Partei, im kommenden Wahlgang der Welzheimer Ersatzwahl für den volksparteilichen Kandidaten einzutreten, indem er mitteilt, daß! der geschäftsführende Ausschuß der Partei alsbald Schritte getan habe, auf die Welzheimer Parteifreunde dahin einzuwirken, daß sie für den zweiten Wahlgang die Kandidatur Scheiger zu Gunsten des volksparteilichen Kandidaten zurückziehen.
Fachausstellung für das Hotel- und Wirtschaft^ wesen in Stuttgart.
ff Stuttgart, l.6. Juli. Die Deutsche Fach - Ausstellung für das Hotel- und Wirtschaftswesen, Kochkunst und verwandte Gewerbe ist heute vormittag im Aufträge des Protektors, des Königs, von Staatsrat von M o st- haf eröffnet worden. Den Anstoß zu dieser imposanten Veranstaltung des deutschen Wirtsgewerbes gaben das jetzt zu feiernde 60jährige Jubi-t läum des „Stuttgarter Wirtsvereins" und das 25- jährige Jubiläum des Landesverbands der Wirte Württembergs. Aus diesem Anlaß hält auch in diesen Tagen der „Bund Deutscher Gastwirte" seinen Bundestag in Stuttgart ab. Die ganze Ausstellung repräsentiert sich als Muster eines gesunden und guten Geschmacks in doppelter Beziehung. Daß jedes Gewerbe nicht nur entwicklungs-, sondern auch veredlungsfähig ist, das haben die deutschen Wirte durch die Tat bewiesen. Man hat nicht nur fleißig Vorangegangenes nachgeahmt, sondern neue Vorbilder geschaffen und neue Lehren gegeben. Es ist keine Uebertreibung, wenn man sagt, daß viel Vortreffliches geschaffen worden ist. Bemerkt sei noch, daß in denkbar kürzester Zeit das Unternehmen durch einen Garantiesonds von über 150 000 Mark finanziell sicher gestellt worden ist und eine Reihe schöner und wertvoller Ehrengaben, von Wirteverbänden, Wirtevereinen, Freunden und Gönnern des Wirtsgewerbes gestiftet, winken den Ausstellern. Die württ. Regierung hat Staatsmedaillen, von anderer Seite wurden ebenfalls goldene und silberne Medaillen zu Zwecken der Prämiierung gestiftet. Wie es im Führer heißt, verdankt dies Unternehmen seine Entstehung der Tatsache, daß es früher wohl für Prunktafeln bestimmte Platten zuni Schauen gab, daß aber nur selten Gelegenheit geboten war, Speisen zu verkosten. Diesem Mangel soll die Kosthalle abhelfen. Sie soll dem Publikum Gelegenheit geben, fachmännisch zubereitete Speisen zu verkosten und den Kollegen vom Gastwirtsberufe soll sie Anregung geben, neue Gerichte, welche die Großftadtbetriebe in den letzten Jahrzehnten gebracht haben, ihrem Küchenrepertoire einzuverleiben. Das Küchenprogramm der Kosthalle wird daher ein täglich wechselndes sein. Was aus den Kreisen der Industrie und Technik der Ausstellung zugeführt worden ist, davon soll in einem anderen Bericht die Rede sein. Wer seine gesunden Sinne s chwelgen lassen will, der sehe sich diese glänzende Veranstaltung moderner Produktion des gesamten deutschen Wirtsgewerbes an und koste davon auf jegliche Art. , , ^
st Neu-Ulm, 16. Juli. Im hiesigen Bahnhof wurde heute nachmittag halb 5 Uhr der 59 Jahre alte Turmwächter Adam Hilpert beim Kontroll- dienst im 2. Gleis von einer nach Ulm fahrenden Maschine erfaßt, ca. 200 Meter weit geschleift und getötet. Das Unglück geschah vermutlich dadurch, daß Hilpert nach dem von Ulm her einfahrenden Kemptener Eilzug gesehen und dabei die hinter ihm herkommende Maschine überhört hat.
Ausländischen.
st Petersburg, 17. Juli. Bei der gestern erfolgten Verteilung der Preise für das Automo- bilrpunen erhielten die Mercedeswagen außer dem Kaiserpreis noch fünf Preise, die Gaggenauer Wagen erhielten drei, Benzwagen zwei, Adler und sechs andere Typen einen Preis.
