Fernsprecher Nr. 11

begründet 1877.

tägliry «it Ausnahme der Sonn- und Festtage.

Anzeigenpreis bei einmaliger Ein­rückung 10 Pfg. die einspaltige Zeile; bei Wiederholungen

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Reklamen 15 Pfg. die Textzeile.

Unparteiische Tageszeitung und Anzeigeblatt, verbreitet in den Gberamtsbezirken Nagold, Freudenstadt, Talw u. Neuenbürg.

Amtsblatt für Pfalzgrasenweiler.

Nr. 264

Dienstag- Ae« tv. November.

Ausgabeort Altensteig-Stadt.

Amtliches.

Die K. Zentralstelle für die Landwirtschaft macht be­kannt, daß am Montag den 4. Januar 1909 Unterrichts- kurse im Hufbeschlag an den Lehrwerkstätten in Hall, Heilbronn, Ravensburg, Reutlingen und Ulm beginnen werden. Die Dauer jedes Kurses beträgt 3 Monate. Die Anmeldungen zur Aufnahme in einen dieser Kurse sind bis zum 5. Dezember ds. Js. bei dem Oberamt, in dessen Be­zirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, einzureichen. Dem Zulassungsgesuch sind beizufügen : das Geburtszeugnis, das Lehrzeugnis, die Einwilligungserklärung des Vaters oder Vormundes, wenn der Bewerber minderjährig ist, ferner ein Leumundszeugnis und eine Erklärung des Bewerbers oder, falls er minderjährig ist, des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit zum Kostenersatz für den Fall vor­zeitigen Verlassens des Kurses.

Ein kunstgewerblicher Meisterkurs für De­korationsmaler wird gemäß einer Bekanntmachung des Departements des Kirchen- und Schulwesens in den Mo­naten Dezember 1908 bis Februar 1909 von der Lehr- und Versuchsmerkstätte der K. Kunstgewerbeschule in Stuttgart, Senefelderstraße 45, veranstaltet werden. Der Unterricht beginnt am Montag den 7. Dezember d. I. Er umfaßt im wesentlichen die verschiedenartige Verwendung der Schrift in der Dekorationsmalerei, das Entwerfen der Typen, die Anordnung in Berücksichtigung des Zwecks und der farbigen Erscheinung. Verbunden sind damit Uebungen in der Farben­gebung, Farbenzusammenstellung und die praktische Durch­führung einzelner Aufgaben in den verschiedenen gebräuch­lichen Techniken. Die Anmeldungen zur Teilnahme an dem Kurs müssen bis spätestens 30. November d. I. bei der Lehr- und Versuchswerkstätte erfolgen. Das Unterrichtsgeld beträgt 10 Mark. Minderbemittelten Teilnehmern kann es aus Ansuchen nach fleißigem und erfolgreichem Besuch des Unterrichts zurückerstattet werden.

Eine A u s k un ft s st e l l e für gewerblichen Rechtsschutz ist auf Veranlassung der Zentralstelle für Handel und Gewerbe errichtet und dieser angegliedert worden. Sie hat den Zweck, die Mißstände im gewerblichen Rechts­schutzwesen, die im Jahre 1900 den Hauptanlaß zur Er- lassug des Gesetzes betreffend die Patentanwälte gaben, durch unentgeltliche Auskunftserteilung an solche Leute, die im gesetzlichen Rechtsschutzwesen unerfahren sind, tunlichst zu heben. Es handelt sich hauptsächlich darum, ärmere Erfinder vor gewissenloser Ausbeutung und sonstiger Vermögens­schädigung zu bewahren. Die Auskunftsstelle ist jeden Mitt­woch nachmittag für mündliche Anfragen geöffnet. Schrift­liche Anfragen sind an dieAuskunftsstelle für gewerblichen Rechtsschutz bei der Zentralstelle für Handel und Gewerbe in Stuttgart" zu richten. (Unserer K. Zentralstelle gebührt Anerkennung dafür, daß sie als erste deutsche Behörde ihr Augenmerk auf die ungesunden Zustände im gewerblichen Rechtsschutzwesen gerichtet und wirksame Mittel zur Abhilfe ergriffen hat. Die Inanspruchnahme der Auskunftsstelle ist eine rege, ein Zeichen, daß mit der Einrichtung derselben einem dringenden Bedürfnis Rechnung getragen worden ist.)

