Aerrtsprecher Mr. 11.

Erscheint Dienstag Donnerst., Samstag und Sonntag «tt der wöch. Beilage »Der SonntagS- Gast«.

Bestellpreis für das Vierteljahr im Bezirk n- Nachbarortsverkehr Mk. 1.15, außerhalb Mk. 1L5.

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Man abonniert auswärts auf dieses Blatt I - ! Bekanntmachungen aller Art finden die er­bet den K. Postämtern und Postboten. j L«. Mid». I folgreichste Verbreitung.

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Einrückungs-Gebühr für Altensteig und nahe Umgebung bei einmal. Einrückung 8 Pfg., bei mehrmal. je 6 Pfg.. auswärts je 8 Pfg. die ein­spaltige Zeile oder deren Raum.

Verwendbare Bei­träge werden dankbi»- angenommen.

1904 .

Bekanntmachung, betreffend dieLandesansstellnng von Lehrlingsarbeite« im Jahre 1964

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 16. März 1904 bringen wir zur Kenntnis der Beteiligten, daß die Ausstellungsgegenstände, soweit deren Verfertiger nicht bis dahin von der Nichtzulassung benachrichtigt wur­den, in der Zeit vom 26. bis 26. ds. MtS. an die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel einzusendeu find.

Bei der Einsendung find folgende Vorschriften genau zu beachten:

1) Die Einsendung erfolgt nicht durch jeden Aussteller gesondert. Letztere haben vielmehr ihre Arbeiten derjenigen gewerblichen Vereinigung, durch deren Vermittlung die An­meldung zur Beteiligung au der Ausstellung erfolgt ist, behufs Weitergabe abzuliefern.

Nur wenn sich die Nächstliegende gewerbliche Vereinig­ung weigern sollte, eine Arbeit weiter zu geben, kann diese unmittelbar an die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel eingesandt werden.

2) Die gewerbliche« Bereinigungen befördern sämtliche bei ihnen eingelaufenen Ausstellungsstücke in einer Sammelsendung.

3) Jeder Lieferung ist ein Verzeichnis der Ausstellungs­gegenstände arizuschließeu, das die Namen der Aussteller und eine Aufführung der sämtlichen, von jedem Aussteller gefertigten Arbeiten enthält.

Die zweiten Fertigungen der Anmeldungen für die Beteiligung an der Ausstellung find diesem Verzeichnis als Belagen auzuschließen.

4) Die Ausstellungsgegenstände sind vor der Ablieferung je mit der Angabe des Namens deS betreffenden Lehrlings, sowie seines Wohnorts zu versehen.

5) Bäcker, Conditoren und Gärtner, welche Arbeiten ausstellen, werden je besonders benachrichtigt, an welchem Tage sie die Arbeiten hieher einzusenden haben.

Die Einlieferung dieser Arbeiten erfolgt durch die Aussteller unmittelbar hierher. Im übrigen find jedoch auch von ihnen die allgemeinen Vorschriften zu beachten.

6) Die Einlieferung der sämtlichen Ausstellungs­gegenstände erfolgt entweder durch die Post (als porto­pflichtige Dienstsache) oder mit der Bahn unfrankiert. Be­sondere Fuhrwerke dürfen nur insoweit verwendet werden, als der hiedurch verursachte Aufwand die Kosten der Be­förderung mit der Bahn nicht erheblich übersteigt.

Angesichts der großen Zahl ganz gleichmäßiger Gegen­stände, die bei der Ausstellung zusammenkommen, ist die genaueste Einhaltung vorstehender Vorschriften unumgänglich notwendig.

Ausstellungsstücke, welche erst nach Schluß der Ein­lieferungsfrist bei der Zentralstelle für Gewerbe und Handel einkommen oder welche nicht zuvor für die Teilnahme an der Ausstellung angemeldet worden sind, können bei der Zuerkennung von Preisen nicht berücksichtigt werden.

Die Eröffnung der Ausstellung wird zu Beginn des Monats Juni erfolgen. Näheres hierüber, namentlich auch über die den Ausstellungsbesuchern gewährten Fahrpreis­ermäßigungen auf den württembergischen Staatseisenbahnen, wird noch bekannt gemacht werden.

Stuttgart, den 11. Mai 1904.

K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel.

Mosthaf.

Tagespolitik.

