Gegründet

1877.

ZrscHeint tägticH mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.

Bezugspreis für das Vierteljahr im Bezirk und Nachbarortsverkehr Mk. 1.LS

außerhalb Mk. 1.35.

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AMblatt für

Fernsprecher Nr. 11.

Anzeigenpreis bet einmaliger Ein­rückung 10 Vfg. dir einspaltige Zeile; bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

Reklamen 15 Pfg. die Textzeile.

Unparteiische Tageszeitung und Anzeigeblatt, verbreitet in den Gberamtsbezirken Nagold, Freudenstadt, Talw u. Neuenbürg.

R*. 1S8.

Ausgabeort Altensteig-Stadt.

Dienstag, den 19. November

Amtsblatt für Pfalzgrafenweiler.

1907 .

Amtliches.

Uebertragen wurde die Schulstelle in Ett manns- weiter, Bezirks Altensteig-Dorf, dem Unterlehrer August Wurster in Ellhofen, Bezirks Willsbach (Weinsberg).

Bei der in den Monaten September, Oktober und November ds. J8. vorgenommenen niederen Justizdienstprüfung sind u. a. für befähigt erklärt worden: Alfred Rahm von Freudenstadt; Hermann Fieß von Neuenbürg.

Di< Bestimmungen über den Bezirksrat

welche der Staats-Anzeiger irr seirrer letztere Nummer aus der Vollzugsverfügung zur B ez irks o r d nu n g bekannt gibt, sind wohl für Jedermann von Interesse:

Der Geschäftskreis desselben wird genau abgegrenzt, namentlich auch auf dem Gebiet der staatlichen Verwaltung, gegenüber der Kreisregierung bezw. dem Oberamt. Außer den nach dem Gesetz selbst in die Zuständigkeit des Bezirks­rats fallenden Gegenständen wurden demselben in der Voll­zugs-Verfügung noch 18 weitere Fälle zur zuständigen Er­ledigung überwiesen; hievon sind hervorzuheben die Unter­sagung des Betriebes des Gewerbes als Bauunternehmer, Aufhebung und Verlängerung der Polizeistunden für ein­zelne Gemeinden, Erlaubnis zur Veranstaltung von Lotterien bei einem Gesamtbetrag der Lose bis zu 300 Mt., Erlaubnis zur Veranstaltung von Kollekten innerhalb eines Oberamts­bezirks, Bildung der Jmpfbezirke, Entscheidung über Be­schwerden gegen Auflagen in Wohnungssachen, Mitwirkung bei der Einweisung von Geisteskranken gegen den Willen der Angehörigen in eine Anstalt. Hinsichtlich des Geschäfts­gangs beim Bezirksrat wird bestimmt, daß die Mitglieder des Bezirksrats vom Oberamt zu den Sitzungen rechtzeitig einzuberufen und die regelmäßigen Sitzungstage im Bezirts- amtsblatt bekannt zu machen sind. Abgesehen von zehr dringenden Fällen soll eine außerordentliche Berufung des Bezirksrats nur stattfinden, wenn genügender Beratungsstoff für eine Tagessitzung vorliegt. Den Mitgliedern des Be­zirksrats ist ein Verzeichnis der Gegenstände, welche zur mündlichen Verhandlung kommen, vor den: Sitzungstag mit­zuteilen; die mündliche Verhandlung über nachträglich an­gefallene Gegenstände ist aber nicht ausgeschlossen. Die Entscheidung des Bezirksrats in Angelegenheiten der staat­lichen Bezirksverwaltung hat in einer Reihe von Fällen (Genehmigung lästiger Anlagen, von Dampskesselanlagen, in Sachen gewerbepolizeilicher Natur, Versagung der Ge­nehmigung zu Wirtschaftsbetrieben, Rekursentscheidungen usw.) auf Grund einer vor dem Bezirksrat statlfindenden münd­lich e n Verhandlung zu erfolgen, die öffentlich ist, soweit nicht in einzelnen Fällen durch Beschluß des Bezirksrats die Oeffentlichteit ausgeschlossen wird. Die Verhandlung über die Ausschließung der Oeffentlichteit findet in nicht öffent­licher Sitzung statt. Die Tagesordnung der mündlichen Verhandlungen, zu welcheu die Beteiligten durch das Ober­amt schriftlich zu laden sind, ist durch Anschlag am Sitz­ungsgebäude bekannt zu machen. Die Geladenen können mit oder ohne Beistand erscheinen oder sich durch Bevoll­mächtigte vertreten taffen, soweit nicht ihre persönliche An­wesenheit angeordnet wird. Der Bezirksrat kann Bevoll­mächtigte oder Beistände, welche das mündliche Verhandeln vor den Gerichten geschäftsmäßig betreiben, zurückweisen; diese Vorschrift findet jedoch keine Anwendung auf Rechts­anwälte und auf Personen, welchen das mündliche Ver­handeln vor den Gerichten seitens der Justizverwaltung ge­stattet ist. Der Bezirksrat ist zur Beweiserhebung im vollen Umfang befugt; er kann die Ladung, Vernehmung und Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen, sowie Untersuchungen an Ort und Stelle anordnen. Bei der Ab­stimmung stimmt der etwa bestellte besondere Berichterstatter zuerst, hierauf die übrigen Mitglieder in der Reihenfolge des Lebensalters und zwar zuerst der Jüngste. Die Ver­kündigung der Beschlüsse und Entscheidungen des Bezirks- rats erfolgt unter gleichzeitiger mündlicher Mitteilung des wesentlichen Inhalts der Gründe durch den Vorsitzenden in öffentlicher Sitzung. Was die Tragung der Kosten der Tätigkeit des Bezirksrats anlangt, ' so wird be­stimmt, daß, wenn am selben Tag vom Bezirksrat amtskörperschaftliche und staatliche Angelegenheiten ver­handelt werden, die Taggelder und Reisekosten der Mit­glieder des Bezirksrats nach dem Verhältnis der aus die Be­ratung dieser Angelegenheiten verwendeten Zeit aus die Staatskasse und die zahlungspflichtige Amtstörperschaftskasse verteilt werden. Die Mitglieder des Bezirksrats, wie auch die­jenigen der Amtsversammlung, sowie die Beamten der Amts­körperschatten werden durch Ablegung eines Diensteides ver­

