Jernlprrcher
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Erscheint Dienstag Donnerst., Samstag und Sonntag «it öer wSch. Beilage »Der SonntagS- Gast".
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Wr. 158.
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Donnerstag, 13. Oktober
Bckanntmachungen aller Art finden die erfolgreichste Verbreitung.
1904
Amtliches.
In einer Bekanntmachung des Kgl. O^cramts Nagold wird üen Bezirksangehörigen znr Kenntnis gebracht, daß die Wahl deS geprüften Verwaltungs-Kandidaten Friedrich Broun von Effiinae» zum Veiwaltungsakruar in den Gemeinden Beihmgcn, Absingen, Ebershardt, Effringcn, Pfrondorf und Wart durch Entschließung der K. Kreisregierung am 15. September ds. Js. bestätigt worden ist. Seine Verpflichtung erfolgte am 20. v. Mts. Als Amtstag, an welchem Verw.-Aktuar Braun in Nagold zur Auskunfts- erteilung über mündliche Anfragen rc bereit sein wird, ist der Samstag jeder Woche festgesetzt.
Das Oderamt Freudeustadt macht bekannt, daß an
Stelle des verstorbenen, auf die Kalenderjahre 1902—1907 zum Mitglied des Wasferschiedsgerichts gewählten Säge- werksbefitzers Braun in Schör.münzach von der Amtsoersammlung am 22. v. M. für den Rest der Wahldauer Sägewerksbesitzer Möhrlr in Schöumünzach gewählt worden ist.
Das K- Oderamt Calw erläßt eine Bekanntmachung,
in welcher die Obstbaumbefitzer dringend aufgefordert werden, ihre Obstbäume von Moos und abgestorbener Rinde durch Abscharren zu reinigen und die Stämme und Aeste mit Kalkmilch anzustreichen. Alles von den Bäumen Abgescharrte ist zu verbrennen. Außerdem sollten die Baumscheiben umgegraben, mit Kalk gemischt und die Bäume hinreichend gedüngt werden, insbesondere mittelst Untergrnnds- düngnng. Sollte die Blutlaus vorgefunden werden, so ist gegen dieselbe nachdrücklichst vorzugehen.
Mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern wird an der Molkereischul? in Gerabronn demnächst wiederum ein vierwöchiger Unterrichtskurs über Molkereiweseu abgehalten werden. Bedingungen der Zulassung find: zurück- gelegtcs 16. Lebensjahr, Besitz der für das Verständnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse und guter Leumund. Borkemttmsfe im Molkereiwesen begründen eine vorzugsweise Berücksichtigung bei der Aufnahme. Der Beginn des Kurses ist auf Montag, de» 21. November ds. Js. festgesetzt. Gesuche um Zulassung zu dem Kurs sind bis längstens 4 November ds. Js. an das „Sekretariat der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzusenden.
Die Weivbauversuchsanstalt in Weinsberg wird in
dem mikroskopischen Laboratorium der Weinbauversuchs- anstalt vom 28. November bis 10. Dezember ds. Js. einen Kurs über Weingärnng, Hefereinzucht, Krankheiten der ! Weine usw. abgehalten. Gesuche um Zulassung zu diesem Kurs, welche das Alter und den Beruf des Grsuchstellers ! enthalten müssen, sind spätestens bis zum 1. November ds. ' Js. an den Vorstand der Weinbanversuchsanstalt zu richten, j der sie mit seinen Anträgen der Zentralstelle für die Land- , Wirtschaft zur Entscheidung vorlcgen wird.