Tagespolitik.

Der Wirkliche Geh. Lsgationsrat Klehmet scheidet aus dem Auswärtigen Amte aus. Er ist der Beamte, der das Manuskript des Kaiser-Interviews zur Prüfung überwiesen erhalten, aber nichts darin gefunden hatte, was die Veröffentlichung unrätlich hätte erscheinen lassen. Schade, daß man mit dem Sündenbock nicht auch die ganze Angelegenheit in die Wüste schicken kann. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts v. Schön hat einen Erholungsurlaub nach dem Süden angetreten. Die Kaiserin und der Kronprinz sprachen laut Wiener N. Fr. Pr." dem Kaiser ihr Erstaunen über die Ver­öffentlichung desDaily Telegraph" aus. Auf Anord­nung des Reichskanzlers wurden dem Kaiser sämtliche Preßltimmen über die Angelegenheit vorgelegt, die der Monarch nicht nur las, sondern auch mit eigenhändigen Randbemerkungen versehen.

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Der Vorstand der konservativen Partei ver­öffentlicht eine Erklärung, in der es mit Bezug auf die letzten Ereignisse heißt: Trotz der vom Reichskanzler formell " übernommenen Vertretung müssen Vorkehrungen getroffen

werden, die eine Wiederkehr solcher Mißstände für die Zu­kunft mit Sicherheit verhindern. Wir sahen mit Sorge, daß die Aeußerungen des Kaisers nicht selten dazu bei­tragen, unsere auswärtige Politik in eine schwierige Lage zu bringen. Wir halten uns zu dem ehrfurchts­vollen Ausdruck ves Wunsches verbunden, daß in solchen Aeußerungen zukünftig größere Zurückhaltung beobachtet wird. Wir wollen dabei gleich mit Entschiedenheit feststellen, daß wir im Interesse der Würde und des Machtbewußtseins des deutschen Reiches eine weitere publizistische Behandlung dieser Vorgänge nicht für segensreich erachten können. Wir müssen wünschen, insbesondere auch dem Ausland gegenüber, diejenige Ruhe und Geschlossenheit des Volkes zum Aus­druck zu bringen, die für uns eine politische Notwendigkeit der Selbsterhaltung ist.

Die allgemeine Errichtung von Jnfanterie-Fern- spre ch ertrupp s ist nach der Berliner Zeitung geplant, da sich die Versuche im Reichslande und in Hanover gut bewährt haben. Jeder Trupp besteht aus vier Unteroffizieren und zwölf Mann, die ein besonderes Abzeichen erhalten.

Dem Reichstage soll vorgeschlagen werden, an Stelle des bisherigen o st a s i a t i s ch e n Detachements in Peking und Tientsin ein neuzubildendes Marinedetachement treten zu lassen. Im Frühjahr 1909 soll dann das ost­asiatische Militärdetachement zurückgezogen und aufgelöst werden.

Deutscher Reichstag.

js Berlin, 7. Nov. Gestern wurde die erste Beratung der Vorlage über die Abänderung des Gerichtsverfass­ungsgesetzes, der Zivilprozeßordnung, des Gerichtskosten­gesetzes und der Gebührenordnung für Rechtsanwälte fort­gesetzt. Abg. Giese (kons.) erkannte die Verbesserungen an, teilte aber mit, daß ein Teil seiner Freunde gegen die Er­höhung der Zuständigkeitsgrenze für die Amtsgerichte von 300 auf 800 Mark sei. Abg. Spahn (Ztr.) konnte in der Vorlage im allgemeinen nur Flickwerk sehen und hielt nament­lich eine Vermehrung des Richterpersonals für notwendig. Die Frage der Herabsetzung der Anwaltsgebühren sei von dem Standpunkt aus zu prüfen, daß wir einen guten An­waltsstand haben müßten. Abg. Ablaß (frs. Volksp.) war für sorgfältige Prüfung. Unter dem Gesichtspunkt, daß wir tüchtige Richter brauchten, die allen Strömungen gewachsen seien, sei der Entwurf sehr anfechtbar. Sollte er trotz allem angenommen werden, so müßte der Staatssekretär mit dem Krebsschaden der deutschen Rechtsprechung, dem Hilfsrichter- tum, aufräumen. Preuß. Justizminister Beseler erklärte, was die fiskalischen Gesichtspunkte anlange, so habe die Justiz­verwaltung ein gutes Gewissen. Das Hilfsrichterwesen schwinde immer mehr. Im ganzen genommen, bedeute die Vorlage sicher einen großen Fortschritt. Nach unerheblicher weiterer Erörterung wurde der Entwurf einer Kommission überwiesen.

