Vkgrüuürt
1877.
Dir TageLaaSgabe vierteljährlich im Bezirk Nagold und Nachbarortsverkehr Mk. 1.25
außerhalb Mk. 1.35.
Dir Wochenausgabe (Schwarzwälder Sonntagsblatt) kostet vierteljährlich
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Fernsprecher Nr. 11.
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bei einmaliger Einrückung 15 Pig. otl kSnspoltigr Zeile i bei Wiederholunigrv emivr-chei-dkr Rabat:.
Reklamen 15 7:sz. die Textreile
Tageszeitung und Anzeigeblatt, verbreitet in den Gbersmtsbezirken Nagold, jreudenstadt, Lalw u. Neuenbürg,
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Perlag u. Druck der W. Rieker'schen j Buchdruckerei (L. Laut), Altensteig, j
DirrrKtag, des 17. Januar.
Amtsblatt s«r Pfalrgrafeameiler.
!S!1.
40 Jahre Deutsches Reich.
Ium Gedächtnis der Kaiserproklamation in Vcrsaille s am 18. Januar 1871.
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Am 18. Januar fährt sich zum vierzigsten Male der Tag, an dem im Spiegelsaale des alten Schloß ses der sranzöstschen Könige in Versailles in einer glänzenden Versammlung von Fürsten und Heerfüll rern König Wilhelm l. Vvn Preußen znm Kaiser aus ge rufen und damit das uene Deutsche Reich de gründet wurde. Schon bald nach den ersten großen Sieger: der verbündeten deutschen Heere auf den Schlachtfeldern Frankreichs machte sich in den Staaten Süddcutschlands der Wunsch nach einer dauerndeil, engen Bereinigung mit den schon seit vier Jahren im Norddeutschen Bund zusammengeschlos senen Stammesbrüdern geltend; im Laufe des November 1870 wurden in Versailles die grundlegen den Verträge geschlossen, und nachdem auf Antrag des Königs Ludwig II. von Bayern der Titel „Deutscher Kaiser" für das Oberhaupt des neuen Reiches angenommen war, erfolgte die feierliche Prok
lamation am 170. Jahrestage der Krönung des ersten preußischen Königs. Der Bundeskanzler Graf Bismarck verlas die Urkunde and Großherzog Fried rich I. von Baden brachte das erste Hoch auf den Kaiser ans. Bon den deutschen Fürsten, die damals zum Bunde zufammentraten, sind heute, nach vierzig Jahren, nur noch Herzog Georg II. von Sachsen-Meiningen und Fürst Heinrich XIV. von Reust j. L. am Leben: das Reich aber blüht fort im Sinuc der Worte, die König Wilhelm am Tage vorder Kaiserproklamalion dem deutschen Volke zurief: „Uns aber und unseren Nachfolgern an der Kaiserkrone wolle Gott verleihen, allezeit Mehrer des Reichs zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens ans dem Gebiet nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung."
Amtliches.
Patentierung von P r ivat z u ch r h e n g st e ir für die Deckzeit l 0 Il.
Gemäst Paragraph 12 der Beschätordnung vom lZ. Februar l 006 findet die Patentierung solcher Privatzuchlheugste, welche während der Beschälzeit (lö. Februar bis lö. Juli 1011. zum Decken fremder Stuten verwendet werden wollen, in folgenden Orten an den nachbezeichneten Tagen statt: in Lau pH ei in am Montag, den 6. Februar 1011 nachmittags üeinhalb Uhr, in Geislingen am Dienstag, den 7. Februar l 0 ll mittags l 2 Uhr, in Backnang am Mittwoch, den 8. Februar >0ll vormittags Odreiviertel Uhr, und in Hohenheim an demselben Tage nachmittags 8 Uhr. Weitere Patentierungsorte werden nach Bedarf in den anderen Landesteilen noch bestimmt und unmittelbar den einzelnen Patentbewerbern mitgeteilt werden. Die Hengstbesitzer, welche ihre Hengste zum Zweck der Erlangung eines Patents für die Beschälzeit 101 l au einem der festgesetzten Patentierungsvrte der von der Landgestütstommissivn bestellten Kommission vorsühren wollen, werden aufgefordert, dzese Hengste spätestens bis 80. Januar d. I. unter genauer Beschreibung jedes Hengstes nach Namen, Aller, Abstammung und Farbe, Abzeichen und Größe bei dem Sekretariat der Landgestütkommission an zumelden.
Ser Emmirs eines Bersicher»u«eietzes sür AnzefteSte.
st Berlin, 16. Jan. Der Reichsanzeiger veröffentlicht den Entwurf eines Berpcherungsgesetzes. für Angestellte. Darmach werden wegen Bernssun- fähigkeit und wegen vorgeschrittenen Alters sowie zu Gunsten der Hinterbliebenen in vollendetem 16. Lebensjahre versichert: Angestellte in leitender Stellung, Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Angestellte in ähnlichen gehobenen oder höheren Stellungen ohne Rücksicht auf Vorbildung, wenn diese Beschäftigung den Hauptberuf bildet, Handlungsgehilfen und Handluugslehrlinge, Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken, Bühnen- und Orchestermikglieder ohne Rücksicht aus den Kunstwert der Leistungen^ Lehrer und Erzieher, ferner aus der Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge und Binuenfahrzeuge^ Kapitäne, Offiziere des Decks und Maschlnendienst.es, Verwalter, Vermaltnugsassistenten sowie ähnliche oder in höheren Stellungen befindliche Angestellte. Voraussetzung ist, daß. der Gehalt 7,000 Mark nicht übersteig! und das 60. Lebensjahr nicht vollendet ist. Wer aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ausscheidet und mindestens 60 Monatsb'ei - träge entrichtet hat, kann die Versicherung freiwillig sortsetzen oder, falls 120 Monatsbeiträge entrichtet sind, die erworbene Anwartschaft durch Zahlung einer Anerkennungsgebühr erhalten. Nach der Höhe des Jahresverdienstes werden nenn Gehaltsklassen gebildet. Gegenstand der Versicherung sind Ruhegeld und Hinterbliebenenrenten. Ruhegeld erhält der Versicherte mit der Vollendung des 65. Lebensjahres oder bei Herabsetzung der Arbeitsfähigkeit auf weniger als die Hälfte der normalen, ferner wer 26 Wochen hindurch ununterbrochen be-- rnfsunfähig gewesen ist, sür die weitere Dauer der Berufsunfähigkeit. Witwenrente erhält die Witwe nach dem Tode des versicherten Mannes. Die Waisenrente erhalten nach dem Tode des versicherten Vaters die ehelichen Kinder unter 1 8 Jahren, nach dem Tode einer Versicherten vaterlose Kinder unter 18 Jahren, auch nnebeliche. Die Wartezeit dauert beim Ruhegeld für männliche Versicherte 120, für weibliche 60 Beitragsmonate, bei der Hinterbliebenenrente 120 Beitragsmonate: das Ruhegeld beträgt nach Ablauf der 120 Beitragsmvnate ein Viertel des Werts der in dieser Zeit entrichteten Beiträge, und ein Achtel des Wertes der übrigen Beiträge, bei der Witwenversickerung nach Ablauf von 60 und vor Vollendung von 1 20 Beitragsmonaten ein Viertel des Wertes der in den ersten -sechzig