4. Rückzahlungen in bar an den Kontoinhaber durch Schecks, in welchen sich der Kontoinhaber selbst als Zahlungsempfänger bezeichnet und die den Vermerk Barzahlung" tragen müssen. Die Gebühr hierfür beträgt 5 Pfg. für den Scheck und außerdem 1 Pfg. für je 100 Mk., welche dem Konto belastet werden.

Zum Schluß möchten wir noch bemerken, daß alle Sendungen der Kontoinhaber an die Postscheckämter zu frankieren sind und der Inhaber eines Kontos jederzeit aus dem Scheckverkehr ausscheiden kann. Werden nach dem Er­löschen eines Kontos noch Einzahlungen für dieses gemacht, so werden die Beträge den Einzahlern zurückgezahlt.

Für die rechtzeitige Buchung der Einzahlungen auf den Konten und für die rechtzeitige Ausführung der mittels Ueberweisung und Schecks erteilten Aufträge übernimmt die Postverwaltung keinerlei Gewähr.

Wochen-Rundschau.

Die Landtagskvoche.

In der Abgeordnetenkammer steht zur Zeit das Haupt­stück der Volksschulnovelle zur Beratung, nämlich die viel­umstrittene Schulaufsichtsfrage. Zunächst handelt es sich um die örtliche Schulaufsicht, die bisher durch den Geistlichen ausgeübt wird. Der Weizsäckersche Reformversuch von 1902 hatte sich lediglich auf die Zulassung der fachmännischen Be­zirksschulaufsicht beschränkt, war aber an der Ortsschulaufsicht ganz vorbeigegangen. Unter­dessen ist aber das Verlangen nach einer anderweitigen Re­gelung so stark geworden, daß die Regierung in der Erkenntnis von der Unheilbarkeit des jetzigen Zustandes auch diese Frage' in ihrem Entwurf auf- nahm. Sie behalf sich mit einem Kompromisse insofern, als die geistliche Ortsschulauf­sicht nicht vollständig abgeschafft, sondern nur beschränkt wird.

Die technische Aussicht soll künftig ausschließlich von Be­zirksschulaufsehern ausgeübt werden; in dieser Beziehung wird die Ortsschulaufsicht gänz­lich abgeschafft. Der Orts­schulbehörde, dem Ortsschulrat, als Kollegium sollen die inneren Angelegenheiten der Schulver­waltung, die wirtschaftlichen und organisatorischen Verhält­nisse, der Dienstbetrieb n. s. w., kurzum die Schulpflege, unter­stehen. Für die Schulen jedes Bekenntnisses soll ein beson­derer Ortsschulrat gebildet werden. Sie können zu ge­meinschaftlichen Beratungen über gemeinsame Angelegen­heiten einberufen werden. Die vielumstrittene Frage war nun, in welcher Weise diese Orts­schulaussicht geregelt und wie die Mitwirkung der Geistlichen beschaffen sein sollte. Der Re­gierungsentwurf ging davon aus, daß dem Ortsgeistlichen neben dein Ortsvorsteher der Mitvorsitz in der Ortsschul­behörde zustehen und bei nicht ausgebauten Schulen die Aufsicht und das Recht zum Schul­besuch eingeräumt werden solle. Bei ausgebauten Schulen sollte auf Beschluß des Ortsschulrats das Rektoratsystem ein- gesührt werden können. Die Kommission der zweiten Kammer ist darüber indessen nicht unerheblich hinausgegangen. Sie beschloß auf Grund von Anträgen der nationalliberalen Partei, daß bei ein- und zweiklassigen Schulen die örtliche Aufsicht (Schulpflege) von dem Ortsgeistlichen ausgeübt, daß aber bei drei bis sechsklassigen Schulen ein Oberlehrer und bei sieben- und mehrklassigen Schulen einem Rektor oder mehreren, die die Befähigung für das Amt eines Bezirksschulaufsehers haben müssen, die Aussicht übertragen werden soll. Wie schon in der Kommission, so wurden auch im Plenum zahl­reiche Anträge nicht weniger als drei Dutzend gestellt. Das Zentrum wünschte die geistliche Ortsschulaufficht einfach ganz in der bisherigen Weise aufrechtzuerhalten. Konservative und Bauernbund beantragten die Wiederherstellung des Ne­gierungsentwurfs. Die Volkspartei stellte Anträge, deren Grundgedanke war, daß die örtliche Schulverwaltung dem Gemeinderat übertragen werden solle, mit der Befugnis, eine besondere Ortsschulbehörde einzusetzen, und mit der Verpflich­tung, einen Geistlichen jeden Bekenntnisses und den ersten Lehrer jeder Volksschule zu der Schulpslege beizuziehen. Noch weiter ging die Sozialdemokratie, sie wollte die simultane Gestaltung der des Ortsschulrats und die Beiziehung der Geistlichen nicht von Amtswegen, sonder» durch Wahl. Alle diese Anträge sind jedoch von der Kammer sbgelehnt worden, dagegen wurden die Kommissionsanträge angenommen, aller-

