Aufforderung
an die Kundebesitzer zur Versteuerung ihrer Kunde
auf das Etatsjahr
1. April 19V4 vis 31. Alurz 1903.
In Gemäßheit der Gesetze vom 8. September 1852 (Reg.-Bl. S. 187) und vom 16. Januar 1874 (Reg.-Bl. S. 79) werden sämtliche Hunde- bescher zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 1904 biL 31. Marz 1905 aufgefordert, indem zugleich folgendes bemerkt wird:
1) Von allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt find, ist eine Abgabe zu entrichten, welche 8 Mark für jeden Hund, ohne Unterschied der Benützung desselben, beträgt.
2) Steuerpflichtig ist der Inhaber des Hundes. Wer in dem Etatjahr 1. April 1903 bis 31. März 1904 einen Hund versteuert hat, und denselben in der Zeit vorn l. bis 15. April 1904 nicht abmeldet, hat die Steuer von demselben für das Etatsjahr 1. April 1904 bis 31. März 1905 fortzuentrichten, wenn er gleich am 1. April 1904 keinen Hund mebr besitzt.
2) Auf den 1. April 1904 haben nur diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuerpflichtigem Alter besitzen, ohne schon in dem Vorjahre einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde besitzen, als sie in dem Vorjahre angezeigt und versteuert haben (Anmeldung). Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April zu machen. Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hat und auch keine» andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue Etatsjahr befreit werden will (Abmeldung).
4) Wie die Anzeige der H inde, so hat auch die Abmeldung derselben schriftlich oder mündlich bei dem Ortssteuerbeamten desjenigen Orts zu geschehen, an welchem der Hundebesitzer (Inhaber) am 1. April wohnt. Dabei werden die Hundebesitzer darauf aufmerksam gemacht, daß derOrts- steuerbeamte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu erteilen hat.
Ist der Wohnort des Hundeinhabers Sitz eines Kameralamts, so hat die Anmeldung und Abmeldung bei dem Kamcralamt zu geschehen.
5) Wer nach de« 1. April im Laufe der 3 Quartale April—Juni, Juli—September und Oktober—Dezember 1904 in den Besitz eines über 3 Monate alten Hundes kommt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern, von demselben Besitzer bisher versteuerten Hundes tritt, innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen, und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Etatsjahres zu entrichten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von einem früheren Besitzer auf dieselbe Zeit versteuert worden ist.
6) Sobald ein Hund, welcher bisher unangezeigt geblieben ist, weil derselbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, hat der Besitzer in gleicher Weise innerhalb 14 Tage» Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Elatsjahres zu entrichten.
7) Die vorqeschriebene Anzeige eines Hundes (Ziff. 3, Abs. 1 Ziff. 5 und 6 oben) ist auch dann zu erstatten, wenn der Besitz vor Ablauf der Anzeigefrist (Ziff. 3, Abs. 1 und Ziff. 5 und 6 oben) wieder aufgehört hat.
8) Wer die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes nicht oder nicht rechtzeitig macht, oder wer unrichtigerweise einen Hund, welchen er am 1. April noch besaß, innerhalb der Aufnahmezeit abmeldet und nicht bis zum 15. April die Abmeldung zurücknimmt, hat den vierfachen Betrag der gesetzlichen Abgabe zu bezahlen.
9) Wenn in einer Gemeinde auf Grund der Gesetze vom 24. März 1899 (Reg.-Bl. Seite 237) und vom 2. Juli 1889 (Reg.-Bl. Seite 215) ein örtlicher Zuschlag zur Hundeabgabe erhoben wird, so wird derselbe gleichzeitig mit der staatlichen Abgabe angesetzt und eingezogen.
Sind in einer Gemeinde die zum Hüten von Schafen verwendeten Hunde von dem Zuschlag ausgenommen, so haben die Besitzer solcher Hunde dem Ortssteuerbeamten eine Bescheinigung des Gemeinderats ihres Wohnorts darüber vorzulegen, daß die Ausnahme von dem Zuschläge auf ihre Hunde zutreffe.
Die Ortsvorsteher und Ortssteuerbeamten werden angewiesen, die vorstehende Aufforderung an die Hundebesitzer am 2. April ds Js. auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und dem Inhalt derselben entsprechend die Aufnahme der Hunde zu besorgen.
Ragold-Altensteig, den 14. März 1904.
K. KberamL: K. KameraLamt:
Ritter. _ Köhler. _
Atteirfteis
Hotz-Verkauf
Ostermontag, dm 1. Apn!
«achmittags 2 Uhr
verkaufe ich in der „Linde" in Erzgrube aus Waldteil Kirchbühl
ca. 300 Mm. Langholz 1. bis 5. Kl.
Das Holz kann durch Oberholzhauer Sackmann vorgezeigt werden.
Altensteig Dsrf.
Verkauf einer Wirtschaft
In der Nachlaßsache der
Katharine, grd. DM,
Ehefrau des Hirschwirts Karl Hartman» von Altensteig-Dorf,
kommt die in Nr. 39 d. Bl. speziell beschriebene Wirtschaft z»M Hirsch mit dinglicher Wirtfchaftsgerechtigkeit, nebst 2 ba 29 a 17 gm Gärte», Wiesen und Aeckern, zusammen aagekauft zu 14,000 am
Samstag, den 2. Aprit d. Is.,
«achmittags 3 Uhr,
auf dem Rathaus zu Alte«steig-Dorf zum zweitenmal im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf, wozu Liebbaber, auswärtige mit gemeinderätlichen Bermögenszeiiqnisfen versehen, eingeladen werden.
