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1804.
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Amtliches.
Bei der in der Zeit vom 28. Oktober bis 18. November d. I. in Tübingen vorgenommenen ersten höheren Dienstprüsung ist der Kandidat Ernst Kästle von Haiterbach für befähigt erkannt und zu einem Finanzreferendär II. Klasse bestellt worden.
Die Erhöhung -er Uriedenspräsenzftärke des dentschen Heeres
Es stellt sich nun nach Bekanntwerden des Entwurfs über die Kriedenspräsenzüärke heraus^ daß die vermutete Erhöhung nun doch insgesamt 10 339 Mann betragen soll. Die „Nordd. Mg. Ztg." veröffentlicht den Gesetzentwurf betr. Iriedeuspräseuzüärke des deutsche« Keeces. Artikel 1 umfaßt drei Paragraphen.
§ 1 lautet: Ab 1. April 1905 wird die Kriedens- Präsenzllärke als IaHresdurchfchutttsskärke allmählich derart erhöht, daß sie im Laufe des Wechunngsjahres 1909 die Zahl 505 839 au Gemeinen, Gefreite« «ttd Göer- gefreite« erreicht und in dieser Höhe bis jvm 31. März 1910 bestehen bleibt. Hieran sind beteiligt : Wrentzen und die zugehörigen Kontingente mit 392979, Bayer« mit 55 424, Sachse« mit 37 711. Wnrttemverg mit 19 725 Manu. Soweit Württemberg diese Zahl nicht aufbringt, erfolgt die Ergänzung aus dein preußischen Kontingentsverwaltungs- bezirke. Die Kivjährtg-Jireiwilligen kommen auf die Frie- deusvräsenzstärkeu «icht in Anrechnung. In offenen Unteroffizierstellen dürfen Gemeine nicht verpflegt werden.
§ 2 : In Verbindung mit der Erhöhung der Friedenspräsenzstärke wird die Zahl der vorhandenen Aormatione« so vermehrt, daß am Schluffe des Wechrmngsjahres 1909 bestehen: Bei der Infanterie 633 Waltaillone, bei der Kavallerie 510 Kskadrons, bei der Jeldartillerie 574 Batterien, bei der Kußartillerie 40 Wattoillons, bei den Monieren 29 Bataillone, bei den Werkehrstrnppe« 12 Bataillone, beim Grain 23 Bataillone.
tz 3 : In den einzelnen Wechnnngsjahreu unterliegt die Krhöhnng der Ariedenspräsenzstärke nach Maßgabe des tz'1 und die Verteilung der Erhöhung auf einzelne Waffengattungen, ebenso wie die Zahl der Stellen für Hsfiziere, Aerzte, Beamte und Itnterosfiziere der Feststellung durch den Weichshanshaktsetat.
Artikel 2 lautet: Das Gesetz kommt in Bayern nach Bestimmung des Bündnisvertrages, in Württemberg nach
Bestimmung der Militärkonventioa zur Anwendung.
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Ja der Begründung des Gesetzes betr. die Friedens- Präsenzstärke heißt es:
Das deutsche Reich werde auch zukünftig seine seit mehr als 30Jahren bewährte fr i ed li ch e P olit ikfortsetzen. Hierzu bedürfe es nach wie vor eines starken, schlagfertigen, tüchtigen Heeres. Es könne und müsse gefordert werden, daß das deutsche Reich in der Heranziehung der Volkskraft zum persönlichen Dienst in der Laudesver- teidigung mit d cn Nachbarmächteu gleichen Schritt halte. Das sei bis jetzt nicht der Fall. Bei dem stetigen Anwachsen der Bevölkerung könne Deutschland rücksichtlich der Finanzkraft des Landes den Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht in voller Reinheit niemals durchführen, sondern müsse sich eiae Beschränkung auserlegen, welche die Wehrkraft nachteilig beeinflusse. Frankreich überflügele Deutschland in der Gesamtzahl der Streitbaren. Dies werde nach der Einführung der zweijährigen Dienstzeit noch in ausgedehnterem Maße der Fall sein können. Man müsse danach streben, daß das in der Stärke der Bevölkerung liegende Machtelement in der Zahl der ausgebildeten Mannschaft zum vollen Ausdruck gelange. Die Erhöhung solle aber auch der Beseitigung solcher Schwächen und Lücken in der Organisation gelten, welche die Friedensausbildung erschweren, den Uebergang in die Kriegssormation verlangsamen und bc: der Mobilmachung zu unheilvollen Verhältnissen führen köanen.
