gemeinderat als kirchenamtliche Behörde die Eingabe nicht unterstützen darf. Auch in Kirchen werden die Männer zur Abgabe der Unterschriften aufgefordert. Die Kinderlehre fällt an einem Sonntag aus, weil der Pfarrer eine Männerlehre halten will. Er spricht mit den Kirchenbesuchern, die aufgefordert worden waren, nach dem Gottesdienst dazubleiben, über die Landtagsverhandlungen: wie man die Konfession aus der Schule entfernen wolle; wie man nur «ine Oberschulbehörde einrichten wolle; wie der Fall ein- treten könne, daß die rein evangelische Gemeinde einen katholischen Lehrer bekomme; wie die Bezirksschulinspektoren Ms den Reihen der Lehrer genommen werden, wie die Schulaufseher, die Lehrer seien, religionsfeindlich werden können usw. Auf Frankreich wird hingemiesen. Vom Nachbarlande Baden erzählt der Pfarrer, es sei dort so weit gekommen, daß die Pfarrer den Unterricht in ihren Studierstuben geben, daß sie den Sonntag dazu benützen müssen, daß für den Unterricht besondere Lokale in den Gemeindehäusern eingerichtet werden müssen usf. Der Gemeinde erwachsen also Ausgaben. Den Bauern gruselt's; die Feder kreist; das Papier, das auf dem Altar liegt, bedeckt sich mit Namen.
Wir haben uns nach Baden um Auskunft gewandt und folgende Antwort erhalten:
„Ueberall in Baden gibt der Geistliche den Religionsunterricht in den betreffenden Klassenzimmern. Für den Konfirmandenunterricht wurden in den größten Städten und einigen Dörfern Konfirmandensäle erbaut, weil es mitunter schwer hält, diesen Unterricht außerhalb der Schulzeit in einem Schulzimmer unterzubringen. Dieses sind aber Ausnahmen/
Der Pfarrer, der solchermaßen handelte, hat durch Schwarzmalerei und Irreführung, durch Verdächtigungen und Entstellungen den Bürgern das Bewußtsein beigebracht, daß sie durch die Unterzeichnung der Eingabe eine staats- und kirchenrettende Tat begehen. Der Lehrerstand muß dagegen protestieren, daß man ihn in den Augen der Bevölkerung als kirchen- und religionsfeindlich verschreit, und er muß seinen tiefsten Abscheu darüber aussprechen, daß man in den Kampf gegen ihn durch Anwendung unlauterer und unehrlicher Mittel auch die Bürger der Gemeinde, die Väter der Volksschuljugend, hereinzieht.
Der geschästsführende Vorstand des Württ. Volksschullehrervereins.
Entgegnung.
Ter Anlaß zu diesen Vorwürfen liegt darin:
I. Nahezu 1000 eoang. Kirchengemeinderatskollegien, d. h. so ziemlich alle im Land und so auch die sämtlichen Kirchen- gemeindsratskollegien des Bezirks Nagold, haben im März d. I. eine Eingabe an das Evang. Konsistorium und durch dieses an die Kgl. Regierung gerichtet, die folgende zwei Bitten ausspricht:
1. Es möge durchs Gesetz bestimmt werden, daß innerhalb des Schulstundenplans dem vom Geistlichen zu erteilenden Religionsunterricht eine der Bedeutung dieses Unterrichts entsprechende Zeit eingeräumt werde, im Benehmen mit dem den Unterricht erteilenden Geistlichen;
2. Es möge gesetzlich sicher gestellt werden, daß die kirchlich vorgcschriebene Zahl von Stunden sowohl des Konfirmanden- als des Z uh örerunterrichts innerhalb der Schulzeit und, wo nötig, in einem Schullokal gehalten werden kann.
I!. Weil die Kgl. Staatsregierung erklärt hat, es widerspräche der Uebung, wenn sie dem in der Eingabe ausgesprochenen Wunsch folgend ihrerseits den Ständen Kenntnis von dieser Eingabe gäbe, so wurde angeregt, es mögen sich urteilsfähige Kirchengenossen aucb noch unmittelbar an die Landstände mit einer Eingabe wenden, es solle aber Maffen- agitation vermieden werden. Hätte man möglichst zahlreiche Unterschriften im Land herum gewinnen wollen, so hätte man für diese zweite Eingabe statt über 17 000 Unterschriften ohne Mühe eine ungleich größere Zahl gewinnen können. Diese Eingabe lautet:
1. Wir ersuchen die hohen Landstände, dieselben wollen der Volksschule den Charakter der konfessionellen Volksschule erhalten, insbesondere die im Gesetzesentwurf vorgesehene Errichtung zweier (konfessionell getrennter) Oberschulbehörden gutheißen.
