heilen eine unverhältnismäßig große Verbreitung haben, dahin ricbtig gestellt hatte, daß er davon die Universität Tübwgen'und die Stuttgarter Hochschule ausdrücklich aus­genommen habe» will, wurde mit Rücksicht auf die um 12 Uhr begiuneude Einweihungsfeier des neuen Stuttgarter Rathauses die Sitzung um 11 U hr geschlossen. _

LandesnaGrichLen.

-r- Hrömvach, 3. April. Die große Wichtigkeit des Obftbaumes im Haushalt der Natur und der Menschheit wird hier im ".er mehr eiugesehen und gewürdigt, und wird für dessen allfiilige Verbreitung eifrigst Sorge getragen. Im Laufeder letzten Woche wurden gegen 300erstklassige R all'scher" Obstbäume auf unserer Gemarkung gesetzt, und soll eine beträchtliche Nachlieferung in den nächsten Tagen weiter stattfinden. Die Triebfeder des Ganzen ist unser verdienter Bäckermeister Mich. Kern, der durch die günstigen Erfolge seiner rationell betriebenen Obstbaumzucht in den letzten Jahren von bestem Einfluß auf seine Mit­bürger war. An den »Bürgerabenden" soll fortan durch Schull. Roller praktische Anleitung zum Obstbau für den Landmann erteilt werden, und wird dadurch wohl noch mehr Lust und Liebe für gutgepflegte Obstgärten, welche einen so wohltuenden Einfluß auf Herz und Gemüt von jung und alt ausüben, weiter wachgerufen werden.

Hast einen Raum pflanz einen Baum;

Pflege sein er bringt dirs ein!"

ß Nagold, 3. April. Am gestrigen Sonntag wurde das neuerbaute VereiushausZellerstift" unter zahl­reicher Beteiligung der Grmeindeglieder und auswärtiger Freunde eingcweiht. Nach einem Posaunenchor und nach gemeinsamem Choralgesang vor dem Hause wurde der große Saal von Dekan Römer gröffaet. Der Saal, der bequem für 400 Personen Sitzplätze bietet, hatte sich in kurzer Zeit gefüllt und nun sang der gemischte Chor des Seminars die Händel'sche Komposition:Hoch tut euch auf." Als Redner nahmen das Wort Dekan Römer, Stadtpfarrer Dr. Fant, Stadtschultheiß Brodbeck, Missionar Seeger, Pfarrer Wurm von der evangelischen Gesellschaft, sowie ein Mitglied des Jünglingsvereins. Verlesen wurde ein Glückwunsch­schreiben des Geueralsuperintendenden v. Wittich. Das schmucke, praktisch eingerichtete Gebäude enthält außer dem großen Bersammlungssaal einen kleinen Saal für den Jüngliogsverein, 3 Zimmer für die Diakonissinnen, ver­schiedene Zimmer für Frauen und Jungfrauen des Asyls, die Wohnung des Hausmeisters. Möge das neueZeller­stift" seinem Zwecke entsprechen und für viele eine Stätte des Segens werden I

* Wikdöad, 2. April. Die Stadtschultheißenwahl fand gestern unter großer außerordentlich starker Beteiligung statt. Bon 684 Wahlberechtigten haben 624 ihre Stimme abgegeben; davon erhielt Bankdirektor Karl Bätznrr, Sohn

des verstorbenen Stadtschultheißen, 531 Stimmen, während 89 auf den Gegenkandidaten, Schultheiß Schneider von Altenstadt bei Gelslingen, fulen. Bätzner ist also mit gro­ßer Mehrheit gewählt.

ff Höerudorf, 4. April. Einer Anregung des hiesigen Schw. Albvereins zufolge ist beabsichtigt, in den Anlagen des Stadtgartens den geologischen Aufbau des Schwarzwalds und der Schwäb. Alb in 2 Profilbauten darzustellen. Der Plan ist von Professor Fraas in Stuttgart in einer Ver­sammlung des genannten Vereins besprochen worden.

* Stuttgart, 4. April. Im großen Sitzungssaale des neuen Rathauses fand gestern eine Festsitzung der Bürger- > lichen Kollegien statt, in der die Eingemeindung der Städte I Cannstatt, Üntertürckheim und Wangen feierlich vollzogen wurde und 8 Vertreter der Stadt Cannstatt in die Gesamt­kollegien ausgenommen wurden.

* Stuttgart, 4. April. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten gab der Ministerpräsident von Breitling bei der Generaldebatte zum Etat Namens des Staatsministeriums die Erklärung ab, daß der Entwurf einer Verfassungsänderung noch diesem Land­tage und zwar nach Durchberatung des Etats und der da­mit zusammenhängenden Vorlagen vorgelegt werde.