Hastigkeit in dieser Zuhörergruppe. Droben, vor dem Richtertische stand, die Schultern zurückgenommen, die Knie stramm angezogen, die Fersen-Absätze fest geschlossen, der Angeklagte, und hielt seine Verteidigungsrede. Er war immer noch Soldat, Soldat vom Scheitel bis zur Sohle, wenn ihm auch seine Kameraden das Recht abgesprochen hatten, den Ehrenrock eines Offiziers der königlichen Armee zu tragen. Das Erstere war Individualität, das Letztere Ehrensache.
»Es ist richtig," Hub er an und ließ einen Augenblick seine mandelförmig geschnittenen, großen schwarzen Augen von langen Seidenwimpern beschatten, „ich habe Schulden in der Höhe von 12100 Lire gemacht. Doch, wieso ich auf diese große Summe kam, darüber soll Ihnen Allen jetzt vollkommene Aufklärung zuteil werden."
(Schluß folgt.)
Allerlei.
* Gestern nachmittag wurde an der Bahnüberfahrt zu Perlach bei München ein Milchfuhrwerk von einem Personenzug überfahren. Der Lenker und dessen Sohn wurden getötet, ein Kind schwer verletzt.
* In Bern wurde das bis zum 31. Juli dauernde große Eidgenössische Schützenfest, an dem 676 Vereine mit 30 000 Schützen, darunter viele Ausländer, namentlich viele Deutsche und Franzosen, teilnehmen, gestern eröffnet.
* In Pinotorinese wurde der Professor Johann Fiore von der Albertina-Akademie in Turin und seine Schwester in der Villa des Grafen Croce, wo sie zum Sommerausenthalt weilten, ermordet aufgefunden. Von dem Mörder, der wahrscheinlich im Kampfe mit den Ermordeten verwundet worden ist, jfehlt bis jetzt jede Spur.
8 Bund der Homöopathischen Laien-Vereine Deutschlands. Bereits im vor. Jahr waren auf einer Versammlung in Kassel die Vorbereitungen begonnen worden. Am 8., 9. und 10. Juli nun wurden in dreitägigen Verhandlungen in Leipzig die Satzungen des Bundes der Homöopathischen Laienvereine Deutschlands von den Delegierten genehmigt und der Bund endgültig ins Leben gerufen. Er hat seinen Sitz in Leipzig und wurde durch die Vertreter der folgenden Verbände und Vereine gegründet: Landesverein für Homöopathie im Königreiche Sachsen, Landesverein für Homöopathie in Württemberg (Hahnemannia), Landesverband für Homöopathie in Baden, Rheinisch-Westfälischer Verband Homöopathischer Vereine, Verband Homöopathischer Vereine in Hessen-Nassau, Verband Homöopathischer Vereine Norddeutschlands, Verband Homöopathischer Vereine Mitteldeutschlands, die Vereine Meiningen und Forst (Lausitz), im ganzen 203 Vereine mit mehr als 20 000 Mitgliedern. Ihren Beitritt zu dem Bunde haben noch angemeldet: Der Landesverband Homöopathischer Vereine in Württemberg mit dem Sitze in Cannstatt und der homöopathische Verein in Görlitz, die aber keine Vertreter entsendet hatten. Am 9. Juli fand vor Beginn der Verhandlung eine zwei Stunden dauernde Besichtigung der Homöopathischen Centralapotheke von Geh. Hofrat Dr. W. Schwabe statt. Nach Beendigung der Beratung beteiligten sich sämtliche Delegierten und eine Anzahl Mitglieder der beiden Leipziger Vereine am 10. Juli, nachmittags, an einer Wagenfahrt durch die Stadt, wobei am Hahnemanndenkmal ein Lorbeerkranz mit Widmung iniedergelegt wurde. — Die wenigen noch außenstehenden Vereine dürften voraussichtlich in nicht zu ferner Zeit dem Bunde sich anschließen.
Die Frist z«r RS«g<lar,zsig< beim Harrdrlrkarrf.
^ Nachdruck verboten.
(8Z Ist ein Kauf für Verkäufer und Käufer ein Handelsgeschäft, so hat nach 8 377 des Handelsgesetzbuches der Käufer-die Ware „unverzüglich" -nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem „Geschäftsgänge" tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
lieber den Sinn des Ausdrucks „unverzüglich" herrscht kein Zweisel. Er bedeutet soviel wie „ohne schuldhafte Verzögerung".
