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Unparteiische Tageszeitung und Anzeigeblatt, verbreitet in den Gberanltsbezirken Nagold, Freudenstadt, Lalw u. Neuenbürg.

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Ansgabeort Altensteig-Stadt.

SamStag, deu 31 . Juli.

Amtsblatt sür Pfalzgrafenweiler.

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Tagespolitik.

DerVorwärts" und die Württemberg. Genossen". DerVorwärts" bringt einen längeren Artikel, indem er den württembergischen Genossen bittere Verwürfe macht, daß sie durch ihr Verhalten bei dem Gabelfrühstück des Königs von Württemberg die große Masse irre machten an dem Klassenstaat. Interessant ist dabei, wie derVorwärts" die seiner Ansicht nach einzig richtige Stellungnahme der württembergischen Sozialdemokraten, näm­lich an der Fahrt und dem Besuch beim König gar nicht teilzunehmen zu begründen sucht. Er stellt ein ganzes Pro­gramm auf, wenn er schreibt, daß König Wilhelm !!. von Württemberg ein persönlich hochachtbarer Mann ist, der sein Amt unparteiisch und streng rechtlich zu führen sucht, wird von niemand bestritten. Hier handelt es sich nicht um die Person, sondern um die Institution. Als Vertreter und Vorkämpfer der Demokratie müssen wir die Monarchie be­kämpfen, ganz gleichgültig, wer zufällig das Szepter führt. Darum haben sich die Sozialdemokraten, wenn nur irgend möglich, von Veranstaltungen fernzuhalten, die mit Huldig­ungen für Monarchen und die Monarchie verknüpft sind. Das hätte auch der Gegner verstanden, auch Wilhelm II. von Württemberg. Daß es der Sozialdemokratie ferne liegt, gegen ihn persönlich zu demonstrieren, weiß Wilhelm I!. so gut wie jeder andere auch. Dem verlogenen Geschrei der bürgerlichen Zeitungen hätte man leicht trotzen können, und ein neuer Zwiespalt unter den Parteigenossen selbst wäre vermieden worden.

Die vom Bundesrat festgesetzten Ausführungsbestim- mungen zu den neuen Steuergesetzen sind jetzt end­lich wenigstens teilweise erschienen. Sie beantworten unter anderem auch die bereits vielfach aufgeworfene Frage, inwie­weit Kaffee und Tee, die bei Inkrafttreten der erhöhten Zölle am 1. August im Besitz von Privathaushalt­ungen sind, nachversteuert werden müssen. Es dürfen, wie nunmehr definitiv feststeht, im Besitze jedes Haushal­tungsvorstandes sich 10 Kilogramm Tee und 10 Kilogramm Kaffee unversteuert finden. Sowie mehr als 10 Kilogramm vorrätig aufgestapell sind, ist sofort der gesamte Vorrat nach­zuverzollen. Konsumvereine, Kasinos, Logen und ähnliche Vereinigungen sind von der Nachverzollung nicht befreit, auch wenn sie nur 10 Kilogramm oder weniger Kaffee bezw. Tee aufbewahren. Sie müssen also aus alle Fälle ihre Vorräte nachverzollen. Die zollpflichtigen Haushaltungs- vvrstände müssen bis 5. August bei der Zollstelle ihres Be­zirks die Vorräte angemeldet haben und sich auch Nachprüf­ungen auch seitens der Steuerbehörden gefallen lassen.

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Der erste Entwurf einer Novelle zur Neuregelung der Sonntagsruhe-Bestimmungen wird lautNat.- Ztg." demnächst im Reichsamt des Innern fertiggestellt sein. Im Anschluß hieran sollen erneute Konferenzen mit den Ver­tretern der verschiedenen Gewerbezweige stattfinden. Der Entwurf will die Sonntagsruhe im Interesse der Handels- aogestellten noch mehr erweitern und für gewisse Geschäfts­zweige nur noch die Zeit vor dem Hauptgottesdienst frei­geben.