2. Als ein unabweisbares Bedürfnis müssen wir es bezeichnen, daß der Artikel 84 der Regierungsvorlage wiederhergestellt werde, der die Leitung des Religionsunterrichts in den Volksschulen unbeschadet des dem Staat znstehenden Oberaufsichtsrechts den Oberkirchenbehörden zuweist.
ll. Wir bitten die hohen Landstände, daß wie dem sonstigen Religionsunterricht des Geistlichen so dem wichtigsten Teil der religiösen Unterweisung des Geistlichen, dem den ganzen Schulunterricht abschließenden Konfirmandenunterricht Raum und Zeit innerhalb der Schule in sicherer Weise gewährleistet bleibe. Daß dies auch der Wunsch unseres evangelischen Volkes ist, hat die Eingabe von mehr als 900 Kirchengemeinderatskollegien, die an die Oberkirchen- behörde mit derselben Bitte herangetreten sind, bewiesen.
Was hier erbeten ist, das enthält nach der Erklärung des Ausschusses des Württ. Volksschulvereins lauter „unberechtigte Ansprüche der Pfarrer auf die Volksschule." Hierüber streiten wir nicht mit ihm. Gegen folgendes aber kegen wir Verwahrung ein:
I. Woher nimmt der genannte Ausschuß Ursache und diecht, in Zeitungen des Landes unter dem Ausdruck seines »tiefsten Abscheus" die Anklage zu erheben: „Von eoang. Pastoren werden evang. Lehrer oft von der Kanzel herab in unverantwortlicher Weise als Feinde der Kirche und der Religion bezeichnet?" Hierüber stellen wir, soweit
es sich um den Leserkreis dieses Blattes handelt, das Urteil den Kirchgängern in unfern Gemeinden anheim.
II. Die Behauptung, die „Vorgesetzten" der Lehrer, die Pfarrer, seien „ihrer gesetzlichen Verpflichtung" betr. Erteilung des Religionsunterrichts von 1836 bis 1907 „ni ch t n ach ge ko m men", und kommen ihr auch seit 1907 nur teilweise nach, stellt die Pfarrer in das Licht, als hätten sie 7 Jahrzehnte lang den Schullehrern die Last des Religionsunterrichts widergesetzlich aufgehalst und wollen das der Hauptsache nach auch künftig tun. Jedermann kann und muß wissen, daß die Pfarrer in Wahrheit genau so wie die Lehrer einfach geleistet haben, was sie nach Gesetz und Verordnung zu leisten hatten. Sie durften nicht mehr leisten, auch wenn sie gewollt hätten, und es ist bekanntlich vym Herrn Staatsminister des Kirchen- und Schulwesens öffentlich vor dem Lande sestgestellt, daß wenn die Pfarrer übernehmen sollen, was nach Darstellung dieser Anklage sie bisher widerrechtlich unterlassen hätten, zuerst 800 weitere evang. Pfarrstellen zu gründen wären. Auf was für Leser reflektiert man denn mit solchen ungeheuerlichen Vorwürfen gegen die „Pastorei/ ?
!!I. Die Lehrer sollen der Kirche „Millionen erspart haben" durch unentgeltlichen Organistendienst usw. Jedermann kann wissen, daß seit der Reformationszeit in Württemberg die Kirche und Schule aufs engste zusammengehörten, und daß die Lehrer bis vor wenigen Jahren ihre Besoldung ausdrücklich auch für ihre kirchlichen Dienste miterhielten. Der Lehrerstand hat also nicht umsonst der Kirche gedient, sondern wie andere Stände zu dienen pflegen, gegen geordnete Belohnung. Wenn es aber Lehrer gäbe, die es heute noch reut, daß sie kraft ihres Kirchen- und Schulamts „ohne einen Heller Entgelt" auf die ihrer Erziehung anbefohlene Jugend im Gottesdienst ein Auge zu richten hatten, so wäre das leidig bei einem Stand, dessen Vertreter rühmen: „die Lehrer standen in der Religiosität nie hinter den Pfarrern zurück .
IV. Die „unlauteren und unehrlichen" Mittel, deren sich viele Pfarrer bedient haben sollen, um Unterschriften für die obengenannten Eingaben zu erlangen, können die Mitglieder unserer evang. Gemeinden selbst nachprüsen; hingegen uns vor ihnen zu verteidigen, können wir mit gutem Gewissen unterlassen.
Das Recht, als Glieder und Diener der evang. Volkskirche Anliegen der evangelischen Gemeinden und des evang. Volkes mit unseren Kirchengenossen zu verhandeln und gemeinsam mit ihnen dafür einzulreten, lassen wir uns nicht nehmen. Die Eingaben haben sich in keinem Wort und in keiner Weife gegen den Lehrerstand oder seine Interessen gerichtet. Wir kämpfen nicht für und nicht gegen einen Stand; wir bedauern, daß dies auf Seilen der Lehrer zu wenig erkannt wird. Wir wollen der Voikskirche dienen, und suchen das Beste der Volksschule, um des Wohles unseres Volkes willen. Die Schulfrage ist doch nicht bloß eine Angelegenheit des Lehrerstandes, sondern aller Volksgenossen und wesentlich der Familie. Von diesem Grundsatz aus erklärt sich Recht oder Unrecht unserer Stellungnahme.
