Unterdeusstetten, 20. Jan. Vor zwei Jahrhunderten, am 20. Januar 1712 erblickte der hier verstorbene Reichsfreiherr von Pfeil in Grünstadt in Worms das Licht der Welt. Er fertigte als Student in Tübingen seine Preisaufgabe: „Wie das hochfürstliche Haus Württemberg sich um das Teutsche Reich verdient gemacht habe" (in Ludwigsburg und Tübingen bei I. E. Cotta erschienen), wurde Regierungs- und später Geheimer Rat in Württemberg und unter Friedrich dem Großen Minister in Preußen. Er starb am 17. Februar 1784. Von seinen Liedern, die in Stuttgart gesammelt wurden, ist das „Wohl einem Haus", das im Evang. Gesangbuch Nr. 498 für Württemberg sich findet, bekannt.
Aus Welt und Zeit.
Berlin, 22. Jan. Der neu gewählte Reichstag wird zum 6. Februar einberufen werden.
Berlin, 21. Jan. Es wurde verliehen der Note Adlerorden 2. Kl. mit Eichenlaub dem Generalmajor Graf von Pfeil — Klein Ellguth, Kommandeur der 28. Feldartilleriebrigade Karlsruhe, das Großkreuz des Roten Adlerordens mit Eichenlaub dem Frhr. zu Egloffstein, Gouverneur von Straß- bnrg, der Rote Adlerorden 2. Kl. mit Eichenlaub und Krone von Kurowski, kommandiert nach Württemberg, als Kommandeur der 27. Division, württ. Generalmajor von Tognarelli, Kommandeur der 14. Artilleriebrigade in Kalsruhe, der Kronenorden 1. Kl. Frhr. von Lyncker, Eeneralin- spektor des. Militärverkehrswesens, württ. Generalleutnant Frhr. von Hügel, Kommandeur der 2. Division, der Stern zum Kronenorden 2. Kl. Frhr. Rinck von Baldenstein, Kommandant von Karlsruhe, Frhr. von Ompteda, Komandeur der 55. Jn- fanteriebrigade, der Kronenorden 2. Kl. mit Stern Frhr. von Watter, württ. Generalmajor und Kommandant der 56. Jnfanteriebrigade, der Rote Adlerorden 1. Kl. mit Eichenlaub Admiral von Schröder, Chef der Marinestation der Ostsee, Staatssekretär Mermuth.
Straßburg, 19. Jan. Der Arbeitsausschuß für den 2. deutschen Zuverlässigkeitsflug am Oberrhein 1912, der vom 12. bis 26. Mai stattfindet, hat beschlossen, bei dem diesjährigen Ueberlandflug auch einen Wettbewerb zwischen Flugzeug und Luftschiff einzuführen. Die Verhandlungen darüber sind eingeleitet.
Colmar, 19. Jan. Das Oberlandesgericht hat gestern nachmittag nach fünfstündiger Verhandlung als verfassungsmäßige Berufsinstanz für Wahlan- sechtungsklagen die Wahl der Zentrumsabgeordneten Hön-Saargemünd und Vregli Habsheim wegen unzulässiger Wahlbeeinflussung seitens der Geistlichen für ungiltig erklärt.
Kopenhagen, 19. Jan. Bei einem Brand auf dem Gut Kerteminde sind ein Gärtnergehilfe und der Oberknecht verbrannt.
Christiania, 19. Jan. Das Odelsting nahm gestern abend einen Gesetzesentwurf an, wonach den Frauen unter den gleichen Bedingungen wie den Männern Staatsämter zugeteilt werden können, ausgeschlossen Ministerposten, geistliche, diplomatische, Konsular- und militärische Aemter.
Landwirtschaft und Märkte.
Landwirtschaftliche Winterarbeiten. Bis in die letzten Tage herein konnte der Bauer noch in den Wiesen und Gärten Graben ausschlagen, Hecken und
Fahr nur so fort mit deiner Heimlichtuerei und Unwahrheit gegen mich! Helen lügt wenigstens noch nicht, und sie hat mir erzählt, daß ihr gestern abend beide vergiftet gewesen wäret.
Nun, versetzte ich darauf, da dir Helen es mal erzählt hat, kann ich es ja ruhig zugeben. Es stimmt.
Und die Dame — das sogenannte Fräulein Mar- cella Garcia — war die auch vergiftet?
Wie soll ich das wissen können? Als wir aufwachten, war sie ja fort.
Jawohl, wiederholte meine Tante spöttisch, sie war fort. Und was schließest du daraus?
Was ich daraus schließe? Gar nichts. Was meinst du denn?
Oh, ihr Simpel! Daß sie eure Suppe vergiftet hat.
Ha, ha! Sie uns die Suppe vergiftet! Der Witz ist nicht schlecht!
Für einen Witz hältst du das?
Weiß Gott! sagte ich, ich kann mir nicht helfen. Aber die Sache fängt an, interessant zu werden; bitte, erzähle weiter. Ich verspreche dir auch, dich nicht öfter zu unterbrechen, als es meine Natur absolut verlangt.
