Erscheinungsweise: 6mal wöchentlich.

Bezugspreis: In der Stadt incl. Trägerlohn Mk. 1.25 viertel­jährlich, Postbezugspreis für den Orts- und Nachbarorts­verkehr Mk. l.20. im Fernverkehr Mk. 1.30. Bestellgeld in Württemberg 30 Psg., in Bayern und Reich 42 Pfg.

Anzeigenpreis: 3m Oberamtsbezirk Calw für die einspaltige Borgiszeile 10 Psg., außerhalb-desselben 12 Pfg., Re- klamen 25 Psg.

Schluß für die Inseratannahme 10 Uhr vormittags. Fernsprechnummer 9.

Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Calw.

132.

Samstag, den 8. Äuni 1912

87. Jahrgang.

Parlamentarisches.

Stuttgart, 7. Juni 1912.

Württembergischer Landtag.

Die Zweite Kammer setzte heute nachmittag die Erörterungen über die Vereinfachung der Staats­verwaltung fort. Die künftige Gestaltung des Medi­zinalkollegiums rief eine längere Debatte hervor, bei der es sich darum handelte, ob der Ausschutzantrag auf Umwandlung des Kollegiums in eine Ministe- rialabteilung angenommen werden soll oder ein An­trag Liesching, das Kollegium aufzuheben und seine Geschäfte an das Ministerium des Innern oder Behörden desselben zu übertragen. Der Antrag­steller wollte damit vermeiden, datz die Umwand­lung lediglich eine Namensänderung zur Folge habe. Der Antrag Liesching wurde angenommen. Den Anträgen des Ausschusses zu den Vereinfachungen in den Zentralstellen für Gewerbe und Handel, so­wie Landwirtschaft wurde zugestimmt. Die Gestüts- kommissron soll sofort aufgehoben werden. Das Haus wandte sich dann zur Beratung der von der Regie­rung bezüglich der Oberämter gemachten Vorschläge. Der Ausschutz beantragte, die Regierung zu ersuchen, die geplante Aenderung in der Organisation der Be­zirksämter, abgesehen von der Stadtdirektion, dem Amts-Oberamt Stuttgart und dem Oberamt Cann­statt, nicht weiter zu verfolgen. Gegen die in dem Ausschutzantrag enthaltenen Ausnahmen richtete sich ein Antrag Kübel (D. P.) und Hildenbrand (Soz.): Wolle die Vereinfachung der Staatsver­waltung bei den Oberämtern Halt machen, so dürfe, erklärten die Antragsteller in Uebereinstimmung mit dem Minister, für Stuttgart und Cannstatt keine Ausnahme gemacht werden. Der Antrag Kübel wurde angenommen. Weiterhin wurde ein Antrag auf Vereinfachung des oberamtlichen Rechnungs­revisionswesens angenommen und die Eingabe der Stadt Stuttgart betr. Erweiterung der Befugnisse des Stadtpolizeiamts gegenüber der Stadtdirektion der Regierung zur Erwägung überwiesen. Morgen Forschung. Schluß ^8 Uhr.

Stadt und Bezirk.

Calw, 8. Juni 1912.

Aus dem Voranschlag des städtischen Haushalts.

III.

Der Voranschlag der Volksschulen und Mädchenmittelschule rechnet mit zu­sammen 14094 Mk. Einnahmen. Diese ver­teilen sich folgendermatzen: 153 Mk. aus Stiftungen und Legaten, 10 881 Mk. Staatszuschutz zu den Lehrergehältern, 1832 Mk. Schulgeldern aus der Mittelschule, und 1028 Mk. aus der evangelischen und 70 Mk. aus der katholischen Volksschule. Auf die einzelnen Klassen umgerechnet, kommen auf die Oberklasse der Mittelschule bei 27 Schülerinnen L 34 Mk. Schulgeld 918 Mk.. auf die Unterklasse bei 26 Schülerinnen ä 22 Mk. 572 Mk. und aus den Fortbildungsschulunterricht bei 11 Schülerinnen a 44 Mk. 484 Mk. Schulgeld; 1 Schülerin, welche nur den obligatorischen Unterricht besucht, bezahlt 8 Mk. Schulgeld. Die Nachlässe betragen hier 150 Mk. An Schulgeldern von Schülern der evangelischen Volksschule gehen bei 268 Knaben und 308 Mädchen zu je 3 Mk.' 1728 Mk. ein (Nachlässe 700 Mk.) und von Schülern der katholischen Volksschule bei 21 Knaben und 26 Mädchen zu gleichfalls je 3 Mk. 141 Mk. (Nachlässe 70 Mk.). Den 14 094 Mk. Ein­nahmen nun stehen Ausgaben in runder Höhe von 43 214 Mk. für die genannten Schulen gegenüber. Der Löwenanteil an diesen Ausgaben entfällt na­türlicherweise auf die Besoldungen. Es sind für die Lehrkräfte an der Mittelschule 7270 Mk. eingesetzt, für die an den Volksschulen, einschl. Industrieschule, allgemeine Fortbildungsschule und Schulbedienung, 32 079 Mk. Für Reinigung, Heizung und Beleuch­

