4. Rückzahlungen in bar an den Kontoinhaber durch Schecks, in welchen sich der Kontoinhaber selbst als Zahlungsempfänger bezeichnet und die den Vermerk „Barzahlung" tragen müssen. Die Gebühr hierfür beträgt 5 Pfg. für den Scheck und außerdem 1 Pfg. für je 100 Mk., welche dem Konto belastet werden.
Zum Schluß möchten wir noch bemerken, daß alle Sendungen der Kontoinhaber an die Postscheckämter zu frankieren sind und der Inhaber eines Kontos jederzeit aus dem Scheckverkehr ausscheiden kann. Werden nach dem Erlöschen eines Kontos noch Einzahlungen für dieses gemacht, so werden die Beträge den Einzahlern zurückgezahlt.
Für die rechtzeitige Buchung der Einzahlungen auf den Konten und für die rechtzeitige Ausführung der mittels Ueberweisung und Schecks erteilten Aufträge übernimmt die Postverwaltung keinerlei Gewähr.
Wochen-Rundschau.
Die Landtagskvoche.
In der Abgeordnetenkammer steht zur Zeit das Hauptstück der Volksschulnovelle zur Beratung, nämlich die vielumstrittene Schulaufsichtsfrage. Zunächst handelt es sich um die örtliche Schulaufsicht, die bisher durch den Geistlichen ausgeübt wird. Der Weizsäckersche Reformversuch von 1902 hatte sich lediglich auf die Zulassung der fachmännischen Bezirksschulaufsicht beschränkt, war aber an der Ortsschulaufsicht ganz vorbeigegangen. Unterdessen ist aber das Verlangen nach einer anderweitigen Regelung so stark geworden, daß die Regierung in der Erkenntnis von der Unheilbarkeit des jetzigen Zustandes auch diese Frage' in ihrem Entwurf auf- nahm. Sie behalf sich mit einem Kompromisse insofern, als die geistliche Ortsschulaufsicht nicht vollständig abgeschafft, sondern nur beschränkt wird.
Die technische Aussicht soll künftig ausschließlich von Bezirksschulaufsehern ausgeübt werden; in dieser Beziehung wird die Ortsschulaufsicht gänzlich abgeschafft. Der Ortsschulbehörde, dem Ortsschulrat, als Kollegium sollen die inneren Angelegenheiten der Schulverwaltung, die wirtschaftlichen und organisatorischen Verhältnisse, der Dienstbetrieb n. s. w., kurzum die Schulpflege, unterstehen. Für die Schulen jedes Bekenntnisses soll ein besonderer Ortsschulrat gebildet werden. Sie können zu gemeinschaftlichen Beratungen über gemeinsame Angelegenheiten einberufen werden. Die vielumstrittene Frage war nun, in welcher Weise diese Ortsschulaussicht geregelt und wie die Mitwirkung der Geistlichen beschaffen sein sollte. Der Regierungsentwurf ging davon aus, daß dem Ortsgeistlichen neben dein Ortsvorsteher der Mitvorsitz in der Ortsschulbehörde zustehen und bei nicht ausgebauten Schulen die Aufsicht und das Recht zum Schulbesuch eingeräumt werden solle. Bei ausgebauten Schulen sollte auf Beschluß des Ortsschulrats das Rektoratsystem ein- gesührt werden können. Die Kommission der zweiten Kammer ist darüber indessen nicht unerheblich hinausgegangen. Sie beschloß auf Grund von Anträgen der nationalliberalen Partei, daß bei ein- und zweiklassigen Schulen die örtliche Aufsicht (Schulpflege) von dem Ortsgeistlichen ausgeübt, daß aber bei drei bis sechsklassigen Schulen ein Oberlehrer und bei sieben- und mehrklassigen Schulen einem Rektor oder mehreren, die die Befähigung für das Amt eines Bezirksschulaufsehers haben müssen, die Aussicht übertragen werden soll. Wie schon in der Kommission, so wurden auch im Plenum zahlreiche Anträge — nicht weniger als drei Dutzend — gestellt. Das Zentrum wünschte die geistliche Ortsschulaufficht einfach ganz in der bisherigen Weise aufrechtzuerhalten. Konservative und Bauernbund beantragten die Wiederherstellung des Negierungsentwurfs. Die Volkspartei stellte Anträge, deren Grundgedanke war, daß die örtliche Schulverwaltung dem Gemeinderat übertragen werden solle, mit der Befugnis, eine besondere Ortsschulbehörde einzusetzen, und mit der Verpflichtung, einen Geistlichen jeden Bekenntnisses und den ersten Lehrer jeder Volksschule zu der Schulpslege beizuziehen. Noch weiter ging die Sozialdemokratie, sie wollte die simultane Gestaltung der des Ortsschulrats und die Beiziehung der Geistlichen nicht von Amtswegen, sonder» durch Wahl. Alle diese Anträge sind jedoch von der Kammer sbgelehnt worden, dagegen wurden die Kommissionsanträge angenommen, aller-
L ch w arz Wälder Sonntagsblatt.
