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1877
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Di<nkt?g, d<« »8 April.
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Amtsblatt s«r Pfalzgrasrnweiler
Ausgabe tu Altensteig-Stadt
In der nächsten Nummer beginnen wir den interessanten Roman von O. Elster:
„Neuer Frühling".
Zur Ausscheidung des Mcheugut».
Durch die Kammerdebatte über den Kultus-Etat ist diese Frage auf die Tagesordnung gesetzt worden. Die von der 2. Kammer wiederholt geforderte Untersuchung der Erträgnisse des Kirchenguts ist früher /,wegen der Schwierigkeit und Unlösbarkeit der Sache" immer hinausgeschoben, neuerdings aber vom Kuliministerium in Angriff genommen und eine Denkschrift darüber nach der Erklärung des Ministers ausgearbeitet worden. Der Minister hat auch gleichzeitig die „finanzielle Auseinandersetzung zwischen dem Staat und den beiden Kirchen" infolge der neuesten Vorgänge in der katholischen Kirche für kirchenpolitisch notwendig erklärt. Die liberalen Parteien haben diese Stellungsnahme des Ministeriums mit Beifall ausgenommen. Von konservativer Seite erhob sich kein Widerspruch. Nur das Zentrum fühlte nach Gröbers Einwendungen die Bestrebungen und Ansprüche der Kirche beengt. Inzwischen ist die Frage in kirchlichen und politischen Blättern mehrfach besprochen worden. Um eins Trennung von Kirche ! und Staat handelt es sich in dieser Angelegenheit nicht, wie von der Presse mit Recht betont wurde. Es ist nur eine ändere Form ihrer Verbindung, „eine Neuordnung ihrer g egenseitigen Beziehungen", wenn die Kirche vom Staat eine gesetzlich fixierte Jahresrente, dazu eventuell das Reckt zur Erhebung einer allgemeinen Kirchensteuer empfängt, dann aber ihre Finanzen selbständig verwaltet und der Kammerdebatten und Jahres-Exigenzen überhoben ist.
lieber Betrag und Art der Abfindungssumme kann von den maßgebenden Faktoren natürlich erst nach Veröffentlichung der Denkschrift verhandelt und in der Presse gesprochen werden. Die Frage ist zunächst nun, wie sich die Kirche zur Abfindung an und für sich stellen soll? Der „Kirchl. Anz." Nr. 6 sagt mit Recht: Die Kirche habe den Abfindungsprozeß weder zu beschleunigen, noch eine Selbständigmachung durch denselben zu bedauern. In der „Reichspost" vom 8. Februar geht der Einsender wohl zu weit, wenn er die Zustimmung der Kirche von der Bewilligung einer „steigenden Rente" abhängig macht. Er schreibt: „Die Kirche soll ihre Interessen gegenüber dem Staat wahren, und die für ihre finanzielle Zukunft nötig steigende Rente als Abfindung verlangen, wenn der Staat haben will, daß die Kirche auf die Ausscheidung des Kirchenguts eingehen soll." Wir sagen: Kann die Kirche solche Forderungen durchsetzen? Und mit welchen Mitteln? Das bloße Nein sagen hilft nichts — angesichts der Erklärung vom Ministertijch, daß die Zeitlage zur finanziellen Auseinandersetzung mit bei den Kirchen dränge und in Anbetracht der großen Schwierigkeit, die in der Sache selbst liegt, was Bestand und Ertrag des Kirchenguts betrifft, und ob derselbe für alle zukünftigen kirchlichen Bedürfnisse zureicht? Dabei ist zu bedenken, daß nach der Abfindungssumme der evangelischen Kirche in bestimmtem Verhältnis auch die der katholischen sich wird richten müssen . Da werden die Kirchen nicht bloß verlangen dürfen und die Kammern bewilligen müssen, sondern die Verhandlungen werden zu einem gerechten und billigen Kompromiß beider Teile führen müssen.
