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* London, 14. März. Die Besetzung Tielings durch die Japaner gilt ols ««mittelbar bevorstehend.

jf Gokio, 14. März. Das japanische Hauptquartier veröffentlicht einen ausführlichen Bericht über die Opera­tionen des rechten Flügels der Japaner gegen Fuschnn seit dem 19. Februar. Der Bericht, der bei der Schlacht von Tfinktetuhen beginnt, schließt wie folgt: Als die Japaner bei ihrem Vormarsch zum Angriff auf Fnschu» am 10. März den Hunho erreichten, fanden sie das Eis in der Mitte auf­getaut. Dieser Umstand störte und verzögerte den Angriff. Endlich wurde ein Uebergang über de» Fluß unter Ueber- wrndung großer Schwierigkeiten und großer Gefahren be­werkstelligt, worauf die Japaner die Rüssen von den be­festigten Stellungen auf den nördlichen Anhöhen verdrängten. Nach dem Verlust von Taling verbrannten die Russen auf dem Rückzuge alle Dörfer, um den Japanern jeden Obdachs bei der bitteren Kälte zu berauben.

Verantwortlicher Redakteur Ludwig Lauk, Altensteig.

tit. 1. in Sie fragen uns, ob unserer Ansicht nachBauernfreude", welche von der chemischen Fabrik Th. Lauser hergestellt werde, wirksam sei. Wir können Ihre Frage mit einem überzeugtenJa" beantworten und stützen uns dabei auf das eidliche Gutachten, welches Professor vr. Steuert von der Kgl. Akademie Weihenstephan in einem gegen eine Zeitung angestrengten Beleidigungs- nnd Buße­prozeß beim K. Amtsgerichte Freising erstattete. Herr Pro­fessor vr. Steuert faßte sein fachmännisches Gutachten da­hin zusammen:

Bauernfreude" wirkt nach verschiedenen Seiten ; sicher­lich kommt ihr eine verdauungsbeschleuuigende und den Appe­tit steigernde Wirkung zu. Eine günstige Wirkung bei Mast­tieren kann insofern eintreten, alsBauernfreude" diese zu vermehrter Futteraufnahme antreibt. Zur rechten Zeit ge­geben, wirdBauernfreude" zweifellos günstig wirken. Bauernfreude" wirkt ungefähr in derselben Weise, wie Fleischextrakt oder auch Senf, welche den menschlichen Speisen

beigemischt werde, um den Geschmack zu verbessern oder die Verdauung anzurege». Wenn schlecht eingebrachte Futter­vorräte und Futter geringer Qualität verfüttert werden müssen, so kannBauernfreude" den Geschmack derselben verbessern; sie ist auch imstande, durch Anregung der Absonderung der Verdauungsdrüsen die Verdauung zu beschleunigen. Die Wirkung der .Bauernfreude" auf Jungvieh ist nach der­selben Weise wie bisher zu betrachten; sie bestätigt sich in Beschleunigung der Verdauung und Steigerung der Freß- lust. Hier kommt noch die Wirkung des inBauernfreude" enthaltenen phosphorsaureu Kalkes in Betracht, der als ein vorzügliches Mittel bezüglich der Entwicklung der Knochen gilt. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich auch bestimmt, daß in den Fällen, wo die Milchabsonderung gesunken war, die Verabreichung der inBauerufreude" enthaltenen Mittel sich die Milchproduktion in Bälde und zwar erheblich wieder hob." Soweit Herr Prof. vr. Steuert. Sie handeln also nur als aufwärts- und vorwärtsstrebender Landwirt, wenn SieBauerufreude" in Ihrem Stalle verwenden.

Auffsvdevun

betreffend die Hundeabgabe.

Ans Grund der Art. 49 bis 54 des Gesetzes vom 8.

