Jerrrsprecher Ar. 11.

Erscheint Dienstag Donnerst., Samstag und Sonntag mit der wöch. Beilage Der Sonntags- Gast".

Bestellpreis für das Merteljahr im Bezirk u. Nachbarortsverkehr Mk. 1.15, außerhalb Mk, 1.25.

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Donnerstag, 16. März.

Bekanntmachungen aller Art finden die er­folgreichste Verbreitung.

Verwendbare Bei­träge werden dankbar angenommen.

> 1905.

Amtliches.

Oeffentliche Aufforderung zur Abgabe der Einkommerifteuererklär- ungen

für das Steuerjahr 1905.

In Gemäßheit von Art. 44 des Gesetzes vom 8. Aug. 1903, betreffend die Einkommensteuer (Reg.-Bl. S. 261), werden alle diejenigen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, rechtsfähige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Stiftungen und Vereine, sowie die Personenvereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl), deren steuerbares Einkommen 2600 Mk. und dar­über beträgt, und ferner ohne Rücksicht auf den Betrag ihres steuerbaren Einkommens die Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die Berggewerkschaften, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die rechtsfähigen Erwerbs- und Wirtschaftsgenosfenschaften. sowie die rechts­fähigen Versicherungsgesellschaften und Bersicherungsvereiue auf Gegenseitigkeit und endlich alle Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen unter 2600 Mk., welche ein Formular zur Steuererklärung zugesandt erhalten, aufge­fordert,

spätestens bis 8. April d. I. jedoch nicht vor dem 1. April, eine Steuererklärung abzn- gebeu. Die Steuerpflichtigen, welche ein Formular zur Steuererklärung nicht zugesaudt erhalten, können die kosten­freie Ausfolge eines solchen bei dem Bezirkssteueramt oder bei der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer ver­langen.

Für steuerpflichtige Personen, welche unter elterlicher Gewalt oder unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, sowie für die steuerpflichtigen juristischen Personen jeder Art und die steuerpflichtigen Personeuvereine von nicht ge­schlossener Mitgliederzahl find die Steuererklärungen nach Art. 48 des Gesetzes von deren Vertretern abzu­geben. Die Vertreter sind für die Richtigkeit ihrer Steuer­erklärungen und für die Entrichtung der Steuer verant­wortlich. Personen, welche infolge von Abwesenheit oder Krankheit nicht imstande find, die Steuererklärungen selbst abzugeben, können hiezu Bevollmächtigte bestelle». Die Be­vollmächtigten haben sich den Steuerbehörden gegenüber durch eine in Urschrift oder beglaubigter Abschrift zu den Akten des Bezirkssteueramts zu gebende Vollmachtsurkunde auszuweisen. Die Abgabe der Steuererklärungen seitens eines von mehreren Vertretern befreit die übrigen Ver­pflichteten von ihrer Verbindlichkeit zur Abgabe der Steuer­erklärung.

Die Steuererklärung ist schriftlich nach dem vor­geschriebenen Formular schriftlich oder zu Proto­koll abzugebea. Zur schriftlichen Form ist erforderlich, daß die Erklärung von dem Aussteller eigenhändig durch Namens­unterschrift unterzeichnet wird, und zwar von Bevollmächtigten mit einem ihr Vollmachtsverhältnis andeutenden Zusatz. Die Abgabe der Steuererklärung hat am Sitz eines Bezirkssteuer­amts bei diesem, im übrigen nach freier Wahl entweder bei der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer oder bei dem Bezirkssteueramt zu erfolgen. Soweit hienach gestattet ist, die Steuererklärung bei der Gemeindebehörde für die Ein­kommensteuer abzugeben, hat die letztere eine verschlossen abgegebene schriftliche Steuererklärung uneröffnet dem Be­zirkssteueramt vorzulegen, wenn sich der Name des Steuer­pflichtigen auf der Außenseite des Umschlags angegeben findet, auch daselbst die Schrift ausdrücklich als Steuer­erklärung bezeichnet ist.

Die Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die Berggewerkschafteu, die Gesellschaften mit be­schränkter Haftung, sowie die rechtsfähigen Erwerbs- und Wirtschaftsgenosfenschaften haben mit den Steuererklärungen auch ihre Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse, sowie die darauf bezüglichen Beschlüsse der Generalversammlungen vor­zulegen.

Die rechtsfähigen Versicherungsgesellschaften und Ver- ficherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind verpflichtet, ihren Steuererklärungen eine nähere Berechnung ihres Einkommens nach Maßgabe des Art. 17 des Gesetzes unter Angabe der auf Grund dieses Artikels gemachten Abzüge beiznfügen.

Der Steuerpflichtige, welcher nach erfolgter Zusendung eines Formulars zur Steuererklärung, ungeachtet nochmaliger Mahnung, eine Steuererklärung innerhalb der in der Mahn­ung festgesetzten weiteren Frist nicht abgibt, verliert nach Art. 49 des Gesetzes für das betreffende Steuer­jahr das Recht der Beschwerde gegen die Ent­scheidung der Einschätzungskommissio», sofern nicht Umstände uachgewiesen werden, welche die Versäumnis entschuldbar machen.