Sämtliche Wiener Zeitungen ironisieren die Ausführungen der englischen Blätter, daß der Bau von Dreadnoughts in Italien und die beabsichtigten vier Kiellegungen in Oesterreich-Ungarn England nötigen, außer­halb seines feststehenden Flottenbauplanes vier weitere Dreadnoughts auf Stapel zu legen. Für die krankhafte Nervosität Englands sei diese Begründung überaus bezeich­nend. Die englischen Staatsmänner scheinen es, so schreiben die Wiener Blätter, nicht zu wagen, die Flottenvermehrung mit der Eifersucht auf die Hauptwettbewerber Englands in den Ozeanen, mit Deutschland, Japan und Nordamerika zu rechtfertigen. England sei eine Quelle ewiger Beunruhigung für Europa geworden, und Englands auswärtige Politik kranke ebenso wie seine Rüstungshetze an politischer Hysterie.

In der türkischen Kammer kam es zu einer patriotischen Kundgebung wegen Kreta. Nach der Verlesung zahlreicher aus allen Teilen der Türkei eingelaufener Tele­

gramme, in denen die Veranstaltung von Versammlungen angekündigt und erklärt wird, daß alle Ottomanen bereit seien, ihr Blut für die Verteidigung der Rechte der Otto­manen auf Kreta zu verspritzen, forderten mehrere türkische, albanesische und arabische Deputierte mit begeisterten An­sprachen die Regierung zu einem energischen Vorgehen auf und erklärten, alle seien zum Kampfe bereit und die griechische Flagge auf Kreta zu zerreißen und eine Regier­rung zu vernichten, welche die griechische Flagge auf Kreta gehißt habe. An der Debatte beteiligten sich auch ein armenischer und ein bulgarischer Deputierter, sowie der Grieche Arto, die die Regierung aufforderten, diese Frage in einer den Interessen der Ottomanen entsprechenden Weise zu lösen.

Landesnachrichten.

Mktenkleig. o0. Juli.

(Korr.) Am Donnerstag wurde in Nagold die jährliche Diözesansynode gedalten. Sie begann um 9 Uhr mit einem Gottesdienst im Vereinshaus, in dem Pfarrer Mer­statt über denDienst Christi" predigte, im Anschluß an das Wort Joh. 12: Wer mir dienen will, der folge mir nach; und wo ich bin, da soll mein Diener auch sein. Nach kurzen Worten der Begrüßung erstattete Dekan Römer Bericht über Veränderungen in der Diözese, das kirchliche Leben, die kirchlichen Bezirksoereine und die Arbeit des Diözesanausschusses. Der Bezirksvorstand des Gustav-Adolf­vereins, Pfarrer Erhardt in Wart, trug seinen Kassen­bericht vor. Eine längere Debatte knüpfte sich an den Vor­trag von Pfarrer Burger in Spielberg über die Wochen- und Feiertagsgottesdienste. Beim gemeinsamen Essen verab­schiedete sich Dekan Römer mit herzlichen Worten von den weltlichen Mitgliedern der Synode, mit denen er infolge seiner Ernennung nach Tübingen nun zum letztenmal zu­sammen war. In deren Namen dankte sodann Stadtschult­heiß Krauß von Haiterbach für die treue Arbeit des Herrn Dekan in der Diözese.

* Am Sonntag den 8. August findet in Gutach (im Schwarzwald) einS ommersest der deutschen Volks­partei statt, bei welchem die Herren Pfarrer Korell und Professor Hummel sprechen werden.

