Gegründet

1877.

Die Tagesausgabe kostet vierteljährlich m Bezirk Nagold und Nachbarortsverkehr Mk. 1.25

außerhalb Mk. 1.35.

Die Wochenausgabe (Schwarzwälder Sonntagsblatt) kostet vierteljährlich

60 Pfg.

8

W-KNterkaltung5bLM

Fernsprecher Nr. 11.

Anzeigenpreis

bei einmaliger Ein­rückung 10 Pfg. die einspaltige Zeile; bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

Reklame w Pfg. die Tcxtzeile

. :: Mit der

.MM .SchiMMlder SoiulagMitt.'

«r. S»4

Aasgabe in Altenstetg-Stadt.

Freitag, de« 6. Oktober.

»«tsblatt sSr Ps«lrerafe»«eUer.

1911.

Tagespolitik.

Die innere Politik des Reiches ist vor den Marokko- und Tripolisereignissen wenig oder beinahe garnicht zu Worte gekommen. Und doch hat sie natürlich nicht geruht. Mit besonderem Eifer wird in dem Reichsschatzamt gearbeitet, das die Auf­stellung des Etats soweit gefördert hat, daß dieser bereits in der kommenden Woche dem Bundesrat wird unterbreitet werden können. Obwohl die Fi­nanzlage des Reiches nach den bekanntgegebenen Einnahmeaüsweisen keine ungünstige ist, so ist doch bei Aufstellung des neuen Etats nach dem Grundsatz strenger Sparsamkeit verfahren und vom Schatzfeiretär jede Forderung gestrichen worden, die sich irgendwie als entbehrlich erwies. Daß das Notwendige für Kulturzwecke sowie für die Schlagfertigkeit unserer Armee und Flotte in dem Etat berücksichtigt wurde, ist selbstverständlich. Der neue Etat soll noch dem alten Reichstage vorgelegt werden und den auch für die Wahlen gewünschten Beweis liefern, daß die Finanzresorm des Jahres 1909 den Haushalt des Reiches in günstiger Weise beeinflußt hat; an dem Urteil der Parteien über die Reform wird er jedoch schwerlich viel ändern. Daß der Etat von dem alten Reichstag schon er­ledigt werden könnte, muß bei der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit als ausgeschlossen gelten. Da aber nicht gut zwei verschiedene Reichstage den­selben Etat beraten können, jo ist es wohl anzu­nehmen,, daß der Etat für 1912 zwar schon dem alten Reichstage vorgelegt, von dem neuen aber erst in Beratung genommen werden wird. Die Sit­zungen des neuen Reichstags können nicht vor Ende Februar anfangen, da das Resultat der Stichwahlen auch noch obgewartet werden muß: es ist daher vor­auszusehen, daß der nächstjährige Etat erst um eine geraume Weile nach dem 1. April verabschiedet und ein Etatnotgesetz unumgänglich werden wird. .

*

lieber die V e rmind e r u n g der Seerüstnn- gen sagte der erste Lord der englischen Admirali­tät aus eine in öffentlicher Versammlung an ihn gerichtete Anfrage: Nichts würde der englischen Re­gierung größere Genugtuung bereiten, als Verein­barungen treffen zu können, welche die Rüstungen zu Lande und zur See begrenzen würden. Wenn es auf Worte ankäme, dann wäre das recht schön. Tat­sächlich betreibt England seine Flottenrüstungen aber mit beispiellosem Eifer.

Tsndesnschrichten.

Alterrfleig, 6. Okibr.

* Die Einweihung unserer gegenwärtig der Restauration unterworfenen Kirche kann, wie wir hören, voraussichtlich am 5. November erfolgen. Man glaubte schon am Kirchweihfest die Kirche einweihen zu können, aber da die Orgel bis dahin nicht fertig ist, so tritt eine Verschiebung ein.

Der Geslügelzuchtverein Altensteig hatte bei sei­ner Hauptversammlung im März beschlossen, diesen Herbst eine Geflügelausstellung mit Prämiierung zu veranstalten und bei seiner letzten Ausschußsitzung am 23. Sept. Sonntag den 8. Oktobter dazu be­stimmt. Infolge Ausbruchs der Maul- und Klauen­seuche muß diese Ausstellung unterbleiben oder auf eine spätere Zeit verlegt werden. Auch größere Ge­flügelausstellungen, z. B. in Würzburg und Erlan­gen, können aus dem gleichen Grunde diesen Herbst nicht abgehalten werden. /

st Vom Wein. Ein Erlaß des K. Ministeriums des Innern an die Oberämter und Gemeindebehör­den vom 27. Sept. d. I. besagt: Aus den Berichten der Oberämter hat das Ministerium ersehen, daß zur Ueberwachung des Weinverkehrs in allen Be­zirken Einleitungen getroffen sind, daß aber im allgemeinen die Ortspolizeibehörden die Neigung haben, die Ueb erwachung den Sachverständigen im Hauptberuf zu überlassen und zu wenig eine eigene erfolgreiche Tätigkeit entfalten. Demgegen­