Nach einer Bekanntmachung der Zentralstelle des
Wohltätigkeitsvereins wird das von Ihrer Majestät der verewigten Königin Olga gestiftete Ehrenzeichen für weibliche Dienstboten an Weihnachten d. I. wieder zur Vergebung kommen. Dabei können solche weibliche Dienstboten be- berückstchtigt werden, welche innerhalb des Königreichs Württemberg in einer Familie oder auf einem und demselben Anwesen nach zurückgelegtem 14. Lebensjahr ununterbrochen mindestens volle 25 (für das silberne), bezw. 50 (für das vergoldete Ehrenzeichen) Jahre lang treu und in Ehren gedient haben. Ist das Dienstverhältnis ohne Verschulden des Dienstboten durch äußere Verhältnisse, wie eigene Krankheit oder Krankheit von Angehörigen und dergleichen unterbrochen worden, so kann die vor der Unterbrechung zurückgelegte Dienstzeit zu der nachfolgenden hinzu- gerechuet werden.
Bestätigt wurde die Wahl des approbierten Arztes vr. Preisendanz von Wiernsheim, OA. Maulbronn, zum Stadt- und Armenarzt von Haiterbach.
Üebertragen wurde auf Ansuchen dem Stationskasster
Kirschbaum in Calw eine bei der Hauptmagazinsverwaltung Eßlingen erledigte Kanzleiassistentenstelle.
Versetzt wurde auf Ansuchen Eisenbahnassistent Grupp in Freudenstadt nach Metzingen.
Tagespolitik.
Die Stäudeversammlung wird nach einer Verordnung des Königs am Samstag den 18. Oktober ds. Js. zusam- mentreteu.
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Am 7. Oktober konnten das Deutsche Reich und Oester- reich-Unaarn den Gedenktag des Bündnisses feiern, das seit fünfundzwanzig Jabren die beiden Großmächte verbindet. An diesem Silberjubilaum der Diplomatie dürfen sich die
Völker aufrichtig mitfreueu. Denn der Bund zwischen dem Donaureiche und Deutschland, unter kriegerischen Aussichten geschlossen, hat sich als eiu Friedensbündnis erwiese». Es war cm schweres Stück für Bismarck, das Bündnis zustande zu bringen. Oesterreich war nicht abgeneigt, aber Kaiser Wilhelm machte Schwierigkeiten. Er wollte sich von Rußland nicht trennen, nachdem er erst in Alexandrowo mit seiuew russischen Neffen eine neue Annäherung nach Osten hin verabredet hatte. Erst als Bismarck mit dem ganzen Ministerium seine Entlassung forderte, die persönliche Verhandlung mit dem Kaiser abbrach und dem Grafen Stolberg die weiteren Besprechungen überließ, gab Wilhelm I. uach. Am 7. Oktober 1879 wurde endlich das Bündnis geschloffen. Es blieb geheim, doch wurde der Zar vertraulich voa dem Abschlüsse verständigt. Die beiden Haupt- artikel des Vertrages bestimmten 1., daß im Falle eines russischen Angriffes auf «neu der beide» Kontrahenten der andere ihm mit voller Kriegsmacht beizusteheu hat, 2. daß im Falle des Angriffs voa anderer Seite der unbeteiligte Kontrahent gegen seinen Partner eine „wohlwollende neutrale Haltung" zu bewahren, ihm jedoch gleichzeitig mit voller Macht beizusteheu habe, falls der Angreifer von Rußland unterstützt werde. Der Vertrag war also hauptsächlich gegen Rußland geschloffen. Wie es Fürst Bismarck einige Jahre darauf anfing, mit Rußland den sogenannten „Rück- verficherungsvertrag" abznschließen, ist noch nicht ganz aufgehellt. In diesem versicherte sich Deutschland auch der „wohlwollenden Neutraluät Rußlands", im Falle es angegriffen würde. Als Bismarck die Kunde von diesem Vertrag veröffentlichen ließ, erregte sie in Oesterreich-Ungarn begreifliche Entrüstung. Der Rückvcrsicherungsvertrag ist deus auch von Bismarcks Nachfolger nicht wieder erneuert worden.
