchenhandels errichtet worden, die sich gegenseitig Verstand leisten und bereits eine segensreiche Wirkung entfaltet haben. In der deutschen Gesetzgebung bedürfen der Ergänzung nur die Vorschriften über die Auslieferung, deren Durchführung den Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfes bildet. Ich bitte, den Entwurf anzimehmen.

Abg. Göhre (Soz.): Die Privatorganisationen, besonders das deutsche Komitee haben sich große Verdienste um die Aufklärung dieses dunkeln und schmerzlichen Gebietes er­worben. Leider enthält die Vorlage bedenkliche Lücken, so bei den Strafoorschriften. Bedauerlich ist, daß die Schweiz, die Türkei, Nord- und Südamerika' ausgenommen Brasilien, der Konvention nicht beigetreten sind. Der Entwurf ist ein würdiger Schluß für das große, verdienstvolle Werk des deutschen Komitees.

Abg. Gras Kanitz (Kons.): Mit der vorliegenden Kon­vention von 1910 kann ich mich nicht in allen Punkten ein­verstanden erklären. Nicht nur die Mädchenheimarbeiterinnen in den Großstädten müssen mehr als bisher aufgeklärt werden, spndern auch die Landmädchen, die zur Abwanderung in die Großstadt verleitet werden.

Abg. Maier-Herford (natl.): Wir begrüßen den Ent­wurf mit Freuden. Die Gesetzgebung allein vermag aller­dings nicht, eine gründliche Besserung herbeizusühren. Das Volt muß Mitwirken und besonders die kleine Provinzpresse muß aufklärer-d wirten.

Abg. Müller-Meiningen (F. V.): Vor allein muß in den Fällen wo Mädchen oder Frauen gegen ihren Willen in einem Bordell zurückgehalten werden, energische Bestrafung eintreten. Unsere Regierung muß alles daransetzen, auch die Balkaustaaten ebenso wie die amerikanischen Staaten in das Uebereinkommen emzubeziehen.

Dombeck (Pole): Leider steht der Osten bei der Ver­schleppung der Mädchen obenan. Das Publikum darf seine Mitwirkung nicht versagen, wenn etwas Gutes ge­schaffen werden soll.

Werner (wirtsch. Vgg.): Auch wir begrüßen die Vorlage, doch muß die Konvention weiter ausgedehnt werden.

Ministerialdirektor Kriege: Mit großer Freude und Genugtuung ist das allseirige große Interesse festzustellen. Das Abkommen sieht nur das Mindestmaß vor, die Gesetz­gebung der Staaten geht teilweise darüber hinaus. Dem deutschen Komitee möchte ich meine Anerkennung aussprechen.

Damit schließt die erste Beratung. Es folgt die zweite Lesung, in der die Vorlage unverändert angenommen wird.

Die Verlängerung des Handels- «nd Schiffahrtsoer- trags mit der Türkei wird in erster und zweiter Lesung an­genommen.

Es folgt die erste Beratung eines Staatsangehörig- keitsgesetzes in Verbindung mit dem Gesetz betr. Aender- ung der Wehrpflicht.

Staatssekretär Dr. Delbrück: Der Entwurf soll das Ge­setz vom 1. Juni 1870 ersetzen. Es sollen nur einige Be­stimmungen geändert, aufgehoben oder ergänzt werden, die nicht mehr der Entwickelung der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse innerhalb und außerhalb des deutschen Vater­landes entsprechen. Der Grundsatz, daß die Bundesange­hörigkeit durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat erworben wird und mit deren Verlust erlischt, muß auch heute noch als richtig angesehen werden. Es muß ein einheitliches Recht geschaffen werden, in Bezug auf die Grundsätze, nach denen die Staatsangehörigkeit innerhalb der einzelnen Bundes­staaten erworben werden kann und es ist notwendig, eine staatsbürgerliche Freizügigkeit zu schaffen, nach der die Zu­