Altensteig, den 25 März 1904.
_Kezirksnotar Beck.
VvotteirdeVK.
Zw- L Wr-Wml.
Im Konkurse des
Johannes Seeger» Wöhmrs i» Breitenberg
bringe ich dessen Wohnhaus sowie
32 s, 62 gm Acker in den roten Aeckern und 87 a 68 gm Wechselfeld im Lauch
unter Berücksichtigung der auf dem Anwesen lastenden Wohuuugs- und Leibgedingsrechte gemeinderätlich angeschlagen zu ... . 3830 Mk. erstmals am
Samstag, den 2. Aprit 1904
vormittags 9 Uhr
auf dem Rathaus in Breitenberg aus freier Hand in öffentlichem Aufstreich zum Verkauf.
Liebhaber sind eingeladen.
Den 26. März 1904.
Konkursverwalter:
Bezirksnotar Kurz in Teinach
Neubulach.
IIsritt-Lllreigb.
Am Ostermontag, den 4. April Vs. Js.
findet hier
Vieh- und riväiiier-Aiavkt
- ^
Altensteig.
Hauptversammlung des Schwarzwald Bienenzüchter- Vereins
ist am Gründonnerstag, den 31 März, von «achmittags
2 Uhr an in der Linde tu Alten- steiq; dazu ladet ein
der Vorstand:
Schullehrer Gehring.
Altensteig.
Z MMktNl
suche mein
mnerbautes Wohnhaus
mit 1, event 2 Wohnnnge» je mit Gartenanteil an der Alten- steig-Dorferstraße.
W Rieker.
Altensteig.
Ein kräftiger, wohlerzogener
Junge
welcher Lust hat, die
Bierbrauerei
zu erlernen, findet unter günstigen Bedingungen Lehrstelle bei
Dieterle z Stern.
Simmersfekd.
Ein ordentliches
nicht unter 17 Jahren kann auf Georgii eintrete,- bei
E Schaich Wte.
Altensteig.
Ein ordentliches
nicht unter 16 Jahren, kann sofort eintreten de:
Frau Hehr.
Altensteig.
NttMe
Drahtgeflechte
4- «nd «eckig
Aichchllundraht
re.
Garleugeriite
hält zu billigsten Preisen vorrätig
GarL KerMer Ww.
statt, wozu mit dem Anfügen eingeladen wird, daß — für jedes zugeführte Stück Rindvieh eine Vergütung von 25 Pfg. ausgesetzt und sofort ausbezahlt werden wird.
Den 29. März 1904.
Gemeinderat.
G * s iu k» «r
Stuuiiuhslz-, Stuugeu- u. Vreiinhslz-Verkauf.
Ara Mittwoch, den 6. April
mittags 1 Uhr
kommen auf dem Rathaus im Submissionsweg zum Verkauf aus dem Gemeiudewald vorderes Hardt:
1 Los 180 Stück mit 87,36 Fm. III., IV.. V. Kl. Norm.
2 „ 222 „ „ 97,90 , .
3 „ 92 , . 44,38 , , . , . Aussch.
Pfarrwald:
1 Los 83 Stück mit 51,50 Fm. III., IV., V. Kl. Norm.
2 „ 70 . „ 22,06 Fm. IV.u.V.Kl. „
3 . 39 „ „ 25,58 „ „ , . „ Aussch.
Hinterer Drehwaldberg:
1 Los 181 Stück mit 47,95 Fm. IV.u.V.Kl. Norm.
2 „ 179 „ „ 62,58 , » „ » » »
3 , 180 „ „ 60,49 . III., IV.,V. „
4 . 102 „ 37,75 , IV. u.V. Kl. Aussch.
5 ., 14 „Schdh. 11,79 , III. IV., V. „
Ferner kommen im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf aus Pfarrwald, vorderes Hardt und Hinterer Drehwaldberg
Baustangrn I. Kl. 201 Stück Hopfenstangen II. Kl. 117 Stück
Keselöronn.
Nächsten Sonntag und Montag
Mrtzel-
suppv
nebst gutem Stoff wozu freundlichst einladet
Kirn z. H rsch.
Bernecker Hof
Ein größeres Quantum gute und reichlich tragende
II. „ 242
III. „ 166 Hagstangen IN. „ 92
, IV. . 140
Rebstecken
Brennholz
III.
V.
I.
46 70 H 175 „
77 Rm.
gezeigt.
Das Holz wird auf Verlangen vom Gemeindewaldschütz vor-
Gemeinderat.
Gesangbücher mM» W. Rieker.
hat wieder ;n verkaufe», auch ungefähr
35 Itr. Krüh Kartoffel
verbesserte Rose» (Neuzüchtung.)
Chr. Künstle
Atteusteka.
äs
SalMringe
empfiehlt
G. Strobel
Aruchtpreife.
Nagold, 26. März 1904.
Dinkel neuer Weizen. Kernen Gerste . Haber . Bohnen Wicken . Erbsen . Esparsette
6 04 6 — 8 74 8 50
- 8 30 -
7 60 7 31 7 30 6 35 6 20
6 15 6 —
7 50 6 —
— 30--
6 30 9 50
7 50 6 20
8 70
Familieuuachrichte«.
Werkc>kte: Agathe Schatz von Jgelsberg mit Christian Bosch von Grüntal.