Haftung des Hausbesitzers dem Personal gegenüber.
Nachdruck verboten.
(er.) Eine prinzipielle Entscheidung, die für Haus- und Grundbesitzer von Bedeutung ist. wurde kürzlich von dem Reichsgericht gefällt. Der Sachverhalt war folgender: Auf dem Dache eines Gutsgebäudes waren Maurer mit dem Ausbessern des Schornsteins beschäftigt. Als nun dis Wirtschaftsmamsell aus der Küche des Wirtschaftsgebäudes, wie gewöhnlich, nach dem für das Personal bestimmten ^ Aborte gehen wollte, wurde sie von einem mit Steinschutt gefüllten Sacke, der vom Dache herabfiel. getroffen und schwer verletzt.
Die Wirtschaftsmamsell klagte nun auf lebenslängliche Rente, als Ersatz der durch den Unfall verloren gegangenen Erwerbsfähigkeit. Sowohl Landgericht als auch Oberlandesgericht haben den Klageanspruch der Verunglückten dem Grunde nach für gerechtfertigt erkannt. Auch die Revision wurde vom höchsten Gericht verworfen.
Das Reichsgericht sagt, daß der Zugang nach dem Abort zu denjenigen Räumen gerechnet werden muß, die der Dienstherr seinem Dienstpersonal gegenüber so zu unterhalten hat. daß es gegen Gefahren für Leben und Gesundheit nach Möglich- lichkeit geschützt ist. Zur Unterhaltung eines Weges in diesem Sinns gehört auch die Sicherung gegen Gefahren, die durch herabstürzende Sachen drohen. In der Regel werden solche Sicherungen durch Aufstellen von Warnungstafeln bewirkt. Diese Warnungstafeln müssen aber so beschaffen sein und aufgestellt werden, daß die ganze gefährdete Strecke erkennbar gemacht wird. Insbesondere muß der Anfang und das Ende des gefährdeten Teils an der
Tchwarzwälder Sonn tagsblatt.
Front des Gebäudes, den der Vorübergehende meiden soll, ausreichend gekennzeichnet werden. In der Mitte des Gebäudes aufgestellte Tafeln rönnen nicht dazu dienen, die ganze Front des Hauses als nicht passierbar zu bezeichnen.
Das Reichsgericht betont, daß das Berufungsgericht mit Recht in dem Verhalten der Gutsherrschaft eine Fahrlässigkeit erblickt hat und daß letztere infolgedessen nach ß 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Ersatz des aus dem Unfall entstandenen Schadens verpflichtet ist. Nach Z 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat nämlich der Dienstherr Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat. so zu unterhalten, bezw. einzurichten, daß der Angestellte gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet. In vorliegendem Falls ist dies nicht geschehen. Die Gutsherrschaft mußte sofort dafür Sorge tragen, daß die erforderlichen Warnungstafeln weit genug von der Front des Gebäudes aufgestellt werden. Der Gutsherr mußte bei gehöriger Aufmerksamkeit und Ueberlegung erkennen, daß von dem Dache herabfallende Sachen eine bedeutend seitlich abweichende Richtung annehmen können und daß. wie schon allgemein bekannt, nicht nur der unter der Arbeitsstelle liegende Raum gefährdet ist.
Die Bauherren werden vorsichtiger Weise für die Folge dem Anbringen von Warnungstafeln ganz besondere Aufmerksamkeit schenken, wenn Reparaturen vorzunehmen sind.
LsrtrVahveir-
werden Bestellungen auf unsere Zeitung „Aus den Tannen" entgegengenommeu.
8 Wer zuletzt lacht. Ein Vorfall, der von drei pfiffigen Bauern und einem noch pfiffigeren Richter handelt, spielte kürzlich vor einem Antwerpener Gericht. Drei Bauern aus der Provinz Antwerpen, so berichtet die Arbeiterzeitung, beschlossen einen Ausflug nach der Hauptstadt. Vor dem Bahnhof-Schalter benahmen sie sich etwas auffällig und der Beamte stellte sie darob zur Rede, was die Bauern mit einem tierischen Geheul aufnahmen. Als der Beamte ihnen darauf sagte, sie gehörten in eine Menagerie, erwiderten sie: „Nun gut, dann geben Sie uns Billets fürs Hunde-Kupee!" Der humorvolle Beamte ließ sich das nicht zweimal sagen — und die Bauern reisten mit Billets für Hunde-Kupee . . . Aber im Antwerpener Bahnhof hatte man kein Verständnis für den Spaß, und ehe sich die Bauern in die Stadt amüsieren gingen mußten sie ihr Nationale angeben. In der Folge erhielten sie dann eine Vorladung vor Gericht. Der Richter nahm die Sache scheinbar von der humoristischen Seite und sprach die Angeklagten nach ihrer Heiterkeit erregenden Verteidigung frei. Aber als die Bauern den Saal verlassen wollten, rief sie der Richter zurück und stellte folgende Frage an sie: „Haben Sie aber wenigstens, da Sie mit Hundebillets reisten, einen Dlaulkorb umgehabt?' Als die Leute das verneinen mußten, erhob sich der Richter und sagte: „Da muß ich zu meinem Bedauern jeden einzelnen von Ihnen zu sechs Francs Strafe wegen Uebertretung der Vorschrift über den Maulkorb-Zwang verurteilen." Der Zeitungsbericht meldet nicht, ob die drei Vettern vom Lande die Strafe angenommen oder ob sie rekurriert haben.