Es ist wohl nicht zu bezweifeln, daß der Zeitpunkt zur friedlichen Auseinandersetzung bezw. Vergleichung jetzt günstiger ist, als voraussichtlich später. „Kommen müsse sie doch", sagte in der Debatte von: 1. Februar der Abg. Haußmann und lud zu einer reinlichen Scheidung auch seinerseits ein. Würde sie die evangel. Kirche verschleppen, so könnte es leicht gehen, wie bei der neuen Schul-
Novelle, die durch die erstmalige Verwerfung seitens der l. Kammer viel mehr nach links gedrängt worden ist. Ob in späteren Jahrzehnten ein der Kirche günstigerer Wind weht, ist sehr zu bezweifeln und ob eine radikalere Kammer ihr nicht viel weniger bieten, insbesondere ob sie das Recht zur Erhebung allgemeiner Kirchensteuern einräumen würde, ist wohl zu erwägen.
Jetzt aber bürgt die Persönlichkeit des Kultministers v. Fleischhauer dafür, daß der Kirche das ihr gebührende zu Teil werde.
Sicherlich wäre es für Kirche und Volk das bequemste, wenn der Staat auf Grund des Kirchenguts alle zukünftigen finanziellen Bedürfnisse der Kirche in gewohnter Weise befriedigte. Ob aber diese stete Abhängigkeit vom Staat ihr innerlich gut und heilsam wäre, ist sehr die Frage. In dieser Hinsicht ist es lehrreich und interessant, sichs näher anzusehen, was andere deutsche evangelische Landeskirchen an kirchlichen Steuern leisten. Darüber gibt „das Kirchliche Jahrbuch für die ev. Landeskirchen Deutschlands 1910" von Pfarrer Schneider in Elberfeld genaue Auskunft. Daraus folgende Beispiele!
In Preußen haben die Großstädte der Rhein- Provinz die sämtlichen Kosten für ihre kirchlichen Bedürfnisse und die Besoldung ihrer Pastoren durch Ortskirchensteuern aufgebracht, z. B. in Elberfeld jährlich gegen 64 000 Mark, ohne einen Pfennig Staatszuschuß. Erst seit 1909 werden die Alterszulagen für die Geistlichen aus zentralkirchlichem Fonds bezahlt. In den alten Provinzen betragen die Landsskirchensteuern für ihre kirchlichen Bedürfnisse 9 Millionen Mark. Zum Aufwand von Neugründungen von Pfarreien, der 1903/09 rund 0,3 Millionen betrug, hat der Staat kaum die Hälfte beigetragen.
Auch in Bayern ist in den letzten Jahren wie in Preußen schon längst die allgemeine Kirchensteuer eiugeführt worden.
In Baden und Hessen ist die neueste Aufbesserung der Pfarrer ganz durch kirchliche Steuern bestritten worden. Werden hienach in deutschen Landen immer mehr die Kräfte der Kirche selbst für ihre finanziellen Bedürfnisse mobil gemacht, so wußte mans in der nordamerikanischen Union von Anfang an nicht anders. Die kleinen und die großen Kirchengütergemeinschaften daselbst wissen nichts von Staatsbeiträgen, sondern bestehen nur durch freiwillige Leistungen. Sie blühen und gedeihen aber dabei aufs beste. Denn Gemeinsinn und Opferwilligkeit sind sittliche Werte. In Württemberg ist teilweise und in einer größeren Anzahl Gemeinden seit der Ausscheidung des Kirchengemeiudevsrmögens mit der kirchlichen Örtsbesteuerüng bis zu 20, 30 Prozent und mehr der Anfang gemacht. Man hört nicht,' daß dadurch Ungelegenheiten herbeigeführt oder Kirchenaustritte veranlaßt worden seien. In neuentstandenen methodistischen Gemeinschaften aber ist die Selbstbesteuerung eine viel größere.
Es wäre also kein Unglück, wenn im Gefolge der Kirchengutsausscheidung für außerordentliche Bedürfnisse eine allgemeine Landeskirchensteuer körnigen müßte. Es dürfte dadurch im Gegenteil das kirchliche Interesse und das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit geweckt, die Kirche einem im Grunde idealeren Zustand näher gebracht werden. In dieser Hinsicht gilt ebensogut für Württemberg, was Schneider im genannten Buch, das auch in alle innerkirchlichen Verhältnisse trefflich einführt, den Landeskirchen Bayerns und der Pfalz sagt: „Es ist hohe Zeit, daß die evangelische Bevölkerung daran gewöhnt wird, an den Lasten ihres Kirchenwesens mitzutragen. Das hätte (wie in Preußen) längst geschehen sollen. Wofür man nichts opfert, das wird einem gleichgültig". Die Einführung von Kirchensteuern liegt also im wohlverstandenen Interesse der Kirche zur Erzielung größeren Gemcinsinns und größerer Opferwilligkeit.