Zu einer erregten Polendebatte ist es am Dienstag im Preußischen Abgeordnetenhaus bei der Beratung des An- fiedlungsgesetzes gekommen. Der Zcntrumsabgeordnete- ren führte aus, das Gesetz sei ein Ausnahmegesetz gegen die Polen und verfassungswidrig. Nach dem Ansiedlungs-Ge- setz sollen die Polen entgegen der Verfassung, die ausdrücklich bestimme, daß jeder Preuße das Recht habe zum Grund­erwerb, nicht mehr das Recht haben, sich anzufiedeln. Man erlaube den Polen wohl, sich Grundbesitz zu erwerben, sie sollten sich aber dann nicht anstedeln dürfen, d. h. man ge­statte ihnen sich zu Tisch zu setzen, aber nicht, mitzuesfeu. So halsbrecherische Interpretationen müßten das Haus ver­anlassen, das Gesetz einstimmig abzulehnen. Gegen die Polnischen Bolksdauken, die hauptsächlich die Erwerbung des Grundbesitzes für die Polen besorgen, könne man nur deutsche Volksbanken errichten. Der preußische Minister habe erklärt, die Reichsgesetzgebung erlaube die Auflösung der Genossenschaften nur dann, wenn sie etwas ungesetz­liches tun. Damit habe er aber zugegeben, daß sie nichts ungesetzliches tun. Der Minister habe ein noch viel schnei­digeres Schwert in der Hand, als es dieses Gesetz sei, wenn er ein Gesetz schaffen würde, dessen einziger Paragraph lauten würde: Die Polen sind innerhalb der preußischen ^

Monarchie rechtlos. Minister von Hammerstein erwiderte auf diese scharfen Angriffe zunächst unter dem andauernden Lärm des Zentrums und der Polen: Der Vorredner hätte besser daran getan, wenn er den Mund etwas weniger voll genommen Hütte. Als das Zentrum fortgesetzt lärmt, be­merkte er, daß er den Ausdruck, wenn er etwas zu scharf erscheine, zurücknehme. Er fuhr dann fort: Aber der Vor­redner hat von halsbrecherischen Interpretationen gesprochen. (Sehr richtigt im Zentrum.) Wenn ein Jurist in hohem Amte die Ausführungen höherer juristischer Beamter (Wider­spruch bei den Polen) so nennt, so ist das auch nicht rich­tig. Ich meinerseits habe eine ganz andere juristische Aus­fassung. Artikel 3 der Reichsverfassung sagt nur, daß je­der Deutsche berechtigt ist, Grundbesitz zu erwerben, sagt aber nicht, auf welche Weise der Wohnsitz zu erwerben sei. Die Bestimmung, die vorliegt, beschränkt auch in keiner Weise das Reckt, Grundbesitz zu erwerben. Nach den De­duktionen des Vorredners dürfte sich ja überhaupt kein Ge­setz auf einzelne Gegenden oder Berufszweige beschränken. Uebrigcns bestimmt § 111 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, daß die landesgesetzlichen Bor- s chriften unberührt bleiben, die im öffentlichen Interesse das Eigentum beschränke». Ich erkenne an, daß dieses Gesetz eine gewisse Beschränkung des Eigentums mit sich führt. Aber das öffentliche Interesse verlangt das gebieterisch. Hat denn jemand das Recht, sich mitten auf dem Pariser Platz anzufiedeln? Das Ansiedlungsgesetz sagt auch nicht ein Wort gegen die Polen. Es ist nur zur Stärkung des Deutschtums geschaffen. Auch nach diesem Gesetz soll die Gründung von polnischen Kolonien gar nicht verboten, sie soll nur unter eine gewisse Kontrolle gestellt und dort unter­sagt werden, wo sie allgemeinen Jmeressen des Deutsch­tums zuwiderläuft. Es soll verhindert werden, daß die un­gesunde Konkurrenz der Polen die Preise der Güter in den östlichen Provinzen noch höher treibt, und das Deutschtum dadurch noch Weller schädigt. Wir verlangen Opfer von den Polen, aber sie müssen sie bringen im Interesse der Gesamtheit, der sie angehören, des preußischen Staates. Sie müssen lernen, sich unter den preußischen Staat zu beugen. Ihr Hauptmittel gegen die Deutschen ist der Boy­kott. Sic verlangten z. B. von der Aerztekammer in Posen, daß alle Aerzte für standesunwürdig erklärt werden, die jemals von der Regierung eine Unterstützung angenommen haben. Das ist geradezu eine Unverschämtheit! (Lebhafte Zustimmung rechts.) Der Redner verliest dann mehrere von einem Nationalkomitee in Russisch-Polen verbreitete Aufrufe, die auffordern, das Zarentum zu stürzen und den größeren Haß gegen das Preußentum zurückzudrängen. Einer dieser Aufrufe schließt mit den Worten: Vorwärts zur Erringung der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit! Der Redner fahrt daun fort: In Chicago wird der Kern einer polnischen Armee ausgebildet, um als Offiziere und Unteroffiziere bei dem künftigen Aufstand zu dienen. Die Polen wissen ganz genau, daß das wahr ist. Gewiß sind alles Phantasten, aber sie sind gefährlich. Daß dieses Ge­setz die Polen ins Herz trifft, das ist richtig, aber diese Opfer verlangen wir von ihnen im Interesse der Gemein­schaft, der wir angehören, im Interesse des preußischen Staates. Wir können nicht warten, bis die Polen aus eigener Entschließung zu dem kommen, was wir von ihnen fordern. Wir verlangen, daß die Polen lernen, sich unter den preußischen Staat zu beugen. (Beifall.) Es^ soll des­halb hier ein Wall aufgerichtet werden gegen die polnische Uebermacht zur Stützung des Deutschtums. Der Deutsche soll wieder befähigt werden, seine alten, guten Charaker- eigenschaften, seinen Fleiß, seine Beharrlichkeit zu zeigen zum Nutzen des ganzen deutschen Vaterlandes.

