mmlshorn bei der Hafeneinfahrt in gefährlicher Weife aneinander. Der Umsicht der Kapitäne ge­lang es im letzten Angenblick, den Zusammenstoß zu parieren, aber die beiden Trajektkähne, die der Prinzregent" im Schlepp führte, wurden schwer beschädigt und mit Muhe über Wasser gehalten., Personen wurden nicht verletzt.

Ter Hauptfinanzetat.

Mit der Eröffnung des Landtages ist den Stän­den der neue H auptfinanze tat für l9ll/l2 zugegangen. Der Staatsbedars beträgt für 1911 103 870 136 Mark, für 1912 106 540 516 Mark. Die Einnahmen sind auf 105 424 143 bezw. auf 107-837 145 Mark geschätzt. Es würde also ein Ueberschttß von I 554 007 bezw. 1 297 329 Mark entstehen, wenn nicht die Gehaltsaufbesserung für Beamte, Geistliche und Lehrer Mittel im Gesamt­beträge von 8,1 bezw. 9,1 Millionen Mark er­fordern würde. Hievon entfallen 2,9 Millionen Mb. ans die Eisenbahnverwaltung: diese können ans dem in Aussicht zu nehmenden höheren Betriebs­überschuß der Eisenbahnen gedeckt werden. Dagegen müssen für den übrigen Mehrbedarf neue Einnahmen geschaffen werden, und zwar durch Zuschläge zu den Steuern und durch den Ertrag einer einzufüh­renden Staats-Lotterie. Zur Bestreitung außer­ordentlicher Bedürfnisse der Verkehrsanstalten sind zwei neue Anlehen im Gesamtbetrag von 36 000 000 Mark aufzunehmen, sodaß die Staatsschuld insge­samt rund 655 000 000 Mark beträgt.

Aus den Gerichtssälen.

j s Stuttgart, 14. Jan. (Strafkamme r.) Der verheiratete Agent Julius Schlegel stellte einen Wechsel über 1 950 Mark aus, setzte den Namen eines Bierbrauereibesitzers darauf und verkaufte den ge­fälschten Wechsel unter dem Vorbringen, er sei gut, an einen Kaufmann um !800 Mk. Der Kaufmann ist um den Betrag geschädigt. Die Strafkammer verurteilte den vorbestraften Angeklagten zu 1 Jahr Gefängnis unter Anrechnung eines Monats Unter­suchungshaft. Der Staatsanwalt hatte Zuchthaus beantragt.

si Ellwangen, 15. Januar. Der Maurermeister Anton Rettenmaier von Leiroden hatte sich gestern vor der hiesigen Strafkammer wegen Belei­digung des Oberamtsrichters und des Amtsrich­ters von Aalen zu verantworten. In einer Wirt­schaft ließ er sich vor anderen Gästen zu der Aeuße- rung Hinreißen, der Amtsrichter Holland fei noch ein größerer Spitzbube als der Oberamtsrichter, Landgerichtsrat Braun: er werde an den König schreiben, daß sie ins Jenseits befördert werden müßten. Dafür wurde Rettenmaier zu 14 Tagen Gefängnis, verurteilt. Das Gericht nahm zu feinen Gunsten an, daß er bei dem Geschwätz betrunken war und daß ein anderer Gast die Gelegenheit be­nutzte, ihm die Zunge zu lüpfen. Der Staatsan­walt hatte zwei Monate Gefängnis beantragt. Fin­den schlechten Menschen, der den Rettenmaier pro Doziert hatte, gibt es leider keine strafrechtliche Be stimmnng.

js Navensblrrg, 15. Jan. Der Maler Sigmund Fehr von Gebrazhosen hatte ohne jeden greifbaren Grund, blos um sein Mütchen an ihnen zu kühlen.

über die ihr gehörende Hälfte ihrer Errungenschaft verfügen, sie kann auch keine Schulden kontrahieren. Alle diese Rechtsgeschäfte sind, wenn sie ohne Zu­stimmung des Mannes vorgenommen sind, ungültig. Sogar die Frau selbst kann die Ungültigkeit geltend machen. Nur die in den Bereich der Hausfrau fal­lenden Rechtsgeschäfte, z. B. kleinere Einkäufe von Lebensmitteln für die Haushaltung usw., kann die Frau selbständig vornehmen. (Durch Testament oder Erbvertrag kann sie aber über ihr Vermögen frei verfügen.)'