Wegen Steuergefährdung wird nach Art. 70 des Gesetzes mit der Geldstrafe des sieben- bis zehnfachen Betrags der gefährdeten Abgabe bestraft:

1. wer wissentlich in der Steuererklärung oder bei Be­antwortung der im Einschätzung?- oder Beschwerde­verfahren von der zuständigen Behörde gestellten bestimmten Fragen

u) in betreff seines steuerbaren Einkommens oder in betreff des Einkommens der von ihm zu ver­tretenden Steuerpflichtigen unrichtige oder unvoll­ständige tatsächliche Angaben macht, welche ge­eignet find, zur Verkürzung der Steuer za führen, d) steuerbares, für die Bemessung des Steuersatzes in Betracht kommendes Einkommen, welches er nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes auzugeben verpflichtet ist, verschweigt;

2. wer zur Begründung eines Anspruchs auf Ermäßig­ung der festgestellten Einkommensteuer wissentlich un­richtige oder unvollständige tatsächliche Angaben macht und dadurch eine Herabsetzung der Steuer zu Unrecht erlangt.

Die Verfehlung wird jedoch straffrei gelassen, wenn von dem Steuerpflichtigen oder seinem verantwortlichen Vertreter oder Bevollmächtigten, bevor eine Anzeige der Verfehlung bei der Behörde gemacht wurde oder ein strafrechtliches Einschreiten erfolgte, die unrichtige oder unvollständige An­gabe bei einer mit der Anwendung des Gesetzes befaßten Be­hörde berichtigt oder ergänzt oder das verschwiegene Ein­kommen angegeben und hiedurch die Nachforderung der sämtlichen nicht verjährten Steuerbeträge ermöglicht wird.

Sind für die Verfehlung mehrere Personen verant­wortlich, so befreit eine Richtigstellung von seiten einer dieser Personen die übrigen von ihrer Verantwortung. Ebenso ist im Falle einer entsprechenden Richtigstellung von seiten des Steuerpflichtigen die dem Bevollmächtigten desselben zur Last

fallende Verfehlung straffrei zu lasse».

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Den Steuerpflichtigen wird bei etwaigen Zweifeln hinsichtlich der von ihnen erstmals abzugebenden Steuerer­klärung empfohlen, sich an das Unterzeichnete Bczirks- steueramt zu wenden, welches zu sachgemäßer Beratung und Belehrung der Steuerpflichtigen gerne bereit ist. Altensteig, den 13. März 1905.

K. Bezirkssteueramt.

'Köhler.

Flößerei auf der Nagold.

Das Gr. bad. Bezirksamt Pforzheim hat dem Anträge des Stadtrats Pforzheim, die Nagoldflöße vom Bleichwehr au statt durch den Metzelgraben durch die Nagold zu leiten, vorbehältlich des jederzeitigeu Widerrufs und unter folgen­den Bedingungen stattgegeben:

1. Die Unterhaltung des Floßloches im Bleichwehr sowie der Floßgasse von diesem bis zur Nagoldmündung ist Sache der Stadt Pforzheim.

2. Die Befriedigung aller Entschädigungsansprüche, welche aus Anlaß der vorbezeichneten Verlegung des Floß­wegs von dritter Seite erhoben werden, liegt gleich­falls der Stadt ob.

Hievon werden die Beteiligten vom Kgl. Oberamt Na­gold mit dem Anfügen verständigt, daß seit dem 8. d. M. die Flöße bis auf weiteres durch die Nagold statt durch den Metzelgraben zu fahren haben.

Der K. Oberrekrutierungsrat erläßt eine Bekanntmach­ung betreffend das Militärersatzgeschäft und den Eintritt juu g erLeutein die Un ter of fi zier-B o r s chulen und in die Unt e ro f fizi er sch ule n. Sonderabdrücke der von dem K. Kriegsministerinm ausgegebenen Nachrichten für diejenigen jungen Leute, welche in die Unteroffizier- Vorschulen und in die Unteroffizierschulen einzutreten wün­schen, können bei den Oberämtern und bei den Bezirkskom- mandos unentgeltlich bezogen werden.

Russische Mävzen-Jdee«.

(Nachdruck verboten.)

Die Ideen des März, die vor bald zweitausend Jahren dem vertrauenden Cäsar sein Schicksal brachten, find auch für den Oberfeldherru des Zaren und sein Heer in Ost­asten verhängnisvoll geworden. Nikolaus II. kann rufen, wie einst Augustus : Vare-Kuropatki», gib' mir meine Armee­korps wieder! Und es ist ein schwacher Trost, daß Ruß­land noch so und so viele Armeekorps hat, die nach Ost­asten gesandt werden könnten, um dort das Schicksal zu wenden. Denn eine Vermengung dieser frischen Truppen mit den wieder und wieder Geschlagenen kann für die erstereu

nur Unheil bringen, die Diuge find zu weit vorgeschritten. Es ist auch wenig belangreich, wenn ein Wechsel im Ober- Kommando erfolgt; was Kuropatkiu nicht glückte, wird auch einem Großfürsten nicht glücken. Die Japaner, die den Soldatenruhm des russischen Generalissimus nicht respektiert haben, werden auch vor einem Verwandten des Zar-Selbst­herrschers nicht zurückweichen. Die Ursachen der fortgesetzten Niederlagen liegen nicht in der Persönlichkeit des Befehls­habers, sondern in dem ganzen russischen Militärweseu. Nach dem anfänglich ebenfalls recht unglücklichen russisch- türkischen Kriege von 1878 79 hieß es, die Armee des Zaren sei einer völligen Modernisierung unterworfen wor­den. Auf den Schlachtfeldern von Liaujaug bis Tieliug hat sich das Gegenteil gezeigt; das russische Zivilleben und das Militärwesen find beide gleich rückständig.