Die Bewegung. Arzt (zu einem Patienten, der an Rheumatismus leidet): „Bewegen Sie denn auch die Arme fleißig?" Patient: „Ich bitt' Sie: jeden Tag dresch' ich 'n v.,ar Stunden Skat!"
Konkurse.
Wilhelm Widmann, Hirschwirt und Fahrradhändler in Gärtringen. — Gotthilf Fetter, Fahrradhändler in Ulm.
Verantwortlicher Redakteur: L. Lauk, Altensteig.
f
!
Straßensperre.
Die im Mer Attenfteis, im Zuge der Staatsstraße Nr. 99, Stuttgart—Freudenstadt, gelegenen beiden sog Arühttairalbrneken beim Anwtsen der Gebrüder Theurer, Sägewerk, werden im Laufe des Frühjahrs 1910 umgebaut werden.
Der Verkehr soll durch Erstellung der Brücken in 2 Hälften so gut als möglich aufrecht erhalten werden, jedoch wird es sich voraussichtlich nicht umgehen lassen, daß die Brücken zeitweise für den schwere« Lapfuhrverkehr gesperrt werden.
Die Interessenten werden jetzt schon hierauf aufmerksam gemacht; der Beginn der Arbeiten bezw. der etwaigen Sperre wird später bekannt gegeben.
Calw 3. Februar 1910 Nagold
S. Stratzenbaninspektio« K. Oberamt
Holzhauer-Werkzeuge
Aexte und Beile in vielen Größen Schrotäxte, Scheiden Schindelmesser
ächte Wolf
Räppeleisen Reishappen Handbeile mit Stiel Wagnerbeile
Waldsägen in großer Auswahl
Feilen aller Art
Zahnrichter
Sägensetzzangen
alles von hervorragender Qualität mit weitgehendster Garantie zu haben bei
KsrI llsnsslsr senior, ini,. ültonsisig.
I
I
Alteusteig.
Eine
Reg.-Baumstr. Bäumler A.-V. Kommerell.
BerueS.
mit oder ohne Scheuer und Stall, Keller, Banm- «nd Gemüsegarten in der unreren Siadt neben Philipp Wurster, Bäcker, ist sogleich oder später zu vermieten. Auskunft erteilt
Wnrßter.
Ragst-.
Wir empfehlen unseren selbftgekelterten, garantiert reine»
Wohnung
von 2—3 Zimmer», Küche, Keller, Holzplatz hat bis 1. März oder später, eine
kleinere Wohnung
bis 1. April oder spater zu vermieten.
Frau Pfeislc zur Blume.
Altensteig.
LllllkeowvillMto Horb
O«-/ L OL
Siori, a. U.
LiläeoiünAsistiasss 388 (Hotol Lrons.)
Pslskon Klo. 78. kost-vkook-vonto Stuttgart Iso. 2267 Oiio-Lonto boi äoi Wurttombx. Isotonbank, Stuttgart.
uL-rr- re. VsrlrsereL von. 'Wsrtpsxlsrsi-, 'rm äsn
billigstsn ^Lsämgungon.
Italiener LVein
von Cerignola «. von Bari.
und Ersatzteile, sowie Nachtlichte (Wachsschwimmer)
empfiehlt
Fr. HenWer, Flaschnemstr.
Beide Weine sind von hervorragender Qualität, mild und kräftig und eignen sich sowohl als Trtnkwein, speziell aber zum
Verschnitt für den bevorstehenden Ablaß.
Preise sehr billig. Proben stehen gerne zu Dienst.
Paul Lchmid Knödel z.
Altensteig.
Ikinmkdl
frisch eiugetroffen, garantiert rein und über 43 Fett und Protein empfiehlt zum billigste« Tagespreis
Oisko»i:Lsrv.».A re. ^rres.sso var»
Oorrto-QorrsLt-VsrkSlir mit unä olms vrsäit- dsvästrung.
r»rov1s1o»sLrsis Okselr-Oostl rriit LoLsr LLQsvsrAÄrrrrrA.
Lusraklungon nach Lmsrika uncl allen llberssoisvksn plätron.
Ooiatrvlls vss vsrlaslssrrsQ
unä Linlösung äorssldsn, so vis von tromäsn 6lsläsortsn, Oiviäenäonsoiitzillon uuä Ooupons stets mehrere Wochen vor Vorfall.
Aufbewahrung uns Verwaltung offener llepots. Kostenfreie Vermietung von 8skes unter Lelbstversobluss äsr Bieter.
I. wirrster.