tung der Lehrgebäude findet sich ein Posten von 2200 Mk., als Beitrag zur evangelischen Schulkasse (700 Schüler L 50 Psg.) 350 Mk. und zur kath. Schulkasse (59 Schüler L 50 Pfg.) 30 Mk. Aus dem Voran­schlag für das Realprogymnasium seien folgende E i n n a h m e n - Titel erwähnt: Aus Stiftungen 30 Mk., Staatsbeiträge zu den Lehrergehältern und für den Turnunterricht 11603 Mk. Staatszuschutz zu den Lehrergehältern 8100 Mk., Amtskorporationsbeitrag 1500 Mk. An Schulgeldern ist, abzüglich 300 Mk. Nachlatz, die Summe von 6705 Mk. eingestellt. Diese Schulgelder wer­den aufgebracht von 18 Schülern der 6. und 7. Klasse zu je 60 Mk., 21 Schülern der 5., 16 Schülern der 4., 22 Schülern der 3., 38 Schülern der 2. Klasse für je 1 Schüler 45 Mk. und 28 Schülern der 1. Klasse ä 30 Mk. Die Einnahmesumme ist veranschlagt auf 27 938 Mk. Der Besoldungsaufwand ist mit Ein­schluß der Bedienungsauslage mit 37 957 Mk. ange­geben; der für Reinigung, Heizung und Beleuchtung der Lehrgebäude mit 800 Mk. Gesamtsumme der Ausgaben 39 127 Mk. Gewerbliche Fort­bildungsschule. Einnahmen 3510 Mk., Ausgaben 6402 Ml. Schulgelder von 800 Knaben und 100 Mädchen erbringen 900 Mk., der Staats­beitrag beträgt 2500 Mk. Die Ausg.aben er­geben sich durch 4992 Mk. Besoldungsgelder, 700 Mk. Reinigung, Heizung und Beleuchtung, 300 Mk. für Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien usw. usw. Die Einnahmen im Voranschlag der Fraue n- arbeitsschule stellen sich auf 3685 Mk.: 3000 Mk. Schulgelder, 300 Mk. Staatszuschutz zum Gehalt der Lehrerinnen, 200 Mk. Amtskorporationszuschutz usw. Ausgaben sind es 5163 Mk., und zwar im wesentlichen für Besoldungen 4738 Mk. (darunter auch Bedienung), 200 Mk. für Reinigung, Heizung und Beleuchtung. Die Eeorgenäumsver- waltung wurde in den Voranschlag mit 1188 Mk. Einnahmen (Zinse aus dem Kapitalvermögen) und 2085 Mk. Ausgaben, darunter 500 Mk. Ge­bäude und Garten, Heizung und Beleuchtung 350 Mk., 385 Mk. Prämien und sonstige Stiftungszwecke aufgenommen.

Das Gebäude in der Stuttgarterstratze, in dem

früher die K. Stratzenbauinspektion untergebracht war, das aber den Stratzenbauten zum Opfer fallen mutz, soll, einem neueren Eemeinderatsbeschlutz zu­folge, an der Altburgerstratze wieder erstellt werden. Der Voranschlag des Stadtbauamts lautet auf 11 000 Mk. Aufstellungskosten. Das Aufstellungsgelände ist noch nicht bestimmt worden.

Zur ersten Preußisch-Süddeutschen Klassenlotterie

schreibt derStaatsanz.": In dem zwischen Preutzen einerseits und Bayern, Württemberg und Baden andererseits im Juli 1911 abgeschlossenen Staats­vertrag über Begründung einer Preutzisch-Süddeut- schen Klassenlotterie war von vornherein vorgesehen, datz der Vertrag auch dann gelten solle, wenn die Landstände eines der beteiligten Staaten die Ge­nehmigung des Vertrags nicht erteilen sollten. Diese Bestimmung wird jetzt von Bedeutung. Da nämlich die Verabschiedung des Vertrags im bayrischen Land­tag bis jetzt nicht herbeigeführt werden konnte, und mit der Ausgabe der Lose nicht länger zugewartckt werden kann, wird die erste Preußisch-Süddeutsche Klassenlotterie vom 1. Juli 1912 ab zunächst nur Preutzen einerseits und Württemberg und Baden andererseits umfassen. Die Organisation ist in Würt­temberg ebenso wie in Baden abgeschlossen, und es kann daher nach dem bevorstehenden Eintreffen der Lose in den beiden süddeutschen Staaten gleichzeitig wie in Preutzen mit dem Verkauf der Lose zur ersten Klasse begonnen werden. Nach dem Plan der ersten gemeinschaftlichen Lotterie hat gegenüber der bis­herigen Preutz. Klassenlotterie eine Verstärkung der Lose um 32 000 Stammlose und demgemäß auch eine entsprechende Vermehrung der Gewinne stattgefun­den. Als eine bedeutsame Neuerung ist der Wegfall