Seit mehreren Monaten trifft Schlag auf Schlag Rußland und den Zaren: Rekapitulieren wir nur die Hauptszenen in diesem Volksdrama seit Neujahr 1905: Port Arthur kapitulierte, bei dem Fest der Wasserweihe wurde ein Kartätsch en-Attentat auf deu Zaren verübt, acht Tage später begannen die blutigen Straßeu-Szeuen in Petersburg, die einen Widerhall über ganz Rußland bis nach Asten hinein fanden, Großfürst Sergius, der Oheim des Zaren, ward ermordet, und jetzt kommen diese Ereignisse der Märzen-Jdeen. Ob zwischen Mukden und Tieling nur 50000 oder 150000 Russen gefangen wurden, ob 50 oder 150 Geschütze verloren gingen, das fällt weniger in Betracht, als das Resultat der Gesamtwirkung, die nicht mehr fort­zuleugnende Tatsache, daß nicht allein die japanischen An­führer, sondern auch die kleinen japanischen Soldaten den Russen überlegen find. Rußlands militärische und politische Autorität hat damit einen ganz fürchterlichen Schlag er­halten, und nicht weniger hat seine wirtschaftliche Lage ge­litten. Um die jetzige Einbuße an Renommee, Menschen, Geld und Patriotismus im Volke wieder wett zu machen, find Jahre notwendig. Denn mit dem Glück schwand auch der Patriotismus.

Es ist darauf hingewieseu, daß sich unter deu Sol­daten des Zaren in Ostafien revolutionäre Propaganda be­merkbar mache, es ist angedeutet, daß dadurch die Wider­standsfähigkeit erschüttert worden sei. Das ist indessen nicht zutreffend, eher mag es an der Verproviantierung gefehlt haben. Aber die Hauptsache bleibt doch, daß der japanische Oberbefehlshaber die kühnere Entschließung für sich hatte, und Offiziere, wie Mannschaften, welche diesen kühnen Ent­schließungen gewachsen waren. Hier ist der Wunde Punkt bei Rußland, General Kuropatkiu mag Gründe für sein ab- warteudes Verhalten gehabt haben, die außerhalb seines Hauptquartiers nicht bekannt find, aber er hätte nachgerade seine Gegner und deren Unerschrockenheit kennen sollen und mit ihnen rechnen müssen. Hatte er nicht die nötige Kraft zum Angriff, daun war es besser, er ging von vornherein so weil zurück, daß er gesichert war. War aber bei der ganzen Sachlage eine solche Position nicht zu gewinne», dann wäre nur der offene Rat au den Zaren übrig ge- blieben:Majestät, machen Sie Frieden!"

Wir haben schon oben angedeutet, daß in Petersburg auf die große Zahl der noch nicht durch den Krieg in Mit­leidenschaft gezogenen russischen Armeekorps hingewieseu wird. Aber so viele Soldaten noch im europäischen Ruß­land sein mögen, nur eine einzige Bahn führt nach Ost­asien, und die Japaner können jetzt allentropfenweise" anlaugenden Verstärkungen mit weit überlegener Streitkraft entgegentreteu. Nachdem die Kuropatkiu'sche Heeressäule in ihren Grundvesten erschüttert worden ist, was sollen da noch die einzelnen eintreffeuden KorpS anfangen? Und wenn auch bei den Soldaten die Tapferkeit nicht verloren gehen wird, eine Unlust wird sich einstelleu, die selbst den tapfersten Krieger überkommt, wenn er nichts als Unglück sieht.

Japan's Vormachtstellung in Ostafien ist entschieden, und keine europäische Großmacht wird demLaude der aufgehenden Sonne" diese Stellung streitig machen. Denn was ein Waffentauz in jenen weit entfernten Gebieten ge­gen diesen zu allem entschlossenen und fähigen Gegner kostet und wie wenig er einbringt, das hat sich gezeigt. Japan wird ebenfalls lange Zeit brauchen, sich wieder zu erholen, aber seinem Handel liegt heute ganz Ostafien offen. Was Japan produziert, kann sich nicht mit deu europäischen Fabrikaten vergleichen, aber den Asiaten geuügt's und Ja­pan kommt damjt zu Geld.

Tagespolitik.

Pius X., derliberale" Papst, zeigt sich Plötzlich von einer neuen Seite. Man weiß, welche Hoffnungen die freier denkenden Elemente der Kirche auf ihn gesetzt und wie