Fernsprecher Nr. 11.
Gegründet
!877.
du L zfteSouSgabe ' vierteljährlich im Bezirk Nagold und Nachbarortsverkehr Mk. 1.35
außerhalb Mk. 1.35.
Die Wochenausgabe (Schwarzwälder Sonntagsblatt) kostet vierteljährlich 50 Pia.
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bei einmaliger :-wr- rückung 1V Pjg di, einspaltige Zeile - bei Mederholm^en entsprechender Rabair.
Reklamen 15 Pig. »ie TexizeH«
Tageszeilluig für die Aermisdezirde MM, ReideiistM und Calw.:: Mil der Wochen-Ausgabe „SchioarDSlder Somtazsblatt."
K« 36
Ausgabe in Altensteig-Stadt.
M »rrtag, s«« 13. Urbrrrar.
kwtödlail ciir Pfatzgrafenwrttei'.
Ml.
Amtliches.
Ausbruch der Maul- und Klauenseuche.
In Neubulach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und ist über die Gemeindemartung Sperre verfügt worden.
Wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in dem Bezirk Calw ist die Abhaltung von Pferde-, Rindvieh-, und S ch w e i u e m ä r t t c n >m Oberamtsbezirk Calw bis aus weil eres verboten.
In einem Gehöft in Monat am ist heule die Maulund Klauenseuche festgestelll morden. Auf Grund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen wurde folgendes verfügt und wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht:
/I) Unter Sperre gestellt wird die Gemeindemarkung Monakam. Das Nähere bezüglich der Gehöft- bezw. Slall- fperre ist in besonderer Bekanntmachung für den Seucheuort veröffentlicht worden. Durch das Sperrgebiet (Gemeinde Monakam) darf Klauenvieh nicht durchgetrieben werden. Dem Treiben ist das Fahren mit angespannten Wiederkäuern gleichgestellt.
U) Um das Sperrgebiet (Gemeinde Monakam) wird das nachstehend bezeichnet« Beobachtungsgebiet abgegrenzl. Dieses umfaßt folgende Gemeinden: Unlerhaugstetl, Mölllingeu, Liebenzell, sowie die badische Gemeinde Neuhausen. Für dieses Beobachlungsgebiet wird angeordnet: 1. Das Durchtreiben von Wiederkäuern und Schweinen ist untersagt, insbesondere ist untersagt jeglicher Handel im Umherziehen mit Wiederkäuern und Schweinen, einschließlich des Aufsuchens von Bestellungen seitens der Händler ohne Mitführung von Tieren. 3. Die Ausfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus den Gemeinden dieses Beobachtungsgebietes an andere diesem nicht zugehörigen Plätze ist nur zum Zweck sofortiger Abschlachtung und nur mit vorheriger E.laubnis des Oberamts — Bezirksamt —, welches einen besonderen Erlaubnisschein ausstcllt, gestattet. Die für dieses Gebiet in Betracht kommenden Eisenbahnstationen sind ersucht. Wiederkäuer und Schweine nur gegen Vorzeigung des bezirksamtlicheu Erlaubnisscheins zu verladen.
0) Im Umkreis von 12 Km. um den Seuchenort folgende Ortschaften umfassend: im Oberamt Calw: Calw, Airburg, ÄUHengstetr, Alzenberg, Dennjächt, Ernstmühl, Ge- chingen, Hirsau, Neuhengstetl, Obeikollbach, Oberrcichenbach, Ostelsheim, Otlenbronn, Rütenbach, Simmvzheim, Sommen- hardt, Stammheim, Unterreichenbach, Würzbach und Zavel- stein gelten folgende Anordnungen: 1. In diesem Umkreis ist der Handel im Umherziehen mit Wiederkäuern und Schweinen bis zu dem Tage, an welchem die Seuche amtlich für erloschen erklärt wird, untersagt. Unter das Verbot füllt auch das Aussuchen von Bestellungen seitens der Händler ohne Mitführung von Tieren außerhalb ihres Niederlassungs- orls. 2. Die Abhaltung von Pferde-, Rindvieh- »nd Schweine- märklen ist bis auf weiteres verboten.
Die Tierbesitzer werden vorn Kgl. Oberamt auf ihre Anzeigepflicht im Falle des Seuchenverdachts hingewiesen mit dem Bemerken, daß eine wissentliche Verletzung der Anzeigepflicht mit Gefängnis und nicht bloß mit Geld bestraft wird. Außerdem wird jede Zuwiderhandlung gegen die getroffenen Anordnungen strenge bestraft. Bon etwaigem weiteren Ausbruch der Seuche ist dem Oberamt alsbald telefonische Mitteilung zu machen.