Die evangelischen Geistlichen des Bezirks Nagold.
Das Recht der Frau.
(Schloß.) Nachdruck verboten.
Bei weitem nicht so viele Einzelbestimmungen wie das in vorstehendem erläuterte bürgerliche Recht enthält das öffentliche Recht für die Frau. Aus dem öffentlichen Recht kommen für sie das Strafrecht und das Staats- und Verwaltungsrecht in Betracht. Wenn diese aber auch nicht so zahlreiche Sondervorschriflen für die Frau enthalten, so sind sie deshalb sowohl für die einzeln Betroffenen wie im Staatsrecht besonders auch für die Allgemeinheit der Frauen nicht minder wichtig.
Das Strafrecht kennt, kurz gesagt, einmal einige Straftaten, die nach ihrer Geschlechtsnatur eben nur von Frauen begangen werden können, sodann gewährt es diesen gegen gewisse ebenfalls in ihrem Geschlecht begründete Angriffe besonderen Schuh.
Zu ersteren gehören die Verfehlungen der Paragraphen 217 (Kindesmord) und 218. Ein besonderer Schuh wird dem weiblichen Geschlecht gegenüber Angriffen aus ihre Geschlechtsehre gewährt durch die Paragraphen 176, 177, 179 und 182.
Einen großen Raum nimmt im öffentlichen Interesse gerade zur Zeit der die Frauen betreffende Teil des Staatsund Verwaltungsrechts ein. Er ist ganz überwiegend negativer Natur, insofern nämlich, als den Frauen sowohl die Wahlbeteiligung zu den meisten öffentlichen Vertretungen im Reich wie in den Bundesstaaten, zur Provinzial- (Bezirks-) und Kommunalverwaltung, den kirchlichen und Schulkorporationen als auch der Zutritt zu den meisten Beamtenlaufbahnen nicht gestattet ist. Erwägt man, daß die Frauen in den Betätigungen, Berufen und Gewerbebetrieben, deren Regelung diesen Vertretungen untersteht, unbehindert sich bewegen, so erscheint es allerdings schwer zu begründen zu sein, warum unter keinen Umständen ihnen die Mitarbeit an der öffentlichen Regelung ihrer eigenen Lebensbetätigung nicht gestattet sein soll.
Vom Staatsrecht aber abgesehen darf wohl gesagt werden, daß die rechtlichen Sonderbestimmungen für die Frauenwelt nur von dem Gedanken getragen sind, den tatsächlichen natürlichen Verhältnissen einen angemessenen Ausdruck zu geben, wie im besonderen den von ihrer Geschlechtsnatur geforderten Schutz zu gewähren.
Bedürfnis der Praxis im Interesse dritter und der mehr in der Außenwelt tätigen Natur des Mannes entsprechend
ist es, wenn die Entscheidung in den gemeinsamen Angelegenheiten des Ehelebens dem letzteren überlassen ist. Gegen einen Mißbrauch dieser Gewalt schützt die Frau das Gesetz ja hinreichend durch das Recht der Weigerung und der Berufung an das Vormundschaftsgericht. Alle übrigen Sonder- vorschwsten, wie z. B. bezüglich der Fabrikarbeiterin, gewähren der Frau nur Vorrechte, stellen sie rechtlich und tatsächlich aber keineswegs unter den Mann. Daß in einzelnen Teilen besonders des Staatsrechts ein Ausbau der gesetzlichen Bestimmungen erwünscht sein könnte, wird niemand glattweg in Abrede stellen. Der Grundgedanke des Gesamtrechts, die Frau als Einzelindividuum dem Mann gleich zu stellen, und nur für den konkreten Einzelfall Sonderbestimmungen zuzulassen, wie sie aber die Geschlechtsnatur der Frau selbst unbedingt fordert, darf durchaus als gesunder bezeichnet werden und dürste auch von der Gesetzgebung nie mehr aufgegeben werden.
Handel und Verkehr.