* Höppiugru, 3. April. Die hiesigen eoaugrlischen Geistliche» erlassen in der Göppinger Zeitung zu dem ge­meldeten Austritt hiesiger Einwohner aus der evangelischen Landeskirche eine Gegenerklärung, in der sestzrstellt wird, daß von den 67 Unterzeichnern der erwähnten Erklärung 19 unmündig find; unter letzteren befinden sich Kinder bis zu einem Jahre Von den übrigen Unterschriften stammen 21 sicher, 1 mit großer Wahrscheinlichkeit nicht von den betreffende» Personen selbst, so daß nach Abzug dieser Na­men und der der Kinder nur etwa 28 rechtsgtltige Unter­schriften übrig bleiben. Die Geistlichen sind der Ansicht, daß als die wesentliche Ursache zum Austritt aus der Lan­deskirche die kommende Kirchensteuer anzusehen ist, über de­ren Höhe die Unterzeichner der AuStrittserkläruug sich ganz falsche Vorstellungen gemal t zu haben scheinen.

ff Hlavensönrg, 3. April. Einem 12jährizen Knaben, der eine metallene Patronenhülse mit Pulver vollgestopft und mit Zündhütchen bezw. Knallblättchen mit einem Nagel zur Entladung gebracht hat, wurde die Hand total wegge­rissen.

' (Werfchiedeues.) Dieser Tage wurde auf dem Markt­platze in Crailsheim ein Jagdhund öffentlich versteigert und zu 28 Mk. samt dem Rucksack abgegeben. Derselbe gehörte einem Jagdliebhaber, der sich während der Jagdzeit hatte beikommen lassen, ein angeschosfenes Reh mit seinem Hunde auf das bayerische Gebiet zu verfolgen, wobei er er­tappt wurde. Die Folgen blieben nicht aus. Er wurde zu 60 Mk. Strafe angesehen, der Hund wurde Ungezogen und ! verkauft und dem Jagdpächter die Jagdberechtigung ent­

zogen. Der Bräutigam der am 31. v. Mts. in Hell­braun an Gasvergiftung verstorbene» Schauspielerin Marga Talmar war auf die Nachricht vom Tode derselben sofort aus Prag hierher gereist. Das betrübende Ende seiuerBraut hat ihn so erschüttert, daß er sich in der Nacht erschossen hat. Am Montag wurden, einem hinterlasseueu Brief des Bräutigams entsprechend, beide Leichen gemeinsam zum Bahnhof gebracht, von wo sie nach Prag überführt werden. In Ulm hat ein Maler seine Frau anf offener Straße durch Messerstiche verletzt und sich daun selbst durch drei Messerstiche getötet.

* München, 4. April. Das Abschiedsgesuch des Kriegs- Ministers Frhrn. v. Asch wurde genehmigt. Der komman­dierende General des dritten bayerischen Armeekorps Frhr. v. Horn wurde zum Kriegsminister ernannt.

* Merlin, 4. April. Einem Telegramm des Lok.-Anz. aus St. Petersburg zufolge klagt der Admiral Roschdjest- wensky in Briefen au seine Gemahlin und seine Freunde leidenschaftlich über die Lage der Flotte bei Madagaskar. Unausgesetzte Skandalaffären der Matrosen erforderten dra­konische Strenge. Die Schiffe könnten infolge Mangels au Gastfreundschaft bei den französischen Behörden die erlittene» Schäden nicht ausbessern.

* Mrannschrveig, 3. April. Im Oberharz herrscht seit gestern starker Schneefall und Schneesturm.

ff Der erste Treffer 187V. Ja Bodendorf a. d. Ahr starb der Gastwirt Cholin, der im deutsch-französischen Feld­zuge bei der 6. leichten Batterie des Feldartiüerie-Regiments Nr. 8 diente und am 2. August 1870 bei Saarbrücken den ersten Treffer des Feldzuges erzielte. Ein lautes Hurra der Batterie folgte dem Einschlagen des Geschosses in eine geschlossene französische Jnfanterieabteilung.

