heilen eine unverhältnismäßig große Verbreitung haben, dahin ricbtig gestellt hatte, daß er davon die Universität Tübwgen'und die Stuttgarter Hochschule ausdrücklich ausgenommen habe» will, wurde mit Rücksicht auf die um 12 Uhr begiuneude Einweihungsfeier des neuen Stuttgarter Rathauses die Sitzung um 11 U hr geschlossen. _
LandesnaGrichLen.
-r- Hrömvach, 3. April. Die große Wichtigkeit des Obftbaumes im Haushalt der Natur und der Menschheit wird hier im ".er mehr eiugesehen und gewürdigt, und wird für dessen allfiilige Verbreitung eifrigst Sorge getragen. Im Laufeder letzten Woche wurden gegen 300 „erstklassige R all'scher" Obstbäume auf unserer Gemarkung gesetzt, und soll eine beträchtliche Nachlieferung in den nächsten Tagen weiter stattfinden. Die Triebfeder des Ganzen ist unser verdienter Bäckermeister Mich. Kern, der durch die günstigen Erfolge seiner rationell betriebenen Obstbaumzucht in den letzten Jahren von bestem Einfluß auf seine Mitbürger war. An den »Bürgerabenden" soll fortan durch Schull. Roller praktische Anleitung zum Obstbau für den Landmann erteilt werden, und wird dadurch wohl noch mehr Lust und Liebe für gutgepflegte Obstgärten, welche einen so wohltuenden Einfluß auf Herz und Gemüt von jung und alt ausüben, weiter wachgerufen werden.
„Hast einen Raum — pflanz einen Baum;
„Pflege sein — er bringt dirs ein!"
ß Nagold, 3. April. Am gestrigen Sonntag wurde das neuerbaute Vereiushaus „Zellerstift" unter zahlreicher Beteiligung der Grmeindeglieder und auswärtiger Freunde eingcweiht. Nach einem Posaunenchor und nach gemeinsamem Choralgesang vor dem Hause wurde der große Saal von Dekan Römer gröffaet. Der Saal, der bequem für 400 Personen Sitzplätze bietet, hatte sich in kurzer Zeit gefüllt und nun sang der gemischte Chor des Seminars die Händel'sche Komposition: „Hoch tut euch auf." Als Redner nahmen das Wort Dekan Römer, Stadtpfarrer Dr. Fant, Stadtschultheiß Brodbeck, Missionar Seeger, Pfarrer Wurm von der evangelischen Gesellschaft, sowie ein Mitglied des Jünglingsvereins. Verlesen wurde ein Glückwunschschreiben des Geueralsuperintendenden v. Wittich. — Das schmucke, praktisch eingerichtete Gebäude enthält außer dem großen Bersammlungssaal einen kleinen Saal für den Jüngliogsverein, 3 Zimmer für die Diakonissinnen, verschiedene Zimmer für Frauen und Jungfrauen des Asyls, die Wohnung des Hausmeisters. — Möge das neue „Zellerstift" seinem Zwecke entsprechen und für viele eine Stätte des Segens werden I
* Wikdöad, 2. April. Die Stadtschultheißenwahl fand gestern unter großer außerordentlich starker Beteiligung statt. Bon 684 Wahlberechtigten haben 624 ihre Stimme abgegeben; davon erhielt Bankdirektor Karl Bätznrr, Sohn
des verstorbenen Stadtschultheißen, 531 Stimmen, während 89 auf den Gegenkandidaten, Schultheiß Schneider von Altenstadt bei Gelslingen, fulen. Bätzner ist also mit großer Mehrheit gewählt.
ff Höerudorf, 4. April. Einer Anregung des hiesigen Schw. Albvereins zufolge ist beabsichtigt, in den Anlagen des Stadtgartens den geologischen Aufbau des Schwarzwalds und der Schwäb. Alb in 2 Profilbauten darzustellen. Der Plan ist von Professor Fraas in Stuttgart in einer Versammlung des genannten Vereins besprochen worden.
* Stuttgart, 4. April. Im großen Sitzungssaale des neuen Rathauses fand gestern eine Festsitzung der Bürger- > lichen Kollegien statt, in der die Eingemeindung der Städte I Cannstatt, Üntertürckheim und Wangen feierlich vollzogen wurde und 8 Vertreter der Stadt Cannstatt in die Gesamtkollegien ausgenommen wurden.
* Stuttgart, 4. April. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten gab der Ministerpräsident von Breitling bei der Generaldebatte zum Etat Namens des Staatsministeriums die Erklärung ab, daß der Entwurf einer Verfassungsänderung noch diesem Landtage und zwar nach Durchberatung des Etats und der damit zusammenhängenden Vorlagen vorgelegt werde.