* Wildberg, 27. Juli. Am gestrigen Viehmarkt wurden zugeführt 5 Paar Stiere, 52 Kühe, 29 Kalbinnen, 27 St. Kleinvieh, 120 St. Läufer und 360 St. Milchschweine. Verkauft wurden 1 Paar Stier zu 600 Mk., 16 Kühe von 266—485 Mk., 7 Kalbinnen von 245—360 Mk., 11 Stück Kleinvieh von 102—143 Mk., 100 Stück Läufer von 56 bis 107 Mk. und 300 Stück Milchschweine von 33—45 Mk. je per Paar.
js Stuttgart, 28. Juli. Dem Kartoffelgroßmarkt auf dem Leonhardsplatz waren 250 Zentner zugeführt Preis Mark 3.20—4.50 pro Zentner.
js Stuttgart, 27. Juli. (Schlachtviehmarkt.) Zugetrieben: 23 Ochsen, 11 Bullen, 301 Kalbeln und Kühe 373 Kälber, 667 Schweine. Verkauft: 23 Ochsen, 11 Bullen, 220 Kalbeln und Kühe. 373 Kälber, 525 Schweine. Erlös aus s/z Kilo Schlachtgewicht: Ochsen 1. Qualität, u) ausgemästete von — bis — Pfg., 2. Qual, b) fleischige und ältere von — bis — Pfg.; Bullen (Farren) 1. Qual, a) vollfleischige, von 67 bis 69 Pfg., 2. Qualität b) ältere und weniger fleischige von 64 bis 66 Pfg.; Stiere und Jungrinder 1. Qual, a) ausgemästete von 80 bis 83 Pfg, 2. Qualität b) fleischige von 77 bis 79 Pfg-, 3. Qualität o) geringere von 73 bis 76 Pfg; Kühe 1. Qual, a) junge gemästete von — bis — Pfg., 2. Qualität b) ältere gemästete von 57 bis 67 Pfg., 3. Qualität v) geringere von 37 bis 47 Pfg., Kälber: 1. Qualität a) beste Saugkälber von 82 bis 86 Pfg., 2. Qualität b) gute Saugkälber von 77 bis 81 Pfg., 3. Qualität e) geringere Saugkälber von 70 bis 75 Pfg.; Schweine 1. Qualität») junge fleischige 74 bis 75 Pfg., 2. Qualität b) schwere fette von 70 bis 73 Pfg., 3. Qualität o) geringere von 63 bis 66 Pfg. Verlauf des Marktes: mäßig belebt.
»ora«Afichtttchi» Wetter
am Freitag, den 30. Juli: Vorwiegend bewökt, mäßig kühl, Regenfälle. !
Lorenz Spezialkarte vom Schwarzwald. Verlag von Fr. Paul Lorenz, Freiburg (Baden).
Nun ist auch das letzte Blatt dieser guten Touristen- und Spezialkarte vom Schwarzwald (1 : 75 000) erschienen, es ist Blatt 1 Baden-Baden—Wildbad. Vor uns liegt das große Blatt in seiner Ausdehnung von 74x64 Zentimeter, es bringt das ganze Gebiet von nördl. Karlsruhe—Breiten bis südl. Hornisgrinde—Schönmünzach und westlich Rastatt—Achern bis östlich Maulbronn—Hirsau—Calw. Es zeigt die Umgebung von Karlsruhe, und Baden—Baden, das Murgtal bis Schönmünzach, das Bühlertal mit Badener Höhe, das Alb-, Enz- und Nagoldtal mit Herrenalb, Wildbad, Liebenzell, Hirsau, Calw u. s. w., kurz und gut dieses große schöne Wandergebiet. Die graphische Ausstattung des neuen Blattes ist gleich vorzüglich,H wie die der anderen 6 Blätter, in mancher Hinsicht eher noch vollendeter, das gilt auch namentlich für die (5) schönen Farben, ferner die Beschriftung. Eine Karte, welche dieses große, schöne Gebiet in dieser Zusammenfassung bringt, gab es bis jetzt nicht. Sie wird nicht nur als Wanderkarte, sondern auch für alle Hotels u. s. w., sowie auch für staatliche und kaufmännische Bureaur gute Dienste leisten und sie kann in jeder Weise hierfür empfohlen werden. Das Blatt ist zum Preise von Mk. 2,25 auf Leinen aufgezogen, Taschenformat Mk. 3.25 durch alle Buchhandlungen, sowie vom Verlag selbst zu beziehen. Zu haben in der W. Rieker'schen Buchhandlung, L. Lauk, Alten steig.
Für die Monate
August und September
nehmen alle Postanstalten und Briefträger Bestellungen auf unsere täglich erscheinende Zeitung:
UM- Aus de« Tannen
entgegen. Die letzten Wochen haben es bewiesen, daß es in diesem Sommer keine politischen „Ferien" und keine sogenannte „Sauregurkenzeit" gibt. Es ist daher für jedermann nötig, daß man auch in den Sommermonaten eine Zeitung hält, die kurz und übersichtlich über die täglichen Ereignisse im politischen und wirtschaftlichen Leben unterrichtet. Und dies tut die Zeitung:
Aus de« Ta««e«.
Verantwortlicher Redakteur: Ludwig Lauk, Altenfteig.