August 1903 (Reo.Bl S. 415) werden sämtliche Hundesteuer-

Pflichtige» zur Berstens rung ihrer Hunde auf das kommende,

mit dem 1. April beginnende Stenerjahr aufgefordert, indem

zugleich folgendes bemerkt wird:

1. Von allen tm Laude befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt find, ist eine Abgabe zu entrichten.

2. Steuerpflichtig ist derjenige, welcher den Hund hält, gleichgültig, ob er zugleich Eigentümer, oder ob er Mieter, Entleiher, Verwahrer rc. des Hundes ist; es genügt, daß er in eigenem Interesse durch Gewährung von Obdach und Unterhaltung die Sorge für den Hund übernommen hat.

Maßgebend für die Steurrpfltcht auf das ganze Jahr ist das Halte« des steuerbare« Hrmdes am i April und, falls der Hund erst später das Alter von drei Monaten überschreitet, für den Rest des Johres das Halten desselben zu diesem Zeitpunkt.

3. Auf den ersten April haben nur diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuerpflichtigem Alter halten, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund ungezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde halten, als sie in dem Vorjahre angezeigt und versteuert haben (Anmeldung). Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April zu machen.

Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hält und auch keinen andern Hund an der Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April Anzeige zu macheu, wenn er von der Stcuer für das neue Steuerjahr befreit werden will (Abmeldung).

4. Wie die Anmeldung der Hunde, so hat auch die Abmeldung derselben schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde desjenigen Orts zu geschehen, in welchem der Hund am 1. April seinen Standort hat.

5. Wer «ach dem 1. April im Laufe der 3 Vierteljahre

und einen über 3 Monate alten Hnnd zu halten

öernevker Nok.

Vor nnsororn Megrug von iiisr in unseren veimnrsort pfronllorf bei Tübingen sagen vir allen b'rennäen nnä Le- kannten ein

lieirlwties i.ebewokl!

künstle.

Geehrte Damen und Herren, wel­che sich an einem Tanzkurs ver­bunden nur Anffandslehre be­teiligen wallen, werden höfl, ersucht, schriftliche Anmeldungen in der Red. ds. Bl. cinzureichen.

Gelebrt werden außer den üblichen, aus sämtl neue« Tänze. Be­ginn »ächste Woche. (Honorar Mk. 10..)

Jnst.-Tanzlebrer Seyfert «k Iran.

September """ Dezember beginnt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern, von demselben Besitzer bisher versteuerten Hundes tritt, binnen 2 Wochen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Vierteljahr an die Ab­gabe für den Rest des Steuerjahrs zu entrichten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von dem, der ihn früher hielt, auf dieselbe Zeit versteuert worden ist.

Nur im Falle, wenn jemand im Lauf eines Steuerjahres (nach dem 1. April) einen steuerpflichtigen Hund zu halten beginnt, diesen Hund aber am 1. des nächsten Vierteljahrs nicht mehr besitzt, tritt eine Steuer­pflicht nicht ei».

6. Sobald ein Hund, welcher bisher unangezeigt geblieben ist, weil der­selbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter ewtritt, ist in gleicher Weise binnen 2 Wochen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Vierteljahr an dre Ab­gabe für den Rest des Steuerjahrs zu entrichten.

7. Wer die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes unterläßt, wird mit dem 3fachen Betrag der gefährdeten Abgabe bestraft.

Ist als nachgewiesen zu erachten, daß eine Abgabenhinterziehung nicht habe verübt werden können oder nicht beabsichtigt gewesen sei, so tritt anstatt der vorstehend bezeichnet«!; Strafe nur eine Ordnungs­strafe bis zu zwanzig Mark ein.

Die erkannten Strafen fließen in die Gemeindekasse. T

Die Verfehlung (Abs. 1 und 2) ist straffrei zu lassen, wenn von dem Steuerpflichtigen oder seinem verantwortlichen Vertreter oder Be­vollmächtigten, bevor eine Anzeige von der Verfehlung bei der Be­hörde gemacht wurde oder ein strafrechtliches Einschreiten erfolgte, die Anzeige bei der Gemeindebehörde uachgeholt wird.