* Höppiugru, 3. April. Die hiesigen eoaugrlischen Geistliche» erlassen in der Göppinger Zeitung zu dem gemeldeten Austritt hiesiger Einwohner aus der evangelischen Landeskirche eine Gegenerklärung, in der sestzrstellt wird, daß von den 67 Unterzeichnern der erwähnten Erklärung 19 unmündig find; unter letzteren befinden sich Kinder bis zu einem Jahre Von den übrigen Unterschriften stammen 21 sicher, 1 mit großer Wahrscheinlichkeit nicht von den betreffende» Personen selbst, so daß nach Abzug dieser Namen und der der Kinder nur etwa 28 rechtsgtltige Unterschriften übrig bleiben. Die Geistlichen sind der Ansicht, daß als die wesentliche Ursache zum Austritt aus der Landeskirche die kommende Kirchensteuer anzusehen ist, über deren Höhe die Unterzeichner der AuStrittserkläruug sich ganz falsche Vorstellungen gemal t zu haben scheinen.
ff Hlavensönrg, 3. April. Einem 12jährizen Knaben, der eine metallene Patronenhülse mit Pulver vollgestopft und mit Zündhütchen bezw. Knallblättchen mit einem Nagel zur Entladung gebracht hat, wurde die Hand total weggerissen.
' (Werfchiedeues.) Dieser Tage wurde auf dem Marktplatze in Crailsheim ein Jagdhund öffentlich versteigert und zu 28 Mk. samt dem Rucksack abgegeben. Derselbe gehörte einem Jagdliebhaber, der sich während der Jagdzeit hatte beikommen lassen, ein angeschosfenes Reh mit seinem Hunde auf das bayerische Gebiet zu verfolgen, wobei er ertappt wurde. Die Folgen blieben nicht aus. Er wurde zu 60 Mk. Strafe angesehen, der Hund wurde Ungezogen und ! verkauft und dem Jagdpächter die Jagdberechtigung ent
zogen. — Der Bräutigam der am 31. v. Mts. in Hellbraun an Gasvergiftung verstorbene» Schauspielerin Marga Talmar war auf die Nachricht vom Tode derselben sofort aus Prag hierher gereist. Das betrübende Ende seiuerBraut hat ihn so erschüttert, daß er sich in der Nacht erschossen hat. Am Montag wurden, einem hinterlasseueu Brief des Bräutigams entsprechend, beide Leichen gemeinsam zum Bahnhof gebracht, von wo sie nach Prag überführt werden. — In Ulm hat ein Maler seine Frau anf offener Straße durch Messerstiche verletzt und sich daun selbst durch drei Messerstiche getötet.
* München, 4. April. Das Abschiedsgesuch des Kriegs- Ministers Frhrn. v. Asch wurde genehmigt. Der kommandierende General des dritten bayerischen Armeekorps Frhr. v. Horn wurde zum Kriegsminister ernannt.
* Merlin, 4. April. Einem Telegramm des Lok.-Anz. aus St. Petersburg zufolge klagt der Admiral Roschdjest- wensky in Briefen au seine Gemahlin und seine Freunde leidenschaftlich über die Lage der Flotte bei Madagaskar. Unausgesetzte Skandalaffären der Matrosen erforderten drakonische Strenge. Die Schiffe könnten infolge Mangels au Gastfreundschaft bei den französischen Behörden die erlittene» Schäden nicht ausbessern.
* Mrannschrveig, 3. April. Im Oberharz herrscht seit gestern starker Schneefall und Schneesturm.
ff Der erste Treffer 187V. Ja Bodendorf a. d. Ahr starb der Gastwirt Cholin, der im deutsch-französischen Feldzuge bei der 6. leichten Batterie des Feldartiüerie-Regiments Nr. 8 diente und am 2. August 1870 bei Saarbrücken den ersten Treffer des Feldzuges erzielte. Ein lautes Hurra der Batterie folgte dem Einschlagen des Geschosses in eine geschlossene französische Jnfanterieabteilung.
Ausländisches.
ff Mern, 4. April. Der Bundesrat hat heute folgenden Beschluß gefaßt: „Das Bundesgesetz betr. den schweizerischen Zolltarif tritt mit den durch Verträge mit fremden Staate» erfolgten Aendcruugen am 1. Januar 1906 in Kraft. Unbeschadet der ihm nach den allgemeinen Bestimmungen jeneö Gesetzes Anstehenden Befugnisse behält sich der Bundesrat vor, die einzelnen Absätze des neuen Generaltarifs, wenn die Umstände es erfordern sollten, schon vor dem genannten Zeitpunkt in Wirksamkeit zu setzen."
ff Wie», 4. Apnl. Der kaiserliche Generalkonsul in Kapstadt teilt unter dem 4. d. mit: Nach dem Bericht der englischen Grenzpolizei ist Abraham Morris auf dem Rückzug gefallen; dagegen ist Morenga aus deu Karrasbergen vertrieben und nach Olifantkloof bet Kumobis geflohen. Kumobis liegt auf deutschem Gebiet dicht an der Grenze nach Betschuanaland ungefähr unter
Die neue Steuerreform.