Ausländisches.

ff Mern, 4. April. Der Bundesrat hat heute folgenden Beschluß gefaßt:Das Bundesgesetz betr. den schweizer­ischen Zolltarif tritt mit den durch Verträge mit fremden Staate» erfolgten Aendcruugen am 1. Januar 1906 in Kraft. Unbeschadet der ihm nach den allgemeinen Be­stimmungen jeneö Gesetzes Anstehenden Befugnisse behält sich der Bundesrat vor, die einzelnen Absätze des neuen Generaltarifs, wenn die Umstände es erfordern sollten, schon vor dem genannten Zeitpunkt in Wirksamkeit zu setzen."

ff Wie», 4. Apnl. Der kaiserliche Generalkonsul in Kapstadt teilt unter dem 4. d. mit: Nach dem Bericht der englischen Grenzpolizei ist Abraham Morris auf dem Rückzug gefallen; dagegen ist Morenga aus deu Karrasbergen vertrieben und nach Olifantkloof bet Kumobis geflohen. Kumobis liegt auf deutschem Gebiet dicht an der Grenze nach Betschuanaland ungefähr unter

Die neue Steuerreform.

Vortrag des Herrn Kameralverwalter Köhler (gehalten im Gewerbeverein).

(Schluß.)

Die Feststellung eines Einkommens für Zwecke der Steuerberechnung erfolgt für Einnahmen und Ausgaben stets auf den Zeitraum eines Jahres und zwar für Einkommen aus Grund und Boden, Gewerben stets nach dem Ergebnis des vorausgegangeueu Steuerjahrs (1. April/31. März) an dessen Stelle jedoch auch ein in dem abgelaufeuen Steuerjahr zu Ende gehendes Geschäftsjahr (Kalenderjahr u. s. w.) treten kann.

Einkommen aus Kapital und Renten und aus Dienst und Beruf find bei feststehenden Einnahmen nach dem Stand vom 1. April (1905) bei schwankenden Einnahmen nach dem Ergebnis des Vorjahrs (1. April 190431. März 1905) in Rechnung zu nehmen. Bestehen Einnahmen aus irgend einer Quelle noch kein Jahr, so sind sie unter Zugrundlegung des Ertrags in kürzerem Zeitraum nach dem mutmaßlichen Jahresertrag in Ansatz zu bringen.

Führen Handel und Gewerbetreibende Bücher, deren Inhalt den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs entspricht, so ist der Reingewinn nach den Grundsätzen zu berechnen, welche für Inventur und Bilanz durch das Handelsgesetz­buch vorgeschrieben sind und sonst dem Gebrauch eines or­dentlichen Kaufmanns entsprechen.

Ebenso wird den Landwirten, welche Bücher führen, die den Reinertrag nach landwirtschaftlichen Grundsätzen Nachweisen und welche den Bestand, die Veränderungen und den vorhandenen Wert des gesamten landwirtschaftlichen Betriebskapitals ersichtlich machen, gestattet, daß sie ihrer Berechnung des Reinertrags die Buchführung zu Grunde legen. Dem Bilanzgewinn find daun nur die entgegen dem Steuergesetz etwa in Ausgabe gestellten Posten zuzuschlagen, also z. B. Gehalt des Betriebsiuhabers, Haushaltungskosten, Betriebsmteten, eigene Zinsen und Steuern.

Kontokorrentzivsen find Betriebsausgaben und als solche zu verrechnen und nicht als abzugsfähige Schuldzinsen zu betrachten.

Den unter Berücksichtigung vorstehender Bestimmungen ermittelten Einkommen kommen dann noch die Vergünstig­ungen des Gesetzes zu gut, nämlich

1. ) Einkommen unter 500 Mark bleiben steuerfrei.

2. ) Der Steuersatz ist ein stark progresfiver:

500 bis

650 bezahlen

2

0,40 °/o

650

800

3

0.46

800

er

950

4 ..

0,50 .

950

1100

5 .

0,53

1100

1250 .

7 .

0,64

1250

§

1400 .

9

0.68

1400 .,

1550 .

11 .

0,78 .

1550 .

1700

13 ,

0.84

1700

bis

1850 bezahlen

16 ^

-

0,94 °/g

1850 .,

2000

18

0,97

2000

2150

21

1.05

2150 .

2300

25 ..

1.16

2300

2450 .

28 ..

1,22

2450

2600 ,.

32

1,31

2600

2750

36

1.38 ,.

2750

2900

40

1.45

2900 .

3050

44

1.52

3050

3200

49

1.61

3200

3350

53

1.66

3350

3500

59

1,73

3500 .,

3650

64

1.83

3650

3800

69

1,89

3800

3950

75

1.97

3950

4100

81

2,05

4100

4250

87

2,12

4250

4400

93 ,

2.19 .,

4400

4550

100

2.27

4550

4700

107

2.35

4700

4850

114

2.43

4850

5000

121

2.49

5000

5200

128

2,56

6800

7000

204

3,00

10,000

10500

359

3.59

30.000

1200

4.00

100,000

e/

4500

4,50

200,000

und mehr

10000

5,00 .