dings mit einigen wichtigen Aenderungen. So wurde der Bestimmung über die örtliche Aufsicht auf einen Antrag der Nationalliberalen eine Fassung gegeben, die es ermöglicht, bei unausgebauten Schulen statt des Ortsgeistlichen auch ein anderes Mitglied des Ortsschulrats mit der Aufsicht zu betrauen. Der von der Linken lebhaft bekämpfte Passus des Kommissionsantrags, wonach zu den Obliegenheiten des Ortsschulrats gehören sollte: „Aufsicht über das dienstliche und außerdienstliche Verhalten der Lehrer mit der Verpflichtung, in Anstandsfällen dem Bezirksschulaufseher Anzeige zu erstatten, durch die Fassung ersetzt: „Beschwerdeführung über dienstliche Verfehlungen der Lehrer bei dem Bezirksschulaufseher". Bei den Abstimmungen stand durchweg ein „Großblock", bestehend aus Volkspartei, nationalliberaler Partei und Sozialdemokratie, gegen Zentrum und Bauernbund bezw. Konservativen. Das Zentrum blieb bei der Abstimmung über seinen Antrag ganz allein, nur ein bauernbündlischer Einspänner gesellte sich zu ihm. Die Debatte war sehr eingehend, verlief aber recht ruhig. Der Kultusminister trat in erster Linie für den Regierungsentwurf und sodann für die Kommissionsanträge ein, bekämpfte aber alle weitergehenden Anträge. Bemerkenswert war die Zurückweisung, die der Kultusminister v. Fleischhauer den Zentrumsforderungen angedeihen ließ. Wollte inan, so sagte er, Rücksicht aus das Verlangen der Kirche nehmen, so müßte jede Aenderung unterbleiben. Aber die Mehrheit des württ; Volks wünsche eben eine Aenderung und habe ein Recht auf die Erfüllung dieses Wunsches, zumal das Zentrum
keinen einzigen positiven Vorschlag gemacht habe, wie es sich die Neugestaltung denke. Einem Mißtrauen gegen die Geistlichkeit sei die Neuordnung der Schulaufsicht in keiner Weise entsprungen.
Im weiteren Verlaufe der Beratungen wurde über die Zusammensetzung des Ortsschulrats eingehend diskutiert. Die Abstimmungen ergaben auch hier eine Isolierung des Zentrums. Nach den gefaßten Beschlüssen setzt sich der Ortsschulrat künftig zusammen aus dem Ortsvorsteher, dem Ortsgeistlichen der betreffenden Konfession, einem oder mehreren Vertretern der Lehrerschaft, dem Schularzt und einer Anzahl von Vertretern der Schulgemeinde, die von den Gemeindekollegien auf die Dauer von drei Jahren gewählt werden und der Zahl derjenigen übrigen Mitglieder die von Amtswegen dem Ortsschulrat angehören gleichkommen müssen. Gegenüber dem bisherigen Zustand bringen also die gefaßten Beschlüsse eine Beschränkung der Zahl der Geistlichen auf einen, dagegen eine stärkere Vertretung der Lehrerschaft, deren Zahl mit der Schulgemeinde steigt, die Zuziehung des Schularztes, ferner die Möglichkeit des Eintritts von Frauen in den Ortsschulrat. Auch in den größeren Städten, selbst in Stuttgart, wird künftig nur ein Geistlicher dem Ortsschulrat angehören, und zwar wird dieser vom Oberschulrat bestimmt. Gewählt können Geistliche nicht werden. — Auch die erste Kammer ist letzthin wieder zusammengetreten. Sie hat zunächst den Gesetzentwurf über das Kost- und Ziehkinderwesen erledigt. Dabei wurde schon in der zweiten Kammer von katholischer Seite
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der Antrag gestellt, daß bei der Auswahl der Zieheltern
auf die Konfession Rücksicht genommen werden soll. Allein dieser Antrag wurde abgelehnt, was immerhin als ein kleines Zeichen dafür angesehen werden kann, daß sich infolge der Verfassungsrevision die Mehrheitsverhältnisse in der ersten Kammer doch einigermaßen geändert haben. Bemerkenswert ist übrigens, daß die drei Herzöge für den Antrag stimmten.
Aus dem Reichstage.