Vortrag des Herrn Kameralverwalter Köhler (gehalten im Gewerbeverein).
(Schluß.)
Die Feststellung eines Einkommens für Zwecke der Steuerberechnung erfolgt für Einnahmen und Ausgaben stets auf den Zeitraum eines Jahres und zwar für Einkommen aus Grund und Boden, Gewerben stets nach dem Ergebnis des vorausgegangeueu Steuerjahrs (1. April/31. März) an dessen Stelle jedoch auch ein in dem abgelaufeuen Steuerjahr zu Ende gehendes Geschäftsjahr (Kalenderjahr u. s. w.) treten kann.
Einkommen aus Kapital und Renten und aus Dienst und Beruf find bei feststehenden Einnahmen nach dem Stand vom 1. April (1905) bei schwankenden Einnahmen nach dem Ergebnis des Vorjahrs (1. April 1904—31. März 1905) in Rechnung zu nehmen. Bestehen Einnahmen aus irgend einer Quelle noch kein Jahr, so sind sie unter Zugrundlegung des Ertrags in kürzerem Zeitraum nach dem mutmaßlichen Jahresertrag in Ansatz zu bringen.
Führen Handel und Gewerbetreibende Bücher, deren Inhalt den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs entspricht, so ist der Reingewinn nach den Grundsätzen zu berechnen, welche für Inventur und Bilanz durch das Handelsgesetzbuch vorgeschrieben sind und sonst dem Gebrauch eines ordentlichen Kaufmanns entsprechen.
Ebenso wird den Landwirten, welche Bücher führen, die den Reinertrag nach landwirtschaftlichen Grundsätzen Nachweisen und welche den Bestand, die Veränderungen und den vorhandenen Wert des gesamten landwirtschaftlichen Betriebskapitals ersichtlich machen, gestattet, daß sie ihrer Berechnung des Reinertrags die Buchführung zu Grunde legen. Dem Bilanzgewinn find daun nur die entgegen dem Steuergesetz etwa in Ausgabe gestellten Posten zuzuschlagen, also z. B. Gehalt des Betriebsiuhabers, Haushaltungskosten, Betriebsmteten, eigene Zinsen und Steuern.
Kontokorrentzivsen find Betriebsausgaben und als solche zu verrechnen und nicht als abzugsfähige Schuldzinsen zu betrachten.
Den unter Berücksichtigung vorstehender Bestimmungen ermittelten Einkommen kommen dann noch die Vergünstigungen des Gesetzes zu gut, nämlich
1. ) Einkommen unter 500 Mark bleiben steuerfrei.
2. ) Der Steuersatz ist ein stark progresfiver:
500 bis
650 bezahlen
2
0,40 °/o
650 „
800 „
3 „
0.46 „
800 „
er
950 „ „
4 ..
0,50 .
950 „
1100 „
5 .
0,53 „
1100 „
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7 .
0,64 „
1250 „
§
1400 .
9 „
0.68 „
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1550 .
11 .
0,78 .
1550 .
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13 ,
0.84 „
1700
bis
1850 bezahlen
16 ^
—-
0,94 °/g
1850 .,
2000 „
18 „
0,97 „
2000 „
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21 „
1.05 „
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2300 „
25 ..
1.16 „
2300 „
2450 .
28 ..
1,22 „
2450 „
2600 ,.
32 „
1,31 „
2600 „
„
2750 „
36 „
1.38 ,.
2750 „
2900 „
40 „
1.45 „
2900 .
3050 „
44 „
1.52 „
3050 „
„
3200 „
49 „
1.61 „
3200 „
3350 „
53 „
1.66 „
3350 „
3500 „
59 „
1,73 „
3500 .,
„
3650 „
64 „
1.83 „
3650 „
3800 „
69
1,89 „
3800 „
3950 „
75 „
1.97
3950 „
4100 „
„
81 „
„
2,05 „
4100 „
4250 „
87 „
2,12 „
4250 „
4400 „
93 ,
2.19 .,
4400 „
4550 „
100 „
2.27 „
4550 „
4700 „
107 „
2.35 „
4700 „
4850 „
114 „
2.43 „
4850 „
5000 „
121 „
2.49 „
5000 „
5200 „
128 „
2,56 „
6800 „
7000 „
204 „
3,00 „
10,000 „
10500 „
359 „
3.59 „
30.000 „
1200 „
4.00 „
100,000 „
e/
4500 „
4,50 „
200,000 „
und mehr
10000 „
5,00 .