über ist hervorzuheben, daß das Weingesetz den Schwerpunkt der Ueberwachung nicht mehr in die chemische Untersuchung der Weine verlegt, sondern in die Anzeigepflicht der Zuckerung und der Haus- trünkherstellung, sowie in die Buchführung und an­dere eine leichte Kontrolle ermöglichende Vor­schriften, daß dementsprechend die Gemeindebehör­den in erster Linie zur selbsttätigen Durchführung der Vorschriften des Weingesetzes berufen sind, während die zwei Sachverständigen im Hauptberuf, deren Vermehrung in nächster Zeit nicht in Aussicht genom­men ist, nur eine unterstützende Tätigkeit auszu­üben haben. Die Gemeindebehörden werden so­dann in dem Erlaß angewiesen, ihre Ueberwachungs- tätigkeit in näher bezeichneter Hinsicht werter zu entwickeln. Dabei wird u. a. bemerkt: Bei einer in gleicher Weise wie bisher fortschreitenden Reife der Trauben ist Heuer mit einem guten Jahrgang im Sinne des Paragraphen 3 Abs. l des Weingeset­zes zu rechnen. Eine Zuckerung der diesjährigen inländischen Weinmosterzeugnisse ist deshalb, von be­sonderen Ausnahmefällen abgesehen, unzulässig. Die etwaige Zuckerung ist der Ortspolizeibehörde anzu­zeigen, die letztere hat zu prüfen, ob die Zucke­rung als zulässig betrachtet werden kann und ge­gebenenfalls die Beteiligten zu belehren oder in Zweifelsfällen mit dem Weinsachverständigen im Hauptberuf ins Benehmen zu treten. Die Zucke­rung ausländischer Erzeugnisse ist in al­len Fällen, in guten wie in schlechten Jahrgängen unzulässig. Die Benennung des Weins 'Paragraph 6 und 7 des Weingesetzes) ist von nun an sorgfältiger zu überwachen, um den Wert der Erzeugnisse der einzelnen Weinorte gegenüber min­derwertigen Weinen und Verschnitten zu schützen.

- Es ist Sache der Ortspvlizeibehörden, die Wirte und Weingärtner zur Buchführung anzuhalten.

Es entspricht den Absichten des Ministeriums nicht, daß wegen Verfehlungen gegen Gesetzesvor­schriften, die sich erst einleben müssen, beispiels­weise die Vorschriften über die Benennung der Weine und die Buchführung, sofort Strafanzeigen erstat­tet werden, vielmehr genügt es für die Zwecke der Ueberwachung des Weinverkehrs, zunächst belehrend und warnend vorauszugehen, dagegen ist gegen die bewußte Wei n p an ts che rei nach wie vor mit aller Strenge ein zu s ch r e it e n.

H Oberndorf, 5. Okt. Gestern abend kurz nach 8 Uhr ist in dem benachbarten Böchingen das Wohn- und Oekcnomiegebäude des Schuhmachers und Po­lizeidieners Johannes Haag abgebrannt. Die Brand­ursache scheint in einem Kamindefekt zu suchen sein. Der Schaden beträgt ca. 3000 Mark.

st Ebingen, 5. Okt. Aus Anlaß des Einrük- kens zum Militär veranstalteten gestern die hie­sigen Militärpflichtigen, 36 an der Zahl, einen Um­zug durch die Stadt, um die üblichen Geschenke ent­gegenzunehmen. Sie erhielten die schöne Summe von 1740 Mark. ,

s! Pfeffingen, OA. Balingen, 5. Okt. Gestern morgen 3 Uhr wurde unsere Einwohnerschaft durch Feuer aus dem Schlafe geweckt. Das Armenhaus neben der Wirtschaft zur Krone stand lichterloh in Flammen. Um halb 5 Uhr war die Gefahr vorüber.

* Stuttgart, 4. Okt. Zur Verurteilung des Pro fessors Fünfstück wegen Steuerdefraudation wird noch gemeldet: Ein Nachspiel zu dem früher be­handelten Streit der Professoren an der hiesigen Technischen Hochschule, Fünfstück und Mörike, ist ein Steuerprozeß, der gegen Professor Dr. Fünfstück vor der hiesigen Strafkammer verhandelt wurde. Bei dem Prozeß Fünfstück-Mörike war es zwischen dem Kläger Fünfstück und dem Zeugen Professor Dr. Lueger zu einem Zusammenstoß gekommen. Prof. Dr. Lueger zeigte daraufhin Dr. Fünfstück wegen Steuerdefraudation an. Die Untersuchung ergab, daß Fünsstück in den Jahren 1904 bis 1909 feinen Aktienbesitz und seine Bezüge von der Deutschen Ver­lagsanstalt nicht versteuert hatte. Die Steuerbe­hörde bestrafte Dr. Fünfstück mit dem achtfachen der hinterzogenen Kapital- und mit dem zehnfachen