Hat nun dieser Güterstand der landrechtlichen Errungenschaftsgesellscl)aft bis zuin Tode eines der Ehegatten bestanden, so steht an den Erbteilen der gemeinschaftlichen Kinder, also an dem Mutter- oder Batergut derselben, dem überlebenden Gatten das le­benslängliche Nutznießungs- und Verwaltnngsrecht zu, sogen, statutarisches Nutznießungs- und Verwal­tungsrecht. Der Nutznießer hat das Kindesvermö­gen, soweit es nicht in Grundstücken besteht, hypo­thekarisch sicherzustellen. Der überlebende Gatte ist also nicht verpflichtet, den Kindern beim Eintritte ihrer Volljährigkeit das Diutter- oder Vatergut hin- Miszugeben. Das ganze Familienvermögen bleibt vielmehr bis zu seinem Tode in seiner Hand ver­einigt. Nur wenn ein Kind heiratet, ist der Nutz­nießer verpflichtet, einen Teil des Kindesvermögens nuszufolgen, wenn ihm seine Verhältnisse dies ge­statten. Kinder, die ledig bleiben, haben somit keinen Anspruch.

Für alle, welche bis zum 31. Dezember 1899 geheiratet haben, besteht, sofern sie nicht einen an­dern Güterstand durch Ehevertrag eingeführt haben,

dem Oekonomierat Farny in Dürren und dem Rechtsanwalt Lock in Leutkirch beschimpfende Post­karten zugesandt, deren Inhalt er gestern vor der hiesigen Strafkammer zu verantworten hatte. Sie kosteten ihn 250 Mark, im Uneinbringlichkeitsfalle fünfzig Tage Gefängnis.

Aus dem Reiche.

st Pforzheim, 14. Jan. Ein Goldarbeiter na­mens Theodor Gotthold Kunstmann von Eisingen, der einem Arbeitswilligen nachlief und ihn mit Stockschlägen mißhandelte, ist vom Schöffengericht zu 3 Wochen Gefängnis verurteilt worden.

st Hagen i. W., 15.. 'Jan. Heute fuhr auf dem Bahnhof Unna der Persvnenzug 339 auf den Personenzug 359 auf, wobei der Kaufmann Fritz Gerhardt aus Hannover so schwer verletzt wurde, daß er alsbald starb. Drei Personen wurden leich­ter verletzt. Der Materialschaden ist unerheblich,.

Ausländisches.

st Lüttich, Io. Jam Infolge Nebels stießen bei Hotton zwei Lokalbahnzüge zusammen. Zwölf Personen wurden verletzt, davon zwei schwer. Der Materialschaden ist beträchtlich.

st Paris, 15. Jan. Eine Abordnung des Wie­ner Gemeinderats ist hier eingetroffen und vom Prä­sidenten und zahlreichen Mitgliedern des Munizipal­rates am Bahnhof empfangen worden.

st Lissabon, >5. Jan. Die Züge im Norden und Westen von Beira Alka verkehren wieder normal. Um 4 Uhr morgens wurde festgestellt, daß die Gas- vörräte infolge Entweichens des Gases erschöpft sind. Die Streikenden beschädigten 23 Oefen in der Gas­anstalt Belem.

st Lissabon, 15. Jan. Der Streik der portu­giesischen Eisenbahnangestellten ist beendet.

st Melitta, 15. Jan. Wegen der unruhigen See hat König Alfons den Plan, Alhucemas zu be­suchen, aufgegeben und sich gestern nachmittag mit dem Ministerpräsidenten Canalejas und dem Kriegs- sowie dem Marineminister nach der spanischen Ha­fenstadt Almeria eingeschifft, von wo er sich nach Madrid begeben wird.

Tie Kronprinzenreise.

st Delhi, 15. Jan. Der deutsche Kronprinz hatte sich in den letzten vierzehn Tagen ausschließlich dem Studium der militärisch überaus interessanten Verhältnisse der Grenzprovinzen gewidmet. Sogleich nach seiner Ankunft auf dem hiesigen Bahnhofe fuhr der Kronprinz mit nur einem Herrn des Gefol­ges zum Fort, wo er die historischen Stätten unter Führung des englischen Archäologen Sonnderson, der ihm schon im Agra als Führer beim Besuch der historischen Baudenkmäler gedient hatte, eingehend besichtigte. Sonnderson hatte sich sogleich nach der Ankunft beim Kronprinzen gemeldet, um die gleiche Mission wie in Agra in Delhi zu übernehmen. Der Kronprinz zeigte sich über diese Aufmerksamkeit der englischen Regierung sehr erfreut.