Im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung der Maul- und Klauenseuche werden vom K. Oberamt Neuenbürg folgende Anordnungen getroffen: 1. Die Abhaltung von Vieh- und Schweinemärkten im Oberamtsbezirk Neuenbürg wird bis auf weiteres verboten. 2. Der Handel im Umherziehen mit Wiederkäuern und Schweinen im Oberamtsbezirk Neuenbürg wird bis auf weiteres u u t e r- s a g t. Unter dieses Verbot fällt auch daS Aussucherr von Bestellungen seitens der Händler ohne Mitführung von Tieren außerhalb des Niederlassungsorts.
Zur Konstituierung (Wahl des Vorstandes usw.) der Zwangsinnung für das Tapezier- und SatllergewerbedesOberamtsbezirksFreu- denstadt werden sämtliche im Oberamtsbezirk Freudenstadt wohnende Mitglieder dieser Innung zu einer am Mittwoch den 15. ds. Mts., nachmittags 2 ff, Uhr, im Gasthof zum Murgtäler Hof in Freudenstadt stattfindenden Versammlung einberufen.
Bestellungen
auf unsere Zeitung „Aus den Tannen" werden fortgesetzt von allen Postanstalten, Postboten Agenten und Austrägern, sowie in der Expedition der Zeitung entgegengenommen.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 11. Februar.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Interpellation des Grafen Kanitz betreffend Maßregeln gegen die Ueberschwenunnng des deutschen Geldmarktes mit fremden Werten und gegen den übermäßigen Abfluß von deutschem Geld nach dein Ausland. Graf Kanitz begründet die Interpellation und führt aus: Unsere Interpellation ist von der Tagespresse überall mit Verständnis, aber nicht überall mit Wohlwollen aufgenommen worden. Es muß zugegeben werden, daß die Beteiligung deutschen Kapitals an ausländischen Unternehmungen der deutschen Industrie unter Umstünden Vorteile bringt. Bei den amerikanischen Bahnen ist dies aber beispielsweise nicht der Fall. Das Börsengesetz muß in mehrfacher Hinsicht geändert werden. Papiere dürfen nicht zur Zeichnung aufgelegt werden, be vor ihre Zulassung ausgesprochen, respektive bevor der Prospekt der emittierenden Bank vorgelegt ist. Deutsches Kapital muß in erster Linie dem deutschen Erwerbsleben zugute kommen. Die Abwanderung deutschen Kapitals in das Ausland führt na lurgemäß zu einer Steigerung des inländischen Zinsfußes. Je länger man mit der Herabsetzung des Reichsbankdiskonts wartet, desto größere Summen fließen in das Ausland zum Nachteile des deutschen Erwerbslebens ab. Bei der Abwanderung deutschen Kapitals nach den: Ausland sind auch Verluste des Publikums ausgeschlossen. TL- Zulaisungsstelle sollte stets die Solidität der ausländischen Papiere sorgfältig prüfen. Eine Spitze gegen Nordamerika ist unsere Interpellation nicht. Aber ans purer Freund schail brauchen wir die fremden Eisenbahnpapiere nicht ansznnehmen. Es sollte eine Zentralemissionsbehörde für ausländische Papiere errichtet werden, die für alle deutschen Behörden zuständig lind. Die Börsenstelle sollte angewiesen werden, ausländische Wertpapiere nur bei voller Deckung des inländischen Kapitalbedarfs zuzulnssen und zwar nur, wenni diese sich in den Dienst nationaler Arbeit stellen n. in ihrem Heimatland notiert werden. Hier stehen für uns die wichtigsten vaterländischen Interessen ans dem Spiele. (Lebh. Beifall.) Staatssekretär Delbrück: Der Bundesrat hat noch keine Stellung zu dieser Frage genommen. Ein Mittel, die Bankiers zu verhindern, ihr Geld in fremden Werten anzulegen, gibt es nicht. Die Zulasinngsstellen sind Organe der Börse. Eine Einwirkung auf sie ist nur der Landesregierung möglich. Unter normalen Verhältnissen ist die Anlegung inländischen Geldes in ausländischen Papieren für wirtschaftliche und politische Zwecke notwendig oder dvch mindestens zweckmäßig. Die Industrie hat ein großes Interesse daran. Bei dem großen Bedarf des inländischen Marktes ist eine gewisse Reserve den ansländischen Paviercn gegenüber geboten. Der preußische Hau delsmiuister hat wiederholt bei der Berliner Zu lassiingsstelle regulierend eingegrisfen. Das Börsengesetz gibt die notwendigen Handhaben und die zuständigen Organe sind entschlossen, auch erforderlichenfalls von ihren Befugnissen Gebrauch zu ma chen. Die heutige Beratung mag der Bankwelt des Gewissen schärfen, daß sie nicht allein das eigene Geschäft wabrnebmen, sondern nationale und wirtschaftliche Rücksichten beobachten muß. Ans Antrag des Abg. Dove (forffchr. Vptd erfolg! die Besprechung der Interpellation, bei der die Schaffung einer Fentralznlässnngsbehörde vorgeschlagen wurde. Diesem Vorschlag traten die verschiedenen Redner bei. Darauf tritt Vertagung ein. Nächste Sitzung Montag 2 Uhr: Marineetat. Schluß 6 Ubr.