Die Aufnahme der Hunde erfolgt durch das Stadt- schulth. Amt und find alle An- und Abmeldungen auf dem Rathaus schriftlich oder mündlich zu machen.

Stadtschirlth-Amt:

Welker.

AIM-M7 '))' Mißeiz.

Die ^»1»»I»»«pD>il1tm«8;

in die gemeinschaftliche Borklaffe, sowie in die I. Realklasse (nur für solche Schüler, die einen besonderen Vorbereituugsunterricht im Deutschen genossen haben) findet am

Dienstag, den 2t. Mär; 1905

von vormittags S Uhr an

statt. Die Schüler haben ein Schulzeugnis und Schreibmaterial mitzu- bringev.

Anmeldungen find zu richten au

NdnMkplor

A 1 t e n st e i g.

Nene ägyptische

Speise-

Zwiebeln

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Verträge

find zu haben in der

W Rieker'schen Bnchdrnckerei.

Altensteig-Stadt.

Die Erben der verst. Luise Lnz, Rotgerbers Wme., bringen am

Samstag, den 18. ds. Mts.

vormittags 11 Uhr

auf dem hiesigen Rathaus zum zweiten-und letztenmal zur öffentlichen

Versteigerung:

P. Nr. 1083/13 24 a, 86 grn Acker

und

26 a 11 gm m Schopfääera an der Straße nach Altensteig-Dorf

Hostel an Geb. Nr. 24 1 g, 25 qm Scheuer mit Hofraum in der

Wolfgasse.

Kanfsliebbaber find «ungeladen.

Den 15. März 1905.

Ratsschreiberei:

Südlich, W,II-r.

Nagold.

Verkauf von Stoffen Anzügen, Hüten usn».

In dem Konkurse des Gottlieb Lutz, Schneidermeisters und In­haber eines Herrenkleidergeschästs hier, kommt das vorhandene Waren­lager, nebst etwas Hausbaltnngsfahrnis, am

Mittwoch, den LL Mär; d. I.

in dessen Wohnhaus in der Marktftroße, beim Rathaus durch den Unter­zeichneten gegen sofortige Barzahluna zum öffentlichen Verkauf, und zwar:

von morgens 9 Uhr an:

40 Stücke Tuch zu Anzügen, in

verschiedenen Stoffarten, etwa 200 m verschiedenes Futtertuch, Wattierleinwand, Knöpfe, Schnallen, Seide, Faden usw,

1Dürrkopp"-Nähmafchine, die vorhandene Ladeneinrichtung, namentlich 1 Laden­tisch und 1 Kleiderbüste, 1 neue und 1 ältere Marktkiste,

einiger Hausrat, darunter 2 Gesellenbetten, 2 Most- fäffer, ca. 170 l Most, 1 Regulator und 1 altes Klavier.

von nachmittags IV 2 Uhr an:

etwa 40 Stück vollständige Cheviot-, Buckskin- und Halbtuch-Anzüge, für Erwachsene und auch für Knaben,

verschiedene einzelne Hofen, Westen, Loden- und andere Juppen, Kittel, einige Ueberzieher und Knabenmäntel,

etwa 100 Stück weiche Männer- und Knabenhüte von Filz,

etwa 30 Stück steife Männerhüte und 3 seidene (hohe) Herrenhüte.

Die Verkaufsgegenstände werden zum größten Teil einzeln verkauft. Kaufsliebhaber sind eingeladen.

Nagold, den 13. März 1905.

Konkursverwalter;

Bezirksnotar Oelschläger.

Wr- L LodlkllSllMäei'.

Wegen Räumung bis 1. April verkaufe ich Holz- und Kohlen­anzünder

für 80 Pfennig pro 100 Ktück

M»rti» Kr»»»

Holzhandlung.

Tintenzenge Bries-Kaffetten Notizbücher Vifitenkartcntäschchen

empfiehlt die W Rirker'sche Schreikrvarerrhandktmg L. Lank.

MM

WM