3.) Die Steuerpflichtigen mit einem Einkommen bis zu 2000 Mark, welche

I. u) verheiratet find und einen gemeinsamen Haus­

halt führe»,

b) verwitwet sind und 1 oder 2 nicht selbständig einzuschätzende Kinder unter 15 Jahren zu unterhalten haben, werden um 1 Steuerstufe, ferner diejenigen welche

II. s.) verheiratet sind und einen gemeinsamen Haus­halt führen,

b) verwitwet sind und 3 oder mehr nicht selbständig 'einzuschätzeude Kinder unter 15 Jahren zu unterhalten haben, find um 2 Stufen herabzusetzeu.

4. ) Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Jahresein- kommmen von 20003200 Mk., welche 3 und mehr nicht selb­ständig einzuschätzende Kinder unter 15 Jahren unterhalten, find um 1 Stufe herabzusetzen.

5. ) Steuerpflichtige bis zu 5000 Mark Einkommen können beiRorliegen besonderer, die Leistungsfähigkeit wesent­lich beeinträchtigender Verhältnisse, (z. B. außergewöhnliche Belastung durch Unterhalt und Erziehung der Kinder, an­dauernde Krankheit und Unglücksfälle) wenn sie zur Kennt­nis der Behörde gebracht find, um höchstens 3 Stufen her­abgesetzt werden.

Im ganzen ist also bei Vorliegen besonderer Verhält­nisse eine Herabsetzung um zns. 5 Stufen möglich, und da­

mit könnte ein Einkommen bis 1250 Mark ganz steuerfrei bleiben.

Hier wäre noch der im Betrieb tätigen Familien­angehörigen zu gedenken:

Das Einkommen der Ehefrau ist mit demjenigen des Ehemanns als Einheit zu versteuern (Art. 11.)

Familienangehörige (Eltern, Söhne, Töchter, sonstige Verwandte) deren Tätigkeit sich auf das ganze Jahr oder doch auf die ganze Dauer des landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebs erstreckt und die eine ständige fremde Hilfsperson ersetzen, sind in diesem Fall als eigene Steuer­subjekte zu behandeln, denn für sie bildet der auf sie ge­machte und vom Haushaltungsvorstand unter den Betriebs­ausgaben in Ausgabe gestellte Aufwand ein Einkommen aus eigener Mwerbstätigkett. Vorübergehende Hilsleistuugen bleiben außer Betracht.

Von den Steuererklärungen wurde obeu schon gespro­chen, auch gibt das Formular die nötige Erläuterung.

Die Einschätzung auf Gruvd der Steuererklär­ungen und der von den Gemeindebehörden für die Einkom­mensteuer in sog. Einkommensnachweisungeu zusammenge- stelltea Darstellung der Vermögens- und Einkommensver- hältnisse der einzelnen Steuerpflichtigen erfolgt durch die am Wohnsitz des Steuerpflichtigen zusammentretende Ein- schätzunzskommisfiov. Sie besieht unter dem Vorsitz des Vorstands des Bezirksstcueramts

in Gemeinden bis 1000 Einw. aus je 1 Bezirks- u. 1 Ortsschätzer » » 500022

über500033

Das Gesamtergebnis der Einschätzung wird jedem Steuerpflichtigen in einer verschlossenen zugleich eine u Belehrung über das Rechtsmittel der Beschwerde und deu ^ Beginn der Beschwerdefrist entfallenden Zuschrift mitgeteilt. L

Gegen das Gesamtergebnis der Einschätzung (nicht «' auch gegen die den Steuersatz nicht beeivflußende Einzel- * heilen) steht dem Steuerpflichtigen und dem Vorsitzenden der ^ Einschätzungskommisfion das Recht der Beschwerde zu. Der Steuerpflichtige hat seine Beschwerde schriftlich oder zu Pro­tokoll bei dem Bezirkssteueramt binnen 2 Wochen von dem in der öffentlichen Bekanntmachung bestimmten Beginn der Beschwerdefrist an einzulegeu und binnen einer Woche zu begründen.

Beschwerden haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn neue mit glaubwürdigen Nachweisen belegte Tatsachen vorgebracht werden können. Wird die Beschwerde abge- wiesev, so können die durch die Beschwerde verursachten Kosten dem Beschwerdeführer aufrrlegt werden.

Steuergefährdungen unterliegen, besonders dann wenn sie wissentlich begangen find, empfindlichen Strafen.

Die Wirkung des Gesetzes wird eine Entlastung aller wenig leistungsfähige» Steuerzahler und eine gleichmäßigere Verteilung der Steuerlast sei», alle kleinen Landwirte und Gewerbetreibenden werden entlastet werden.

»ni, 5rki «Arad in, lsckMe au? de» bei der Erdlokiou irn Lose der Braaa'stbe»