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Reichskanzler Graf Bülow Hai am 8 d. M. an den Vizepräsidenten des lippe'scheu Landtags, Kommerzienrat Hoffmann, nachstehendes Schreiben gerichtet: Geehrter Herr Kommerzienrat! Sie haben mich heute mündlich um eine authentische Interpretation des Telegramms Seiner Majestät des Kaisers vom 26. v. M. gebeten. Ich bin gerne bereit, Ihnen meine Antwort schriftlich zu betätigen und ermächtige Sie, unter Berufung auf mich, öffentlich zu erklären, daß Seine Majestät der Kaiser mir diesem Telegramm lediglich bezweckt hat, die vorläufige Nichtvereidiguug der Truppen auf den Regenten und den Grund derselben mitzuteilen. Mit der Auffassung des Bundesrats, daß die Rechtslage noch ungeklärt sei, konnte Se. Majestät der Kaiser sich nicht in Widerspruch setzen. Jeder Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte des Fürstentums hat Sr. Majestät dem Kaiser ferngelegen, und insbesondere siegt es außerhalb allwchocüft seiner Absichten, der derzeitigen Ausübung der Regentschaft im Fürstentum durch den Herrn Grafe» zur L-Ppe irgend welches Hindernis zu bereiten. Wie stets im Reiche soll auch im vorliegenden Falle der Rechtsboden nicht verlassen werden, und die lippesche Frage wird ihre Erledigung ausschließlich nach Rechtsgrnudsätzen finden. Ich hoffe, daß es unter den Auspizien des Bundesrates gelingen wird, auf schiedsrichterlichem Wege zum Wähle des lippescheu Landes zu einer endgültigen Lösung der Frage zu gelangen, und werde das Meiuige tun, um dieses Ziel in möglichst kurzer Frist z» erreichen. In vorzüglicher Hochachtung Graf v. Bülow, Reichskanzler.
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Die offiziöse Lippe'sche Landeszeitung schreibt in einer Sonderausgabe: Die offiziöse Auslassung des Reichskanzlers Graf Bülow hat den Zweck, dem Lippeschen Volke eine Genugtuung zu geben und es zu beruhigen. Diese Kundgebung ist aber nicht geeignet, Regierung, Landtag und Volk zu genügen, umsomehr als der Kaiser auch heute noch auf dem Standpunkte steht, die Vereidigung der Truppen auf den Grafregenteu zu verweigern. Die Tatsache, daß er durch die offiziöse Auslassung die Regentschaft des Grafen Leopold als zu Recht bestehend anerkennt, gleichzeitig aber die Vereidigung der Truppen untersagt, beweist eine Haltung, die den schärfsten Protest herausforderr. Der Bundesrat dürfte sich dieser Auffassung zweifellos anschließen und Lippe auch uach der Richtung hin eine absolute Genugtuung bereiten. Das ist unser Recht und das Lippesche Volk ist entschlossen, auch nicht auf ein Jota darauzu verzichten. *
Der lippe'sche Landtag hat Punkt 1 und 2 des Kom- misfionsautrags einstimmig angenommen. Die Kommission hatte beantragt: 1. Ohne im einzelnen Stellung zur Vorlage zu nehmen, weift der Landtag alle Versuche, die dem
Staate Lippe als Einzelstaat des deutschen Reiches Anstehenden Rechte zu schmälern, ausdrücklich zurück. 2. Der Landtag richtet an den Bundesrat das dringende Ersuchen, dahin zu wirken, daß eine endgültige richterliche Entscheidung der lippe'scheu Thronfolzestreitigkeiteu durch ein ordentliches oder ein Schiedsgericht in die Wege geleitet werde.
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Der Verband deutscher Juden ist bei der Regierung dahin vorstellig geworden, daß bei der beabsichtigten Regelung der kommunalen Schlachthäuser den Gemeinden die Möglichkeit entzogen werde, aus eigener Machtvollkommenheit das Schächten zu verbieteu. Der Verband erklärte, daß derartige Verbote als Eingriff in die verfassungsmäßig gewährleistete Gewissensfreiheit der orthodoxen Juden arrge-
seheu werden müsse.
