Srr»L»r»i

1»77.

ickakch Mt »N»netz«k der 8»aa« nab Festtage.

AerugSprei» str das Merteljahr M Bezirk and VschdaurtSverkehr M. 1.25.

außerhalb Mk, 1,85

OttknML.I'lLbl.

Smtzblatt M

M-Mmhaltungsblatt

obsren J/agolä

^on itar

q »-

MM,

//

Fernsprecher Nr. 11.

Zlnz-ig-»P»«i» bei etamavger Diu» rückuog 10 Pfg. bi« einspaltige Zeile; bei Wiederholungen entsprechenberSkckatt

Reklamen 15 Pfg, die Textzeile.

Ssnntagr-Attrgab-:Srtzrv«vzrväldev Ssnntagrbl^tt"

Sonntags-Anzeiger und Fannlien-Zeitung für die Bewohner des Schwarzwaldes. . --

Die Abonnenten der ZeitungAns den Tannen" erhalten dasSchwarzwälder Sonntagsblatt" als Sonntagsausgabe gratis.

DasSchwarzwälder Sonntagsblatt" kann auch für sich als selbständige Wochenausgabe bezogen werden und kostet im Vierteljahr SV Pfg.

Kk. 159.

AuSgabeort Alterrsteig-Stadt.

Sormtag, den 11. Juli.

Wochen-Rundschau.

Aus dem Landtage.

In der Abgeordnetenkammer hat die Beratung des Kultusetats Anlaß gegeben die verschiedenenFälle', die sich im Bistum Rottenburg ereignet haben, einer 'Erörterung zu unterziehen. Die Debatte hat teilweise einen so leiden­schaftlichen und heftigen Verlaus genommen, wie man es im Stuttgarter Halbmondsaal lange nicht erlebt hat. Haupt­sächlich handelte es sich um denFall Heilig", aber in Wirklichkeit galt die Erörterung dem ganzen System, und der Fall Heilig bot nur die formale Unterlage. Heilig ist bekanntlich vor Jahr und Tag als unmittelbar vor der Priesterweihe stehender Diakon aus dem Rottenburger Seminar gestoßen worden, weil man ihn modernistischer und ketzer­ischer Gesinnung für überführt hielt. Die Anklage stützte sich aus Aufzeichnungen in den Tagebüchern Heiligs, die diesem vom Seminarregens Rieg weggenommen worden waren. Die näheren Umstände sind von Heilig jüngst in einer Broschüre geschildert worden. Der Seminarregens hat daraufhin in einer langen Abhandlung die Darstellung des ehemaligen Alumnus anzusechten und das Verhalten der Seminarleitung und des bischöflichen Ordinariats zu recht­fertigen versucht. Ein Nachweis ist dem Regens dabei immerhin gelungen, nämlich der Nachweis, daß Heilig nach den in der katholischen Kirche nun einmal maßgebenden An­schauungen nicht zum Priester taugte; denn die Betracht­ungen, die er in seinem Tagebuch beispielsweise über den Zölibat und die Orden anstellte, waren mehr als moder­nistisch. Aber dem Regens ist es nicht gelungen, die Weg­nahme der Tagebücher und deren Zurückbehaltung zu recht- fertigen. Sie ist und bleibt nicht nur moralisch anfechtbar, sondern auch widerrechtlich. Der Regens beruft sich aller­dings darauf, daß sein Vorgehen ein Ausstuß der pflicht­gemäßen Ausübung seines Äufsichtsrechts gewesen sei und daß Heilig nicht widersprochen habe. Bei der Debatte über den Fall Heilig handelte es sich nun, abgesehen von dem Eingriff in private Rechte, um die Frage, wieweit durch die Ausstoßung aus dem Priesterseminar die Rechte des Staats verletzt worden sind. Das Rottenburger Seminar wird nämlich vom Staate unterhalten und zwar auf Grund des sog. Fundationsinftruments von 1828. Darin wird ausge­sprochen, daß zur Aufnahme in das Priesterseminar und zur Entlassung die Genehmigung des katholischen Kirchenrats, einer staatlichen Behörde, erforderlich ist. Nun ist allerdings von dem Genehmigungsrechte des Staats bei Entlassungen aus dem Priesterseminar seit vielen Jahrzehnten kein Ge­brauch mehr gemacht worden, und es erhebt sich die Frage, zumal in einer 1853 zwischen dem Staate und der . bisch­öflichen Kurie getroffenen Vereinbarung das Genehmigungs­recht nicht mehr ausdrücklich erwähnt ist, ob wenn auch nicht ein direkter so doch ein indirekter Verzicht des Staates auf jenes Recht vorliegt. Von den Rednern der Nationalliberalen, der Volkspartei und der Sozialdemokratie wurde das ent­schieden bestritten; das Zentrum bejaht es natürlich Ebenso natürlich vertrat es den Standpunkt, daß im Fall Heilig alles nach Recht und Ordnung abgegangen sei, und es fand dabei, bei dem Redner des Bauernbunds, dem Ak>g. Dr. Wolfs, einem ehemaligen evangelischen Pfarrer, und dem kons. Abg. Schrempf eifrige Unterstützung. Auch der Kultusminister v. Fleischhauer stellte sich auf den Stand­punkt, daß der Sinn der Verordnung von 1853 tatsächlich einen Verzicht auf die staatliche Genehmigung bei Entlass­ungen aus dem Seminar in sich schließe. Das staatliche Recht hätte überhaupt keinen Zweck, da man ja doch den Bischof nicht zwingen könne, die Priesterweihe an jemanden zu erteilen, den er nicht für geeignet halte. Es bleibe also nur noch das allgemeine staatliche Oberauffichtsrecht und der