js Berlin, 7. Nov. Heute wurde der Weingesetz- entiourf beraten. Staatssekretär v. Bethmann begründete ihn. Die Vorschriften dürften genügen, den deutschen Rot­wein zu schützen. Die Zuckerungsfrage glaubten die Re­gierungen günstig gelöst zu haben, ebenso die Buchführungs­und Kontrollvorschriften, trotz aller Angriffe. Abgeordnete Baumann (Ztr.) bedauerte namentlich die Nichtberücksichtigung des Wuusches nach Anzeigepslicht für Verschnittwein zum Schutz des deutschen Rotweins. Wenn sich über die Zuckerung reden lasse, so gingen die Vorschriften über die Bezeichnung des Weins entschieden zu weit, während die Kellerkontrolle zu stiefmütterlich behandelt sei. Abg. Rösicke (Bd. d. Landw.) hatte ebenfalls noch verschiedene Wünsche. Unerläßlich sei die Reichskontrolle, notwendig die Angabe­pflicht für gezuckerte Weine. Abg. Blankenhorn (natlib.) sah in dem Entwurf im allgenieinen die mittlere Linie ge­halten, trat aber für strengere Kontrolle ein. Abg. David (Soz.) fand den Zweck der Vorlage gut, deren schwacher Punkt jedoch die Kontrolle sei. Abg. Hormann (frs. Volksp.) kritisierte den Entwurf, weil er den großen Weingutsbesitzern zugute komme, die kleineren dagegen schädige. Abg. Nau­mann (frs. Berg.) vertrat die entgegengesetzte Meinung. Abg. Höffel (frkons.) trat für die Vorlage ein. Abgeord. Wetterle (Elf.) wünschte den Angabezwang für gezuckerten Wein und maß der Etikettenfrage größte Wichtigkeit bei. Die Weiterberatung wurde auf Montag vertagt.

Landesnachrichten.

Aktensteig. S. Nov.

* Nach ca. lOjähriger Wirksamkeit in unserer Stadt wird uns in dieser Woche Stadtpfarrer Breunin ger verlassen, um nach Großsüßen, an der Bahnlinie Göppingen-Geislingen liegend, überzusiedeln, wo ihm die dortige Pfarrstelle übertragen wurde. Gestern hielt der Scheidende.seine Abschiedspredigt, welche einen tiefen Eindruck auf die Gemeinde machte. Im Anschluß hieran gab Stadt­pfarrer Breuninger bekannt, daß als Pfarrverweser, der seit­her an einer anderen Gemeinde als solcher tätig war, Pfarrverweser Götz ernannt wurde. Ferner wurde noch be­kannt gemacht, daß für die verstorbenen Kirchengemeinderäte Apotheker Schiler und Sparkassier Lutz Stadtpfleger C. W. Lutz und Flaschner K. Henßler gewählt wurden.