Der Reichstag hat in dieser Berichtswoche zwei Sitzungen auf die Debatte über die Interpellation wegen der Handhabung des Reichsvereinsgesetzes verwandt. Darüber sind allerhand Beschwerden laut geworden. Namentlich aus Preußen und Sachsen. Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg hatte schon vor einiger Zeit bestimmt erklärt, daß es der entschiedene Wunsch der Reichsregierung sei, das Gesetz in dem liberalen Geiste ausgeführt zu sehen, aus dem es hervorgegangen ist. Er wiederholte diese Erklärung in seiuer Antwort ans die Interpellation und fügte hinzu, daß die Beschwerden übertrieben seien. Zu dem Hauptbeschwerdepunkt, daß den polnischen Gewerkschaften in Rheinland und Westfalen der Gebrauch der polnischen Sprache widerrechtlich verwehrt werde, unternahm der Staatssekretär den Nachweis, daß die polnischen Gewerkschaften durchaus politischen Charakter haben und nationalpolnische Bestrebungen verfolgen, und er führte diesen Nachweis, gestützt auf eine Fülle von Material in vollkommen schlüssiger Weise. Das Zentrum, die Sozialdemokraten und natürlich auch die Polen wollten das freilich nicht gelten lassen. Die Redner der Blockparteien aber erkannten einmütig an, daß gegen die Darlegung des Staatssekretärs nichts einzuwenden sei. Es wurde ihm in aller Form Dank und Anerkennung für seine Haltung und seine Erklärungen ausgesprochen und als Eindruck der Debatte, daß das Vereinsgesetz, wenn auch seine Handhabung bisher nicht in allen Bundesstaaten untadellich gewesen ist, doch tatsächlich als eine wichtige politische Errungenscbaft gelten darf. Am Montag nahm der Reichstag dann die erste Lesung des Gesetzentwurfs über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vor. Die Vorlage ist bestimmt, die Mängel zu beseitigen, die das jetzige Gesetz aufzuweisen hat. In der Hauptsache handelt es sich um Maßregeln gegen die unreellen Konkurrswarenausverkäufe und des Ausverkaufswesens überhaupt. Dabei sind die Strafbestimmungen wesentlich verschärft worden. Die Debatte zeigte wieder einmal, wie mittelstandsfreundlich der Reichstag allgemach geworden ist. Im einzelnen gehen die Meinnngen auseinander, aber in der Hauptsache ist man einer Meinung, nämlich darin, daß dem soliden Geschäft gegen Unreellität und Schwindelhaftig- keit ein wirksamer Schutz gewährt werden muß. Mehrfach, namentlich auch vom Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg, wurde die Mahnung ausgesprochen, die Selbsthilfe nicht zu vernachlässigen und sich vor allen Dingen der Waffen zu bedienen, die das Gesetz an die Hand gibt. Schließlich wurde der Entwurf an eine Kommission verwiesen.
Nm die preußische Wahlreform.
Im preußischen Abgeordnetenhause wurde am Montag und Dienstag über die Anträge der Freisinnigen und der Polen auf Einführung des Reichstagswahlrechts in Preußen verhandelt. Der Minister des Innern gab dazu eine Erklärung ab, daß die Vorarbeiten mit allem Nachdruck betrieben werden und daß demnächst eine Vorlage werde eingebracht werden. Dieses „demnächst" bedeutet ja wohl nicht gerade den St. Nimmerleinstag, aber eine gute Weile wird es gewiß noch dauern. Der Minister setzte nämlich auseinander, wie unendlich viele Vorarbeiten gemacht werden müssen, statistische Erhebungen, Feststellungen und Gott weiß was sonst noch alles. Man will nämlich bei der Wahlreform den Besitz, die Steuerkraft, das Alter und wohl auch sonst noch einiges berücksichtigen. Allem Anschein nach denkt die preußische Regierung an ein Mehrstiinmenwahlrecht, etwa in der Art, wie es soeben in Sachsen vom Landtage beschlossen worden ist. Doch alles Nähere liegt noch völlig im Ungewissen. In der Debatte sprach sich der Redner der Konservativen im Namen seiner Partei entschieden gegen die Aenderung des preußischen Wahlrechts aus und stellte der Regierung ernste Folge in Aussicht, wenn sie es dennoch unternehmen sollte, an die Wahlreform zu gehen. Deren Zweck sei eben, so erklärte der konservative Redner, die Machtstellung der Konservativen im preußischen Abgeordnetenhause zu vernichten, und dazu wollen sich die Konservativen nicht hergeben. Die Regierung hat nun allerdings solch schwarze Pläne sicherlich nicht, und wenn sie schon eine Wahlreform machen will, die in der Thronrede für eine der wichtigsten Aufgaben der Gegenwart erklärt worden ist, so wird sie zweifellos danach trachten, daß der Besitzstand der Konservativen so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Aber selbst von dem geringsten Zugeständnis auf diesem Gebiet wollen die Konservativen nichts wissen. Sehr bedeutsam war, daß der konservative Redner bei dieser Gelegenheit dem Zentrum eine Freundschaftserklärung machte, indem er die Erwartung aussprach, daß Konservative und Zentrum wieder zusammenkommen werden. Das klingt wie eine Absage an den Block, und auch sonst gibt es der Zeichen mehr als genug, daß der Block in den letzten Zügen liegt. Bei der Abstimmung wurden die Anträge der Freisinnigen und der Polen auf Einführung des Reichstagswahlrechts abgelehnt. Das war selbstverständlich und niemand hatte etwas anderes erwartet. Abgelehnt wurden aber auch Anträge der Nationalliberalen,