Schwierigkeiten macht dagegen die Einschränkung „soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgänge tunlich ist". Denn sie enthält keine scharfe, gleichsam mathematische Bestimmung, sondern stellt die Entscheidung im Interesse der Billigkeit und des Ermessens des Gerichts.
Das ist an sich um so unbedenklicher, als das Gericht gemäß 8 144 der Civilprozeßordnung auch, ohne daß die Parteien es beantragen, Sachverständige über das, was nach ordnungsmäßigem Geschäftsgänge tunlich oder nicht tunlich ist, hören kann, und als bei größeren Sachen die Zuständigkeit der (aus einem Juristen und zwei Kaufleuten zusammengesetzten) landgerichtlichen Kammern für Handelssachen begründet ist. Indessen ist es unvermeidlich, daß das Ermessen verschiedener Gerichte verschieden sein kann. Jnsbesonder kann einerseits das Prinzip der kaufmännischen Verkehrssicherheit in den Vordergrund gestellt werden, andererseits das Prinzip der Billigkeit gegenüber dem Käufer, der mehr zu tun hat, als gelieferte Ware auf ihre Mangelhaftigkeit hin zu untersuchen. Das elftere Prinzip führt zu einer strengeren Beurteilung in Bezug auf die Frist, innerhalb derer die Mängelrüge noch zulässig erscheint, als das zweite.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte folgenden Fall zu enscheiden: Eine sächsische Firma hattte 25 Kisten mit je 48 1 Pfund-Dosen Hummer, von einer englischen Firma am 28. September geliefert erhalten. Erst am 4. Oktober ist die Mängelrüge abgesandt worden. Die Verkäuferin bestand auf Zahlung des Kaufpreises, der ungefähr 1600 Mk. betrug und klagte diesen schließlich, da die Zahlung verweigert wurde, ein. Das Landgericht Leipzig verurteilte, weil
die Mängelrüge verspätet erfolgt sei. Das Landgericht hatte sich hierbei in der Hauptsache aus den Standpunkt gestellt, daß eine Entnahme von Stichproben genügt und daß diese einen sehr geringen Zeitaufwand nötig gemacht hätten. Das Oberlandesgericht Dresden aber hielt die Mängelanzeige noch für nach den obwaltenden Umständen rechtzeitig und wies die Klage ab, da sich außerdem die mangelhafte Beschaffenheit der Ware in der Beweisaufnahme herausgestellt hatte.
Aus den Urteilsgründen sei Folgendes hervorgehoben: Für die ordnungsmäßige Untersuchung, also die unverzüglich erfolgende (soweit das nach dem Geschäftsgänge tunlich ist) sei im vorliegenden Falle schon deshalb eine mehrtägige Frist erforderlich gewesen, weil aus verschiedenen Kisten Stichproben zu entnehmen waren und schon die Oeffnung der für den Seetransport besonders fest verschlossenen und mit Eisen beschlagenen Kisten mühsam und zeitraubend sei. Ferner sei zu berücksichtigen gewesen, daß der Inhaber der beklagten Firma den Geschäftsbetrieb selbst leitete und der Einzige war, der die zur Prüfung der Ware nötige Sachkunde besaß. Endlich sei die Ware auch keine solche, die erheblichen Preisschwankungen ausgesetzt war, oder bei der andere Gründe für eine besonders eilige Untersuchung Vorgelegen hätten. Aus allen diesen Gründen erscheine die Mängelrüge, die hier am 5. Werttage nach der Ankunft der Ware erfolgte, noch rechtzeitig.
Eine Rolle spielte im gleichen Prozesse noch die Frage, ob der Käufer die Ware untersuchen müsse. Im vorliegenden Falle hatte nämlich die beklagte Firma mit Rücksicht darauf, daß eine geöffnete Hummerdose schnell wertlos und unverkäuflich wird, nicht selbst Dosen geöffnet, sondern vielmehr einzelne Dosen verkauft und sich dann bei ihren Abnehmern erkundigt, wie der Hummer ausgefallen sei. Die Klägerin hatte in dem Verkauf einen Verzicht auf die Mängelrüge erblickt. Dies ist unzutreffend. Das Oberlandesgericht führte in dieser Hinsicht aus, daß der Inhaber der beklagten Firma tatsächlich die Untersuchung des Hummers nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen habe, sei deshalb unerheblich, weil der Käufer nicht verpflichtet sei, seine Mängelanzeige auf eine eigene Untersuchung der Ware zu stützen. Er könne es vielmehr so machen, wie der Inhaber der beklagten Firma, nämlich sich die Kenntnis der Mängel durch Erkundigung bei seinen Abnehmern verschaffen.