der hinterzogenen Einkommensteuer. Professor Dr. Fünfsiück beantragte gerichtliche Entscheidung und machte geltend, er habe die Aktien für steuerfrei gehalten, ebenso die Bezüge von der Verlagsanstalt. Das Gericht verurteilte jedoch Professor Fünfstück 1) wegen Gefährdung der Kapitalsteuer zu einer Geldstrafe in Höhe des achtfachen Betrags der hin­terzogenen Steuer von 4 049 Mark für den Staat und 459 Mark für die Gemeinde, 2) wegen Ge­fährdung der Einkommensteuer zu einer Geldstrafe im achtfachen Betrag der hinterzogenen Steuer von 12 431 Mark für den Staat und 6131 Mark für die Gemeinde. Die Gesamtstrafsumme beläuft sich dem­gemäß aus rund 20 000 Mark.

st Stuttgart, 5. Okt. (Politischer Kurs.) Der jungliberale Verein veranstaltet wie im letz­ten Winter, so auch in diesem Semester einen KurA für nationale staatsbürgerliche Erziehung und poli­tische Bildung. Der Kurs umfaßt 10 Vorträge und betrifft: Kolonialpolitik, Deutsche Freiheits- und Ein­heitsbestrebungen im 19. Jahrhundert, Grundzüge der Kommunalpolitik, die Frau in der Gemeinde­verwaltung, Nationalökonomie, Bank- und Börsen- sragen, die deutschen Gerichte und ihre Tätigkeit, Grundzüge der Steuerpolitik, deutsche Floltenpoli- tik, und Wohungsfrage und Wohnungssürsorge.

st Stuttgart, 5. Okt. Stärker als je ist nament­lich von Württemberg aus der Bezug vou ita­lienischem Obst. Auf der Strecke Schaffhausen- Singen-Jmmendingen-Horb-Stuttgark laufen bereits seit 14 Tagen jeden Tag vier Obstsonderzüge, von denen jeder 500 Tonnen italienisches Obst mit sich führt, wovon das meiste hierher befördert wird.

st Heilbronn, 5. Okt. Der sozialdemokratische Gemeinderat und mehrfache Landtags- und Reichs­tagskandidat Gustav Kittler befindet sich seit eini­ger Zeit in der K. Heilanstalt Weißenhof bei Weins­berg. !

st Obertürkheim, 5. Okt. Als gestern nachmittag die 12 Jahre alte Pauline Haller im Kinderwagen in der Cannstatterstraße ein kleines Schwesterchen spazieren führte, geriet sie unter ein Bierfuhrwerk und wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Cannstatter Bezirkskrankenhaus verbracht. Trotzdem das kleine Kind aus seinem Wagen geschleudert wurde, erlitt es'keinen Schaden.

st Mnnsingen, 5. Okt. In der erst vor eini-> gen Jahren durch einen Stockaufbau vergrößerten Wirtschaft zumHahnen" brach im Dachstock Feuer aus, das sich rasch verbreitete. Der nördliche Teil des Hauses ist den Flammen vollständig zum Opfer gefallen.

Blitzercute, OA. Ravensburg, 5. Okt. In Meß­hausen ist gestern abend ein von drei Familien (Kut­ter, Lochmaler und Pfeiffer) bewohntes großes, aber sehr altes reparaturbedürftiges Bauernhaus bis auf den Grund niedergebrannt.

st Friedrichshofen, 5. Okt. (Schmugglerin.) Gestern nachmittag ist hier wieder einmal eine mit dem Dampfboot aus der Schweiz zugereist gekom­mene Frauensperson, eine Böhmin, wegen Verdachts des Saccharinschmuggels festgenommen worden. Der Verdacht hat sich bestätigt, denn bei der Körpervisi­tation fanden sich in sogenannten Schmugglerwesten 10 Kilo Süßstoff bei ihr vor. Die Schmugglerin wurde dem Amtsgericht übergeben.

st Vom Bodensee, 5. Okt. Heute nacht ist das Bahnhof Hotel in Ueberlingen vollstän­dig ausgebrannt. Die Entstehungsursache des Feuers ist unbekannt. Der Schaden an Gebäude und Mobiliar ist bedeutend. Das Hotel war mit 70 000 Mark in der Gebäudebrandversicherung und mit 20 000 Mark in der Fahrnisversicherung.

>s Vom Bodenfee, 5. Okt. Einen seltsamen Fang machten zwischen dem Pulverturm und dem alten Schlachthaus in Konstanz arbeitende Fischer im Rhein. Sie fingen mit ihren Netzen eine 15 Pfund schwere Kanonenkugel, die aus der Zeit der Belagerung Konstanz durch die Schweden im Jahre 1633 stammt. Die Kugel wurde dem Rosengarken- museum überwiesen.

t