des bisherigen Mitspiels der Freilose für die Staats­kasse anzusehen, der preutzischerseits als eine Morgen­gabe der Preußischen Finanzverwaltung an die Preutz.-Südd. Klassenlotterie bezeichnet worden ist. Preutzen verzichtet hiedurch auf eine halbe Million bisheriger jährlicher Einnahmen aus der Lotterie­verwaltung, um welche Summe die Gewinnaus­sichten der Spieler sich verbessern. Der Spielplan ist im übrigen den in Preutzen altbewährten Grund­lagen gefolgt, wonach u. a. auf jedes zweite Stamm­los ein Treffer entfällt, die beiden Hauptgewinne in der 5. Klasse je 500 000 Mk. und die beiden Prä­mien je 300 000 Mk. betragen. Ist in einem be­sonders günstigen Fall das große Los der erste grö­ßere Gewinn, welcher am letzten Ziehungstag ge­zogen wird, so erhöht sich der Gewinn des Spielers sogar auf 800 000 Mk. Im übrigen sind in der 5. Klasse je zwei Gewinne von 200 000, 150 000,

100000, 75000 und 60000 Mk., sowie je vier Ge­winne von 50 000 und 40 000 Mk. vorhanden. Das Hauptgewicht hat die preußische Lotterieverwaltung aber von jeher auf die Ausstattung des Planes mit, mittleren Gewinnen gelegt. Demgemäß sieht der neue Plan in der 5. Klasse 22 Gewinne zu 30 000 Mk., 32 Gewinne zu 15 000 Mk. 96 Gewinne zu 10000 Mk., 200 Gewinne zu 5000 Mk., 2900 Ge­winne zu 3000 Mk. und 5000 Gewinne zu 1000 Mk. vor. Mit einer solchen Ausstattung kann sich keine andere Lotterie auch nur annähernd vergleichen. Die Lotterie erfolgt in 5 Ziehungen (Klassen), und zwar findet die erste Ziehung am 10. und 11. Juli, die zweite am 9. und 10. August, die dritte am 6. und 7. September, die vierte am 11. und 12. Oktober und die fünfte in der Zeit vom 8. November bis 2. De­zember statt.

b. Eine gute Verbindung mit dem Schwarzwald.

Reisende nach dem Schwarzwald seien auf den seit 1. Juni laufenden Vormittageilzug aufmerksam ge­macht: Abfahrt Stuttgart 7.34 Uhr vorm., Ankunft Freudenstadt 9.24 Uhr, Alpirsbach 9.46, Hausach 10.14, Stratzburg 11.44 Uhr. Dieser Eilzug führt einen durchgehenden Wagen 1., 2., 3. Klasse von Stuttgart bis Stratzburg. Umsteigen in Eutingen ist daher nicht nötig.

seb. Mutmaßliches Wetter. Die Wetterlage ent­wickelt sich günstiger. Der Luftwirbel ist im Westen stehen geblieben und auf dem Festland bildet sich Hochdruck aus. Für Sonntag und Montag ist daher trockenes und warmes Wetter zu erwarten.

Was der Presse alles möglich ist! Ein kleines Blatt veröffentlichte kürzlich folgende Notiz:In­folge Raummangels mutzte eine Anzahl Geburten und Todesfälle auf die nächste Woche verschoben werden."

-A) Bad Liebenzell, 7. Juni. In der letzten Sit­zung des Kurausschusses wurde das Unterhal­tungsprogramm für die diesjährige Saison festgestellt. Wiederum sind eine Reihe von außer­ordentlichen Veranstaltungen geplant, sodatz es also an Unterhaltung nicht fehlen wird. Am 23. Juni wird in den König-Wilhelm-Anlagen ein Garten­fest mit Tanz vor der Wandelhalle stattfinden. Ein weiteres folgt am 7. Juli, verbunden mit japani­schem Tagesfeuerwerk. Für den 14. Juli ist eine Burgbeleuchtung geplant. Die in bengalischem Licht erstrahlende Burg bietet stets einen wunder­baren Anblick und lockt immer viele Fremde hieher. Am folgenden Tag, den 15. Juli, soll das Kinderfest, welches hauptsächlich auch für die Kinder der Kur­gäste bestimmt ist, stattfinden. Ein Gartenfest mit Tanz ist dann wieder auf den 21. Juli angesetzt. Am 28. Juli wird ein Sommernachtsfest, verbunden mit festlicher Beleuchtung der Kuranlagen, abgehalten. Am 4. August wird eine vollständige Militärkapelle in den Anlagen konzertieren. Durch den bekannten Kgl. Hoffeuerwerker W. Fischer aus Cleebronn wird am 8. August ein großes Kunstfeuerwerk abgebrannt