Die Begründung weist dann auch auf den Mangel an Kavallerie hi», der schon für die Fciedeusausbildung zu einem wahrhaften Uebelstund geworden sei. Der verhältnismäßig geringe Stand der Kavallerie zwinge jetzt, sie im Mobilmachungsfalle erheblich zu vermehren. Es ist beab
sichtigt, in die neuen Kavallerieregimenter die vorhandenen Eskadrons-Jäger zu Pferde ausgehe» zu lassen. Die Zahl der vorhandenen Fußactillerie- und Pioaiertrupveuteile reiche nicht mehr für die gesteigerten Anforderungen aus. Die Verstärkung der Telegraphentruppen um vier Bataillone sei dringend geboten. Die begründeten Maßnahme» bedingen eine Erhöhung der Friedenspräserzstärke um 10 339 Mann. Das Gesetz soll am 1. April 1906 iu Kraft treten. Die vorhandenen Formationen sollen vermehrt werden um acht Infanterie-Bataillone, neun Kavallerie-Regimenter, zwei preusische Fußartillerie-Bataillone und ein preußisches Telegraphenbataillon.
Zum Schluß heißt es: Insgesamt betragen die Mehr- forderunaen 73 913 116 Mk., wovon 11 795 646 Mk. fortdauernde und 62 117 470 Mk. einmalige Ausgaben sind. Aut 1905 entfallen an fortdauernde» Ausgaben 1 461 581 Mk., auf 1906 10 334 065 Mk. An einmaligen Ausgaben entfalle» aus 1905: 12 642 280 Mk., auf 1906—1911
49 475 190 Mk.
Die gesetzliche Festlegung dev 2jährigen Dienstpflicht
Die „Nordd. Mg. Ztg." veröffentlicht den Gesetzentwurf betreffend die Milderung der Wehrpflicht.
Artikel 1 streicht aus dem erster, Absatz des Art. 59 der Reichsversaffung die Bestimmung, wonach die ersten 3 Jahre des Dienstes beim stehenden Heere bei den Fahnen zu leisten sind, fügt aber folgenden Absatz hinzu: „Während der Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heere find die Mannschaften der Kavallerie und reitenden Feldartillerie die ersten drei, alle übrigen Mannschaften die ersten zwei Jahre zum ununterbrochenen Dienst bei Fahnen verpflichtet."
Artikel 2 des Entwurfes bestimmt; Im Falle notwendiger Verstärkungen können auf Anordnung des Kaisers drenach dem neuhinzu- ge fügten Absatz zu entlassenden Mannschaften im aktiven Dienst zur ü ck b e h alte n werden. Solche Zurückbehaltung zählt für eine Uebung im Sinne des letzten Absatzes des Par. 6 des Gesetzes vom 9. Nov. 1867. Die Mannschaften der Faßtruppen, der fahrenden Feld-Artillerie und des Trains, welche freiwillig, die andern, welche gemäß der Dienstpflicht drei Jahre aktiv dienten, dienen in der Landwehr erste» Aufgebots nur drei Jahre. Die Mannschaften derLarmdwehr-Jcifanterie könne» während der Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebots zweimal zu Uebungen in besonderen aus den Mannschaften des Bearlaubtenstaudes gebildeten Formationen auf 8 bis 14 Tage, vom Tage des Eintreffens beim Truppenteil an gerechnet, eiuberufen werden. Dl-' Landwehrkavallerie wird im Frieden zu Uebungen nicht heran gezogen. Die Landwehrmanlischaften aller übrigen Waffengattungen üben im selben Umfange wie die Infanterie' iu besondere» Formationen oder im Anschluß au die betreffenden Lmientruppeuteile.