pflichtet. Was die Zusammensetzung der Amtsversammlung anbelangt, so ist die Bestimmung getroffen, daß die Wahl der Vertreter und deren Stellvertreter im Monat Dezember vorzunchmen ist. Bei der Regelung der Reihenfolge der Vertretung der kleineren Gemeinden in der Amtsversamm­lung soll darauf Bedacht genommen werden, daß jede Ge­meinde wenigstens einmal in einer Sitzung mit Stimm­recht vertreten ist. Beim Ausscheiden eines Gewählten aus der Amtsversammlung tritt nicht ohne weiteres der gewählte Stellvertreter an dessen Stelle; es ist vielmehr eine Neu­wahl so rechtzeitig vorzunehmen, daß. die betreffende Ge­meinde in der nächsten Sitzung der Amtsversammlung ver­treten ist. Der Vorsitzende der Amtsversammlung hat sich bei der Leitung der Verhandlungen jeden Eingriffs in die Freiheit der Beratung oder Abstim­mung zu enthalten. Weitere Bestimmungen der Vvllzugsversügung betreffen die Bezirkssatzungen, die durch das Oberamt im Bezirksamtsblatt bekannt zu machen sind, ferner die Verwaltung der Oberamtssparkaffe, die gleichfalls der Aufsicht des Bezirksrats unterstellt ist. Bei jeder Ober­amtssparkasse ist außer dein Kassier ein Gegenrechner (Kon­trolleur) anzustetlen, und zwar bei Kaffen mit größerem Ge­schäftsbetrieb im Hauptamt. Die Einrichtung der Geschäfts­räume ist tunlichst so zu gestalten, daß die Einzahlenden zuerst an den Platz des Gegenrcchners und erst von hier aus an denjenigen des Kassiers gelangen, oder daß der Gegenrechner von seinem Platz aus die an den Schalter des Kassiers tretenden Personen sehen kann. Hinsichtlich der Anlegung der verfügbaren Gelder wird u. a. bestimmt, daß die hypothekarische Beleihung von Wohngebäuden in mittle­ren und großen Städten, wenn solche Gebäude einen jähr­lichen Mietsertrag von mindestens 4'Vg des Schätzungswerts abwersev, bis -u des letz-:-n zulässig ist. Durch die