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Der Krieg in einem kultivierten Lande ist ein Kinder­spiel gegen den Kampf in Deutsch-Südwestafrika. Von dem am 25. April infolge seiner Wunden gestorbenen Leutnant v. Rosenberg liegt ein Brief vor, den er nach dem Gefecht bei Klein-Barmen im März schrieb. Es heißt in diesem Briefe u. a.:Wie entsetzlich anstrengend ein solches Gefecht in dieser Gegend ist, kann man sich nicht oorstellen. Meine Sachen waren, wie die meiner Leute, vollständig zerrissen, auch Hände und Gesicht waren ganz von Dornen zerschnitten, so daß wir teilweise verbunden wurden. In der wahnsinnigen Mittagshitze dieser südlichen Breiten, die einem senkrecht in das Gesicht prallt, waren wir die letzten Stunden ohne Wasser und hatten seit dem Abend vorher nichts im Magen. Meine Stiefel, ebenso wie die vieler anderer waren durch das Klettern vorn durchgestoßen . . ., denn die Felsen find messerscharf an den Kanten, von der Hitze glühend heiß, und die 5 om langen Dornen das einzige, was hier iu Massen wächst find wie aus Stahl. Wir waren so furchtbar erschöpft

von de» 6 Stunden, daß bei einigen Erbrechen eiutrat. Und nun denk ich. ich sei eia Held! Hier find Leute, die viel mehr geleistet haben, von denen aber in der Heimat niemand etwas weiß. Man ist ein Erdeuwurm gegen alle diese Leute, die alten Schutztruppler, die wirklich alle Helden find. Ehe ich es ihnen gleich machen kann, muß ich noch viel mehr leisten. Hier entbrennt ein Riesenehrgeiz, aber nicht im Streben nach Stellungen, sondern in Leistungen persönlichen Mutes.' Leutnant v. Rosenberg hat als Führer der 5. Feldkompagnie durch sein tapferes Verhalten sehr wesentlich zum Erfolg des Gefechts bei Kleinbarmen beigetrageu. Seine Bescheidenheit mutet deshalb doppelt sympathisch an. Aus demletzten Briefe des bei Owikokerero ge- falleuen Hauptmanus v. Francois geben wir folgende Stellen wieder:Die von uns erbeuteten 100 Rinder, meistKühe, müssen wir schlachten, da der Verpflegungsnachschub von Windhuk mangelhaft arbeitet. Sonst leben wir aber gut im Vergleich gegen unsere frühere Kriegslebensweise Wir sind mit Kon­serven aller Art versehe». Die Mannschaften haben mehr­fach Sardinen und Käse erhalten. . . Sollte es den Herero glücken, nach dem Ooamboland zu entkommen, so müssen wir dahin folgen. Eine Abrechnung muß jetzt mit alle» eingeborenen Stämmen erfolgen. Wir dürfen nicht eher unsere Kriegsaxt begraben, als bis alle Stämme entwaffnet sind. Auch mit Hendrik Witboi muß abgerechnet werden, der unter der Maske heuchlerischer Freundschaft der Mit­anstifter zum ganzen Aufstand gewesen zu sein scheint. We­nigstens sagen dies Weiße wie Eingeborene aus, die aus der Gefangenschaft der Herero entkommen." Die letzten Sätze verdienen besondere Beachtung.