Artikel 3 bestimmt, daß das Gesetz am 1. April 1905 in Kraft tritt und in Bayern gemäß dem Bündnisverträge vom 23. Nov. 1870, in Württemberg gemäß der Militärkonvention vom 21./25. November 1870 zur Anwendung kommt.
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In der Begründung des Gesetzes betr. Aeuderung der Wehrpflicht heißt es:
Die auf die Dienstzeit Bezug habenden Bestimmungen der Gesetze betr. die FUedeuspräsenzstärke von 1893 und 1899 sollen dauernd festgelegt werden. Die Regierungen entschlossen sich seinerzeit zur vorläufigen Einführung der zweijährigen Dienstzeit nur unter der Voraussetzung einer Reihe von Maßregeln, die sie zur Erleichterung des Dienstes bezw. zur Förderung der Ausbildung der Truppen als unentbehrlich erachteten. Elfterem Zwecke dienten die vierten Bataillone. Deren seitherige Abschaffung war zwar ein Gewinn sür die gesamte Heeresorganisation, beseitigte aber auch das wesentlichste Mittel gegen Diensterschwerniffe, welche die zweijährige Dienstzeit bewirkt. Hierunter litt die Ausbildung und Behandlung des Mannes, sowie das Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Untergebenen. Das Fortbestehen dieser Verhältnisse kann nicht geduldet werden. Auf die dreijährige Dienstzeit zurückzuzreifen, verbietet sich. Bei der Regierung besteht allerdings nur eine auf Friedens- erfahrung gegründete Anschauung, daß die zweijährige Dienstzeit der Fußtruppen genügt. Das Envurteil kann erst der Krieg fällen. Bis dahin kann nicht gewartet werden. Daher sind die zur Erleichterung des Dienstes notwendigen Maßregeln einzuführeu nnd die bereits zur Förderung d.r Ausbildung getroffenen zu erweitern. Die kriegsmäßige Aus
bildung macht die Gewährung um so größerer Geldmittel nötig, je kürzer die verfügbare Zeit ist. Ohne die erwähnten Maßnahmen ist eine Einführung der zweijährigen Dienstzeit nicht angängig.
Me Begründung gibt alssann eine Ueberstcht des überschläglichen Geldbedarfs für die iu den Jahren 1905 bis 1909 in diesem Sinne durchzuführendeu Ausgleichsmaßnahmen.
Zum Ausgleich der Verschiedenheiteu iu den Unter- vffiziersetat der Heere Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs werden fortdauernd 1 495 243 Mk., als einmalige Ausgabe 1 701 087 Mk. gefordert, wovon auf 1905 noch nichts entfiele. Zur Erhöhung des Pferdeetats für die fahrenden Batterien der Feldartillerie sind dauernd 1018 904 Mk. und einmalig 1435 384 Mk. eingesetzt, davon für 1905 251476 Mk. bezw. 572 730 Mk. zur Aufbesserung von UnteroffiziersbesolSungen. Fortdauernd sind: 2 542 072 Mk. gefordert (für 1905 davon noch nichts). Davon entfielen auf Preußen 1974 000 Mk., auf Sachsen 199 858 Mk., auf Württemberg 89 675 Mk., auf Bayern 278 539 Mk.