gehörigkeit zu einem Bundesstaat auch für die anderen Gel­tung hat. Die Staatsangehörigkeit soll nicht verweigert werden können allen denen, die sie in anderen Bundesstaaten besitzen, vorausgesetzt, daß sie ihre dortige Militärpflicht er­füllt haben. Eine grundsätzliche Aenderung liegt in der Be­seitigung der Bestimmung, daß ein Deutscher, der das Bundes­gebiet verläßt und sich 10 Jahre in: Ausland aufhält, sein« Staatsangehörigkeit verliert. Das alte Gesetz ist zu einer Zeit erlassen worden, wo wir noch keine eigenen Kolonieen hatten. Wir haben zwar den Verlust der Staatsangehörig­keit durch den Zeitablauf beseitigt, halten aber daran fest, daß nach wie vor die Staatsangehörigkeit verloren geht, wenn der Inhaber auf seinen Antrag die Angehörigkeit in einem anderen Staat erworben hat. Auch ist die Erledigung der Frage der Militärpflicht Vorbedingung für die Staatsange­hörigkeit. Tie Vorlage hat eine gewisse vaterländische Be­deutung und sie ist ein Markstein in der Entwickelung des Reiches. Ich bitte um wohlwollende Aufnahme der Vorlage.

Liebknecht (Soz.): Mit der Bestimmung, daß die deutsche Staatsangehörigkeit nur von Personen zurückerworben wer-, den kann, die keinem Staate angehören, sind wir nicht ein­verstanden. Die Forderung des unbescholtenen Lebenswandels sollte man grundsätzlich ausscheiden, da dadurch den polizei­lichen Schikanen Tür und Tor geöffnet wird. Mit Rück­sicht auf d>e heutige Schutzlage, in der sich die ausländischen Arbeiter bei uns in Deutschland befinden, ist eine eingehende Revision der Bestimmungen ffber den erstmaligen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit dringend notwendig. Die Bestimmung, daß die kleineren deutschen Bundesstaaten ohne Genehmigung der preußischen Zentrale keine Ausländer na­turalisieren dürfen, muß beseitigt werden. Ich beantrage, die Vorlage an eine Kommission von 28 Mitgliedern zu verweisen.

Spahn (Z.): Uns wäre eine Kommission von 21 Mit­gliedern lieber gewesen. 'Eine gesetzliche Regelung der Natu­ralisierung der Ausländer kanki von uns einseitig nicht vor­genommen werden. Das Ausland muß uns gleichzeitig darin entgegenkommen. Eine gesetzliche Festlegung des Fremden­rechtes ist auch uns erwünscht, läßt sich aber mit dieser Vor­lage nicht verquicken. Die Wiedererhaltung der deutschen Reichsangehörigkeit muß möglichst erleichtert werden. Mit einer möglichst schnellen Verabschiedung des Gesetzes werden wir den Deutschen im Auslande einen wertvollen Dienst leisten.

Giese (töns.): Wir stimmen der Vorlage in ihren Grund­zügen zu. Wer nicht mehr ein Deutscher sein will, der soll auch nicht dazu angehalten werden. Dieser Wille braucht nicht direkt ausgesprochen zu werden. Er kann auch durch das Verhalten gezeigt werden, so durch den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit und die Nichterfüllung der Wehrpflicht.

Beck-Heidelberg (natl.): Auch wir verlangen, daß der Deutsche im Auslande seiner Wehrpflicht gegenüber dem Vaterlande genügt. In der Kommission wird noch mancher Ausgleich gesucht werden müssen. Im ganzen begrüßen wir die Vorlage.

Waldstein (F. V.): Auch wir begrüßen den Entwurf. Unsere Hauptbedenken richten sich gegen die Bestimmung, daß die Aufnahme von Ausländern in die Reichsangehörig­keit erst erfolgen darf, wenn kein Bundesstaat Bedenken hat. Wir laufen damit Gefahr, zu einer völligen Zentralisierung und zur Aufhebung des föderativen Charakters des Reiches zu kommen.

Hieraus tritt Vertagung ein. Nächste Sitzung Diens­tag I Uhr mit der Tagesordnung: Dritte Lesung des Ueber- einkommens betr. Bekämpfung des Mädchenhandels und des Vertrags mit der Türkei, Fortsetzung der heutigen Beratung, Schutztruppengesetz und Etat des Innern.

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Berlin, 23. Febr. Zum Vorsitzenden der Budgetkom­mission des Reichstages hat die Zentrumsfraktion, die diesen Posten zu besetzen hat, den Abgeordneten Spahn bestimmt. Zum Vorsitzenden der Gcschäftsordnungskommission hat die sozialdemokratische Fraktion, die diesen Posten zu besetzen hat, den Abgeordneten Haase bestimmt.

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