Sparkaffensatzung kann bestimmt werden, daß auch Dar­lehen auf Schuldschein gegen Bürgschaft oder gegen Ver­pfändung von Forderungen oder Wertpapieren gewährt und daß' Güterzieler erworben werden können, wenn die Zieler­forderungen längstens nach 10 Jahren vollständig fällig und von dem ursprünglichen Kaufpreis mindestens ein Drittel abgezahlt ist. Das Taggeld der Amtskörperschaftsbeamten wird ans 6 Mk. festgesetzt. Den Kassenbeamten, insbesondere den Oberamtssparkassieren soll ein jährliches Mankogeld aus­geworfen werden. Aus den Bestimmungen über die Besetz­ung und die Aufgaben der Oberämter ist hervorzuheben, daß an Sonntagen und bürgerlichen Feiertagen die Ge­schäftsräume des Oberamts geschlossen sind, daß aber ent­weder der Oberamtsvorstand oder der zweite Beamte dienst­bereit zu bleiben hat; die gleichzeitige Abwesenheit des Ober­amtsvorstandes und des zweiten Beamten vom Amtssitz ist zu vermeiden. Während der üblichen Kanzleistunden kann jedermann in den Angelegenheiten, welche in den Geschäfts­kreis des Oberamts fallen, bei den oberamtlichen Beamten seine Anliegen Vorbringen und sich Auskunft erholen. Doch können für die Auskmrfterteilung bestimmte Stunden einzelner Wochentage allgemein festgesetzt werden. In den oberamt­lichen Gefängnissen ist monatlich vom Oberamisvorstand oder dem zweiten Beamten des Oberamts eine unvermutete Visitation vorzunehmen, zu welcher nach Bedarf, jedenfalls aber jährlich mindestens einmal der Oberamtsarzt beizuziehen ist. Vom 1. Dezember 1907 an, dem Zeitpunkt des Jn- kraftretens der neuen Bezirksordnung, werden die von den Oberämtern verfügten Haftstrafen in den Oberamtsgefäng­nissen auf Rechnung der Staatskasse vollzogen und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Haftstrafen schon vor dem l. Dezember 1907 rechtskräftig geworden oder bis zu diesem Tage schon teilweise vollzogen worden sind.

Landesnachrichten.

ZMensteig, 18. November.

! Postausweiskarten als Legitimation. Die von den deutschen Postanstalten ausgestellten Postausweiskarten er­freuen sich beim Publikum immer größerer Beliebtheit, da sie beim Empfange von Postanweisungen, Wert- und Ein­schreibsendungen als vollgültiger Ausweis an den Post­schaltern, sowie gegenüber den Briefträgern dienen. Seit einiger Zeit werden die deutschen Postausweißkarten nach einer Vereinbarung mit der österreichischen Postverwaltung auch in Oesterreich bei Aushändigung der Postsendungen als vollgültige Ausweispapiere Geltung haben.

js Nagold, 16. Nov. Die Bäckergenossenschaft kündigte gestern an, daß das Pfd. Weißbrot 17 Pfg., das Kilo Roggenbrot 28 Pfg., der Zweikilolaib Schwarzbrot 56 Pfg. kostet.

jj Wildberg, 16. Nov. Als heute morgen das Rad der Mittelmühle stehen blieb, stellte sich die Ursache heraus, daß der Mahlknecht darinnen hing. Er scheint in der Nacht vom Dach des Rades durchgebrochen zu sein und hat so den Tod gefunden.

* Calw, 16. Nov. Bei der Ortsvorsteherwahl inOstels- heim erhielten 2 Kandidaten gleich viele Stimmen, so daß die Kreisregierung die Entscheidung zwischen Karl Ruf, Gemeinderat und Friedrich Gehring, led. Landwirt herbei­zuführen hat.

jj Neuenbürg, l6. Nov. Der Oberholzmacher Michael Kvnzelmann von Feldrennach geriet im Gemeinde- wald vor den Augen seiner Söhne unter eine zu Tal rollende Eiche und erlitt so schwere Verletzungen, daß jetzt der Tod eintrat.