rooursuo ab kbusu auf Grund einer Beschwerde, (die üb­rigens von Heilig unterdessen erhoben worden ist). In der Sache selbst urteilte der Minister über das Verhallen des Seminarregens sehr milde. In der Wegnahme der Tage­bücher allein sehe er keinen Grund zum Eingreifen von seiten des Staates. Allerdings sei das weitere Verfahren nichr einwandfrei gewesen; aber von einer Verletzung der Gewissensfreiheit könne keine Rede sein, und die Staats­gesetze in dieser Hinsicht gälten nichr für die inneren Ver­hältnisse der Kirche. Ter Seminarregens habe sich in einem Gewissenskonflikt befunden. Welche Entscheidung er, der Minister, im Falle Heilig treffen werde, könne er nicht sagen. Aber er versichere, daß er die Rechte des Staates wahrnehmen werde, wenn es nolwendig sei; den Beweis habe er geliefert. Schließlich meinre der Minister und das ging offenbar an die Rottenburger Adresse, daß man geistige Bewegungen nur mit geistigen Kräften ent­gegenwirken könne. Die Erscheinungen, die sich in neuerer Zeit bemerkbar machen, würden um so schneller vorüber­gehen, je weniger man die Entwicklung störe und in sie mit äußeren Mitteln eingreife. Dabei rechne er mit auf die dem Prinzip der Kirche entsprechende Milde un.> Duldsamkeit. Das war wohl ein wenig ironisch gemeint; wenigstens er­regte es auf der Linken Heiterkeit. Der Kultusminister äußerte sich auch über seine Auffassung von der akademischen Lehrfreiheit. Sie bestehe darin, daß die wissenschaftliche Forderung nicht beschränkt sein soll durch Normen anderer Art von außen her. Aber dieser Grundsatz sei nicht schranken­los, und es bestehe für einen Professor ein Anspruch darauf nur innerhalb seines Lehrauftrags. Außerhalb dieses können ihm zwar Forschungen und Mitteilungen nicht verwehrt werden, aber da sei er in derselben Lage wie jeder Staats­bürger. Diese Einschränkungen des Ministers wurden aus der Kammer bemängelt. Da der Fall Heilig gezeigt hat, daß die Rechtslage in bezug auf das Priesterseminar strittig ist, wurde von der Volkspartei, der Nationalliberalen Partei und der Sozialdemokratie der Antrag gestellt, die Bestimm­ung des Fundationsgesetzes von 1828, wonach die Entlass­ung eines Zöglings aus dem Priesterseminar nur mit Zu­stimmung des katholischen Kirchenrats verfügt werden kann, künftig wieder in Anwendung zu bringen. Der Kultusminister trat dem Anträge entgegen und seinem Standpunkt wurde von den Antragstellern inso­fern Rechnung getragen, als sie einen neuen Antrag ein­brachten, wodurch die Regierung ersucht wird, die ihr gegen­über der katholischen Kirche zustehenden Rechte nach der Richtung in Anwendung zu bringen, daß die Zöglinge des Priesterseminars gegen ungerechtfertigte Entlassung geschützt werden. Der Minister sagte zu, im Sinne dieses Antrags Erwägungen anstellen zu wollen. Diese Erwägungen wer­den freilich zu einem praktischen Ergebnisse kaum führen, denn der Minister steht ja einmal auf dem Standpunkt, daß das Recht des Staates zur Mitwirkung bei Entlassungen aus dem Priesterseminar hinfällig geworden ist, und zum andern, daß der Aufenthalt im Seminar keinen Zweck mehr hat, wenn der Bischof die Erteilung der Priesterweihe ver­weigert. Allein die Bedeutung derKulturkampfdebatte" lregt schließlich weniger darin, ob ein praktisches Ergebnis erzielt worden ist, als in der gründlichen Aussprache über die unerquicklichen Zustände in der Diözese Rottenburg. Man weiß nun, wie die Kammer darüber denkt und wie sie es, so weit die staatlichen Rechte in Frage kommen, gehalten wissen will. Am Dienstag nahm die Kammer einen von allen Parteien eingebrachten Antrag auf Errichtung einer der Technischen Hochschule in Stuttgart anzugliedern­den Lehrstelle für Luftschiffe, Flugapparate und Kraftfahr­zeuge an. Die Regierung nahm den Antrag sympathisch auf, wies aber auf die seiner Verwirklichung entgegenstehen- den Schwierigkeiten hin. Graf Zeppelin selbst hat die Er­richtung einer besonderen Akademie für Luftschiffahrt in

Amtsblatt für Psalzgrafenweiler.

isos.