Die angezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden erweckt durch ihre Billigung Befriedigung. Immerhin muß darauf hingewiesen werden, daß ein so langes Hinausschieben der Mängelanzeige, wie im vorliegenden Falle, nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig und stets gewagt ist. Keinesfalls darf aus der Entscheidung etwa der Schluß gezogen werden, daß allgemein eine Mängelrüge bis zum fünften Tage nach der Ankunft der Ware Zeit hätte, vielmehr bleibt es natürlich dabei, daß sie für die Regel am Tage der Ankunft oder am folgenden Werktage abzusenden ist.
Handel nutz Berkehr.
>f Stuttgart, 16. Juli. (Schlachtviehmartt) Zugetrieben 137 Stück Großvieh, 213 Kälber, 479 Schweins. Erlös aus Kilo Schlachtgewicht: Ochsen 1. Qual, a) ausgsmästete von — bis — Pfg., 2. Qual, d) fleischige und ältere von — bis — Pfg. ; Bu lle n (Farrsn) 1. Qual, a) vollfleischige, von 78 bis 79 Pfg., 2. Qualität b) ältere und weniger fleischige von 75 bis 76 Pfg., Stiere und Jungrinder 1. Qual, a) ausgemästete von 88—90 Pfg., 2. Qualität k) fleischige von 86 bis 87 Pfg., 3. Qualität v) geringere von 82 bis 85 Pfg.; Kühe 1. Qual, a) junge gemästete von — bis — Pfg., 2. Qualität b) ältere gemästete von 66 bis 78 Pfg., 3. Qualität o) geringer« von 44 bis 55 Pfg., Kälber: 1. Qualität a) beste Saug, kälber von 108 bis 110 Pfg., 2. Qualität d) gure Saugkälber von 100 bis 106 Pfg., 3. Qualität e) geringere Saugkälber von 90 bis 97 Pfg. Schweinei. Qualität a) junge fleischige 68 bis 70 Pfg., 2. Qualität b) schwere fette von 66 bis 68 Pfg., 3. Qualität e) geringere von 62 bis 64 Pfennig.
Mitteilungen der Zentralvermittlnugsstelle für Obstverwertung in Stuttgart, Eßlingerstraße 15 I.
Obstpreise
auf dem Stuttgarter Engros-Martt am 16. Juli. Erdbeeren 30—60 Mk., Walderdbeeren 70—85 Mk., Himbeeren 25—30 Mk., Heidelbeeren 15—18 Mk., Johannisbeeren 12—16 Mk., Pflaumen hiesige 28 Mk., Aepfel 28—38 Mk., Birnen hiesige 28—32 Mk., grüne Nüsse 12 Mk, alles per 50 Kg. Zufuhr sehr groß, Verkauf lebhaft. Sortenpreise: Birg. Rosenapfel, Pfirsichroter Sommerapsel 32 Mk., Glas- birn, frühes Geißhirtle und Sparbirn 28—30 Mk., Juli Dechants 30—32 Mk. Unsere ersten Aepfel und Birnen kommen sehr schön, die Preise hierfür sind außergewöhnlich hoch. Kirschen, Heidelbeeren und Erdbeeren halten ebenfalls hohe Preise wegen des Ausfalls bei der Kirschenernte. In Stachelbeeren großer Umsatz, auch direkt vom Produktionsott, in Stuttgatt-Gablenberg werden täglich 100—120 Ztr. von auswärtigen Händlern zu 8—9 Mk. gefaßt. Jtal. Birnen 30—35 Pfg. Reineclauden 28—32 Pfg. Aepfel 30 Pfg. Aprikosen 55—60 Pfg. Pfälzer Pfirsiche 50—60 Pfg., per Psund.
v-ra«Ostchtttch«S Wetter
am Dienstag, den 19. Juli: Wolkig, gewitterschwül, einzelne Gewitterregen.
, Verantwortlicher Redakteur: L. Lauk Mensteig,