Deutscher Weichstag.

* Aerlin, 13. Mai. Wider Erwarten wurde heute in fiebenstündiger Sitzung der Reichshaushaltsetat angenom­men. So lang die Erörterung war, so geringes allgemeines Interesse hatte sie. Bei dem Etat des Reichsjustizamts fand ein sozialdemokratisches Sturmlaufen gegen die Ge­fängnisverwaltungen statt. Staatssekretär von Nieberding erklärte, in den Gefängnissen herrsche strengste Ordnung, die Angriffe auf die Beamten seien unberechtigt. Die Red­ner der bürgerlichen Parteien schlossen sich dem Staats­sekretär an. Zu dem Etatsgesetz gelangte ein Antrag Spahns (Ztr.) zur Annahme, die Beiträge der Eiuzelstaateu in diesem Jahre noch nicht zu erhöhen. Zu Beginn der Sitzung war die Vorlage betreffend Entschädigung unschuldig Verhafteter verabschiedet worden.

Landesnachrichten.

Alteusteig, 16. Mai. (Einges.) Erneut muß vor Berliner und Leipziger Wäsche-Detailreisenden gewarnt werden. Dieser Tage wurde in N., wie die Zeitungeu be­richten, der Hospitalverwalter hereingelegt. Zu ihm kam eine Frau und log ihn in der Richtung an, daß sie bei seiner Frau gewesen sei, die ihm empfehle, Hemden zu kaufen. Nach deren Drängen und um sie los zu werden, bestellte er zwei Trikothemden zu je 8 Mk. 50 Pfg. Sonst nichts. Die Frau ließ nun Herrn N, den Auftrag unter­zeichnen und unterschrieb derselbe allerdings ohne das Schriftstück durchzulesen. Nunmehr kam am 4. März 1904 eine Bestätigung der Firma, wonach N. nicht 2 Hemden, sondern ^Dutzend Trikothemden und ^Dutzend Hosen bestellt habe. Derselbe reklamierte sofort und schrieb, er nehme das Bestellte au, weiter nichts. Es kam nun ein Paket und in demselben für5l Mk. Ware und zwar minder­wertiges, viel zu teures Zeug. Das zu viel Geschickte >wurde der Firma zur Verfügung gestellt, aber dieselbe weigert sich es zurückzunehmen. Wenn Hr. N. die Sachen nicht be­halten will, so droht ihm zu Allem noch ein Prozeß. Des­halb Vorsicht und Beachtung der Regel, kaufe am Platze bei soliden Firmen, wo man reell und billig bedient wird.

* Keselöroun, 16. Mai. Gestern nachmittag gegen 2 Uhr brach in dem gemeinsamen Wohnhaus von Jung und Alt Friedrich Schaible in der Nähe der Wirtschaft Groß­mann Feuer aus, das bald eine solche Ausdehnung an- uahm, daß die rasch herbeieilende Ortsfeuerwehr sich darauf beschränken mußte, die Nachbarhäuser zu retten. Dank wackerer Arbeit und dem reichlich zur Verfügung stehenden Wasser gelang es, das Feuer auf seinen Herd zu beschränken. An einem Nachbarhause hatten schon die Flammen hinauf- gezüugelt. Das Schaiblesche Anwesen ist vollständig ab­gebrannt, vom Mobiliar konnte nur wenig gerettet werden. Wie man hört, soll der Brand durch spielende Kinder, welche iu der Scheuer einFeuecle" gemacht haben sollen, entstanden sein, doch ist nichts Zuverlässiges bekannt. Unter­suchung ist eingeleitet.