Die akademische Bildung scheint deine Lebensart ja nicht besonders verfeinert zu haben, versetzte sie mit beißendem Spott. Vielleicht hast du die große Güte, mit deiner Erwiderung überhaupt zu warten, bis ich ausgeredet habe.
Zäune bessern, Weinbergmauern reparieren, Drainagen ziehen, Komposthaufen anlegen und ähnliche Winterarbeiten ausführen. Bei solchen Arbeiten macht man aber nicht selten die Erfahrung, daß die gesetzlichen Bestimmungen über das Nachbarrecht nicht eingehalten werden. Warum? Weil dieselben zu wenig bekannt sind. Es gibt dann Rathauslaufereien und ab und zu einen Prozeß, an dem der Advokat mehr verdient, als die ganze Wiese, auf der der Grund zum Streit mit einigen Spatenstichen gelegt wurde, wert ist. Es kann deshalb nicht oft genug auf das Nachbarschaftsrecht hingewiesen werden. Wer einen Graben oder Kanal ziehen will, muß einen solchen Abstand von der Grenze einhal- ten oder durch Mauern oder Böschungen Vorkehrungen treffen, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Absturz oder Lockerung oder Pressung des Bodens ausgeschlossen ist. Zäune müssen von der Grenze mindestens einen halben Meter abstehen, wenn sie nicht höher als 1,50 Meter sind; wenn sie höher sind, mit Ausnahme von Drahtzäunen und Schranken, muß ein um das Maß der Mehrhöhe größerer Abstand eingehalten werden, z. B. bei 2 Meter Höhe muß der Abstand 1 Meter sein, Lebende Hek- ken müssen von der Grenze 1 Meter abstehen, von Weinbergen aber 4 Meter. Kernobst- und Süßkirschenbäume haben einen Abstand von 3,50 Meter, Steinobstbäume einen solchen von 2 Metern zu erhalten. Gegenüber von Weinbergen sind die Abstände zu verdoppeln. Heu-, Frucht-, Stroh- und Komposthaufen, die nicht über zwei Meter hoch sind, müssen einen halben Meter von der Grenze entfernt bleiben, Hopfenpflanzen 1,25 Meter. Diese Bestimmungen können durch Ortsstatut geändert werden und gelten außerhalb des geschlossenen Wohnbezirkes. Innerhalb des letzteren braucht man mit toten Einfriedigungen keinen Abstand von der Nachbargrenze einzuhalten. Bei Drainagen größeren Umfangs wird der Bauer gut tun, wenn er sich fachmännisch beraten läßt. Die Jahreszeit brnigt es auch mit sich, daß nicht nur im Wald die Holzsäge ertönt, sondern auch in den Baumgärten und am Straßengraben. Die llberhängenden Aeste und Zweige der Bäume werden zurückgeschnitten, teils der Nachbarschaft wegen, teils des Fuhrwerks- und Fußgängerverkehrs halber. Die Beseitigung der überragenden Zweige und Aeste kann aber nur im Winterhalbjahr vom 1. Oktober bis 31. März verlangt werden. Der Nachbar kann verlangen, daß der überragende Teil der Zweige bis zur Höhe von 5 Metern, bei Obstbäumen bis zur Höhe von 2,50 Meter vom Boden ab bis zu den unteren Zweigspitzen gemessen entfernt wird. Ist aber das benachbarte Stück ein Hofraum, so kann dessen Eigentümer die Abastung überragender Zweige auf die volle Höhe des Baumes oder Strauches verlangen. Bei Bäumen auf öffentlichen Wegen oder längs solcher kann der Angrenzer die Beseitigung der in sein Eigentum hereinragenden Zweige bis zur Höhe von 2 Metern verlangen. Bezüglich der Freiheit der Staats- und Körperschaftsstraßen vom Ueber- hang gilt, daß über der Fahrbahn ein freier Raum von 4 Meter Höhe, über den Gehweg ein solcher von 2,3 Meter an den äußeren und von 4 Meter Höhe an dem inneren Rand vorhanden sein muß. Was in diesen Raum hereinhängt, ist zurückzuschneiden.
Stuttgart, 20. Jan. (Sch lachtviehmarkt.) Zugetrieben waren 250 St. Großvieh, 810 Kälber, 812 Schweine. Bezahlt wurden für Ochsen 1. Qual. 88—93 -K, für Kühe 2. Qual. 62—72 o4t, für Käl-
Schön, antwortete ich. Ich werde es versuchen.
Also, fuhr sie nun fort, ich sage nochmals, daß sie eure Suppe vergiftet hat, um unbemerkt entschlüpfen zu können. Daß sie eine Zeitlang wirklich ihre Erinnerung verloren hatte, will ich jetzt gar nicht mehr bestreiten. Als sie ihr aber wiederkam und ihr klar wurde, daß sie sich in der Gewalt fremder Leute befand, — die ihr Geld weggenommen und sich geweigert hatten, es ihrem gesetzlichen Gatten auszuhändigen — was blieb ihr da weiter übrig...