L ch w arz Wälder Sonntagsblatt.

dings mit einigen wichtigen Aenderungen. So wurde der Bestimmung über die örtliche Aufsicht auf einen Antrag der Nationalliberalen eine Fassung gegeben, die es ermöglicht, bei unausgebauten Schulen statt des Ortsgeistlichen auch ein anderes Mitglied des Ortsschulrats mit der Aufsicht zu betrauen. Der von der Linken lebhaft bekämpfte Passus des Kommissionsantrags, wonach zu den Obliegenheiten des Ortsschulrats gehören sollte:Aufsicht über das dienstliche und außerdienstliche Verhalten der Lehrer mit der Verpflichtung, in Anstandsfällen dem Bezirksschulaufseher Anzeige zu erstatten, durch die Fassung ersetzt:Beschwerde­führung über dienstliche Verfehlungen der Lehrer bei dem Bezirksschulaufseher". Bei den Abstimmungen stand durch­weg einGroßblock", bestehend aus Volkspartei, national­liberaler Partei und Sozialdemokratie, gegen Zentrum und Bauernbund bezw. Konservativen. Das Zentrum blieb bei der Abstimmung über seinen Antrag ganz allein, nur ein bauernbündlischer Einspänner gesellte sich zu ihm. Die De­batte war sehr eingehend, verlief aber recht ruhig. Der Kultusminister trat in erster Linie für den Regierungsent­wurf und sodann für die Kommissionsanträge ein, bekämpfte aber alle weitergehenden Anträge. Bemerkenswert war die Zurückweisung, die der Kultusminister v. Fleischhauer den Zentrumsforderungen angedeihen ließ. Wollte inan, so sagte er, Rücksicht aus das Verlangen der Kirche nehmen, so müßte jede Aenderung unterbleiben. Aber die Mehrheit des württ; Volks wünsche eben eine Aenderung und habe ein Recht auf die Erfüllung dieses Wunsches, zumal das Zentrum

keinen einzigen positiven Vorschlag gemacht habe, wie es sich die Neugestaltung denke. Einem Mißtrauen gegen die Geist­lichkeit sei die Neuordnung der Schulaufsicht in keiner Weise entsprungen.

Im weiteren Verlaufe der Beratungen wurde über die Zusammensetzung des Ortsschulrats eingehend diskutiert. Die Abstimmungen ergaben auch hier eine Isolierung des Zentrums. Nach den gefaßten Beschlüssen setzt sich der Ortsschulrat künftig zusammen aus dem Ortsvorsteher, dem Ortsgeistlichen der betreffenden Konfession, einem oder mehreren Vertretern der Lehrerschaft, dem Schularzt und einer Anzahl von Vertretern der Schulgemeinde, die von den Gemeindekollegien auf die Dauer von drei Jahren ge­wählt werden und der Zahl derjenigen übrigen Mitglieder die von Amtswegen dem Ortsschulrat angehören gleichkommen müssen. Gegenüber dem bisherigen Zustand bringen also die gefaßten Beschlüsse eine Beschränkung der Zahl der Geistlichen auf einen, dagegen eine stärkere Vertretung der Lehrerschaft, deren Zahl mit der Schulgemeinde steigt, die Zuziehung des Schularztes, ferner die Möglichkeit des Ein­tritts von Frauen in den Ortsschulrat. Auch in den größeren Städten, selbst in Stuttgart, wird künftig nur ein Geistlicher dem Ortsschulrat angehören, und zwar wird dieser vom Oberschulrat bestimmt. Gewählt können Geist­liche nicht werden. Auch die erste Kammer ist letzthin wieder zusammengetreten. Sie hat zunächst den Gesetzent­wurf über das Kost- und Ziehkinderwesen erledigt. Dabei wurde schon in der zweiten Kammer von katholischer Seite

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der Antrag gestellt, daß bei der Auswahl der Zieheltern

auf die Konfession Rücksicht genommen werden soll. Allein dieser Antrag wurde abgelehnt, was immerhin als ein kleines Zeichen dafür angesehen werden kann, daß sich in­folge der Verfassungsrevision die Mehrheitsverhältnisse in der ersten Kammer doch einigermaßen geändert haben. Be­merkenswert ist übrigens, daß die drei Herzöge für den An­trag stimmten.

Aus dem Reichstage.