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In den Bereinigten Staaten wird es in den nächsten Wochen recht bunt zugeheu, denn die Präsidentenwahl steht vor der Tür. Die jetzige Wahl hat auch für uns Bedeutung, denn sie entscheidet auf lange Zeit wieder über die Art, wie sich Nordamerika zur Weltpolitik stellen wird, ob es bei Gelegenheit keck zugreifeu, oder, die Aufmerksamkeit lieber inneren Fragen zuwendend, sich vorsichtig zurückhaltea will. Die Wahl entscheidet auch über die Zollpolitik der Union. Das Ausland, und nicht zuletzt das Deutsche Reich, hat also alle» Anlaß, die Vorgänge drübeu aufmerksam zn verfolgen. Daß im Laufe der Wahlbewegung manche Verschiebung eintreten, manche Ueberraschung das gewohnte Bild verwandeln kann, darauf deutet n. a. auch das jetzige Eintreten einer ehemaligen republikanischen Größe der republikanischen Partei, des alten Deutsch-Amerikaners Karl Schurz, für den demokratischen Kandidaten.
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Der „Gaulois" bringt «inen Leitartikel aus de,; Feder des Generals Zurlinden über Kuropatkiu. Der Verfasser bedauert, daß die Russen sich nicht besser für einen Krieg mit Japan vorgesehen haben, aber was der damalige Kriegs- mioister Kuropatkiu im Einvernehmeu mit dem Zaren nach dem unvermuteten Angriffe der Japaner anordnele, und was er dann als Oberbefehlshaber in der Mandschurei unternahm, hat seine vollste Zustimmung. Es mußte Zeit gewonnen werden, der Feind mußte beständig in Atem gehalten werden, man mußte entscheidende Schlachten vermeiden, die russischen Streitkräfte nicht anbrechen lassen, bis der Rachzug auS Europa eintreffeu und der Oberbefehlshaber im stände sein würde, die Entscheidung durch eiue energische Offensive herbeizuführen. Das Gelingen dieses Planes steht jetzt außer Zweifel. General Kuropatkin bat es bisher verstanden, „den Willen des japanische« General- stabes abzustumpfen", und er wird ihn brechen, schreibt General Zurlinden. Weiter schreibt er, die russischen Streit- kräfte nehmen von Tag zu Tag zu und es läßt sich Voraussagen, daß bald ein Umschlag in der Lage, in den Rollen für die Offensive eintreten wird. Die Zukunft behält uns vielleicht noch Ueberraschungen vor, aber die Umstände haben sich für die Russen bedeutend gebessert, dank den beiden Männern, deren Namen in der Geschichte einen schönen Klang haben werden: Kuropatkin und Stöffel.
Lcmbesnachrichten. .
* Attenkeig, 12. Oktober. (Einges.) Zum Beginn der Wintersaison bringt die letzte Nummer von „Aus den Tannen" die Aufforderung au das liebe Publikum: „Kauft am Platze!" Der Wunsch ist gerechtfertigt und gewiß ist es ein idealer Staudpunkl, wenn der einheimische Handelsund Gewerbetreibende die so notwendige Berücksichtigung erfährt, ist er doch in jeder Beziehung heutzutage hart angelegt. Aber auch für die Geschäftswelt selbst ist die Mahnung angezeigt: „Kauft am Platze!" Wie leicht läßt sich Dieser oder Jener verleiten, bei einem redegewandten Reisenden seine Bestellung zu machen, während er seinen Bedarf am Platze gut und reell decken kann. Wie häufig kommt es vor, daß der Eine den Anderen am Platze berücksichtigt, ja ihn sogar bei Freunden empfiehlt, und hernach muß er die leidige Erfahrung machen, daß gerade der so Begünstigte es nicht einmal für der Mühe Wert hielt, bei seinem Kunden Nachfrage zu halte», welche Qualität und zu welchem Preise er eine benötigte Ware liefert ? Alle Konsequenzen eines solchen Vorgehens kann sich jeder selbst vorftellen. Immer bieten sich im Leben Berührungspunkte, bei denen mau Gelegenheit findet, auf eine solche Praxis zu stoßen und der Kunde wird die „Sünde" gebührend würdigen. Wir halten dafür, „was dem Einen recht, ist dem Andern billig."