Als unsere Suppe zu vergiften, natürlich, ergänzte ich, indem mir bei diesem Unsinn nun doch die Geduld ausging. Wie rasch du deine Ansicht änderst. Neulich behauptetest du noch, wir beherbergten eine Mörderin, die uns alle noch im Bett umbringen würde, und nun sind wir, Helen und ich, Spitzbuben, die es auf das Geld des Mädchens abgesehen haben.
Das habe ich absolut nicht gesagt, entgegnete sie gereizt.
Aber gemeint.
Auch nicht.
Dann möchte ich wahrhaftig wissen, was du sonst damit gemeint hast, versetzte ich unwillig über den Verlauf der Unterhaltung.
Auch sie wurde nun erregter.
Du hast das Geld doch cm Besitz; das wirst du hoffentlich nicht leugnen wollen, sagte sie.
ber 1. Qual. 102—108 -R, für Schweine 1. Qual. 67—69 »lt. Verlauf des Marktes: mäßig belebt.
Gerichtsfaal.
Stuttgart, 20. Jan. Der Grenadier Jakob Heck vom Regiment123 hat einen ihm gewährten Urlaub mißbraucht. Am Sonntag den 27. August besuchte er die Kirchweihe in Hebsack und kam abends angetrunken in die Lammwirtschaft. Dort befanden sich zwei Sanitätsunteroffiziere. Heck setzte sich zu ihnen an den Tisch und erzählte laut, ein Sanitätler habe einen kranken Kameraden schrecklich zugerichtet, äußerte, das seien doch keine Leute und bemerkte in Beziehung auf die Unteroffiziere, da sitzen auch so Brüder. Trotzdem er von den Sanitätsunteroffizieren aus dasUnangemessene seinesVerhaltens aufmerksam gemacht wurde, ging er weiter, zupfte einen der Unteroffiziere am Aermel und sagte: „Heute ist Kirbe, da gibt es keine Vorgesetzte", blieb stehen und machte fortgesetzt höhnische Bemerkungen. Auch weigerte er sich, seinen Namen anzugeben. Sein disziplinloses Verhalten führte ihn vor das Kriegsgericht, das wegen Beleidigung, Achtungsverletzung und Ungehorsams auf 3 Monate Gefängnis erkannte, wobei zugunsten des Angeklagten berücksichtigt wurde, daß er betrunken war. Gegen das Urteil legte er Berufung ein mit der Beschränkung auf das Strafmaß. Das Oberkriegsgericht fand jedoch leinen Anlaß zu einer Ermäßigung der Strafe und verwarf die Berufung. Der Angeklagte ist inzwischen zur Reserve entlassen worden.
Heiteres.
Anstand. Aus dem Aufsatzheft einer Berliner Eemeindeschülerin. „Der Jäger schießt das Wild. Dazu legt er sich auf den Bauch. Das nennt man Anstand."
— „Ich glaube," sagte der liebevolle Vater ganz getnickt, „ich darf meinem Sohne keine Schimpfnamen mehr geben." — „Warum?" fragte sein Freund. — „Es kam so: Wir waren irgendwo eingeladen und mein Fritz benahm sich bei Tisch höchst unpassend, weshalb ich ihm zuflüsterte: „Du bist ein kleines Ferkel!" Aber der Bengel grinste nur. „Hörst du nicht?" zischte ich. „Du bist ein kleines Ferkel! Hast du Verstand genug, um zu wissen, was ein kleines Ferkel ist?" — „Ja, Papa," antwortete der Bengel in aller Unschuld, „ein Ferkel ist das Kind von einem Schwein!"
Für die Schriftleitung verantwortlich: Paul Kirchner. Druck und Verlag der A. Oelschläger'schen Vuchdruckerei.
Reklameteil.
Leugnen? Durchaus nicht. Natürlich Hab ich das Geld.
Wieviel?
Bei aller schuldigen Hochachtung vor dir kann ich dir auf diese Frage nur antworten, daß das nur sie und mich angeht — und sonst niemand. Ich habe das Geld nicht nur bekommen, sondern auf polizeiliches Anraten habe ich es sogar festgelegt, bis sie es selbst zurückfordert. Kein Mensch kann auch nur einen Heller davon wegnehmen. Das ist mein letztes Wort in dieser Sache.
Diese Erklärung schien einen gewissen Eindruck auf meine Tante gemacht zu haben.
Willst du damit sagen, fragte sie nach einer kleinen Pause in weniger strengem Tone, daß du dich niit Scotland Pard in Verbindung gesetzt hast?
Gewiß habe ich das, antwortete ich, Ich habe ihnen die ganze Angelegenheit bis ins Kleinste auseinandergesetzt. Der Chef der Kriminalabteilung war heute vormittag hier in diesem nämlichen Zimmer.
Sie schwieg einen Moment, wie um sich die Bedeutung dieser Mitteilung zu überlegen, aber gleich darauf begann sie wieder in ihrer alten Tonart zu reden.
Immerhin, sagte sie, möchte ich von dir wissen, inwiefern du so ein außerordentliches Interesse an dem Weibe nimmst.
(Fortsetzung folgt.)