Vermischtes.

8 Der deutsche Einfluß in Palästina. Un­ter dieser Spitzmarke brachte letzthin die franzö­sische Zeitung L'Echo de Paris eine Veröffentlichung, welche die Mitteilungen des Vereins für das

als Güterstand die württembergische landrechtliche Errungenschaftsgesellschaft auch jetzt noch während ihrer Ehe bis zum Tode eines der Gatten fort, und es tritt auch jetzt noch die lebenslängliche Nutz­nießung und Verwaltung an demjenigen Kindesver­mögen ein, das vom zuerst gestorbenen Gatten her­rührt. Für diejenigen Eheleute aber, die nach dem 1. Januar 1900 die Ehe geschlossen haben, gilt das neue Recht.

Das jetzt geltende Recht übt auf die Eheleute keinen Zwang aus: es stellt denselben frei, ihr bei­gebrachtes Vermögen (eingebrachtes Gut) zu ver­zeichnen, und überläßt es auch vollkommen ihrem freien Ermessen, einen vom Gesetz abweichenden Gü­terstand zu wählen.

(Fortsetzung folgt.)

8 Geflickte Herzen. Vor etwa zehn Jahren hat Dr. Rehn die erste erfolgreiche Ausführung der Herznaht mitgeteilt. Vor diesem Zeitpunkt war es selten möglich, einen Menschen mit einer Verletzung des Herzens, wie sie teils in selbst­mörderischer Absicht, teils infolge Verbrechens oder unglück­lichen Zufalles entstanden war, am Leben zu erhalten. Seit­dem sind aber in der medizinischen Literatur über 150 Fälle bekannt geworden, in denen der Versuch unternommen wurde, diese Verletzungen Stich- oder Schußwunden auf chirurgischem Wege zu behandeln und wenn möglich durch Vernähen der Wunde, die entweder das Herz selbst oder den Herzbeutel betrifft, zu heilen. In diesen 150 Fällen konnten 30 bis 40 Prozent gerettet werden. Um welche Art von Verletzungen es sich meistens handelt, sei an der Hand von zwei kürzlich veröffentlichten erfolgreichen Eingriffen berichtet. Professor Schnitzler in Wien,, der vor einiger Zeit

Deutschtum im Ausland mit der Bemerkung weiter­geben, daß sie geeignet sei, deutsche Leser mit Ge­nugtuung zu erfüllen. Sie lautet: Wir erhalten von einem rn Jerusalem wohnenden Landsmann be­trübende Nachrichten, aus denen hervorgeht, daß der ehemals überwiegende französische Einfluß in Palästina sich von Tag zu Tag zugunsten der Deutschen umwandelt. Wenn wir nicht die bewun- derswerten Anstrengungen unserer Missionare bes­ser unterstützen, so werden wir bald nicht mehr existieren in Gegenden, die einst jo lebendig von un­seren! Geist durchweht waren. Hier folgt der wört­liche Inhalt der Zuschrift: Jerusalem, November 1910. Deutschland unterläßt nichts, um seine Vor­herrschaft in diesen Gegenden ausschlaggebend zu machen, nicht nur daß es den Landankauf dort ganz systematisch betreibt, sondern es richtet sein Augenmerk ganz besonders auf die Jugenderziehung. Diese Anstrengungen sind so zähe, daß wir bald eine ganze Generation von jungen deutsch sprechen­den Leuten haben werden. Befragt man die Statistik, so tritt die androhende Gefahr noch deutlicher her­vor. Während es im Jahre 1887 fünf französische Töchter und Knabenschulen gegen drei deutsche ge­mischte gab, zählt man heute zehn deutsche Schu­len gegenüber sechs französischen. Wenn unsere Mis­sionare unterstützt würden, könnten sie mit Erfolg kämpfen, aber leider sind ihre Mittel durchaus un­genügend. Was das Geschäftsleben anbetrifft, so überschwemmt Deutschland unsere Märkte mit sei­nen Waren und reißt meistens den Handel des Lan­des an sich. Leider muß es gesagt werden, daß wir nicht mehr mit unseren deutschen Nebenbuh­lern wetteifern können. Endlich hat Deutschland so­eben einen neuen Nachrichtendienst geschaffen unter dem Namen:Allgemeine ottomanische Agentur." Jeder Tag fügt also (-".inen Stein zum Gebäude von Deutschlands Vorherrschaft.