3.) Die Steuerpflichtigen mit einem Einkommen bis zu 2000 Mark, welche
I. u) verheiratet find und einen gemeinsamen Haus
halt führe»,
b) verwitwet sind und 1 oder 2 nicht selbständig einzuschätzende Kinder unter 15 Jahren zu unterhalten haben, werden um 1 Steuerstufe, ferner diejenigen welche
II. s.) verheiratet sind und einen gemeinsamen Haushalt führen,
b) verwitwet sind und 3 oder mehr nicht selbständig 'einzuschätzeude Kinder unter 15 Jahren zu unterhalten haben, find um 2 Stufen herabzusetzeu.
4. ) Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Jahresein- kommmen von 2000—3200 Mk., welche 3 und mehr nicht selbständig einzuschätzende Kinder unter 15 Jahren unterhalten, find um 1 Stufe herabzusetzen.
5. ) Steuerpflichtige bis zu 5000 Mark Einkommen können beiRorliegen besonderer, die Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigender Verhältnisse, (z. B. außergewöhnliche Belastung durch Unterhalt und Erziehung der Kinder, andauernde Krankheit und Unglücksfälle) wenn sie zur Kenntnis der Behörde gebracht find, um höchstens 3 Stufen herabgesetzt werden.
Im ganzen ist also bei Vorliegen besonderer Verhältnisse eine Herabsetzung um zns. 5 Stufen möglich, und da
mit könnte ein Einkommen bis 1250 Mark ganz steuerfrei bleiben.
Hier wäre noch der im Betrieb tätigen Familienangehörigen zu gedenken:
Das Einkommen der Ehefrau ist mit demjenigen des Ehemanns als Einheit zu versteuern (Art. 11.)
Familienangehörige (Eltern, Söhne, Töchter, sonstige Verwandte) deren Tätigkeit sich auf das ganze Jahr oder doch auf die ganze Dauer des landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebs erstreckt und die eine ständige fremde Hilfsperson ersetzen, sind in diesem Fall als eigene Steuersubjekte zu behandeln, denn für sie bildet der auf sie gemachte und vom Haushaltungsvorstand unter den Betriebsausgaben in Ausgabe gestellte Aufwand ein Einkommen aus eigener Mwerbstätigkett. Vorübergehende Hilsleistuugen bleiben außer Betracht.
Von den Steuererklärungen wurde obeu schon gesprochen, auch gibt das Formular die nötige Erläuterung.
Die Einschätzung auf Gruvd der Steuererklärungen und der von den Gemeindebehörden für die Einkommensteuer in sog. Einkommensnachweisungeu zusammenge- stelltea Darstellung der Vermögens- und Einkommensver- hältnisse der einzelnen Steuerpflichtigen erfolgt durch die am Wohnsitz des Steuerpflichtigen zusammentretende Ein- schätzunzskommisfiov. Sie besieht unter dem Vorsitz des Vorstands des Bezirksstcueramts
in Gemeinden bis 1000 Einw. aus je 1 Bezirks- u. 1 Ortsschätzer „ » » 5000 „ „„2 „ „2 „
„ „ über5000 „ „ „3 „ „3
Das Gesamtergebnis der Einschätzung wird jedem Steuerpflichtigen in einer verschlossenen zugleich eine u Belehrung über das Rechtsmittel der Beschwerde und deu ^ Beginn der Beschwerdefrist entfallenden Zuschrift mitgeteilt. L
Gegen das Gesamtergebnis der Einschätzung (nicht «' auch gegen die den Steuersatz nicht beeivflußende Einzel- * heilen) steht dem Steuerpflichtigen und dem Vorsitzenden der ^ Einschätzungskommisfion das Recht der Beschwerde zu. Der Steuerpflichtige hat seine Beschwerde schriftlich oder zu Protokoll bei dem Bezirkssteueramt binnen 2 Wochen von dem in der öffentlichen Bekanntmachung bestimmten Beginn der Beschwerdefrist an einzulegeu und binnen einer Woche zu begründen.
Beschwerden haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn neue mit glaubwürdigen Nachweisen belegte Tatsachen vorgebracht werden können. Wird die Beschwerde abge- wiesev, so können die durch die Beschwerde verursachten Kosten dem Beschwerdeführer aufrrlegt werden.
Steuergefährdungen unterliegen, besonders dann wenn sie wissentlich begangen find, empfindlichen Strafen.
Die Wirkung des Gesetzes wird eine Entlastung aller wenig leistungsfähige» Steuerzahler und eine gleichmäßigere Verteilung der Steuerlast sei», alle kleinen Landwirte und Gewerbetreibenden werden entlastet werden.
»ni, 5rki «Arad in, lsckMe au? de» bei der Erdlokiou irn Lose der Braaa'stbe»