Ferner sind als fortdauernde Ausgabe eingestellt 159873 Mk. für bessere Ausbildung der Offiziere des Be- urlaubtenstaudes bei der Infanterie, den Jägern und Schützen, sodann für Vermehrung der Handwaffeumunition für gefechtsmäßiges Schießen fortdauernde Gesamtkosten 2272 837 Mark, einmalige Ausgaben 168452 (1905 noch nichts). Der Etalsansatz für Gefechts- und Schießübungen im Gelände wird ab 1906 mit 252126 Mk. erhöht, ebenso wird der Eiatsansatz zu den Uebunzea des Beurlaubtenftandes von 1908—4910 als fortdauernde Ausgabe mit 8548 743 Mark erhöht. Die Neuanlogen von Schießstäuden sind von 1906 ab dauernd mit 29 761Mk., einmalig mit 3 515 826 Mk. veranschlagt. Die Einstellung von Zlvilarbeitern ist fortdauernd mit 1 053 426 Mk. veranschlagt, davon 458 925 Mk. für 1905, 594 501 Mk. sür später. Davon treffen Preußen, 860 000 Mk. (380 000 Mk. sür 1905), Bayern 115 426 Mk. (50 925 Mk.), Sachsen 48 000 Mk. (18 000 Mk.), Württemberg 30 080 Mk. (10 000 Mk.)
Tagespolitik.
Man braucht sich nicht zu wundern, wenn die sonst so geduldigen russischen Bauern revoltieren, sobald sie als Reservisten für den Krieg einberufen werden und in die Städte kommen. Der Japanerkrieg ist in Rußland unbeliebt. Sogar die armen Soldaten haben das zu spüren, deuu kein Mensch will in den Städten für sie ein Opfer bringen; man begegnet ihnen iw Gegenteil hier kühl und gehässig. Dabei fehlt es au allen Verpflegungsvorbereituugeu der Militärbehörden. Kommt nun der arme Reservist, aus seiner Familie gerissen, das Herz voller Kummer und Heimweh, in die fremde Stadt, uach Moskau, Warschau, Smolensk, Tula, mit ihrem ins dahin unbekannten Glanz, und begegnet er überall eisiger Kälte, so läuft ihm die Galle über. Als in Tischerkow die Reservisten, 5000 Mann stark, eiurückten, sperrte sich die Stadt völlig gegen sie ab. Alle Verkaufsläden wurden geschlossen und durch schwere Schlösser gesichert. Es war auch nicht ein Stück Brot zu bekommen. Weder die Verwaltungs- noch die städtischen Behörden bekümmerten sich um die hungernden Leute. Seitens der Militärbehörde war erst recht nichts geschehen. Diese hatte weder für pünktliches Eintreffen der Reservisten an den Ein- ladepuakten gesorgt noch für die einfachste Unterkunft oder geregelte Verpflegung. Es fanden sich lediglich Straßen- händler ein. welche erbärmliche, haldoerdorbene Eßwareu, die sie sonst nicht los wurden, zu Preisen verkauften, „wie in Port Arthur." Die 13 Kopeken (30 Pfg.), die man den Leuten aus den Weg gegeben, waren so ziemlich verbraucht. Da brachen einige der erbitterst«» Reservisten Läden auf, andere folgten ihrem Beispiel. Die bewaffnete Macht griff ein, der Aufruhr war fertig. Sechzig Mann wurden dem Kriegsgericht übergeben. So auch in anderen Städten. Zu Tula war gleichfalls keine Vorsorge getroffen. Da aber lieferten in der Eile die städtischen Behörden für jeden Mann einige Semmelu und ein Glas Kwos (alkoholfreies Bier); die Mannschaften waren dankbar uud fröhlich und alles verlief aufs beste. Der „Swjet" schildert, mit welcher Begeisterung Deutschland uud Frankreich im Kriege für ihre Soldaten gesorgt hätten, unü schließt: „Bon Aehnlichem ist bei uns nicht die Rede. Wir fürchten uns zunächst vor den Reservisten und verstecken vor ihnen den Schnaps. Sie erscheinen uns nicht als unsere Verteidiger, sondern als eine Art wilder Tiere, ja fast als Feinde. Nicht nur, daß keine Gemeinsamkeit mit der russischen Reservisten ist, so herrscht auch nicht einmal Mitleid mit ihrer Unbildung und Armut, mit ihrem schwere» Dasein und der noch dunkleren Zukunft.