' Ausflug des Museums. Der auf gestern nachmittag vom hiesigen Museum vorgesehene Ausflug nach Pfalz­grafen weiter wurde unter zahlreicher Beteiligung aus­geführt. Obwohl die Sonne ihr freundliches Gesicht nicht zeigte und die Witterung etwas rauh war, hatten sich er- sreulicherweisedoch auch eine stattliche Anzahl Dameneingefunden, welche den Weg nach Pfalzgrafen weiter und zurück nicht scheuten. Sie alle werden, soweit sie sich dabei nicht etwa einen Schnupfen geholt staben, den Ausflug nicht bereuen. Im Saale des Gasthofes z. Schwanen mit den Damen und Herren von Pfalzgrafenweiler vereinigt, genoß man dort einige recht frohe und gemütliche Stunden. Musik- und Gesangsvorträge verschönten den Aufenthalt und da der Abschied bei den dortigen liebenswürdigen Gesellschaftern immer schwer wird, so war es schließlich auch höchste Zeit als inan sich endlich zum Aufbruch entschloß. Um den Heimweg weroen uns die Weilemer kaum beneidet haben, denn das Ende desHerbstaussluges" hatte einen recht winterlichen Anstrich.

* Der Vorstand der Handwerkskammer Reutlingen hielt am 3. ds. Mts. eine ordentliche Sitzung ab, in der u. a. be­fürwortende Aeußerung zu zwei Gesuchen um Einrichtung staatlich unterstützter Lehrlingswerksrätten abgegeben wurde. Zur Herbeiführung einer besseren Kontrolle über die zur staatlichen Lehrlingsarbeiten-Ausstellung kommenden Arbeiten stimmte die Kammer einer Aenderung der bestehenden Be­stimmungen dahin zu, daß zu der Ausstellung künftig in der Regel nur noch Stücke zugelassen werden sollen, welche in fremder Werkstätte, nicht in der des Lehrherrn, ange­fertigt werden. Die etwaige Ausstattung der staatlichen Hufbeschlagprüfung und der Prüfungen an der K. Bau­gewerkeschule mit besonderen Befugnissen bezüglich der An­leitung von Lehrlingen oder der zur Führung des Meister­titels bildete einen weiteren Verhandlungsgegensrand. Dabei wünschte die Kammer, daß der Hufbeschlagprüsung weitere Rechte nicht verliehen, dagegen versucht werden solle, den Kandidaten die Ablegung der Hufbeschlagprüsung sowohl als der Meisterprüfung zu gleicher Zeit zu ermöglichen. Die Frage der Anleitung von Lehrlingen durch Frauens­personen wie Nähterinnen, Schneiderinnen, Putzmacherinnen, Friseusen, wurde zurückgestellt, lieber eine Umfrage bezüg­lich einer etwa drohenden erhöhten Arbeitslosigkeit im kom­menden Winter und über die dagegen zu ergreifenden Maß­nahmen berichtete der Sekretär. Eine eigentliche Arbeits­losigkeit konnte nicht festgestellt werden, auch war es nicht möglich, Betriebe oder Arbeitsgelegenheiten zur Unterbring­ung etwaiger Arbeitsloser zu bezeichnen. Schließlich befaßte sich der Vorstand mit der Frage der Heraussetzung der Pfändbarkeitsgrenze des Diensteinkommens von Privatange­stellten und Arbeitern (bisher 1500 Mk.). Er konnte zwar nicht eine Erhöhung dieser Grenze befürworten, präzisierte seine Stellungnahme aber dahin, daß nicht der ganze über­schießende Betrag des Diensteinkommens wie bisher, vielmehr nur die Hälfte davon der Pfändung unterliegen solle. Eine derartige Regelung sei gleicherweise im Interesse des Gläubigers wie des Schuldners gelegen.

Grömbach, 8. Nov. (Korr.) Gestern wurden die sterblichen Ueberreste unseres ältesten Bürgers, Johannes Mast, Schuhmacher, zu Grabe gebettet, der das schöne Alter von 87 Jahren erreicht hat. Bis wenige Stunden vor seinem Ableben zeigte er außerordentliche Frische. Zum Senior unserer Bürgerschaft ist nun der Gemeindewald- und Feldhüter Christian Walz avanciert.

* Dem Bauern I. Schüler in Walddorf wurden in seiner Baumschule mehrere Obstbäume angehauen und die Kronen abgerissen. Der Besitzer setzt eine Belohnung von 40 Mk. auf die Entdeckung des Täters aus.