' Garrweiler, 29. Juli. In der letzten Nacht wurde hier im Laden der Witwe Schleeh eingebrochen und die Ladenkasse samt ca. 50 Mk. Inhalt gestohlen. Als Täter kommt ein Zigeuner und eine Zigeunerin in Betracht, welche in der betr. Nacht im hiesigen Ort au- einem Heuwagen übernachteten. Die Zigeunerin soll mittags und abends zuvor noch im betr. Laden gewesen sein, offenbar um sich zu orientieren.

jf Stuttgart, 29. Juli. Als eine Folge der in der letzten Zeit in der Presse sowohl, als auch in der Zweiten Kammer gegen das Stuttgarter Arbeitsamt gerichteten An­griffe wurde in der heutigen Sitzung des Gemeinderats be­schlossen, die Zahlung der R ei s e u n t er st ü tz u ng e n auf dem städtischen Arbeitsamt vom 1. Oktober ds. Js. an aufzuheben.

jf Stuttgart, 29. Juli. Wie ein hiesiges Blatt mitteilt, ist es in der Finanzkommission bezüglich der Frage der Steuererhöhung im Hinblick auf die Erträgnisse der erhöhten Biersteuer gelungen, die Erhöhung von 12 auf 6 Prozent und zwar ohne Progression herabzudrücken.

ff Stuttgart, 29. Juli. In der letzten Versammlung des hiesigen Wirtsvereins kam man auf die Zünd - Holz st euer zu sprechen. Es wurde angeregt, die Zünd­hölzer ganz aus der Wirtschaft zu entfernen. Durch Plakate soll das Publikum darauf aufmerksam gemacht wer­den, daß Feuer am Buffet zu haben ist. Ein Wirt teilt mit, daß er Zündhölzer bereits aus seiner Wirtschaft entfernt habe, und dafür einen Gasschlauch habe anbringen lassen. Nach seiner Erfahrung betrage der Gasverbrauch im Monat IM. während sein Zündholzverbrauch in Zukunft 2 Mk. 40 Psg. betragen würde.

jj Stuttgart, 29. Juli. Vor der Strafkammer hatten sich heute die Eheleute Sigloch und der Polizeidiener und Fleischbeschauer E. Höger, alle aus Zazenhausen, wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu verantworten. Ende Februar hatten die Siglochs von einem kranken not­geschlachteten Kalb Fleisch an mehrere Personen ohne Entgelt» abgegeben, aber freiwillige Gaben angenommen. Höger, dem das Fleisch zur Besichtigung vorgelegt worden war, hatte nichts zu beanstanden, die Eingeweide hatte er jedoch nicht

gesehen, da sie S. vorher beseitigt hatte, und hatte auch nicht danach gefragt. Infolge des Genusses von diesem Fleisch waren 12 Personen erkrankt, während ein 78jähriger Mann und ein 12jähr. Knabe an Fleischvergiftung starke:.. Während die Eheleute Sigloch geltend machten, der Fleisch­beschauer und der Metzger hätten das Fleisch für gesund erklärt, gab Höger an, daß ihm die Angeklagten die Not­schlachtung verschwiegen hätten. In dem Verkauf des Flei­sches seitens der Sieglochs erblickt die Anklage ein Verschulden denn sie hätten gewußt, daß es von einem kranken Tiere stamme und daß es nicht ordnungsgemäß untersucht sei. Bei Höger erblickt sie eine grobe Pflichtverletzung darin, daß er eine genaue Untersuchung unterließ und sich die Eingeweide nicht vorlegen ließ. Das Urteil lautete jedoch gegen alle Angeklagten auf Freisprechung. Höger war erst kurz vor­her als Fleischbeschauer angestellt worden, diese Besichtigung war seine erste Amtshandlung.

jf Ludwigsburg, 29. Juli. In Aldingen hat die Frau eines Ziegeleiarbeiters nach ehelichen Zwistigkeiten Lysol getrunken, und ist nach mehrtägigem Leiden unter großen Schmerzen gestorben.