Friedrichshafen befürwortet, doch kann das Württemberg, der hohen Kosten wegen, allein nicht machen. Die Erste Kammer steht bei der Etatberatung. Sie hat sich teilweise zu einer ansehnlichen Höhe erhoben; man merkt eben doch, daß dem Oberhause durch die Verfassungsrevision ein neuer Geist eingehaucht worden ist. Ueber unser Finanzelend wur­den sehr gediegene Reden gehalten. Dabei wurde mehrfach die Auffassung vertreten, daß in den letzten Jahren zu sehr aus dem Vollen gewirtschastet worden sei, und daß darin, namentlich auch bei den Eisenbahnbauten, Einhalt getan werden müsse. Eine Erhöhung der Eisenbahntarife, wenig­stens für die vierte Klasse, fand starke Befürwortung. Man ging dabei von dem Standpunkt aus, daß die Eisenbahnen unbedingt die Verzinsung aufbringen sollten. Eine lebhafte Befürwortung eines Anschlusses Württembergs an die preu­ßisch-hessische Eisenbahngemeinschaft in irgend einer Form gab insbesondere Fürst Hohenlohe-Langeburg. Er meinte, das sei der einzige Weg, um aus der Misere herauszukom­men und die Schikanen der süddeutschen Nachbarn loszuwerden. Wenn Württemberg sich an Preußen anschliehe, würden Baden u. Bayern Nachfolgen müssen, und man käme auf diese Weise zu einer Reichseisenbahngemeinschaft. Auch sonst wurde der Gedanke eines Anschlusses an Preußen beifällig besprochen. Aufsehen erregten die Aeußerungen des Fürsten Hohenlohe-Langenburg über die Reichsfinanzreform. Er bedauerte dabei auf das tiefste die Haltung der Konservativen, die mit der Haltung der Erbschaftssteuer eine unglückliche Politik getrieben hätten. Frhr. v. Ow wollte das nicht gelten lassen und nahm die Konservativen in Schutz. Sonst trat keiner für sie ein. Finanzminister von Geßler äußerte sich recht pessimistisch über die Finanzresorm; er meinte so viel sei sicher, daß sie nicht nach Wunsch aussallen werde. Im übrigen ist aus der Beratung noch hervorzuheben, daß die Erste Kammer einstimmig die Wiederherstellung des von der Zweiten Kam­mer gestrichenen Postens für die Münchener Gesandtschaft beschloß. Der Ministerpräsident trat sehr lebhaft für die Beibehaltung der Gesandtschaft ein, deren Nutzen er eingehend darlegte; auch spendete er dem Gesandten reichlich Lob. Die Abgeordnetenkammer wird voraussichrlich, wenn der Etat an sie zurückgelangt, ihre erste Abstimmung wieder gutma­chen und die Gesandtschaft bewilligen.

Zur Bolksschulnovelle.

Dieser Tage ist der Bericht der Volksschulkommission der Ersten Kammer im Druck erschienen. Es geht daraus hervor, daß die Kommission, wie zu erwarten war. die Be­schlüsse der Zweiten Kammer in manchen Punkten rückwärts revidiert hat, und zwar in der Weise, daß überwiegend der Regierungsentwurf wiederhergestellt wurde.

Kommerzienrat Hähnle P

Am 5. ds. ist in der Heilanstalt Winnental Kom­merzienrat Hähnle im Alter von 71 Jahren gestorben. Er war früher lange Zeit Reichstags- und Landtagsabgeordneter und gehörte der Volkspartei an, der er ein treues und an­gesehenes Mitglied war. Auch in den anderen Parteilagern erfreute sich Hähnle mancher Sympathien. Er war der Begründer der Vereinigten Filzfabriken in Giengen a. d. Br., eines großen Unternehmens von Weltruf. In der Entwick­lung Hähnles vom Schmiedelehrling bescheidener Herkunft zu einem der ersten Industriellen Württembergs spricht sich ohne weiteres aus, daß er ein Mann von großen Gaben und großer Tatkraft war.

Die innere Krisis.

Die innere Krisis beherrscht natürlich augenblicklich unser gesamtes öffentliches Leben. Die Vorgänge sind ja auch von außerordentlicher Bedeutung und dann liegen in ihr allerhand erregende Momente. Weithin im Lande macht sich eine starke Erbitterung geltend über diese Art von