Handel mrv Verkehr.

* Calw, 11. Jan. (Vieh markt.) Auf dem heutigen Markt waren 218 Stück Großvieh aufgetrieben. Verkauft wurden an Ochsen und Stieren 32 Stück zu 6321257 Mk. pro Paar, 28 Kühe und Kalbeln zu 270462 Mk. das Stück, 36 Stück Jungvieh zu 136272 M., 5 Kälber zu 96126 Mk. das Stück. Zufuhr zum Schweinemarkt 238 Milchschweine, 98 Läufer; Handel in elfteren ziemlich leb­haft, in Läufern schleppend. Preis pro Paar Milchschweine 1836 Mk., Läufer lösten 50100 Mk.

II Stuttgart, 14. Jan. (Schlachtviehmarkt.) Zugrtrieben 63 Großvieh 190 Kälber, 289 Schwein».

Erlös aus Hz Kilo Schlachtgewicht: Ochsen 1. Qual. ») ausgemästete von 88 bis 91 Pfg., 2- Qual, b) fleischig« und ältere von bis Pfg.; Bullen (Farren) 1. Quai. ») vollfieifchige, von 85 bis 87 Pfg., 2. Qualität b) ältere und weniger fleischige von 80 bis 84 Pfg., Stere und Jungrinder 1. Qual.«) ausgemästete von 92 bis 95 Pfg., 2. Qualität b) fleischige von 89 bis 92 Pfg., 3. Qualität W geringere von 86 bis 88 Pfg.; Kühe 1. Qual, a) junge gemästete von bis Pfg., 2. Qualität d) ältere gemästete von 66 bis 76 Pfg., 3. Qualität o) geringer« von 45 bis 55 Pfg., Kälber: 1. Qualität ») beste Saug, kälber von 105 bis 108 Pfg.. 2. Qualität b) gute Saug» kälber von 100 bis 103 Pfg., 3. Qualität o) geringere Saug­kälber von 94 bis 98 Pfg. Schweinei. Qualität a) junge fleischige 68 bis 69 Pfg., 2. Qualität b) schwere fette von 66 bis 67 Pfg., 3. Qualität o) geringere von 61 bis 64 Pfg.

Verantwortlicher Rckakteur: L. Laut, Altensteig.

durch die Veröffentlichung von 2000 selbst vorgenommenen Blinddarmoperationen in weiteren Kreisen bekannt geworden ist, hat einen jungen Menschen von 16 Jahren operiert, der sich in selbstmörderischer Absicht mit einem großen Taschen­messer gestochen und die rechte Herzkammer verletzt hatte. Durch Vernähen des natürlich mitverletzten Herzbeutels und der Wunde im Herzen konnte der Mann am Leben erhalten werden. Professor Schnitzler weist darauf hin, daß medi­zinische Statistiken ergeben hätten, daß immerhin etwa 10 Prozent der Herzverletzungen auch ohne Operation zur Heilung kommen: von Nadelverletzungen etwa der dritte Teil, von Stichverletzungen nur etwa der zehnte Teil und von Schußverletzungen noch nicht einmal 3 Prozent. Eine genähte Herzwunde bietet aber für eine richtige Tätigkeit des Herzens viel bessere Garantien, als eine selbstgeheilte, da es im Anschluß an diese letzteren leicht zu sackartigen Erweiterungen am Herzen kommt, die eine große Gefahr für das Leben bieten. Eine weitere erfolgreiche Naht des Herzens hat ein anderer österreichischer Arzt, Dr. Renner in Donawitz, bei einer besonders schweren Verletzung vorge­nommen. Ein dreißigjähriger Mann hatte sich in selbst­mörderischer Absicht zwei Stichwunden in der Gegend des Herzens beigebracht. Nicht nur der Herzbeutel und das Herz, sondern auch das Zwerchfell war verletzt: es war an seinem vorderen Ansatz an der Brustwand durchschnitten, so daß der Magen in die Brusthöhle getreten war. Der eine der beiden Stiche des geretteten Selbstmörders hatte im Herzen eine mindestens 2 Zentimeter lange, tiefe Wunde verursacht. Der Zugang zu dieser Wunde wurde dadurch erzielt, daß vier Rippenknorpelansätze durchschnitten wurden, der Schnitt wurde verlängert und der so entstandene Lappen wurde zurückgeklappt, wodurch das Herz freigelegt wurde. Der Mann erlangte nach einigen Monaten seine volle Arbeitsfähigkett wieder.