Vkgrüuürt

1877.

Dir TageLaaSgabe vierteljährlich im Bezirk Nagold und Nachbarortsverkehr Mk. 1.25

außerhalb Mk. 1.35.

Dir Wochenausgabe (Schwarzwälder Sonntagsblatt) kostet vierteljährlich

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Fernsprecher Nr. 11.

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bei einmaliger Ein­rückung 15 Pig. otl kSnspoltigr Zeile i bei Wiederholunigrv emivr-chei-dkr Rabat:.

Reklamen 15 7:sz. die Textreile

Tageszeitung und Anzeigeblatt, verbreitet in den Gbersmtsbezirken Nagold, jreudenstadt, Lalw u. Neuenbürg,

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Perlag u. Druck der W. Rieker'schen j Buchdruckerei (L. Laut), Altensteig, j

DirrrKtag, des 17. Januar.

Amtsblatt s«r Pfalrgrafeameiler.

!S!1.

40 Jahre Deutsches Reich.

Ium Gedächtnis der Kaiserproklamation in Vcrsaille s am 18. Januar 1871.

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Am 18. Januar fährt sich zum vierzigsten Male der Tag, an dem im Spiegelsaale des alten Schloß ses der sranzöstschen Könige in Versailles in einer glänzenden Versammlung von Fürsten und Heerfüll rern König Wilhelm l. Vvn Preußen znm Kaiser aus ge rufen und damit das uene Deutsche Reich de gründet wurde. Schon bald nach den ersten gro­ßen Sieger: der verbündeten deutschen Heere auf den Schlachtfeldern Frankreichs machte sich in den Staaten Süddcutschlands der Wunsch nach einer dauerndeil, engen Bereinigung mit den schon seit vier Jahren im Norddeutschen Bund zusammengeschlos senen Stammesbrüdern geltend; im Laufe des No­vember 1870 wurden in Versailles die grundlegen den Verträge geschlossen, und nachdem auf Antrag des Königs Ludwig II. von Bayern der TitelDeut­scher Kaiser" für das Oberhaupt des neuen Rei­ches angenommen war, erfolgte die feierliche Prok­

lamation am 170. Jahrestage der Krönung des ersten preußischen Königs. Der Bundeskanzler Graf Bismarck verlas die Urkunde and Großherzog Fried rich I. von Baden brachte das erste Hoch auf den Kaiser ans. Bon den deutschen Fürsten, die da­mals zum Bunde zufammentraten, sind heute, nach vierzig Jahren, nur noch Herzog Georg II. von Sach­sen-Meiningen und Fürst Heinrich XIV. von Reust j. L. am Leben: das Reich aber blüht fort im Sinuc der Worte, die König Wilhelm am Tage vor­der Kaiserproklamalion dem deutschen Volke zurief: Uns aber und unseren Nachfolgern an der Kai­serkrone wolle Gott verleihen, allezeit Mehrer des Reichs zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens ans dem Gebiet nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung."

Amtliches.

Patentierung von P r ivat z u ch r h e n g st e ir für die Deckzeit l 0 Il.

Gemäst Paragraph 12 der Beschätordnung vom lZ. Februar l 006 findet die Patentierung solcher Privatzuchlheugste, welche während der Beschälzeit (. Februar bis. Juli 1011. zum Decken frem­der Stuten verwendet werden wollen, in folgen­den Orten an den nachbezeichneten Tagen statt: in Lau pH ei in am Montag, den 6. Februar 1011 nachmittags üeinhalb Uhr, in Geislingen am Dienstag, den 7. Februar l 0 ll mittags l 2 Uhr, in Backnang am Mittwoch, den 8. Februar >0ll vormittags Odreiviertel Uhr, und in Hohenheim an demselben Tage nachmittags 8 Uhr. Weitere Patentierungsorte werden nach Bedarf in den an­deren Landesteilen noch bestimmt und unmittelbar den einzelnen Patentbewerbern mitgeteilt werden. Die Hengstbesitzer, welche ihre Hengste zum Zweck der Erlangung eines Patents für die Beschälzeit 101 l au einem der festgesetzten Patentierungsvrte der von der Landgestütstommissivn bestellten Kom­mission vorsühren wollen, werden aufgefordert, dzese Hengste spätestens bis 80. Januar d. I. unter ge­nauer Beschreibung jedes Hengstes nach Namen, Aller, Abstammung und Farbe, Abzeichen und Größe bei dem Sekretariat der Landgestütkommission an zumelden.

Ser Emmirs eines Bersicher»u«eietzes sür AnzefteSte.

st Berlin, 16. Jan. Der Reichsanzeiger ver­öffentlicht den Entwurf eines Berpcherungsgesetzes. für Angestellte. Darmach werden wegen Bernssun- fähigkeit und wegen vorgeschrittenen Alters sowie zu Gunsten der Hinterbliebenen in vollendetem 16. Lebensjahre versichert: Angestellte in leitender Stel­lung, Betriebsbeamte, Werkmeister und andere An­gestellte in ähnlichen gehobenen oder höheren Stel­lungen ohne Rücksicht auf Vorbildung, wenn diese Beschäftigung den Hauptberuf bildet, Handlungsge­hilfen und Handluugslehrlinge, Gehilfen und Lehr­linge in Apotheken, Bühnen- und Orchestermikglieder ohne Rücksicht aus den Kunstwert der Leistungen^ Lehrer und Erzieher, ferner aus der Schiffsbesat­zung deutscher Seefahrzeuge und Binuenfahrzeuge^ Kapitäne, Offiziere des Decks und Maschlnendienst.es, Verwalter, Vermaltnugsassistenten sowie ähnliche oder in höheren Stellungen befindliche Angestellte. Voraussetzung ist, daß. der Gehalt 7,000 Mark nicht übersteig! und das 60. Lebensjahr nicht vollendet ist. Wer aus einer versicherungspflichtigen Beschäf­tigung ausscheidet und mindestens 60 Monatsb'ei - träge entrichtet hat, kann die Versicherung freiwil­lig sortsetzen oder, falls 120 Monatsbeiträge ent­richtet sind, die erworbene Anwartschaft durch Zah­lung einer Anerkennungsgebühr erhalten. Nach der Höhe des Jahresverdienstes werden nenn Gehalts­klassen gebildet. Gegenstand der Versicherung sind Ruhegeld und Hinterbliebenenrenten. Ruhegeld er­hält der Versicherte mit der Vollendung des 65. Lebensjahres oder bei Herabsetzung der Arbeitsfähig­keit auf weniger als die Hälfte der normalen, fer­ner wer 26 Wochen hindurch ununterbrochen be-- rnfsunfähig gewesen ist, sür die weitere Dauer der Berufsunfähigkeit. Witwenrente erhält die Witwe nach dem Tode des versicherten Mannes. Die Wai­senrente erhalten nach dem Tode des versicherten Vaters die ehelichen Kinder unter 1 8 Jahren, nach dem Tode einer Versicherten vaterlose Kinder unter 18 Jahren, auch nnebeliche. Die Wartezeit dauert beim Ruhegeld für männliche Versicherte 120, für weibliche 60 Beitragsmonate, bei der Hinterblie­benenrente 120 Beitragsmonate: das Ruhegeld be­trägt nach Ablauf der 120 Beitragsmvnate ein Vier­tel des Werts der in dieser Zeit entrichteten Bei­träge, und ein Achtel des Wertes der übrigen Bei­träge, bei der Witwenversickerung nach Ablauf von 60 und vor Vollendung von 1 20 Beitragsmonaten ein Viertel des Wertes der in den ersten -sechzig