js Oehringeu, 29. Juli. In Forchtenberg wurde ein frecher Fi s ch d i e b st a h l verübt. Die Fischbrutanstalt des Fabrikanten Sturm ist erbrochen und ausgeraubt worden. Ca. 70 -80 Pfund Forellen und zwar größtenteils achtjährige Mutterforellen fielen den Dieben zur Beute. Die Brutanstalt befindet sich in einem umzäunten Garten, in den die Diebe einstiegen, die Fallen zogen und die Fische mit einem Netz herausholten. Sodann steckten dieselben die Fallbretter wieder ein, wobei sie eines vergaßen, durch welchen Umstand der Diebstahl entdeckt wurde. Der Schaden beläuft sich auf etwa 150 bis 200 Mark.

jf Biberach, 29. Juli. In Herrlishöfen hat der Schweizer eines Gutsbesitzers seine beiden Nebenknechte, während sie auf dem Felde beschäftigt waren, bestohlen und das Welle ge­sucht; dem einen nahm er seine Sonntagsschuhe, dem andern einen Sonntagsanzug und Hut, zwei Arbeitszeugnisse, sowie ein Sparbuch über 250 Mk. Einlage bei der Oberamtsspar­kasse Leutkirch weg.

jf Friedrichshafen, 29. Juli. Einem hiesigen Handwerks­meister wurden von einem zweifelhaften Frauenzimmer ein Hundertmarkschein aus der Hosentasche gestohlen. Die Diebin ist verhaftet; der Bestohlene aber hat zum Schaden noch den Spott.

Die Schulnovelle in der Volksschulkommisfion der Zweiten Kammer.

jj Stuttgart, 29. Juli. Die Volks schulkommis- sion der Zweiten Kammer begann gestern nachmittag mit der Beratung der abweichenden Beschlüsse der Ersten Kammer zur V o lk s s ch u lg e s e tz n o v e l l e. Zu Artikel 110 wurde beschlossen, mehreren vorwiegend redaktionelle Aenderungen enthaltenden Beschlüssen der Ersten Kammer beizutreten. Nicht beigetreten wurde dagegen dem Beschluß der Ersten Kammer, dem von der Errichtung von Hilfsschulen handelnden Absatz 5 des Artikels 1 den Satz beizufügen: Ein Zwang zum Eintritt in die Hilfsschulen findet nicht statt." Keinen Beitritt fand ferner der Beschluß der Ersten Kammer, in den Artikeln 8 und 9, die über die Höchst­schülerzahl und die Erteilung von Abteilungsunterricht Be­stimmungen treffen, auf die Zahlen des Regierungsentwurfs zurückzugehen. Die Kommission beschloß vielmehr mit 9 gegen 6 Stimmen auf den früheren Beschlüssen der Zweiten Kammer zu beharren. Ein Antrag des Berichterstatters Löchner (V.), als Uebergangsbestimmung dem Art. 14 fol­genden Abs. 2 anzufügen:Die Vorschriften der Art. 8 und 9 sind entsprechend der fortschreitenden Behebung des bestehen­den Lehrmangels spätestens bis zum Jahre 1920 durchzu­führen", wurde mit 11 gegen 4 Stimmen abgelehnt, ebenso mit 13 gegen 2 Stimmen ein Antrag Dr. Hieber (D.), welcher diese Uebergangsbestimmung wie folgt fassen wollte: Die Durchführung der Bestimmungen der Art. 8 Ziff. 1 und 9 erfolgt jeweils insoweit, als es der Stand der zur Verfügung stehenden Lehrkräfte zuläßt. Das Nähere hier­über wird im Verordnungsweg bestimmt." Die Kommission trat hierauf noch in die Beratung des Art. 12, zunächst des Art. 72 ein. Zu diesem Artikel stimmen die Beschlüsse der beiden Häuser überein mit Ausnahme der Ziff. 7, die in der Fassung der Zweiten Kammer lautet:Beschwerdefüh­rung über dienstliche Verfehlungen der Lehrer bei dem Be­zirksschulaufseher," während die Erste Kammer ihn wie folgt gefaßt hat:Kenntnisnahme von dienstlichen Verfehlungen der Lehrer und Beschwerdeführung hierüber bei dem Be-