Tagespolitik.
Die liberale Einigung macht Fortschritte. Zwischen den Zentralleitungen der nationalliberalen Partei und der Fortschrittlichen Volkspartei ist, nachdem schon für Württemberg, Baden, Bayern, Ostpreußen, Brandenburg und Pommern Nahlabkommen getroffen waren, neuerdings ein Abkommen über Schlesien, Hannover, Mecklenburg und Thüringen getroffen worden. Für den größten Teil Deutschlands ist nun sichergestellt, daß der Gesamtliberalismus bei den bevorstehenden Reichstagswahlen geschlossen Vorgehen wird. In einigen anderen Gebieten wird die Einigung voraussichtlich ebenfalls gelingen, und so werden es schließlich nur verhältnismäßig wenige Bezirke sein, wo sich die beiden Parteien bekämpfen.
Der Deutsche Zentralverband für Handel und Gewerbe (mit dem Sitze in Leipzig) hat au die preußischen Minister des Innern und der Finanzen eine Eingabe gerichtet, worin er bittet, eine Gesetzesvorlage vorzubereiten, durch welche die Gewerbesteuer als eine den Grundsätzen ausgleichcnder Gerechtigkeit widersprechende Doppelsteuer beseitigt, oder, falls dies nicht als angängig oder durchführbar erachtet wird, unter entsprechender Abänderung des Paragraphen 4 Ziff. 7 des Gewerbesteuergesetzes vom 14. Juni 1891 auf alle Erwerbskreise, insbesondere auch auf die auf wissenschaftliche oder künstlerische Ausbildung gegründeten Berufe ausgedehnt wird.
Lsndesnachrichten.
Alk-E'-iJ. 18. April.
* Am I. Mai wird mit der Renovierung der hiesigen Kirche begonnen und werden daher von diesem Zeitpunkt ab die Gottesdienste in der städtischen Turnhalle abgehalten werden.
* Bauplätze. Oberhalb des Kirchhofes, au der Altensteig-Dorfer Straße, wurden am Donnerstag seitens der Stadt 5 Bauplätze zu Einfamilienhäusern angewiesen.
* Mit der Feldbereinigung am Helle wird in dieser Woche durch die Vermessungsarbeiten begonnen.
* Der vom Museum für gestern angeküudigt gewesene Ausflug nach Eb Hausen wies nur eine sehr schwache Beteiligung aus. Das herrliche Osterwetter lockte die Wanderlustigen weiter hinaus. Der Verkehr war allenthalben ein recht lebhafter.
* Morgen findet hier und in Simmers-
feld die Kontrollversammlung statt; hier für Altensteig-Stadt, Altensteig-Dorf und Berneck um 12einhalb Uhr, für die übrigen Gemeinden um 2einhalb Uhr; in Simmersfeld vormittags 8 Uhr. !
* Einstellung der Rekruten. Bei den Truppenteilen des 13. (Kgl. Württ.) Armeekorps werden die Rekruten in diesem Jahre wie folgt eingestellt: Rekruten zum Dienst mit der Waffe bei der Infanterie (einschl. des Juf>Rgts. Nr. 1 26 in Straßburg,) der Feldartillerie und dem Pionier-Bataillon Nr. 13 am 1 2. Oktober, bei der Kavallerie, und dem Train am 6. Oktober. Rekruten der Bezirkskommandos, Oekonomiehandwerker und Militärkrankenwärter am 3. Oktober.
* Von einem Radfahrer überfahren wurde gestern mittag ein etwa lOjähriger Knabe in der Bahnhofstraße. Derselbe kam glücklicherweise mit wenigen Schürfungen davon.
* Nagold, I ö. April. Am Samstag, den 22. April ds. Js., vormittags 9 Uhr findet auf dem hiesigen Rathanse die ordentliche Amtsversamm - lung statt. Tagesordnung: 1. Wahlen. 2. Neuwahl und Belohnung des Gegenrechners der Oberamtssparkasse: Kenntnisnahme von der Neuregelung der Kanzleikostenentschädigung des Oberamtssparkas-