Der Reichstag hat in dieser Berichtswoche zwei Sitzungen auf die Debatte über die Interpellation wegen der Hand­habung des Reichsvereinsgesetzes verwandt. Darüber sind allerhand Beschwerden laut geworden. Namentlich aus Preußen und Sachsen. Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg hatte schon vor einiger Zeit bestimmt erklärt, daß es der entschiedene Wunsch der Reichsregierung sei, das Gesetz in dem liberalen Geiste ausgeführt zu sehen, aus dem es her­vorgegangen ist. Er wiederholte diese Erklärung in seiuer Antwort ans die Interpellation und fügte hinzu, daß die Beschwerden übertrieben seien. Zu dem Hauptbeschwerdepunkt, daß den polnischen Gewerkschaften in Rheinland und West­falen der Gebrauch der polnischen Sprache widerrechtlich verwehrt werde, unternahm der Staatssekretär den Nachweis, daß die polnischen Gewerkschaften durchaus politischen Charak­ter haben und nationalpolnische Bestrebungen verfolgen, und er führte diesen Nachweis, gestützt auf eine Fülle von Material in vollkommen schlüssiger Weise. Das Zentrum, die Sozialdemokraten und natürlich auch die Polen wollten das freilich nicht gelten lassen. Die Redner der Blockparteien aber erkannten einmütig an, daß gegen die Darlegung des Staatssekretärs nichts einzuwenden sei. Es wurde ihm in aller Form Dank und Anerkennung für seine Haltung und seine Erklärungen ausgesprochen und als Eindruck der Debatte, daß das Vereinsgesetz, wenn auch seine Handhabung bisher nicht in allen Bundesstaaten untadellich gewesen ist, doch tatsächlich als eine wichtige politische Errungenscbaft gelten darf. Am Montag nahm der Reichstag dann die erste Lesung des Gesetzentwurfs über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vor. Die Vorlage ist bestimmt, die Mängel zu beseitigen, die das jetzige Gesetz aufzuweisen hat. In der Hauptsache handelt es sich um Maßregeln gegen die unreellen Konkurrswarenausverkäufe und des Ausverkaufswesens über­haupt. Dabei sind die Strafbestimmungen wesentlich ver­schärft worden. Die Debatte zeigte wieder einmal, wie mittelstandsfreundlich der Reichstag allgemach geworden ist. Im einzelnen gehen die Meinnngen auseinander, aber in der Hauptsache ist man einer Meinung, nämlich darin, daß dem soliden Geschäft gegen Unreellität und Schwindelhaftig- keit ein wirksamer Schutz gewährt werden muß. Mehrfach, namentlich auch vom Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg, wurde die Mahnung ausgesprochen, die Selbsthilfe nicht zu vernachlässigen und sich vor allen Dingen der Waffen zu be­dienen, die das Gesetz an die Hand gibt. Schließlich wurde der Entwurf an eine Kommission verwiesen.

Nm die preußische Wahlreform.

Im preußischen Abgeordnetenhause wurde am Montag und Dienstag über die Anträge der Freisinnigen und der Polen auf Einführung des Reichstagswahlrechts in Preußen verhandelt. Der Minister des Innern gab dazu eine Er­klärung ab, daß die Vorarbeiten mit allem Nachdruck betrieben werden und daß demnächst eine Vorlage werde eingebracht werden. Diesesdemnächst" bedeutet ja wohl nicht gerade den St. Nimmerleinstag, aber eine gute Weile wird es ge­wiß noch dauern. Der Minister setzte nämlich auseinander, wie unendlich viele Vorarbeiten gemacht werden müssen, statistische Erhebungen, Feststellungen und Gott weiß was sonst noch alles. Man will nämlich bei der Wahlreform den Besitz, die Steuerkraft, das Alter und wohl auch sonst noch einiges berücksichtigen. Allem Anschein nach denkt die preußische Regierung an ein Mehrstiinmenwahlrecht, etwa in der Art, wie es soeben in Sachsen vom Landtage beschlossen worden ist. Doch alles Nähere liegt noch völlig im Unge­wissen. In der Debatte sprach sich der Redner der Konser­vativen im Namen seiner Partei entschieden gegen die Aender­ung des preußischen Wahlrechts aus und stellte der Regierung ernste Folge in Aussicht, wenn sie es dennoch unternehmen sollte, an die Wahlreform zu gehen. Deren Zweck sei eben, so erklärte der konservative Redner, die Machtstellung der Konservativen im preußischen Abgeordnetenhause zu vernichten, und dazu wollen sich die Konservativen nicht hergeben. Die Regierung hat nun allerdings solch schwarze Pläne sicherlich nicht, und wenn sie schon eine Wahlreform machen will, die in der Thronrede für eine der wichtigsten Aufgaben der Gegenwart erklärt worden ist, so wird sie zweifellos danach trachten, daß der Besitzstand der Konservativen so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Aber selbst von dem geringsten Zugeständnis auf diesem Gebiet wollen die Konservativen nichts wissen. Sehr bedeutsam war, daß der konservative Redner bei dieser Gelegenheit dem Zentrum eine Freund­schaftserklärung machte, indem er die Erwartung aussprach, daß Konservative und Zentrum wieder zusammenkommen werden. Das klingt wie eine Absage an den Block, und auch sonst gibt es der Zeichen mehr als genug, daß der Block in den letzten Zügen liegt. Bei der Abstimmung wurden die Anträge der Freisinnigen und der Polen auf Einführung des Reichstagswahlrechts abgelehnt. Das war selbstverständlich und niemand hatte etwas anderes erwartet. Abgelehnt wurden aber auch Anträge der Nationalliberalen,