Landrsnachrichreu
Alterest «ig- 13. Februar.
, * Die Handwerkerbank Allcnsteig bildete in letzter Zeit, im Zusammenhang mit dem Konkurs Schmitz, den Gegenstand ausgiebiger Erörterung und zwar nicht nur hier, sondern in den weitesten Kreisen. Ais der so viel Aufsehen erregende Schnntz schse Konkurs angezeigt wurde, erfuhr man auch alsbald, daß die hiesige Bant wesentlich dabei beteiligt sei. Es wurde eine immer höhere Summe genannt und so war es eine natürliche Folge, daß die Unruhe innerhalb der Genossenschaftstreise der Bank mit jedem Tage wuchs. Es wäre bei dieser Sachlage ohne Zweifel im Interesse der Bank ffelbft gewesen, wenn sie, wie vielfach erwartet wurde, beruhigende Erklärungen abgegeben hätte, wenigstens soweit sie dazu in der Lage war. Da dies nicht geschah und die untontrollierbaren Gerüchte kein Ende nahmen, so wurde von einer Anzahl Mitglieder eine außerordentliche Generalversammlung beantragt, die nun gestern stattsand, nachdem inzwischen hinter den Kulissen manches geschafft wurde, was wohl besser unterblieben wäre. Ans der Tagesordnung der Generalversammlung stand die Beschlußfassung über den Antrag auf Umwandlung der Bant in eine G. ,m. b. H., Stellungnahme zum Bantverlust im Konkurs Schmitz und Festsetzung neuer Bestimmungen über Sicherstellung der Bank im Wechsel und Conto-Corrent- verkehr. Die als Versammlungslokal gewählte städt. Turnhalle war von Bankmitgliedeon dicht gefüllt. Es waren von 647 Genossen etwa 440 anwesend, eine Teilnehmerzahl, welche bis jetzt noch nicht zu verzeichnen war. Die Feststellung der anwesenden: Genossen nahm zunächst lange Zeit ca. leinhalb' Stunden in Anspruch. Den Vorsitz der Versammlung führ-e Krantenkassen-Kassicr W. Nieter, da Direktor Stadtschnltheiß Welker es ablehnte, den Vorsitz bei dieser, wie er sagte, aufge- zwungenen Generalversammlung zu führen. Da die Bantgenossen so zahlreich vertreten waren, so können wir uns in unserem Bericht ans die Mitteilung des Wichtigsten aus den Verhandlungen beschränken. Nachdem Kassier Nieter einige einleitende Worte gesprochen hatte, ergriff Direktor Welker das Wort, bedauerte, daß ein Teil der Mitglieder diese Versammlung erzwungen habe und bemerkte-, daß man in einigen Wochen hätte richtigen Aufschluß geben können: es sei jetzt noch verfrüht. Trotzdem freue er sich über den zahlreichen Besuch der Mitglieder, vor denen er sich rechtfertigen könne. Er äußerte sich über die Angriffe ans die Bankverwaltung in Zuschriften und Flugblättern, die er vorlas und verschiedenes davon richtigstellte und znrückwies. Er führte n. a. aus, daß die Bank früher eine Kapitalistenbant gewesen sei, bei der die Kapitalisten den Vorteil hatten. Damit sei aber der großen Zahl der Mitglieder nicht gedient. Dieser .instand würde wieder erstrebt. Die Zeit der Umwandlung der Bant sei nicht günstig gewählt-. Wenn einmal ein größerer Reservesond da sei, dann könne man der Umwandlung näher treten. Bei einer G. in. b. H. habe man in Zeiten der Geldknappheit Schwierigkeiten in der Beschiasfung des Geldes. Es gereiche den Mitgliedern des Hinteren Waldes, des Freudenstädter und Calwer Bezirkes zur Ehre, daß trotz der nngekeuerlichen Verdächtigungen und Anfeindungen gegen die Bankverwattung kein Mitglied gekommen sei und habe sein Geld zurückverlangt, mir ein einziges Mitglied, von dem man eine größere Einsicht hätte erwarten können. In längeren Ausführungen verteidigte Welker dann die Bant und hob die Vorteile einer Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung hervor. Auf den Fall Schmitz übergehend, machte er nähere Angaben hierüber und konstatierte, daß sich der Vorstand der Bant nichts habe zu Schulden kommen lassen. Es sei ein großer Fehler gemacht worden und zwar dadurch, daß inan die Verwaltung zum Schuldigen gemacht habe, ohne daß man sich die