X Horb, 17. Nov. Ein schweres Unglück ereignete sich gestern Abend auf dem hiesigen Bahnhof. Bei der Aus­fahrt des letzten Zuges nach Tübingen sah man eine Dienst­mütze auf einem Wagenpuffer des letzten Wagens hängen. Alsbald entdeckte man auch die gräßlich zermalmte Leiche des 24jährigen, ledigen Bahnhoftaglöhners Johann Henne, Sohn des hiesigen Bahnwärters Henne. Den betagten Eltern, welchen der Getötete eine wesentliche Stütze war, (die Familie zählt noch immer 15 Köpfe) wendet sich umsomehr Teilnahme zu, als vor zwei Jahren einer 10jährigen Tochter beim Schlittenfahren ein Auge ausgestoßen wurde.

jj Reutlingen, 17. Nov. Am 21. ds. wird die hiesige Handwerkskammer zu einer Vollversammlung zusammentreten, in der u. a. über die Angliederung einer chemisch-technischen Beratungsstelle an die Kammer verhandelt werden soll.

X Reutlingen, 16. November. Morgen feiert das Weingärtnerehepaar Johann Georg Röhm in voller Gesund­heit und geistiger Frische seine goldene Hochzeir. Die Frau ist 77, der Mann 79 Jahre alt.

I Schramberg, 17. Nov. Zu der Erhöhung des Milch­preises von 17 auf 20 Pfg. hat die Gemeindeverwaltung Stellung genommen. Es handle sich um eine übermäßige Verteuerung der Lebensunterhaltung, und zudem alle Lebens­bedürfnisse in Schramberg teurer als anderswo und auch die Mitzinse sehr hoch sind. Es wurde eine Preiskommission ernannt, die mit den Milchlieferanten in Unterhandlungen eintreten soll, um eine Verteuerung der Milch zu verhindern. Es soll unter keinen Umständen über 18 Pfg. hinausge­gangen werden, andernfalls die Gemeindeverwaltung die Milchbeschaffung vermitteln würde.

! Tuttlingen, 16. November. Der wegen Beihilfe zu dem betrügerischen Bankrott des Hermann Mauz, Teil­haber der Fima Storz und Mauz hier, in Untersuchung gezogene Kaufmann Bruno I. Berger, der eine Menge der unlauteren Wechsel aus sich ziehen ließ, wurde heute in Chemnitz verhaftet.

! Stuttgart, 17. Nov. Ter Verband reisender Kaufleute Deutschlands, Südd. Verkehrskvmmission, hielt heute im Saal des Königin Olga-Baues die Herbstsitzung ab. Im Mittelpunkt der Tagesordnung stand ein Vortrag von Herrn Rauter-Cannstatt überDie Wirkungen der Tarif- reform". Wenn man sich frage, führte der Redner aus, ob die Tarifreform die vielfachen Opfer wert sei, die hier gebracht werden müßten, so könne diese Frage nur mit einem glattenNein!" beantwortet werden. An der Wiege dieser Reform sei die praktische Erfahrung nicht Gevatter gestanden. Die Reform habe ja zweifellos auch einige gute Seiten. Durch den einheitlichen Tarif sei man dem Ziel der Ver­einheitlichung unseres gesamten Verkehrswesens einen Schritt näher gekommen. Aber weit überwiegend seien die Schatten­seiten. Es sei hier entschieden die Forderung zu vertreten, daß im Süden eine angemessene Klaffe zu 3 Pfennig einge­richtet werde. Vor Einführung der II!. Klaffe Hütte zuerst geeignetes Wagenmaterial beschafft werden müssen, damit die Preisdifferenz zwischen der lll. und lV. Klasse sich auch tatsächlich gelohnt hätte. Das sei heute in keiner Weise der Fall. Ter Beweis, wie die Einführung der IV. Klasse gewirkt habe, könne nach der Form wie diese Einführung in Württemberg erfolgte, nicht erbracht werden. Die damalige Charakterisierung der IV. Klasse alsLäuse"-Klaffe habe der preuß. Form der I V. Wagenklasse gegolten. Bei uns seien die Wagen IV. Klaffe vielfach genau so ansgestattet, wie die !! l. Klasse-Wagen, ja manchmal laufen neuere Wagen unter IV. Klaffe, während man als lll. Klasse-Wagen solche älterer Konstruktion verwendet. Weiterhin komme vor, daß man bei einer Fahrt in der III. Klasse die Wahrnehmung machen könne, daß diese Klaffe während der Fahrt in eine !V. Klaffe umgewandelt worden sei. Abgesehen von dem